Einstiegsgeld bei Bürgergeld-Bezug
Ob das eigene kleine Café oder der Handwerksbetrieb – manch ein Bürgergeld-Empfänger träumt von der Selbstständigkeit. Damit aus dem Traum Realität werden kann, gibt es das sogenannte Einstiegsgeld. Es soll einen finanziellen Anreiz schaffen und zur Existenzgründung ermutigen. Doch richtet es sich nicht nur an potenziell Selbstständige: Auch Leistungsbezieher, die eine Arbeit aufnehmen, können davon profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Einstiegsgeld: Was ist das?
Das Einstiegsgeld stellt eine zweckgebundene Sozialleistung dar, die die Aufnahme einer Beschäftigung fördern soll. Der Zuschuss richtet sich vornehmlich an potenzielle Existenzgründer und Existenzgründerinnen. Doch auch wer nicht mit der Selbstständigkeit liebäugelt, kann davon profitieren – sofern die Aufnahme einer Beschäftigung zum Greifen nahe ist. Die gesetzliche Grundlage für das Einstiegsgeld findet sich in § 16b SGB II (Sozialgesetzbuch).
Hinweis: Kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld
Einen rechtlichen Anspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht. Ob es gezahlt wird oder nicht, liegt im Ermessen des Jobcenters.
Ziel des Einstiegsgeldes ist es, die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern und damit die Hilfebedürftigkeit von Bürgergeld-Empfängern zu beenden. Die Leistung ist dabei an gewisse Bedingungen geknüpft. Je nach Art der Beschäftigungsaufnahme – ob Selbstständigkeit oder Angestelltenverhältnis – müssen Antragsteller mehr oder weniger Vorgaben erfüllen.
Voraussetzungen für den Bezug von Einstiegsgeld
Wer Bürgergeld anspruchsberechtigt ist, kann im Grunde genommen auch Einstiegsgeld beantragen. Vorausgesetzt:
- die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steht kurz bevor
- es besteht ein konkretes Existenzgründungsvorhaben
Wichtig: zeitliche Nähe
Ob Beschäftigung oder Selbstständigkeit – wollen Sie Einstiegsgeld beantragen, muss eine zeitliche Nähe gegeben sein. Bedeutet: Die Beendigung der Arbeitslosigkeit steht kurz bevor.
Aufnahme einer Beschäftigung:
Wollen Sie Einstiegsgeld im Zuge einer Anstellung beantragen, müssen Sie bzw. Ihr Arbeitsverhältnis folgende Vorgaben erfüllen:
- es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – 520-Euro-Jobs sind dementsprechend nicht förderfähig
- der neue Job stellt Ihre Haupteinnahmequelle dar
- der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Antritt der Stelle erfolgen – der Arbeitsvertrag darf jedoch bereits unterschrieben sein
- das Arbeitsentgelt fällt unter das Mindestlohngesetz
Existenzgründungsvorhaben:
Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit, gelten folgende Bedingungen:
- Sie erfüllen alle Vorgaben, die Selbstständigkeit definieren
- die Tätigkeit umfasst mindestens 15 Wochenstunden und stellt Ihre Haupteinnahmequelle dar
- die Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit steht unmittelbar bevor – entsprechende Nachweise können Sie erbringen
Einstiegsgeld beantragen – so funktioniert’s
Der Antrag auf Einstiegsgeld wird beim Jobcenter gestellt. Neben dem Antrag müssen auch Nachweise erbracht werden, die entweder das bevorstehende Beschäftigungsverhältnis belegen oder aber das Existenzgründungsvorhaben.
Folgende Unterlagen können für den Antrag auf Einstiegsgeld wichtig sein:
- Arbeitsvertrag (bei Antritt einer Stelle)
- Lebenslauf (bei Arbeitsaufnahme wie auch geplanter Selbstständigkeit)
- Businessplan mit Erläuterung der Geschäftsidee, Finanzierungsplan, zu erwartenden Umsätzen und Gewinnen etc.
- ggf. Gewerbeanmeldung
- ggf. eine fachkundige externe Prüfung (Kosten übernimmt das Jobcenter)
Letzteres dient vor allem einer Eignungsprognose. Das heißt: Eine fachkundige Stelle prüft, wie es um die Erfolgsaussichten bei Ihrem Gründungsvorhaben steht. Anhand dieser Informationen bewertet Ihr Fallmanager, ob und in welcher Höhe Ihnen Einstiegsgeld gewährt wird.
Wichtig: persönliche Eignung
Die persönliche Eignung ist der wohl wichtigste Parameter. Einschlägige Berufserfahrung stärken Ihre Chancen auf Bewilligung. Ein aussagekräftiger Lebenslauf ist daher bei der Beantragung von großer Bedeutung.
Wie lange wird Einstiegsgeld nach Bewilligung gewährt?
Einstiegsgeld wird erstmalig in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Sind Sie länger auf die Leistung angewiesen, müssen Sie erneut einen Antrag stellen. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
Wichtig zu wissen ist dabei: Selbst wenn Sie vor Ende des Bewilligungszeitraumes nicht mehr auf Einstiegsgeld angewiesen sind, endet die Auszahlung erst mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Einstiegsgeld: Wie stehen die Chancen auf Bewilligung?
Wie bereits erwähnt, ist das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Heißt: Letztlich entscheidet Ihr Fallmanager beim Jobcenter darüber, ob Ihnen der Zuschuss gewährt wird und in welcher Höhe.
