Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug
Sie haben dem Jobcenter Post geschickt und das Jobcenter macht nichts? Wenn Sie Bürgergeld-Leistungen beantragt oder Widerspruch eingelegt haben und das Jobcenter nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet, können Sie Untätigkeitsklage erheben.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Mit der Klage kann man bei Gericht beantragen, dass das Jobcenter dazu gezwungen ist, endlich über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch zu entscheiden. So können Sie der willkürlichen Bearbeitungszeit der Jobcenter ein Ende setzten.
Wer kann Untätigkeitsklage erheben?
Wenn Sie Bürgergeld-Leistungen beantragt oder Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid eingelegt haben, ist das Jobcenter an gesetzliche Fristen gebunden, um darauf zu reagieren.
Um auf einen Antrag für Leistungen, die im Bürgergeld enthalten sind, zu antworten, hat das Jobcenter sechs Monate Zeit. Um auf einen Widerspruch zu antworten, hat das Jobcenter drei Monate Zeit.
Wenn das Jobcenter innerhalb dieser Fristen nicht reagiert, können Sie Untätigkeitsklage erheben!
Gibt es eine Frist, um zu klagen?
Um eine Untätigkeitsklage zu erheben, gibt es keine Fristen. Solange das Jobcenter nach Ablauf der Frist noch nicht über Ihren Antrag oder Widerspruch entschieden hat, können Sie Untätigkeitsklage erheben. Theoretisch wäre das beispielsweise sogar zwei Jahren nach der Beantragung von Leistungen möglich, wenn das Jobcenter noch nicht über den Antrag entschieden hat.
Achtung: Auf Zeitverzug bei Untätigkeitsklage achten
Wenn das Jobcenter über Ihren Antrag oder Widerspruch entscheidet und Sie zeitgleich Untätigkeitsklage erheben, ist sie trotzdem berechtigt, wenn Sie die Antwort erst Tage später per Post erhalten. Die Jobcenter versuchen Ihre Klage in solchen Fällen oft als unberechtigt abzuweisen. Es ist hier aber besonders wichtig, dass das Gericht die Jobcenter auf ihre Untätigkeit hinweist, damit so etwas in Zukunft nicht noch einmal vorkommt.
Wo muss ich die Untätigkeitsklage erheben?
Wie auch eine übliche Klage wird die Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erhoben. Das Sozialgericht zwingt das Jobcenter dann, über Ihren Antrag oder Widerspruch zu entscheiden.
Wie erhebe ich die Klage?
Eine Untätigkeitsklage können Sie selbst, schriftlich oder mündlich vor dem Sozialgericht erheben. Einen rechtlichen Beistand benötigen Sie zwar nicht. Wir raten Ihnen dennoch dazu, sich Hilfe von einem Anwalt einzuholen. Viele Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte unterstützen Sie kostenlos, da sie sich die entstandenen Kosten und Gebühren vom Jobcenter zurückholen.
In jedem Fall müssen Sie vor dem Sozialgericht erklären, warum Sie klagen und welcher Umstand Sie dazu berechtigt. Bei einer Untätigkeitsklage begründet eine Klage in der Regel, dass das Jobcenter nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über Ihren Antrag oder Widerspruch entschieden hat – diesbezüglich also untätig ist oder war.
Info: Fehlende Unterlagen im Jobcenter kein Grund
Oft argumentiert das Jobcenter, es habe nicht über den Antrag oder Widerspruch entscheiden können, weil noch Unterlagen fehlten. Das ist aber kein Grund, wenn sich das Jobcenter nicht aktiv bemüht hat, Unterlagen vom Bürgergeld-Empfänger zu erhalten. Das Jobcenter kann nämlich auch aufgrund der aktuellen Aktenlage innerhalb der Frist entscheiden, ohne den Antragssteller oder Widerspruchsführer warten lassen zu müssen.
Brauche ich einen Anwalt für eine Untätigkeitsklage?
Um die Klage bei dem Sozialgericht zu erheben, brauchen Sie keinen Anwalt. Sie können die Untätigkeitsklage komplett selbstständig erheben. Wir raten aber dazu, einen Anwalt einzuschalten. Anwälte kennen die Abläufe und notwendigen Schritte bei Gericht einfach besser als Laien.
Kommen bei einer Untätigkeitsklage Kosten auf mich zu?
Für die Verfahren vor den Sozialgerichten entstehen für Sie keine Gerichtsgebühren. Auch die Klage verursacht keine Gerichtskosten für Sie. Wenn Sie die Untätigkeitsklage nicht selbst erheben wollen, können Sie für die Beauftragung des Anwalts (ähnlich wie die Beratungshilfe) Prozesskostenhilfe beantragen. So tragen Sie für Ihre Klage keine Kosten. Wie du Prozesskostenhilfe beantragst, erfährst du hier.
Wer hilft mir bei meiner Untätigkeitsklage?
Eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben, ist mit viel Bürokratie verbunden. Um diesem Stress zu entgehen und das Jobcenter trotzdem dazu zu zwingen über Ihren Bürgergeld-Antrag oder -Widerspruch zu entscheiden, helfen wir Ihnen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, die Leistungen zu bekommen, die Ihnen zustehen.
