Erstausstattung für Wohnung
Zusätzlich zu den wiederkehrenden Leistungen wird vielen Leistungsberechtigten eine Erstausstattung für die Wohnung gewährt. Die juristische Grundlage dafür findet sich in §24 Abs. 3 SGB II. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wohnungserstausstattung erhalten. Allerdings gibt es auch im Jahr 2023 keine bundesweite einheitliche Regelung für die Erstausstattung der Wohnung.
Inhaltsverzeichnis
Wer darf die Erstausstattung in Anspruch nehmen?
Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Erstausstattungs-Regelung haben nicht nur Bürgergeld-Empfänger, sondern auch Geringverdiener. Wer zwar kein Bürgergeld bezieht, aber die Ausgaben für eine Erstausstattung nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen decken könnte, kann ebenfalls Anspruch auf eine Erstausstattung haben. Bei einem bloßen Umzug gewähren die Jobcenter in aller Regel keinen Bedarf für eine Erstausstattung, sondern nur bei der Neugründung eines Haushalts. Wer mindestens 25 Jahre alt ist und noch in der Wohnung der Eltern wohnt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine eigene Wohnung und eine angemessene Erstausstattung. Will ein unter 25-jähriger Leistungsempfänger bei seinen Eltern ausziehen, gewährt das Jobcenter nur dann die Kostenübernahme für Wohnung und Erstausstattung, wenn ihm das weitere Verbleiben in der elterlichen Wohnung durch Vorliegen besonderer Umstände nicht weiter zumutbar ist. Sie kommen für eine Erstausstattung der Wohnung in Frage, wenn Sie:
- aus der Wohnung Ihrer Eltern ausziehen.
- vor dem Wohnungsbezug obdachlos waren.
- sich von Ihrem Partner getrennt haben und eine neue Wohnung beziehen müssen.
- aus einem Haft- oder Klinikaufenthalt in eine Wohnung ziehen.
- Ihr Mobiliar durch höhere Gewalt wie Brand, Hochwasser oder Diebstahl verloren haben.
- ein Kind bekommen.
- in einem Frauenhaus gewohnt haben und eine eigene Wohnung beziehen.
Mit unserem Antrag für die Übernahme der Erstausstattung für Ihre Wohnung können Sie die Beantragung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Mit unserem Antrag für die Übernahme der Erstausstattung für Ihre Wohnung können Sie die Beantragung ganz einfach selbst vornehmen. Dazu einfach entweder den Vordruck ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder ganz einfach unser Online-Formular nutzen.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gibt es für die Erstausstattung der Wohnung keine Antragsfrist. Erfahren Sie erst Monate oder sogar Jahre nach der Neugründung Ihres Haushalts von dieser Regelung, haben Sie trotzdem gute Chancen auf die Gewährung eines Erstausstattungs-Bedarfs. Sollte einer der oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Achtung: Erstausstattung für möblierte Wohnungen
Eine Erstausstattung kann Ihnen nur genehmigt werden, wenn die Mietwohnung nicht bereits möbliert ist. Im Mietvertrag sollten also keine Wohnungsgegenstände eingetragen sein, für die Sie Zahlungen beantragen möchten.
Was gehört zur Erstausstattung?
Das Jobcenter gewährt Ihnen einen Bedarf zur Einrichtung der Wohnung. Dazu zählen vor allem Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck. Darüber hinaus zählen zur Erstausstattung ein Bett, Bettwäsche, Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett, Lampen sowie ein Staubsauger. Außerdem können Sie Tische, Stühle und Schränke beantragen. Eine einfache Grundausstattung für eine Wohnung bekommt man so zusammen.
Damit Ihnen alle Gegenstände bewilligt werden, die Ihnen zustehen, ist es ratsam, sich an einer entsprechenden Checkliste zu orientieren. Sie können unsere Checkliste verwenden oder Sie beschaffen sich die Verwaltungsanweisung Ihres Jobcenters zu Kosten der Unterkunft und orientieren sich daran. Die Verwaltungsanweisungen sind oft online verfügbar. Googeln Sie dafür beispielsweise: “Verwaltungsanweisung Erstausstattung Hamburg”.
Schlaf- und Sitzmöglichkeiten:
- Eine Schlafmöglichkeit inklusive Lattenrost, Matratze und Bettgarnitur
- Ein Tisch mit Stühlen
- Ein Sofa oder Sessel
Hygieneartikel
- Waschmaschine
- Mülleimer
- Staubsauger oder Besen
- Handtücher
- Wäschespinne
Aufbewahrung
- Kleiderschrank oder Kommode
- Regale
- Badezimmerschrank
Technische Geräte
- Kühlschrank
- Herd
- Fernseher
- Küchengeräte
- Lampen
- Computer bzw. Laptop
Tipp: Teppich beantragen
Sollten Sie in der Wohnung aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen die einen besonderen Bodenbelag wie z.B. Teppichboden benötigen, können die erforderlichen Mittel im Rahmen der Erstausstattung genehmigt werden. Das gilt auch, wenn Sie ein Kind im Krabbelalter haben.
Was gehört ausdrücklich nicht zur Erstausstattung für die Wohnung?
Umzüge sind in der Regel kein Grund für einen Bedarf an Erstausstattung für eine Wohnung. Das Jobcenter geht davon aus, dass Sie ihre Grundausstattung an Möbeln bei einem Umzug mitnehmen. Wenn Ersatz für ein Möbelstück nötig wird, das Sie schon besitzen, sollen Sie das aus dem Regelsatz bezahlen und bekommen dafür keine Erstausstattung.
Hinweis: Ausstattung von neuer und alter Wohnung vergleichen
Von der Regel abweichendes Beispiel: in der alten Wohnung befand sich eine Einbauküche, die zur Wohnung gehört und in der neuen Wohnung befindet sich keine Küche. Die Einzugsrenovierung gehört nicht zur Erstausstattung. Ebenso Fernseher, Computer sowie Konsolen oder andere technische Geräte (die nicht oben genannt sind). Diese müssen Sie sich aus Ihrem Regelbedarf kaufen.
