Was die Politiker rund ums Bürgergeld veranstalten, ist ein echtes Trauerspiel. Zu den nicht enden wollenden Diskussionen um Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer trumpft die FDP nun mit einer neuen Idee auf: eine Anpassung des Bürgergeldes nach unten. Ob das so einfach ist und Leistungsbeziehende beim Bürgergeld eine Kürzung zu befürchten haben – darum geht es in diesem Beitrag.
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Endlos-Debatte ums Bürgergeld
Schärfere Sanktionen, Abstriche bei den Karenzzeiten, monatliche Meldepflicht und und und – an Ideen, den Menschen am Existenzminimum das Leben zusätzlich zu erschweren, mangelt es der Politik nicht. Hier scheint die Kreativität geradezu aufzublühen, seit Wochen und Monaten wird fröhlich debattiert. Der neueste Clou kommt nun von der FDP: Das Bürgergeld ist zu hoch. Eine „Anpassung nach unten“ wird gefordert.
Im Klartext: Beim Bürgergeld muss eine Kürzung her – zwischen 14 und 20 Euro monatlich, um genau zu sein. Zu vergessen scheinen die Freien Demokraten dabei, dass die Höhe der Regelsätze mittels der sogenannten Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024) bestimmt wird. Und an dieser gesetzlichen Regelung ist so leicht nicht zu rütteln, erst recht nicht von heute auf morgen.
Hinweis: Festsetzung der Regelbedarfsstufen
Die Höhe der Regelbedarfe wird jedes Jahr aufs Neue errechnet. Seit Einführung des Bürgergeldes wird der Berechnung die Preis- und Lohnentwicklung der letzten Monate zugrunde gelegt. Dabei werden vorrangig Preise von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt, die für die Deckung von Regelbedarfen relevant sind.
Die FDP aber verspricht sich von einer Bürgergeld-Kürzung neben einer Entlastung der Steuerzahler um bis zu 850 Millionen Euro, eine Erhöhung der Arbeitsanreize.
Bürgergeld-Kürzung: Das müsste passieren
Um die Forderung der FDP nach einer Bürgergeld-Kürzung wahr werden zu lassen, müsste das Regelbedarfsermittlungsgesetz geändert werden. Eine Maßgabe, auf der das Gesetz basiert, ist dabei unter anderem, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sein muss. So lautet eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber.
Nur am Rande: Dass die aktuellen Regelsätze diese Vorgabe erfüllen, wird seit geraumer Zeit von Kritikern bezweifelt.
Dass das Bundesverfassungsgericht hier gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht besitzt, zeigt, dass eine Senkung nicht ohne weiteres möglich ist – insbesondere vor dem Hintergrund des Existenzminimums. Eine kurzfristige Anpassung ist dementsprechend ebenso vom Tisch.
Fortschreibung der Regelbedarfe für 2025
Auch für die Festsetzung der Regelbedarfe für 2025 sind keine Änderungen bei der Berechnungsgrundlage zu erwarten. Ebenso wenig haben Bürgergeld-Beziehende ein Minus zu fürchten, denn: Ergibt die Fortschreibung bei der Berechnung Regelbedarfe, die unter den aktuellen Sätzen liegen, werden die Beträge durch eine gesetzliche Besitzschutzregelung auf dem aktuellen Niveau gehalten.
Bedeutet: Zu einer Bürgergeld-Kürzung wird es nicht kommen. Eine Nullrunde kann hingegen nicht ausgeschlossen werden. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Preissenkungen in vielen Bereichen erwartet werden.
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Bildnachweis: AdobeStock/Kittiphan
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