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Mietrückstände beim Bürgergeld: Jobcenter springen nicht immer ein

Um Bürgergeld-Empfänger:innen vor der Obdachlosigkeit zu bewahren, sind Jobcenter angehalten, Mietrückstände zu übernehmen. Will der Vermieter den Vertrag aber ohnehin kündigen, so ist das Jobcenter fein raus, wie das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschied.

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Hartz IV-Empfänger häuft Mietschulden an

Das Bürgergeld ist trotz Versprechen der Politik fast genauso knapp bemessen wie der ehemalige Hartz IV-Regelsatz. Kein Wunder also, dass Rechnungen im Falle einer Sanktion oft offenbleiben. Wie verheerend das sein kann, zeigt folgender Fall, den das LSG Sachsen-Anhalt vor kurzem zu entscheiden hatte:

Ein Hartz IV-Empfänger stockte sein dürftiges Einkommen als freischaffender Künstler mittels Grundsicherung auf. Die wenig ertragreiche Selbstständigkeit des Mannes war schon seit Beginn des Leistungsbezugs ein Streitthema zwischen dem Jobcenter und ihm. Sein Sachbearbeiter verlangte vom späteren Kläger, sich auch auf unselbständige Tätigkeiten zu bewerben, um seiner Hilfebedürftigkeit endlich ein Ende zu bereiten.

Dieser Aufforderung kam der Mann jedoch nicht nach. Letztendlich sprach das Jobcenter mehrere Sanktionen aus und kürzte seinen Regelsatz. Der fehlende Geldfluss bedeutete aber auch, dass der Leistungsbeziehende seine Miete nicht mehr bezahlen konnte. Mietschulden häuften sich an, die irgendwann so groß wurden, dass sein Vermieter die Reißleine zog und das Mietverhältnis kündigte.

Jobcenter verweigert Übernahme der Mietschulden

Um seine Wohnung noch irgendwie zu retten, beantragte der Leistungsempfänger beim Jobcenter die Übernahme der Mietschulden. Weil ein Großteil seines Regelsatzes aufgrund der Sanktionen wegbreche, gäbe es keine andere Möglichkeit, um der Wohnungslosigkeit zu entkommen. 

Das Jobcenter sah das jedoch anders: Sein Vermieter habe ausdrücklich erklärt, dass er nicht weiter am Mietverhältnis festhalten wolle. Somit sei die Übernahme der Mietrückstände nicht mehr geeignet, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.

Jobcenter muss Mietschulden nicht tilgen

Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung, die vor dem LSG endete. Die Richter:innen wiesen die Klage des Hartz IV-Empfängers schließlich zurück. Ausgangspunkt der Entscheidung war § 22 Abs.8 SGB II. Dort heißt es, dass Schulden vom Jobcenter zu übernehmen sind, „soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.“

Eine grundsätzliche Pflicht der Jobcenter zur Tilgung von Mietschulden bestehe zwar, allerdings liege in diesem Fall eine Ausnahme vor. Der Vermieter habe deutlich gemacht, dass er das Mietverhältnis selbst dann beenden möchte, wenn der Rückstand ausgeglichen werden sollte. Eine Schuldübernahme sei daher nicht mehr gerechtfertigt, so die Richter:innen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Mietrückstände beim Bürgergeld: Jobcenter springen nicht immer ein“

  1. Mir wurde auch nicht geholfen vom Jobcenter.
    Ich hätte innerhalb von einer Woche aus der Wohnung, weil ich ein Monat nicht meine Miete trage konnte . Weil ich krank war und zur Reha , aber die Rentenstelle hat zwei Monate gebraucht um mir das Übergangsgeld zu berechnen. Und meine Vermieterin kein Verständnis dafür hatte. Sie hat mir gedroht wenn ich nicht ausziehe, Leute geschickt. Dann hab ich mir eine andere Wohnung gesucht und niemand von den Jobcenter hat etwas übernommen . Weil die neue Wohnung nicht die grösse hatte, die ich haben durfte 38qm also ein Zimmer, und die Wohnung die ich gefunden habe sind 50qm.
    Dank guter Freund und Familie muss ich nicht auf der Straße leben.
    Jetzt

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