Wie viel Geld bekommt man bei einer Erstausstattung?
Die Gewährung einer Erstausstattung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen. Die Höhe muss ausreichend sein, um dem Bürgergeld-Empfänger eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung zu ermöglichen. Es gibt keine bundesweite Regelung für den Umfang der Erstausstattung. Hier haben die Kommunen das letzte Wort. In jedem Fall ist ein entsprechender Antrag des Leistungsberechtigten erforderlich.
Hierbei dürfen Sie keine Summen erwarten, die ausreichend sind, um eine komplette Wohnung mit Neuware auszustatten. Die Jobcenter gehen davon aus, dass es den Leistungsbeziehern auch zumutbar ist, ihre Wohnung mit gebrauchten Möbeln einzurichten. Als unverbindliche „Faustregel“ kann ein erwachsener Leistungsbezieher mit etwa 1.000 € für eine komplette Wohnungs-Einrichtung rechnen.
Wer hilft mir dabei, damit ich meine mir zustehende Erstausstattung erhalte?
Sollte Ihr Antrag auf Erstausstattung abgelehnt werden und Sie können die Gründe nicht ganz nachvollziehen, können Sie uns Ihren Ablehnungsbescheid zukommen lassen, sodass wir den Bescheid auf mögliche Fehler vom Jobcenter prüfen können. Denken Sie immer daran: Jeder zweite Bescheid vom Jobcenter ist fehlerhaft. Wir prüfen jeden Bescheid kostenlos für Sie und legen im Zweifel Widerspruch ein. Wir von hartz4widerspruch.de haben bereits viel Erfahrungen mit Widersprüchen. Ein häufiger Fehler, den die Jobcenter machen, ist es, Erstausstattungen nicht zu bewilligen.
Die Zusammenarbeit mit hartz4widerspruch.de ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, sind wir ebenfalls zur Stelle. Und auch hier kommen dank der Beratungshilfe keine Kosten auf Sie zu. Zudem erledigen wir die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Leistungen für Sie raus.
Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen
- Komplett kostenlos
- Hohe Erfolgsquote
- Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Hallo, ich habe ein Formular zur Erstvermittlung einer Wohnung in einem Jobcenter ausgefüllt. Mitglieder von sieben: 2 Erwachsene, ein Kind ist 9 Jahre alt, das zweite Kind ist 19 Jahre alt. Es gibt 3 Zimmer in der Wohnung, nur Küchenmöbel sind in der Wohnung vorhanden. Das Jobcenter hat 1400€ für 4 Personen zur Ausstattung einer Wohnung zugeteilt, dieser Betrag ist aber nicht möglich. Was kann ich tun?
Hallo Serhii,
unserer Einschätzung nach ist der Betrag vergleichsweise hoch. Sie sollten das Geld also dankend annehmen.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich wohne momentan bei meinen Eltern, da ich eine Weiterbildung absolviere. Da ich diesen Sommer fertig bin werde ich anfangen zu arbeiten und muss dafür umziehen. Ich habe bisher keine eigenen Möbel oder ähnliches. Ich beziehe momentan nur Aufstiegsbafög und habe einen Minijob. Ist es möglich einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen? Ich bin 22 Jahre alt.
Mit besten Grüßen
Hallo,
sofern sich Ihre Eltern im Leistungsbezug befinden, sollten Sie sich erst einmal die Zusicherung des Jobcenters für den Umzug einholen. Sofern Ihnen der genehmigt wird, kann ein Anspruch bestehen. Der steht und fällt allerdings mit Ihren Einkommen. Auch wenn sich Ihre Eltern nicht im Leistungsbezug befinden, können Sie Anspruch haben. Stimmen Sie sich hierzu aber auch mit dem zuständigen Jobcenter vor Ort ab. Oftmals sind es Einzelfallentscheidungen.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin, nachdem ich meinen Job in München verloren hatte, wieder in meine Heimat zurück und zu meiner Mutter ins Haus gezogen. Im Haus sind drei Wohnungen. Eine Wohnung bewohnt meine Mutter, eine andere meine Oma. Die dritte Wohnung wurde nach meinen Auszug zur voll möblierten Mietwohnung, die auch eine zeitlang Vermietet war. Und in eben diese Wohnung bin ich bei meiner Rückkehrer eingezogen. Da die Wohnung möbliert war und meine Möbel den mittlerweile 4. und letzten Umzug von Bayern nicht mehr Überstunden haben, nutzte ich bis heute die Möbel , die bereits in der Wohnung waren. Jetzt geht jedoch einiges kaputt. Unter anderem der Kühlschrank, Waschmaschine und die Couch, sowie die Wohnzimmer Schrankwand. Habe ich einen Anspruch auf Erstausstattung, da ja die vorhandenen, jetzt teilweise kaputten Möbel, meiner Mutter (Vermieter) gehören? Da ich schon keine Miete bezahle, sondern nur meine Nebenkosten, möchte ich meine Mutter nicht noch mit dem Kauf neuer Möbel belasten.
Viele Grüße
Hallo Susanne,
einen Anspruch auf Erstausstattung schließen wir aus. Ggf. wird Ihnen jedoch ein Darlehen gewährt.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe da ma ne frage. Will jetzt bei meinen Eltern ausziehen und habe auch schon eine 3 Zi. Wohnung bekommen die ich renoviere. Da die Renovierung ordentlich kostet und ich keine Ersparnisse für eine Ersteinrichtung habe, wäre meine Frage. Ob ich Anspruch auf Ersteinrichtungsgeld habe oder nicht.
PS: ich bin voll berufstätig und verdiene im Schnitt 1800€ netto
Hallo Andrej,
bei dem von Ihnen genannten Einkommen sehen wir da leider keine Chance.
Viele Grüße
Hallo ich wollte mal fragen gibt es eine bestimmte Liste wie viel Geld man für welche Möbel ausgeben darf? Also das z. B. Für kleinerschrank 120€ angegeben ist und ich genau die Summe einhalten muss.
