Bürgergeld unter 25: Das gilt!

Bereits ab einem Alter von 15 Jahren können Kinder und Jugendliche Bürgergeld beziehen. Bis zum 25. Lebensjahr müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem müssen sich Beziehende unter 25 Jahren oft strengeren Regeln beugen. Wir erklären Ihnen, worauf es beim Bürgergeld unter 25 ankommt.

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Anspruch auf Bürgergeld bei unter 25-Jährigen

Bürgergeld soll hilfebedürftigen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Altersspanne der Leistungsberechtigten liegt dabei zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren. Wer allerdings zwischen 15 und 25 Jahre alt ist, muss neben den allgemeingültigen Voraussetzungen, weitere Bedingungen erfüllen.

Zu den allgemeingültigen Vorgaben für den Bezug von Bürgergeld zählen:

  • Hilfebedürftigkeit muss gegeben sein
  • Leistungsberechtigte müssen erwerbsfähig sein
  • Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen

Bei unter 25-Jährigen kommt außerdem hinzu:

  • die Eltern können ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen (bspw. weil sie selbst nicht erwerbstätig sind und Leistungen nach dem SGB II beziehen)

Höhe des Regelsatzes für unter 25-Jährige

Die Höhe des Regelsatzes unterscheidet sich je nach Altersstufe. Zwischen 15 und 25 Jahren gibt es folgende Staffelungen:

  • Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten einen Bürgergeld-Satz in Höhe von 420 EUR zur Deckung ihrer Regelbedarfe
  • 18 bis 25-Jährigen, die bei ihren Eltern leben, steht bei Erwerbslosigkeit ein Regelsatz in Höhe von 402 EUR zu
  • 18 bis 25-Jährige, die bereits in einer eigenen Wohnung leben, haben ggf. Anspruch auf den vollen Bürgergeld-Satz in Höhe von 502 EUR (bzw. 451 EUR in Partnerschaft)

Zudem kann unter Umständen ein Anspruch auf Mehrbedarf geltend gemacht werden, etwa bei kostenaufwändiger Ernährung. Die gesetzliche Grundlage für Mehrbedarfe findet sich in § 21 SGB II.

Bürgergeld unter 25: Wie wird’s beantragt?

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beantragen möchten, müssen Sie einen Erstantrag beim Jobcenter stellen. Dabei ist bei Antragstellung nicht nur Ihre eigene Situation, sondern auch die Ihrer Eltern von Bedeutung. In der Regel müssen Sie auch die darlegen.

Strengere Maßstäbe bei Bürgergeld-Bezug unter 25 Jahren

Beziehen Sie Bürgergeld und sind unter 25 Jahre alt, gelten unter Umständen für Sie strengere Maßstäbe, als für Leistungsberechtigte über 25 Jahre. Besonders beim Thema Beschäftigung werden diese spürbar – Stichwort: Sofortvermittlungsgebot.

Das Sofortvermittlungsgebot soll sicherstellen, dass Sie möglichst umgehend eine Beschäftigung aufnehmen. Dabei ist es unerheblich, um welche Art Job – bspw. Aushilfsjob, Ausbildung, Vollzeitstelle – es sich handelt. Sofern Ihnen die Agentur für Arbeit (BA) ein Jobangebot vorlegt, haben Sie das auch anzunehmen. Anderenfalls kann es zu Sanktionen kommen, sprich: einer Minderung des Regelbedarfs.

Wichtig: Ausbildung spielt untergeordnete Rolle

Bei Bürgergeld-Bezug unter 25 Jahren, müssen Sie jede Beschäftigung annehmen, die das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit für zumutbar hält. Ein Recht auf eine Ausbildung haben Sie nicht.

Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsberechtigte

Zuvor drohten unter 25-jährigen Bürgergeld-Beziehenden bei Pflichtverletzungen besonders empfindliche Konsequenzen. Doch diese verschärften Sonderregelungen für Leistungsbezieher unter dem 25. Lebensjahr sind mit der Einführung des Bürgergeldes entfallen. 