Für Sie entstehen keine Kosten, da wir unsere Kosten über die Prozesskostenhilfe selber decken können. Senden Sie uns Ihren Bürgergeld-Bescheid zu und wir legen Widerspruch dagegen ein.
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Guten Tag,Ich weiß grad nicht mehr weiter.
Das Jobcenter Essen lässt mich leider völlig im Regen stehen.ich erhalte seit dem 26.10.2021 keinerlei Leistungen.
Bis zu diesem Datum habe ich Krankengeld erhalten und mein Arbeitslosengeld 1 ausgelaufen.
An Meldefristen habe ich mich mehr als ordnungsgemäß gehalten.
Seit einem Telefonat welches zur Neukundenaufnahme dienen sollte, habe ich nichts mehr gehört.tägliche Emails und unentwegte Anrufe bei der Hotline bringen überhaupt nichts.
Das Jobcenter ist ab dem 24 12 in betriebsferien und ich werde kurz vor Weihnachten ohne jegliche Zahlungen von überhaupt irgendwo sitzen gelassen.
An wen soll ich mich wenden…die Medien?
Ich bin unfassbat verzweifelt und muss diese Situation leider scjon zum wiederholten mal erleben da ich laut Mitarbeiter des Jobcenters nicht einfach nach Standard abzuarbeiten bin.
Hallo Frau Voigt,
sofern Sie einen Antrag auf Hartz 4 gestellt haben, können Sie auch einen Antrag auf einen Vorschuss stellen. Dieser dient der Überbrückung bis zu Ihrem Bewilligungsbescheid. Grundsätzlich hat das Jobcenter leider sechs Monate Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden (deshalb auch der Vorschuss). Ehe diese sechs Monate nicht rum sind, kann keine Untätigkeitsklage eingereicht werden.
Viele Grüße
Ich mache dass seit Jahren so! Widersoruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, in kurzform und und zusätzlich Strafanzeige gegen dass Jobcenter. Und es läuft! Keinerlei Probleme mehr! Sind sogar nett zu mir! Wass will ich mehr!
am ende meines sgb2 bezuges hat das jc alle (zinslosen) forderungen an die finanzbuchhaltung – essen weitergeleitet, zur beibringung. hier fordert man zinsen und gebühren in beträchtlicher höhe. nun hat die behörde eine lohnpfändung eingeleitet.
auf ein entgegenkommen habe ich vergeblich.
Wird etwas Lang .. Ich habe zum 1.4.2020 meine Arbeit in der Gastronomie wegen Corona verloren , das Arbeitsamt/Jobcenter hat mir nur vom 1.4 – 23.4.2020 Alg I gewilligt – weil sie Corona nicht als Betriebsbedingte Kündigung angesehn hat , danach sollte ich auf ALG II umsteigen . einen Antrag hab ich per E-mail und Telefon angefordert – dass sie mir einen solchen Antrag per Post schicken sollen .. bis heute hab ich weder einen Antrag erhalten , noch hab ich eine Sachbearbeiter/in vom Jobcenter/Amt – die sich mit mir in kontakt befindet . Mein Zuständiges Amt / Jobcenter ist aufgrund der aktuellen Fallzahlen für Persöhnliche Termine ,, geschlossen” und eine Intendifikation der Personalien und der Anträge ist nicht möglich , da ich mich weder vor dem Amt vorort vorstellen kann , noch dass ich weiß – wie man sich ,, nur ” Online oder am Telefon ausweisen kann ..
Ich beziehe derzeit keine Einnahmen vom Amt / Alg I / Alg II / ausstehende Löhne etc
Im moment bezahle ich meine monatlichen Fixkosten : Wasser , Strom , Lebensmittel , Bewerbungsunterlagen & Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc alles aus eigener Tasche und Ersparnisse.
Und wenn jetz noch die Kosten der Krankenkasse hinzukommen , wird es richtig teuer für jemanden mit keinen Einnahmen ..
Ich habe den Eindruck , dass ich aus dem System geworfen/geflogen worden bin , oder dass mir da keine hilfe/rat zusteht – was ich am besten machen kann ..
ist es okay, dass das Jobcenter im Falle eines Widerspruchs die Zahlungen vorerst einstellt?
Ich habe kontonummer änderung am 17.1 abgegeben, altes Konto zum 24.1 geschlossen. Jobcenter hat änderung erst zum 28.1 vorgenommen, jetzt bekomme ich zum 1.2 kein Geld vom jobcenter überwiesen, das wuerde nun dauern hat man mir gesagt, was kann ich tun.
Unterlagen verschwinden, die ich persönlich abgegeben habe, Beschwerde wird nicht wahrgenommen, statt dessen bekomm ich die Schuld, haette sie nicht abgegeben(bei anmeldung”da ist der Briefkasten und abgabestempel bekommt man nicht”
Aber Post für eine Weiterbewilligung habe ich bis Dato noch nicht erhalten,auch das es ab 2020 sich was ändert beim Hartz4
Ich habe einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt.Das JC fordert von mir Kontoauszüge für ein Halbes Jahr hab ich auch alles eingereicht,jetzt möchte das JC noch Extra Kontoauszüge von PayPal haben und meine Miete ist seit Oktober 2018 wegen Öl Preis gestiegen ich zahle seit Oktober 2018 vom Hartz4 extra 20€ das habe ich auch mitgeteilt und als Antwort kam das jetzt mit den Kontoauszügen