Hallo Marina,
manche Jobcenter haben Pauschalen, die für bestimmte Möbelstücke festgelegt sind. Das bedeutet aber nur, dass Sie beispielsweise max. 120 EUR für einen Kleiderschrank erhalten. Wie viel Sie letztlich tatsächlich dafür zahlen (ob z.B. 115 oder 130 EUR) bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist aber: Beantragen Sie erst die Kostenübernahme. Nachträglich werden in der Regel keine Kosten erstattet.
Viele Grüße
Hallo ich habe meine Frau am 13.12.2022 geheiratet, ich habe eine 26qm Wohnung und sie war obdachlos und wohnt jetzt bei mir,beim jobcenter wurde alles in Bedarfsgemeinschaft geändert. Meine Frage ist ,wir wollen uns jetzt eine größere Wohnung suchen, bekommen wir dann einrichtungsgeld da meine Frau erst 23jahre alt ist.wir bekommen beide hartz4.LG uwe
Hallo Uwe,
ein Teilanspruch auf Erstausstattung dürfte mindestens bestehen. Stellen Sie also einen Antrag.
Viele Grüße
Hallo
Mein mann und ich haben uns nach 15 Jahren getrennt. Jetzt muss ich mir mit 2 Kindern eine Wohnung suchen und benötige natürlich Einrichtung 2 Kinderzimmer, Schlafzimmer, Bad Einrichtung und Kleinigkeiten.
Hätte ich Anspruch?
Hallo,
ein anteiliger Anspruch kann bestehen. Stellen Sie also einen Antrag.
Viele Grüße
Hallo, heute hab ich endlich den Schlüssel zur neuen Wohnung bekommen. Meine Partnerin sagt die ganze Zeit ich soll einen Antrag auf Erstausstattung ausfüllen und zum JC schicken. Wenn ich mich aber durch das Internet durch lese steht mir eine Erstaustattung gar nicht zu, da wir nur umziehen. Auch habe ich mal beim JC angerufen und mir wurde dort gesagt das wir keine Zusicherung bekommen haben, wir ca 100€ selbst Monatlich dazu zahlen sollen und deswegen auch keine hilfe bekommen können. Viele der Möbel in der alten Wohnung wie z.b. Couch, Schlafzimmer Schränke und die halbe Küche kann man nicht mehr benutzen da diese auseinander fallen oder nicht mehr funktionieren. Wir haben es sehr schwer mit unserem 4 Jährigen Kind bei dem Authismus festgestellt wurde und meine Partnerin ist wieder Schwanger. Meine Fragen wären also: A: Kann man irgendwelche Umzugshilfen beantragen oder auch Zuschuss zu neuen Möbeln bekommen obwohl es nur noch 10 Tage bis zum Einzug sind? und B: Wenn wir ein weiteres Kind bekommen, bekommen wir dann eine 100% Zusicherung zu der Wohnung und fallen die Eigenkosten raus?
Hallo,
einen Anspruch auf Erstausstattung sehen wir bei Ihnen nicht gegeben. Stellen Sie aber einen Antrag auf ein Darlehen. Hier sollten Ihre Chancen gut stehen. Die Umzugskosten müssen Sie selbst tragen, da das Jobcenter Ihrem Umzug nicht zugestimmt hat.
Zu Ihrer zweiten Frage: Vergrößert sich Ihre Bedarfsgemeinschaft, steigen auch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Ob damit Ihre Wohnung zu 100 % übernommen wird, können wir Ihnen nicht sagen. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Viele Grüße
Guten Tag,
Ich bin vor ca einem halben Jahr bei meinem Exfreund nach 7jähriger Beziehung ausgezogen (u.a. wegen häuslicher Gewalt)
Es gibt derzeit eine gerichtliche Kontaktsperre.
Ich brauche ein komplett neues Mobiliar, da ich gar nichts mehr habe.
Ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen, weshalb ich auch derzeit vom Jobcenter lebe.
Nun habe ich den Tip bekommen, eine Erstausstattung zu beantragen.
Nun hat mir die Sachbearbeiterin vom Jobcenter telefonisch mitgeteilt, dass sie mir das nicht genehmigen wird. Ich solle mit meinem Ex Kontakt aufnehmen (was wie gesagt, gerichtlich von mir erwirkt wurde, dass er eben keinerlei Kontakt mehr zu mir aufnehmen darf)
Ansonsten stehe mir das nicht zu, da dies nur Menschen bekommen, die erstmalig ihre Wohnung beziehen. Da ich aber schon nen Hausstand gehabt hätte, sei dies nicht möglich.
Lediglich ein Darlehen könnte mir genehmigt werden.
Was soll ich jetzt machen?
Ich bin verzweifelt, da ich wirklich gar nichts habe.
Mfg
Hallo,
beantragen Sie dennoch eine Erstausstattung. Erhalten Sie daraufhin einen Ablehnungsbescheid, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, wird Widerspruch dagegen eingelegt, sodass das Jobcenter seine Entscheidung bestenfalls korrigieren muss. Für Sie entstehen dabei keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Guten Tag,
Hoffentlich können Sie mir helfen.
Ich, (31) bin vor ca 1½ Jahren von Niedersachsen nach NRW zu meinem Freund gezogen, er hatte bereits eine möblierte Wohnung und meine damaligen Möbel waren alt (teilweise kaputt) habe sie auf den Sperrmüll geworfen, da ich auch keine Möglichkeit hatte, diese irgendwo unterzustellen.
Leider ist die Beziehung gescheitert – bin wieder ausgezogen und nun bei meiner Mutter ‘untergekommen’ – ich habe nichts mehr! (Außer Kleidung)
Ich erhalte 700€ ALG1 u habe jz eine Wohnung in Aussicht.
Ich bin arbeitslos seit ca 2 Jahren, bin psychisch stark vorbelastet und war bis vor kurzem in einer Rehaklinik und bin arbeitsunfähig entlassen.
Ich habe außerdem vor ca 11 Jahren einmal Geld für mein damaliges wg zimmer erhalten (ca 180€)
Steht mir die erstausstattung zu ? Und würde ich Renovierungsgeld erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Rudolph,
gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf ein Darlehen. Einen Zuschuss müssen wir leider ausschließen. Ob Ihnen Geld für die Renovierung zusteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Stellen Sie einen Antrag und warten Sie den Bescheid ab.