Wohnen mit Bürgergeld unter 25

Bei Bürgergeld-Bezug unter 25 Jahren bilden Sie mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können oder nicht. Sobald Sie jedoch eigenes Einkommen erzielen, womit Sie Ihren Lebensunterhalt und anteilige Unterkunftskosten selbst stemmen können, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

Hinweis: Haushaltsgemeinschaft

Sobald Sie aufgrund eigenen Einkommens nicht mehr als Teil der Bedarfsgemeinschaft gelten, geht das Jobcenter oftmals von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Wie bei einer Bedarfsgemeinschaft kommt es auch bei einer Haushaltsgemeinschaft zur Anrechnung Ihres Einkommens.

Dabei muss bei einer Haushaltsgemeinschaft genau differenziert werden. Denn: Nur wenn ein Haushalt tatsächlich gemeinsam geführt und bewirtschaftet wird, ist eine Haushaltsgemeinschaft gegeben – Einkommen darf angerechnet werden. Teilen sich die Bewohner aber lediglich eine Wohnung und wirtschaften gänzlich unabhängig voneinander, darf kein Einkommen angerechnet werden.

Eigene Wohnung – geht das bei Bürgergeld-Bezug unter 25?

So wenig Spielraum unter 25-Jährige bei ihrer Berufswahl haben, so wenig können sie sich auch ihre Wohnsituation aussuchen. Denn grundsätzlich gilt: Wer unter 25 Jahre alt ist und bei den Eltern wohnt, kann frühestens mit Erreichen des 25. Lebensjahres ausziehen, sofern Sozialleistungen nach dem SGB II bezogen werden.

Wichtig: Auszug nur mit triftigem Grund möglich

Wollen Sie aus Ihrem Elternhaus bzw. Ihrer elterlichen Wohnung ausziehen, ehe Sie 25 Jahre alt sind, müssen Sie einen wichtigen Grund beim Jobcenter vorbringen. Das kann sich mitunter sehr schwierig gestalten.

Nur ein wichtiger Grund kann zu einem vorzeitigen Umzug berechtigen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Unzumutbarkeit des Zusammenlebens mit den Eltern aufgrund schwerwiegender Umstände
  • Aufnahme einer Beschäftigung in einer anderen Stadt
  • Gründung einer eigenen Familie

Liegt ein wichtiger Grund vor, muss das Jobcenter einem Umzug zustimmen. Das geht aus § 22 Absatz 5 SGB II hervor.

Erfüllen Sie keine dieser Bedingungen und ziehen ohne Zustimmung des Jobcenters in eine eigene Wohnung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Zum einen kann das Jobcenter die Übernahme Ihrer KdU verweigern. Zum anderen steht Ihnen ein deutlich geringerer Regelsatz zu: 402 EUR anstelle von 502 EUR.

Stimmt Ihr Jobcenter indes einem Umzug zu, ist Ihnen nicht nur die Übernahme der KdU sicher. Sie können unter Umständen auch einen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten sowie auf eine Erstausstattung haben.

Eigene Wohnung vor Bezug von Bürgergeld

Leben Sie bereits in einer eigenen Wohnung und werden hilfebedürftig, gelten andere Regeln: Ihr Alter spielt eine eher untergeordnete Rolle. Wichtig ist nur, dass die KdU sich im Rahmen der Angemessenheit bewegen. Um welchen Betrag es dabei geht, lässt sich pauschal nicht sagen. Zu unterschiedlich bewerten Jobcenter, zu unterschiedlich sind die bundesweiten Mietenspiegel.

Hinweis: Regelsatz

Leben Sie in einer eigenen Wohnung, kann Ihnen ein Regelbedarf in Höhe von 502 EUR zustehen. Dieser Betrag steht Alleinlebenden bzw. Alleinerziehenden zu.

Familiengründung unter 25 Jahren

Haben Sie ein Kind bekommen, bilden Sie nicht länger eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern. Das gilt selbst, wenn Sie im Alter von 16 oder 17 Jahren ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen. Sobald Sie ein Baby haben, bilden Sie Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.