Vor allem Ihre Eignung spielt in dem Kontext eine gewichtige Rolle. Branchenkenner haben demnach in der Regel bessere Chancen auf Bewilligung als fachfremde Antragsteller. Dementsprechend sind einschlägige Berufserfahrung und Branchenkenntnisse von enormer Bedeutung.
Beispiel: Wollen Sie ein Café eröffnen, haben Sie bessere Chancen auf Bewilligung von Einstiegsgeld, wenn Sie Erfahrung in der Gastronomie vorzuweisen haben. Als ehemalige Mitarbeiterin bzw. ehemaliger Mitarbeiter in einem Call-Center dürften Ihre Chancen schlechter stehen.
Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen erstellt das Jobcenter eine Eignungsprognose. Die gibt Aufschluss darüber, ob sich Ihr Vorhaben dazu eignet, Ihrer Hilfebedürftigkeit langfristig ein Ende zu setzen. Bei einer positiven Prognose erfolgt die Festsetzung der Höhe Ihrer Leistungen.
Höhe des Einstiegsgeldes
Zur Bestimmung der Höhe des Einstiegsgeldes bedienen sich die Jobcenter zweierlei Bemessungsgrundlagen:
- die einzelfallbezogene Bemessung
- die pauschale Bemessung
Einzelfallbezogene Bemessung
Bei der einzelfallbezogenen Bemessung erhalten Sie neben Ihrem Bürgergeld-Regelsatz einen monatlichen Grundbetrag. Dieser beträgt maximal 50 % Ihres Regelsatzes. Zudem kann ein Ergänzungsbetrag gewährt werden.
Wichtig: Ergänzungsbeträge
Sind Sie seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, kann unter Umständen ein Ergänzungsbetrag geltend gemacht werden. Der beträgt 20 % der Regelleistung. Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, kann ein weiterer Ergänzungsbetrag hinzukommen – für Sie und weitere leistungsberechtigte Mitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Höhe: ca. 10 % der Regelleistung.
Pauschale Bemessung
Bei Bürgergeld-Beziehenden, die besonders zu fördern sind, findet eine pauschale Bemessung des Einstiegsgeldes statt. Sind Sie bereits besonders lange arbeitslos, zählen Sie zu dieser Personengruppe. Ein Einstiegsgeld in Höhe von bis zu 75 % Ihres Regelsatzes ist möglich.
Die Höhe des Einstiegsgehalts kann zudem variieren. Ist beispielsweise absehbar, dass sich Ihr Einkommen künftig erhöht, kann es zu einer Anpassung des Einstiegsgeldes kommen.
Zählt das Einstiegsgehalt als Einkommen?
Das Einstiegsgehalt wird zusätzlich zu Ihren anderen Leistungen nach dem SGB II gewährt. Es ist eine zweckgebundene Leistung. Dementsprechend wird es nicht als Einkommen auf Ihren Regelsatz angerechnet. Erst, wenn Sie selbst Einkommen generieren, wird dieses unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf die Förderung angerechnet.
Hinweis: Keine Steuern auf Einstiegsgeld
Da es sich beim Einstiegsgeld um eine zweckgebundene Leistung handelt, muss es nicht versteuert werden.
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Ich hatte bis zum 14.06.2020 Hartz4 bekommen, seit dem 15.05.2022 gehe ich arbeiten.
Am 08.06.2020 habe ich die Einstiegshilfe telefonisch beantragt, die Dame hat meine Daten aufgenommen und gesagt ist jetzt in Bearbeitung.
Heute rufe ich dort an, um zu hören wie lange es noch dauert, da sagen die mir ich hätte das Einstiegsgeld nie beantragt. Kann was dagegen tun?
Die Dame bei Jobcenter hat es anscheinend falsch gemacht.
Hallo Tina,
grundsätzlich sollten Sie sich den Eingang von Anträgen und Unterlagen beim Jobcenter von Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin schriftlich bestätigen lassen. Dass es für die Beantragung von Einstiegsgeld aber lediglich ein Telefonat braucht, ist zweifelhaft. Immerhin muss geprüft werden, inwiefern eine Förderung helfen kann, Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren – und das geschieht in aller Regel anhand von Nachweisen (bspw. Arbeitsvertrag), die Sie erbringen müssen. Da Sie jetzt kaum beweisen können, dass Sie den Antrag telefonisch gestellt haben, bestehen bei einem Vorgehen gegen Ihr Jobcenter kaum Erfolgsaussichten.
Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem bzw. Ihrer Sachbearbeiter:in und schildern Sie Ihre Situation. Legen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag vor. Da es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung handelt, kann es sein, dass für Sie noch Chancen bestehen.
Viele Grüße
Hallo
Ich habe wieder angefangen zu arbeiten .Muss dringend einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen .Welchen Antrag muss ich den ausfüllen
LG Melanie Patten
Hallo Melanie,
einen Antrag für Einstiegsgeld (früher hieß es Überbrückungsgeld) können Sie schriftlich verfassen und beim Jobcenter einreichen, einen offiziellen Vordruck gibt es dafür nicht. Geben Sie dazu Ihren Arbeitgeber an, Ihre Tätigkeit sowie das Datum des Beschäftigungsbeginns, Ihre wöchentliche Arbeitszeit und das Bruttogehalt. Alternativ können Sie auch persönlich vorsprechen.
Viele Grüße