Viele Grüße
Ich komme aus der Ukraine, allein mit Kindern im Alter von 2 und 3 Jahren. eine Wohnung gefunden und Ersthilfe für die Möblierung beantragt. Der Arbeiter sagte, dass Sie 2-3 Wochen auf Gutshine warten müssen, an der alten Adresse bleiben und nichts in die Wohnung bringen müssen. Ein Monat ist vergangen, ich wohne bei Freunden und es kam keine Hilfe. Wie kann ich nachweisen, dass ich weder Briefe an die alte noch an die neue Adresse erhalten habe?
Hallo Lisenko,
nachzuweisen, dass Sie keine Schreiben erhalten haben, dürfte schwierig sein. Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter und fragen Sie ihn, wann Sie mit der Unterstützung für Möbel rechnen können.
Viele Grüße
Guten Tag!
Ich bin nach einer Trennung alleinerziehend und besitze nur einige Möbel. Zum einen weil ich vorher in einer Wohngemeinschaft gelebt habe und zum anderen weil ich nach dem Auszug aus der WG vorübergehend zu meiner Familie gezogen bin und einige sperrige Möbel aus Platzmangel verkauft habe. Nun beziehe ich ALG II und habe eine neue Wohnung gefunden, welche vom Preis nicht angemessen ist und nur zum Teil vom JC finanziert wird. Soweit so gut. Habe einen Antrag auf Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten für notwendige Möbel (Küche, Waschmaschine,..) gestellt, der Sachbearbeiter hat diesen abgelehnt. Begründung: die Wohnung, die ich beziehen werde ist nicht voll förderungsfähig. Ich kann den Sinn dahinter nicht verstehen und möchte erfahren, ob diese Begründung rechtens ist.
Vielen Dank!
Hallo Marienkäfer,
die Begründung, die Wohnung sei nicht förderungsfähig, ist haltlos. Allerdings dürften Sie tatsächlich keinen Anspruch auf eine komplette Einrichtung haben, höchstens ein Teilanspruch ist möglich. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellt sich heraus, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort, Julia.
Der Betreuer hat von mir eine Aufstellung vom Vorhandenen und Benötigten Inventar erhalten. Darauf hin hat er mir folgendes per Mail mitgeteilt “… dass Ihnen keine Erstaustattung zusteht, weil Sie für die Wohnung eine Ablehnung der Zusicherung bekommen haben.” (Meine Wohnung wird nur zum Teil vom JC finanziert, etwa 100 euro zahle ich selbst)
Auf Nachfrage hat er mir “§ 22 Nr. 6 SGB II” als Grundlage für die Entscheidung genannt. Ich interpretiere den Gesetzestext so: Wohnungsbeschaffungskosten können nur bei vorheriger Zusicherung (dieser) übernommen werden.
Einen Ablehnungsbescheid habe ich nicht erhalten, nur emails.
Wie kann ich weiter vorgehen? Einen Bescheid von ihm anfordern?
Vielen Dank!
Hallo Marienkäfer,
sofern Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben, sollten Sie auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten. Haben Sie bisher nur eine mündliche Ablehnung, fordern Sie einen schriftlichen Bescheid ein. Den können Sie dann durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen.
Viele Grüße
Hallo ich bin nach Lüneburg zu meinem Freund gezogen nach ca 1,5 Jahren haben wir uns getrennt und er hat mich raus geworfen ich habe meine Arbeit verloren und würde obdachlos hatte keine Freunde und Familie in Lüneburg und habe mich auch ein 1 geweigert Harz 4 zu beantragen insgesamt war ich 2 Jahre obdachlos jetzt wohne ich in der Nähe von Schwerin und habe ein Antrag auf Erstausstattung gestellt der würde ab gelehnt weil sie davon ausgehen das ich in Lüneburg Möbel habe jetzt soll ich eine Stellungnahme nehmen und dann geben sie mir das als Darling und in Gutscheinen
Hallo Sarah,
das Jobcenter wird davon ausgehen, dass Sie mal eigene Möbel besessen haben, ob während oder vor Ihrer gemeinsamen Zeit. Kommen Sie der Forderung des Jobcenters nach und beziehen Sie Stellung. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid zudem durch unsere Partneranwälte prüfen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Guten Abend, ich bin 39j männlich. Ich habe im letzten Jahr bei der Flut meine Wohnung verloren inklusive Einrichtung. Danach würde meine Wohnung gekündigt vom Vermieter da sie unbewohnbar war. Als Not bin ich zu meiner Mutter in eine kleine Wohnung gezogen seitdem lebe ich dort. Ich habe nichts keine Wohnung keine Einrichtung da alles unbrauchbar war nach der Hochwasser Katastrophe. Ich beziehe seit Oktober dieses Jahres ALG2 bin mittelos und finde nur schwer eine Wohnung kann man mir helfen ?
Hallo Paul,
ggf. kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin bei der Wohnungssuche unterstützen. Möglicherweise können Sie auch Kosten geltend machen, die Sie für die Wohnungssuche aufwenden müssen (Kosten für Suchinserate, Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen). Sprechen Sie auch hierzu mit Ihrem Jobcenter. Da Sie Ihr Hab und Gut aufgrund höherer Gewalt verloren haben, haben Sie auch einen Anspruch auf Erstausstattung für die Wohnung. Diesen können Sie aber erst geltend machen, wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben.
Viele Grüße
Hallo, ich trenne mich von meinem Lebenspartner, wir waren nicht verheiratet. Jetzt habe ich nur ein Bett und ein Schrank. Kann ich noch weiter Möbel von der arge beantragen. Weil eine Küche habe ich ja nicht. Oder kann ich auch eine erstausstattung beantragen. Danke ihnen für die Antwort.