Das räumt Ihnen gleichzeitig das Recht ein, eine eigene Wohnung zu beziehen – ebenso wie eine Hochzeit. Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner in eine eigene Wohnung ziehen.

Auch bei Bescheiden für unter 25-Jährige gilt: Jobcenter machen oftmals Fehler. Deshalb kann es sich lohnen, die Bescheide einem prüfenden Blick zu unterziehen. Wir nehmen uns dem an und legen ggf. Widerspruch ein – kostenlos.

Quellen:

Sozialgesetzbuch (SGB II)

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie bekomme ich eine eigene Wohnung unter 25?
Unter 25-Jährige, die Bürgergeld beziehen, haben nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Es muss ein triftiger Grund vorliegen. Beispiele sind: Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens mit den Eltern, eine Anstellung in einer anderen Stadt oder die Gründung einer eigenen Familie.
Kann man auch Bürgergeld beantragen, wenn man bei den Eltern wohnt?
Ja, das ist möglich. Unter 25 Jahren bilden Kinder und Jugendliche für Gewöhnlich mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass das Einkommen der Eltern zur Ermittlung der Höhe des Anspruches herangezogen wird.

46 Antworten auf „Bürgergeld unter 25: Das gilt!“

  1. Hallo gute Tag meine Sohn fest 18 Jahr alt kann er ausziehen er mit dem Stiefvater Stress machen

    1. Hallo Jessica,
      wenn das Jobcenter dem Umzug zustimmt, ja. Wenn das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmt, muss Ihr Sohn unter Umständen für die Wohnung selbst aufkommen und mit geringeren Leistungen rechnen.
      Viele Grüße

  2. Hallo Julia,
    mein Neffe ist 17. Er kam mit meiner Mutter (seiner Oma) aus der Ukraine. Sie stellt einen Antrag beim Sozialamt, weil sie 77 Jahre alt ist. Kann er einen eigenen Antrag beim Jobcenter stellen? Oder gehört er zu einer Bedarfsgemeinscjaft mit der Oma?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo Olena,
      ja, er kann Bürgergeld beantragen. Eine Bedarfsgemeinschaft mit seiner Oma bildet er dabei nicht. Allenfalls eine Haushaltsgemeinschaft.
      Viele Grüße

  3. Hallo mein Sohn und meine Tochter sind zu mir zu gezogen sind 15 und 17 Jahre alt wir haben jetzt die Möglichkeit das einer in Dachboden geht und der andere unten in Keller das Zimmer nimmt da wir selber nur eine 2 Zimmer Wohnung haben bekommen sie dann Erstausstattung für ihre Zimmer??

    1. Hallo Melanie,
      ein Anspruch kann gegeben sein. Stellen Sie also entsprechende Anträge.
      Viele Grüße

  4. Mein Sohn 22jahre wird demnächst Vater darf er trotzdem erst mit 25 von zu Hause ausziehen oder darf er auf Grund seiner schwangeren Freundin mit ihr eine gemeinsame Wohnung nehmen oder kann das jobcenter es verweigern

    1. Hallo Mandy,
      wie im Artikel geschrieben, kann die Gründung einer eigenen Familie zu einem frühzeitigen Umzug berechtigen.
      Viele Grüße

  5. Am o Problems mit Jobcenter !Meine Sohn, kommt bei mir , Lestte Jahr im Mai ,und Wohne mit mir!Sie müssen mich aufpassen , i j bin Krank!Ich schlecken ein Antrag für meine Sohn ,bei Jobcenter! Später kommt ein Bescheid vom Jobcenter, sie bezahles , Lestte Jahr bis yetzte , nur 180 Eur für meine Sohn! Ich schlecken bei Familienkasse ein Antrag, kommt ein Bescheid, sie auch nicht bezahles, sie sagen Sohn , hast keine Ausbildung ! Bitte sagst was ich kann machen , für meine Sohn , rkommen komplette geld Eden monate! Wer bezahles?