LG Nicole
Hallo Nicole,
stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung und listen Sie Ihren Bedarf genau auf. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den entsprechenden Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Hallo,
ich ziehe gerade um nachdem ich nun 2 1/2 Jahre auf einem Campingplatz in einem Wohnwagen mit Vorzelt gelebt habe.
Die Wohnung in die ich ziehe ist komplett leer, also es gibt keine Küchenmöbel und keine Geräte und auch in den Zimmer ist nichts an Einrichtung und nicht mal ein Bodenbelag ausser den Fließenboden in der Küche und im Bad.
Aus dem Wohnwagen kann ich die Einrichtung/ Möbel ja nicht mitnehmen da diese ja fest verbaut sind.
Aus meiner alten Wohnung ( eine WG ) in der ich vor dem Campingplatz gelebt hatte, konnte ich nur wenige Möbel / Schränge und Regale mitnehmen welche ich im Vorzelt des Wohnwagen stehen hatte. Leider sind diese Möbel durch die Feuchtigkeit und den Temperaturschwankungen verschimmelt, so das ich alles Entsorgen musste und auch einen Teil der Dinge die sich darin befunden haben.
Ich ziehen also komplett ohne Einrichtung in die neue leere Wohnung.
Was kann ich als Erstausstattung beantragen und zählt der benötigte Bodenbelag für das Wohnzimmer, Schlafzimmer und den Flur mit zur Erstausstattung?
Viele Grüße
Hallo Micha,
ein Bodenbelag zählt in der Regel nicht zur Erstausstattung. Überhaupt besteht ein Anspruch nur in Notsituationen, wie beispielsweise nach einem Brand, Obdachlosigkeit, Trennung o.ä. Schimmel nach bzw. aufgrund von Einlagerung zählt nicht dazu. Es ist also fraglich, ob Sie überhaupt einen Anspruch geltend machen können. Ggf. wird Ihnen ein Darlehen gewährt.
Viele Grüße
Guten Tag, mein Name ist Sauerborn.
Ich leben in einer Wohngemeinschaft mit meinem Sohn zusammen wir beziehen beide Hartz4 und haben für unsere Einrichtung
jeder 550€ bekomme das ist leider zu wenig.Ich bin nach einem Unfall in in Pflege und möchte einen Zuschuss beantragen geht das als Mehrbedarf
jeder Einrichtungsind nach einem Brandfall eingezogen.
Hallo Sauerborn,
haben Sie sämtliche Möbel aufgrund eines Brandes verloren, kann das einen Mehrbedarf für Erstausstattung rechtfertigen. Stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter.
Viele Grüße
Kann ich auch, wenn ich schon 6 Jahre in der Wohnung wohne, noch nie Erstausstattung beantragt habe, diese beantragen ??
Hallo Dennis,
unter Umständen können Sie auch in dem Fall Anspruch haben. Beantragen Sie also Erstausstattung. Kommt es zur Ablehnung, unterstützen unsere Partneranwälte Sie bei der Prüfung des Bescheides und legen ggf. Widerspruch ein.
Viele Grüße
Hallo ,
Ich bin aus der Haft entlassen worden ,
Bin vorübergehend bei meinem Ex (noch Mann) untergekommen, bin aber auf Wohnungssuche, mein ALG2 Antrag läuft, der Umzug ist auch genehmigt, ich besitze keinerlei Möbel, steht mir Geld für eine Erstausstattung zu ?
Ich habe 2015 Möbelgeld bekommen.
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet,
Liebe Grüße
Sabrina
Hallo Sabrina,
beantragen Sie eine Erstausstattung. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Gibt es Aussicht auf Erfolg, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Guten Abend, bitte helfen Sie mir auch. Wir sind eine Familie, die gerade hier in Deutschland angekommen ist. Genauer gesagt seit einem Jahr. Wir sind zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder. Wir wussten nicht, dass wir uns für Möbel, Küche und Geschirrspüler bewerben können. Unsere Küche ist aus sehr altem Holz und unbrauchbar. Habe ich verstanden, dass es für diese Anfrage zu spät ist? Vielen Dank und einen schönen Abend
Hallo Muresan,
wenn Ihre Küche nicht nutzbar ist, können Sie einen Anspruch haben. Dafür ist es nicht zu spät. Wichtig ist nur, dass Sie erst einen Antrag stellen und nach der Bewilligung die Möbel kaufen. Lehnt das Jobcenter Ihren Antrag ab, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bestehen Chancen, setzen die Ihren Anspruch per Widerspruch durch.
Viele Grüße
Hallo ich bin vor 1 Monat nach Deutschland zurückgekommen ich habe knapp 3 Jahre im Ausland gelebt bin im 7 Monat schwanger und bin mit nichts auser einen Koffer nach Deutschland zurück gekommen Wohnung wurde abgelehnt weil sie 40 Euro zu Teuer ist! Obwohl ich in einer Notlage mich befinde bin hochschwanger und Baugenossenschaftswohnungen haben eine Wartezeit bis 1 Jahr was natürlich in meinem Fall nicht in Frage kommt
Meine Frage ist jetzt ich habe trotz Wohnungsablehnung vom Jobcenter die Wohnung trotzdem genommen und muss die Kaution und die mehr Miete selbst finanzieren steht mir eine Erstausstattung trotzdem zu die Wohnung ist komplett leer und habe nichts keine Möbel keine Küche kein Löffel nichts bin am verzweifeln bin das erste mal in einer Notlage und beim Jobcenter bin ich richtig enttäuscht weil man vergeblich auf Unterstützung warten muss auch auf mein normales essensgeld musste ich 1 Monat lang warten und musste teilweise hungern wenn nicht bekannte mir Geld ausgeliehen hätten ich war nie zuvor beim Jobcenter bekomme ich Erstausstattung für mich und mein Baby was im Januar kommt
Hallo Janine,
in jedem Fall raten wir Ihnen erst einmal den Ablehnungsbescheid, sofern dieser nicht älter als einen Monat ist, von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen. Bestehens Erfolgsaussichten, wird Widerspruch eingelegt, mit dem Ziel, das Jobcenter zur Übernahme der Mietkosten zu bewegen.
Gleiches gilt für die Erstausstattung: Stellen Sie einen Antrag. Kommt es zur Ablehnung, reichen Sie den Bescheid zur Prüfung ein.
Viele Grüße
Mein Nachbar muss ausziehen und hat in seiner Wohnung einen Befall mit Küchenscharben. Damit die nicht in die neue Wohnung mit umziehen bräuchte er eine Erstattung.
2 Erwachsene und 3 Kinder
Hallo Frank,
dann muss er beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Viele Grüße
Guten Tag ich habe mich von meiner Frau getrennt jetzt will das Amt mir die Erstausstattung nicht mehr bezahlen da ich diese vor 5 Jahren schonmal beantragt habe !?
Hallo Mathias,
lassen Sie den Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch bei Ihrem Jobcenter ein.
Viele Grüße
Hallo ich habe ein Antrag auf erst ausstattung gestellt und der ausssenmitarbeiter war auch hier und sagte das es alles soweit klar geht
Nun meine Frage wie lange dauert es noch bis ich den Bescheid habe?
Hallo Pinky,
das erfragen Sie am besten bei Ihrem Jobcenter bzw. zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin. Wir haben keine Einblicke in die Prozesse der Behörde.
Viele Grüße
Hallo
Mein Mann und ich h befinden uns gerade in Trennung nach 18 jahre und 2 gemeinsame kleine kinder. Nun hat er eine neue wohnung und macht gerade ein umschulung von der deutschen rentenkasse aus und hat wenig Einkommen kann er ein Antrag auf erstausstattung stellen? Da ich in der Wohnung gemacht mit den Kindern bleibe und auch die Möbel behalte.
Hallo Geyer,
ein Anspruch auf Erstausstattung ist bei Ihrem Mann nicht auszuschließen, wenn auch begrenzt. Er sollte Kontakt zum zuständigen Jobcenter aufnehmen.
Viele Grüße
Guten Morgen.
Ich habe mich von meiner Frau getrennt und ziehe in eine neue Wohnung,gründe damit einen neuen Haushalt. Ein Teil der Einrichtung können wir teilen, aber mir würde dann eine Waschmaschine,eine Spüle und ein Herd fehlen. Habe ich Chancen etwas zu bekommen?
Grüße, Kerstin
Hallo Kerstin,
stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid zwecks Widerspruch von unseren Partneranwälten prüfen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich bin 26 Jahre alt und bin vom Elternhaus ausgezogen und bin mit meiner Freundin zusammengezogen. Habe ein Antrag auf Erstausstattung gestellt, da ich nichts vom Elternhaus mitnehmen durfte. Die Erstausstattung wurde abgelehnt, da ich den Außendienstler verneint habe. Mir wurde vom Job Center gesagt das ich ein Widerspruch einlegen kann aber dies nicht viel bringen wird. Meine frage ist es jetzt wie kann ich dagegen angehen? Ohne das ein Außendienstler erst kommt. ( Privatsphäre )
Hallo D.Dem,
Sie müssen zwar niemanden in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie aber einen Anspruch geltend machen wollen, dann müssen Sie auch einen Bedarf nachweisen. Bei einer Erstausstattung bedeutet das in der Regel, dass jemand kommt und prüft, ob der von Ihnen angegebene Bedarf auch wirklich besteht. Es ist also schwer, da drumherum zu kommen.
Viele Grüße
Hey
ich bin 19 und will in den nächsten Monat in eine eigene Wohnung ziehen. Ich arbeite im sicherheitsdienst wo nicht viel übrig bleibt um sich die Einrichtung selbst zu finanzieren. Hätte ich Anspruch auf das Geld?
Hallo Isabelle,
nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Erstausstattung.
Viele Grüße
Hallo,meine Tochter 18 J. zieht um,wegen dem Studium, hat eine Wohnung gefunden , mit Einbauküche, aber braucht trotzdem die andere Sachen zum kaufen,wie Elektrogeräte für die Küche(wasserkocher) Bett, Sofa,Esstisch und Stühle, Kleiderschrank, Waschmaschine, Staubsauger, Mülleimer, Geschirr. Hat sie einen Anspruch auf Erstattung, wenn sie den Bafög beantragt hat?
Hallo NataliaJ,
nein, wenn Ihre Tochter Bafög erhält, hat sie keinen Anspruch auf eine Erstausstattung.
Viele Grüße
Hallo,
meine Tochter zieht jetzt um.
Sie kann aber ihre Möbel nicht mitnehmen, da ihre alte Wohnung voller Schimmel war (Sie wurde dadurch auch krank), die sich auch schon über die Möbel ausgebreitet hat.
Kann Sie jetzt wieder eine Erstausstattung beantragen?
Hallo Volker,
sie soll einen Antrag stellen. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
Viele Grüße
Hallo wie sieht es aus wenn ich eine Tochter im Schulalter habe und sie ein neuen Schreibtisch benötigt???
Hallo Susi,
probieren Sie eine Kostenübernahme über einen Antrag für Erstausstattung der Wohnung zu erlangen. In der Vergangenheit hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass unter Erstausstattung alle Gegenstände fallen können, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Erfolgsaussichten wird dann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt.
Viele Grüße
Hallo,
oben wird geschrieben, dass auch nicht ALG 2 Bezieher Erstausstattung beantragen können. Ich habe nun mit 24 meinen ersten Mietvertrag unterschrieben und bin auch schon umgemeldet. Ich bin in einer außerbetriebliche Ausbildung, der betriebliche Einsatz erfolgt dabei in einem sog “Kooperationsbetrieb”. Neben Kindergeld (was ich noch bis zum Ende der Ausbildung erhalte) bekomme ich auch berechtigt Bab als Zuschuss. Nachdem ich mich beim Jobcenter telefonisch erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass nur Leistungsempfänger vom Jobcenter auch Erstausstattung erhalten. Daraufhin wurde mir ein ALG 2 Antrag zugeschickt… Was ist nun richtig? Bin ich berechtigt eine Erstausstattung beantragen? Das Geld für die Wohnungseinrichtung fehlt mir wirklich komplett und meine beiden Eltern beziehen ALG 2. Die Wohnung ist quasi fertig renoviert aber noch leer und ich noch nicht eingezogen…
Hallo Monsel,
Sie können durchaus einen Anspruch auf Erstausstattung haben. Das setzt den Bezug von Regelleistungen nicht voraus. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Erstausstattung, den Antrag auf ALG 2 können Sie ignorieren.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe ein paar Sachen in der Wohnung von ein Bekannte ausgeliehen. Kann ich einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellen?