    1. Hallo Bujor,
      leider können wir Ihnen nicht folgen. Bitte wenden Sie sich an eine Sozialberatung vor Ort.
      Viele Grüße

  6. Guten Abend
    Ich bin arbeitssuchend gemeldet und habe eine eigene Wohnung seit kurzem.
    Für mich bürgt jemand. Kann ich trotzdem Bürgergeld beantragen wenn ich noch keinen Job gefunden habe

    1. Hallo,
      ja, das können Sie. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
      Viele Grüße

    2. Vielen Dank.
      Meine letzte Frage wäre noch das ich noch keinen Teilzeitjob hatte und zurzeit nur Minijobs in den letzten Monaten gemacht habe.

    3. Hallo,
      auch das spielt keine Rolle. Eine Bitte: Sollten erneut mehrere Fragen auftauchen, stellen Sie die bitte in einem. Anderenfalls kann es passieren, dass Sie keine Antwort erhalten, weil Ihre Frage nicht zugeordnet werden kann, da zusammenhangslos.
      Besten Dank und viele Grüße

  7. Mein Sohn ist 20 Jahre alt und hat seine Probezeit nicht bestanden. Er lebt nun wieder bei mir und bemüht sich kaum einen Job zu finden. Ich selbst arbeite in der Woche fast 50 Stunden und sehe gar nicht ein ihn durchzufüttern. Wäre er bemüht, hätte ich damit kein Problem. Wenn ich ihn vor die Tür setze, würde er dann Geld und Miete vom Amt erhalten. Er benötigt glaube ich den Tritt in den Po. Bin mir aber nicht sicher ob ich dann zusätzlich für ihn inkl. Miete aufkommen muss.

    1. Hallo Nadja,
      wenn Sie sich (oder ihm) nicht anders zu helfen wissen, dann bestehen Sie darauf, dass er sein Leben selbst in die Hand nimmt. Das mag auch bedeutet, dass es an der Zeit ist, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Sie müssen dabei für Ihren Sohn nicht aufkommen.
      Viele Grüße

  8. Hallo
    Meine tochter ist 23 Jahre und wird jetzt arbeitslos sie hat aber nicht lange gearbeitet für arbeitslosen Geld .Mein Mann und ich arbeiten ..für bürgergeld zu bekommen haben wir zuviel aber es reicht gerade so wer bezahlt meiner tochter jetzt die Krankenkasse…den ausziehen darf sie ja auch nicht unter 25…und wir haben ja noch 3 weitere kinder wo eins ja leicht geistig behindert ist und in einer Werkstatt arbeitet und geld vom souialamt bekommt das ja auch mit reingerechnet wird…was können wir tun?????

    1. Hallo Jaqueline,
      Ihre Tochter sollte einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Leider lässt sich nicht vermeiden, dass Ihr Gehalt berücksichtigt und anteilig angerechnet wird. Die Krankenkassenbeiträge werden allerdings vom Jobcenter übernommen.
      Viele Grüße

  9. Hallo ihr Lieben, mein Sohn hat im Juni seine Ausbildung abgeschlossen und wohnt bei mir ,er ist unter 25 Jahre alt und möchte Arbeitslosengeld 2 beantragen weil er nicht übernommen wird .Ich selber arbeite und bekomme kein Geld vom Arbeitsamt. Wird mein Einkommen auf sein Arbeitslosengeld 2 angerechnet? Liebe Grüße Dörte

    1. Hallo Dörte,
      ja, Ihr Einkommen wird bei der Berechnung seines Anspruches berücksichtigt.
      Viele Grüße

  10. Hallo, ich bin noch 22 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter im Haus , meine Mutter arbeitet. Ab nächsten Monat muss ich aus der Familienversicherung austreten. Kann mir jemand sagen ob ich trotzdem Bürgergeld bzw. versichert werde , auch wenn meine Mutter zu viel verdient?
    Liebe Grüße

    1. Hallo Mani,
      das Einkommen Ihrer Mutter wird für Ihre Anspruchsberechnung herangezogen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie für Ihren Lebensunterhalt mit aufkommen muss.
      Viele Grüße

  11. Hallo,
    mein Sohn hat Februar 2022 seine Ausbildung abgeschlossen und wurde leider nicht übernommen.
    Er bekam Arbeitslosengeld 1 und hat sich beim Jobcenter gemeldet, da die Leistungen auslaufen.
    Das Jobcenter möchte allerdings, da mein Sohn 23 Jahre ist, das ich den Antrag stelle.
    Ich bin allerdings wegen einer Krebserkrankung seit 2021 im Krankengeld welches im Januar ausgesteuert ist und ich auf Bescheid von der Arbeitsagentur oder Rentenanstalt warte.

    Da ich schon einmal vom Jobcenter abhängig war und dieses nie wieder sein möchte, bin ich im Zweifel.

    Muss ich der Antragsteller sein, nur weil mein Sohn unter 25 Jahren ist?

    1. Hallo Manuela,
      da Sie beide so oder so als Bedarfsgemeinschaft anzusehen sind, ist es irrelevant, wer den Antrag stellt. Ihr Sohn kann das grundsätzlich ebenso vornehmen.
      Viele Grüße

  12. Hallo zusammen,
    Meine Freundin möchte Bürgergeld beatragen, da sie derzeit kein eigenes Einkommen hat. Wir leben zusammen in einer Wohnung und sind unter 25. Ich selbst arbeite ganz normal und bekomme regelmäßig Lohn. Meine Frage ist nun: Bekommt man generell diesen Regelsatz von ≈500€, auch wenn man unter 25 ist und unsere beiden Eltern ausreichend verdienen? Warum sonst soll man bei Antrag den Lohn der Eltern eintragen? Wenn am Ende unsere Eltern für uns zahlen müssen, dann brauche ich ja gar keinen Antrag zu stellen oder? Freue mich über eine Antwort! 🙂

    1. Hallo Jakob,
      sofern die Eltern Ihrer Freundin ihr aktuell finanziell nicht aushelfen, sollte sie dort auch nichts eintragen. Dass hinterher eine Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Eltern angestoßen wird, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden. Eine pauschale Antwort gibt es also nicht.
      Viele Grüße

  13. Hallo, ich bin 20 Jahre alt und aufgrund von Erkrankung habe ich ein Urlaubssemester in mein Studium eingelegt und bin wieder bei meiner Mutter eingezogen. Habe ich überhaupt ein Recht auf Bürgergeld, wenn meine Mutter und auch mein Vater berufstätig sind?
    Wäre es besser für mich in eine eigene Wohnung zu ziehen. Wenn ja, sollte ich dies vor oder nach dem Antrag tun?

    1. Hallo Charlotte,
      leider können wir Ihnen darauf keine Antwort geben. Ihre Anspruchsberechtigung hängt davon ab, ob Sie nach Ihrer Prüfungsordnung während eines Urlaubssemesters vom Universitätsalltag ausgeschlossen sind oder nicht.
      Viele Grüße

  14. Hallo ich bin in der 14 Woche schwanger bin 24 Jahre alt lebe aber nicht bei meinen Eltern sondern alleine in einer Wohnung jetzt hatte ich das Jobcenter gefragt ob meine Miete übernommen wird die meinten nein weil ich noch unter 25 Jahre alt bin ich dachte aber das mir die Miete zusteht weil ich schwanger bin ist das richtig oder nicht steht mir als Schwangere keine Miete zu?

    Dann wollte ich fragen und wie ist es wenn ich standesamtlich heirate steht mir gesetzlich auch nicht zu das die Miete gezahlt wird ich habe leider vom Jobcenter keine Rückmeldung bekommen deshalb wollte ich hier fragen ob es von den einen Umständen akzeptiert wird auch wen ich unter 25 bin?