Hallo,
ja, stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung und geben Sie dabei an, dass es sich bei Ihrer aktuellen Ausstattung um eine Leihgabe handelt.
Viele Grüße
Guten Tag,
eine enge Freundin (24 J.) zieht aus einer betreuten Wohneinrichtung (chronische psychische Erkrankung / kein Kontakt zum Elternhaus) in ein WG-Zimmer in einer anderen Stadt. Dort fängt Sie im September eine Ausbildung an.
Bisher erhält Sie Grundsicherung vom Landratsamt ihrer Geburtsstadt.
1. Kann Sie, und wenn ja in welcher Stadt, finanzielle Unterstützung für Ihre Erstausstattung der WG/ des WG-Zimmers beantragen?
2. Wenn etwas im Antrag nicht berücksichtigt wurde, kann man einen weiteren nachträglichen Antrag stellen?
3. Werden genehmigte Budgets für einzelne Posten genehmigt (bswp. 70 EUR für ein Bett) und als Geldbetrag ausgezahlt – d.h. das Geld ist frei verwendbar – oder bekommt man einen Budgetrahmen pro Einzelposten, für den der Einkaufsbeleg zur nachträglichen Erstattung eingereicht werden muss, um die Verwendung nachzuweisen?
Vielen herzlichen Dank vorab!
Hallo Sandra,
der Antrag auf Erstausstattung ist in der neuen “Heimatstadt” zu stellen. Wenn etwas nicht berücksichtigt wurde, muss gegen den jeweiligen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Dabei kann Ihre Freundin auf die Unterstützung unserer Partneranwälte zählen – kostenlos. Das Budget für Erstausstattung wird in der Regel als Pauschale bewilligt. Wie viel Ihre Freundin letztlich wofür ausgibt, bleibt ihr dabei überlassen.
Viele Grüße
Hallo, wir sind Ukrainer, wir ziehen in eine Privatwohnung, da dies unsere erste Wohnung ist, haben wir keine Möbel oder Geschirr. Wie und wo kann ich Hilfe beantragen?
Hallo Yashchuk,
erhalten Sie Hartz 4-Leistungen, können Sie einen Antrag auf Erstausstattung für eine Wohnung stellen. Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Erstausstattung für Wohnung.
Viele Grüße
Hallo,
um einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellen zu können muss die Wohnung bereits vorhanden sein bzw. ein Mietvertrag unterschrieben sein?
Hallo Anton,
ein Mietvertrag muss bereits unterschrieben vorliegen, um eine Erstausstattung beantragen zu können.
Viele Grüße
Ich habe mich 11/21 von meinem Mann getrennt & lebe seitdem mit den gemeinsamen Kindern in der Wohnung & beziehe alg2. Da mein ex seit der Trennung bei seiner Mutter untergekommen ist & auf wohnungssuche war, hat er seine ganzen Möbel in der gemeinsamen Wohnung gelassen. Nun hat er seine eigene Wohnung bezogen & möchte selbstverständlich in Kürze sein Mobiliar & Co abholen. (es wurde alles von ihm gekauft, Rechnungen auf seinen Namen oder es ist noch Mobiliar was er mit in die Beziehung gebracht hat) u.a wäre es die komplette Wohnzimmer-Einrichtung, der Kleiderschrank im Schlafzimmer, die Küchengeräte (Herd, Backofen, Mikrowelle & Co) sowie der große küchenschrank & spülschrank/unterschrank.
(wie) kann ich nun einen Antrag zur einmaligen erstausstattung/Übernahme der Kosten aufsetzen & wie hoch stehen die Chancen, dass dieser bewilligt wird? Kann man mir die Hilfe verweigern weil ja theoretisch alles vorhanden ist & ihn dazu nötigen, mir alles zu überlassen? Was ich absolut nicht möchte! Und wird es ggf erst dann bewilligt, wenn mein ex mir “die Bude leer geräumt hat”?
Hallo Lisa,
eine Trennung stellt in jedem Fall einen Grund dar, der dazu berechtigen kann, Erstausstattung zu beanspruchen. Auf dieser Seite finden Sie einen Online-Antrag, den Sie sich aber auch downloaden und handschriftlich ausfüllen können.
Sollte das Jobcenter Ihnen eine Erstausstattung verweigern, ist es in jedem Fall ratsam, sich mit dem entsprechenden Bescheid an unsere Partneranwälte zwecks Prüfung zu wenden. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Ich habe aus Unwissenheit bereits vieles für meine Wohnung selbst gekauft. Kann ich auch rückwirkend Geld für die Erstausstattung beantragen?
Hallo Brian,
nein, rückwirkend stehen Ihnen leider keine Mittel für eine Erstausstattung zu.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich und meine Frau und unser Baby ziehen um, das Jobcenter hat uns die neue Wohnung zugestimmt. Die neue Wohnung ist total leer nur Türen und Fenster sind da, meine Frage ist kann uns die Jobcenter helfen mit den ganzen sachen was wir für die neue Wohnung brauchen?
Hallo Besfort,
sofern Sie keine eigenen Möbel besitzen (auch keine, die Sie aus der alten Wohnung mitnehmen können), können Sie einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Alle wichtigen Informationen finden auf dieser Seite: Erstausstattung für Wohnung.
Viele Grüße
Guten Tag. Mein Sohn fängt am 01.06.2022 an zu arbeiten. Er ist 21 Jahre. Er hat keine Hartz 4 Leistung bezogen und auch noch nie beantragt. Meine Frage kann er beim Jobcenter Geld beantragen für die erst Ausstattung einer Wohnung?