    1. Hallo Rokeia,
      sofern Sie unter 25 Jahre alt sind, benötigen Sie die Zustimmung des Jobcenters, ehe Sie umziehen. Nur so lassen sich Probleme bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft vermeiden. Haben Sie einen aktuellen Ablehnungs-Bescheid (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler festgestellt, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie fallen dabei keinerlei Kosten an.
      Viele Grüße

  15. Hallo! Ich bin mit 18 Jahren bei meiner Mutter ausgezogen weil wir nicht zurecht kamen und bin zu meiner Oma gezogen ,jetzt will meine Oma das ich ausziehe.Meine Mutter würde mich gerne aufnehmen hat aber Angst das mein Einkommen auf ihr Bürgergeld angerechnet wird
    Ist das so oder muss ich nur die Hälfte der Miete und Gas bezahlen? Freue mich auf ihre Antwort
    LG.mo.

    1. Hallo Monika,
      Ihr Einkommen darf nicht auf den Bürgergeld-Anspruch (Regelsatz) Ihrer Mutter angerechnet werden. Die Miete muss aber jeder für sich tragen. Die wird also aufgeteilt, weshalb Ihre Mutter dann unterm Strich weniger Leistungen erhält.
      Viele Grüße

  16. Hallo, unser Enkel lebt bei uns. er bekommt von je her Sozialhilfe, da er nicht in unsere Bedarfsgemeinschaft gehört. Er wird jetzt 15 Jahre alt, fällt aus der Sozialhilfe raus und bekommt Bürgergeld. Wir und der Enkel haben seit Jahren keinen Kontakt. Jetzt sollen die Eltern überprüft werden ob sie der Unterhaltspflicht nachkommen müssen. Wir möchten das nicht. Wir wissen aber da gibt es kein Vermögen(Drogen,Alkohol).
    Was können wir tun, um diese Kontakt zu vermeiden?

    1. Hallo Sylivia,
      da führt leider kein Weg dran vorbei. Die Eltern müssen überprüft werden.
      Viele Grüße

  17. Ich 23 gemeldet bei meinen eltern habe bis ich angefangen habe zu arbeiten vor 2 jahren leistung in voller höhe bekommen und habe aufgrund von schweren verhältnissen zu meinen eltern auch das ok zum auszug bekommen ich halte mich bei freunden auf und aktuell bei meiner freundin. Habe meine meldeadresse bei meinen eltern.
    Bin jetzt wieder arbeitslos die umstände immernoch die selben und es fällt mir schwer einen neuen job zu finden das jobcenter verweigert mir mittlerweile den auszug und ich bekomme auch keine leistung. Da sie meinen es gäbe ja garkeine schwierigen umstände bei meinen Eltern.

    1. Hallo Nick,
      berufen Sie sich auf Ihren erstmaligen Auszug, sofern Sie die damalige Zustimmung des Jobcenters schriftlich vorliegen haben. Klären Sie zudem darüber auf, dass Sie bei Ihren Eltern nicht mehr leben, sich aber noch nicht umgemeldet haben.
      Viele Grüße

  18. Sohn 22 macht eine Ausbildung, Jobcenter hat mehrfach bestätigt, dass er seinen Unterhalt selbst verdient und daher auch keine Leistungen erhält, entlässt ihn aber nicht aus der Bedarfsgemeinschaft. Jetzt hat er seinen Anspruch auf das Kindergeld an die Mutter abgetreten um diesen ewige Forderungen nach Nachweisen zu entgehen. Trotzdem besteht die Behörde auf einem Verbleib in der Bedarfsgemeinschaft mit der Folge, dass er ständig sein Einkommen nachweisen muss. Zuletzt hat er eine Rückforderung in Höhe von 0.98 € bekommen.
    Die Tochter 20 hat eine Arbeit aufgenommen, erhält kein Kindergeld und trotzdem wird auch sie weiter in der Bedarfsgemeinschaft geführt. Ab und zu werden für Sie Ansprüche von ein paar Euro errechnet und gezahlt, warum auch immer, auf diese würde sie gerne verzichten, wenn sie nur aus dieser Mühle herauskommt. Muss man tatsächlich in einer Bedarfsgemeinschaft verbleiben, wenn man dies nicht will.

    1. Hallo Andy,
      wenn Ihr Sohn noch eine Rückforderung erhalten hat, bezieht er aller Wahrscheinlichkeit nach noch Leistungen. Gleiches gilt für Ihre Tochter. Daher sind auch beide Teil der Bedarfsgemeinschaft. Sofern Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) zur Hand haben, lassen Sie den gern durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen sie Fehler fest, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  19. Hallo
    Meine Tochter 16 Jahre alt.hatte bis gestern eine Ausbildung als Verkäuferin wurde in der probezeit gekündigt und die probezeit Ende ist november 30.sie ist aber in der 23 ssw mit zwillingen.darf die Chefin das überhaupt.gibt es da nicht denParagraf 17.das sie in Mutterschutz ist, selbst in der probezeit.und bis 4 Monate nach Entbindung.muss man ihr nicht eher das arbeitsverbot aussprechen
    LG tanja

    1. Hallo Tanja,
      diese Frage können wir Ihnen hier leider nicht beantworten, da sie sich auf das Arbeitsrecht bezieht. Bitte erkundigen Sie sich hierzu an anderer Stelle.
      Viele Grüße

  20. Hallo,

    Ich bin 20 Jahre alt und wohne derzeit noch mit meinen Eltern, möchte jedoch demnächst ausziehen, kann ich einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen?

    1. Hallo Antonia,
      bitte beachten Sie, dass Sie sich den Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen müssen, sofern Sie mit unter 25 Jahren ausziehen wollen. Grundsätzlich benötigen Sie einen triftigen Grund. Hierzu einmal ein Ratgeber: Hartz 4 unter 25: Das gilt!. Unter dem Punkt “Wohnen mit Hartz 4 unter 25” finden Sie alle relevanten Informationen.

      Hat das Jobcenter dem Umzug allerdings zugestimmt, stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Wird dieser abgelehnt, lassen Sie den Bescheid von unseren Partneranlälten zwecks Widerspruch pürfen.
      Viele Grüße

  21. Ich (20) werde in wenigen Wochen mit einem Bekannten in eine Wohnung ziehen, weder wirtschaften wir gemeinsam, noch sind wir finanziell füreinander verantwortlich, darum gehe ich davon aus, dass wir als Wohngemeinschaft anerkannt werden!
    Frage 1: Wie hoch ist der volle Regelsatz bei SGB 2, da angeblich keine Kürzungen, bei einer WG, vorgenommen werden?
    Frage 2: Da ich nicht mehr bei meiner Mutter lebe, also keine Hausgemeinschaft bilde – Wird das Kindergeld dem Hartz 4 angerechnet, oder eben doch nicht, da ich einer WG leben werde?
    Frage 3: Falls Frage 2 damit beantwortet wird, dass das Kindergeld nicht abgezogen wird – Ich werde im August schon 21 – ist es dennoch möglich als arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet, weiterhin Kindergeld zu erhalten?

    Vielen Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
    Leonie Aimée

    1. Hallo Leonie,
      aktuell liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 449 EUR. Wollen Sie bei Ihren Eltern bzw. Ihrer Mutter ausziehen, müssen Sie aber wissen, dass Sie dafür einen triftigen Grund benötigen. Bei Hartz 4-Bezug sind Sie erst ab einem Alter von 25 Jahren dazu berechtigt, auszuziehen. Haben Sie keinen wichtigen Grund vorzuweisen, kann das Jobcenter die Übernahme Ihrer Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) verweigern. Zudem, kann es zu einer Kürzung Ihres Regelsatzes kommen. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Hartz 4 unter 25: Das gilt!.
      Um Ihre übrigen Fragen aber dennoch zu beantworten: Da Kindergeld Einkommen darstellt, wird es zur Berechnung Ihres Anspruchs berücksichtigt. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verlängerung des Bezugs von Kindergeld in der Regel zudem ausgeschlossen.
      Viele Grüße

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