Hallo Manuela,
wenn eine Bedürftigkeit vorliegt, kann er einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Viele Grüße
Guten Tag, Ich bin 25 Jahre alt und wohne aktuell mit meiner Freundin und meinen Kind zusammen wir sind nach der Geburt zusammen gezogen ich habe vorher alleine gewohnt und war arbeiten und nicht im leistungsbezug wir haben alle meine Möbel weggeworfen da diese alt und kaputt waren. Jetzt bin ich in einer Ausbildung und wir beziehen Leistungen vom Amt und wollen nicht mehr zusammen wohnen da es nicht funktioniert und ich möchte mir dann eine eigene Wohnung suchen. Wie sehen denn meine Chancen auf eine erstausstattung aus da ich keinerlei Möbel haben und dann auch welche für mein Kind brauche
Lg
Hallo Pascal,
stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen dann auch Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen Und Herren,
da wir dieses Jahr aus dem Ausland hergezogen sind beziehen wir (Mann, Frau und Kind) momentan ALG II, wird aber bald eingestellt, da ich die kommenden Tage anfange zu arbeiten.
Wir sind aus dem Elternhaus umgezogen. Da sich die Wohnung spontan ergeben hat und wir eine Frist von 1 Woche hatten mussten wir vom Regelbedarf einiges für die Wohnung besorgen. Jobcenter Grundsicherung wurde informiert.
Nun meine Frage;
Haben wir ein Recht auf Anspruch für Erstausstattung auch wenn wir von dem Regelbedarf die vorerst nötigen Sachen besorgt haben? Alle Quittungen wurden aufgehoben.
Fehlende Sachen sind noch vorhanden.
Danke im Voraus
Hallo OM,
reichen Sie die Belege zusammen mit einem Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter ein. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, wird Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei mir ist es etwas „kompliziert“ undzwar bin ich vor ca. 2 Jahren das erste mal mit meinen Partner in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen und wir haben dort eine Erstausstattung bekommen ( er war Hauptantragssteller in unserer Bedarfsgemeinschaft).
Nach nur ca. 3-4Monaten sind wir aufgrund von familiären Problemen meines damaligen Partners ausgezogen und waren seitdem wieder in einer anderen Stadt (Berlin) gemeldet und dann obdachlos.
Mittlerweile bin ich von ihm getrennt, bin jedoch schwanger und wollte wieder in die gleiche Wohnung wie damals ziehen (da ich bis dato keine andere gefunden habe und dort die Chance sehr hoch ist)…
Die Frage nun:
Ich habe keinerlei Möbel mehr bis auf ein paar Kleinigkeiten vielleicht die sind leider alle durch Trennung und Obdachlosigkeit die ganze Pendelei verloren gegangen und nun mache ich mir Sorgen keine Erstausstattung mehr zu bekommen die ich jedoch so dringend benötige, da in der Wohnung nichts,nichtmal eine Küche drin ist…
Erstausstattung fürs Baby habe ich vom Berliner Jobcenter bereits erhalten.
Wie sieht es in meinem Fall aus ..?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und tolle Arbeit!
LG
Noura
Hallo Noura,
grundsätzlich raten wir immer dazu, einen Mehrbedarf zu beantragen. Kommt es zur Ablehnung durch das Jobcenter, dann lassen Sie den entsprechenden Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die gehen dann mittels Widerspruch dagegen vor, um die Leistungen für Sie zu erwirken, die Ihnen auch zustehen. Wichtig dabei ist allerdings, dass Sie die einmonatige Widerspruchsfrist berücksichtigen und den Bescheid dementsprechend schnell an unsere Partneranwälte übermitteln. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo, wir sind aus der Ukraine. Bei unserem Antrag wurden einfach viele Dinge nicht berücksichtigt, bzw. Nicht in Betracht gezogen und entsprechend nicht berechnet. Wir haben für zwei Personen nur 640 Euro bekommen. Außerdem wollte ich fragen ob man auch den Antrag noch ergänzen kann, denn uns ist aufgefallen dass wir viele Sachen vergessen hatten ?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Hallo Ederle,
leider können wir Ihnen darüber keine Auskunft geben. Unsere Partneranwälte prüfen Hartz 4-Bescheide und legen bei fehlerhafter Berechnung Widerspruch dagegen ein. In Ihrer Angelegenheit dürfte allerdings die Ausländerbehörde zuständig sein. Diesbezüglich haben wir keine Handhabe.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
und zwar weiß ich leider nicht ob ich noch ein Recht auf Erstausstattung habe, da ich vor 6Monaten von meiner Mutter ausgezogen bin in eine Wohnung die das Jobcenter übernimmt, da ich aber erst vor kurzem von der Erstausstattung gehört habe und mir z.B. auch eine Waschmaschine fehlt, Frage ich mich ob ich noch ein Recht darauf habe oder ob es hinfällig ist da ich hier schon 6Monate wohne.
Liebe Grüße
Hallo Enrico,
stellen Sie einen Antrag auf Erstausstattung. Sollte das Jobcenter diesen ablehnen, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sofern Sie doch einen Anspruch haben, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo,
ich wohne zeit 3 jahre in eine möbilierte pension zimmer, und ich werde mich umziehen
der jenige neu wohnung ist ganz Leer.
was kann ich machen für wohnung erstattung..?
zeit drei jahre bin ich krank und lebe von Hartz 4
Viele Grüsse
Cihan
Hallo Cihan,
dass Sie trotz langjähriger Krankheit Hartz 4 beziehen, ist ungewöhnlich. Einen Antrag auf Erstausstattung können Sie aber stellen. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen Widerspruch dagegen ein, sofern das Jobcenter einen Fehler gemacht hat.
Viele Grüße
Hallo! Wir sind aus der Ukraine. Der deutsche Staat hat uns Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt. Gestern haben wir eingecheckt und gesehen, dass die Wohnung nicht viele notwendige Dinge hatte: ein Bügeleisen, eine Bratpfanne, einen Schreibtisch und einen Stuhl für ein Kind und andere. Wir fragten den Besitzer, was wir tun sollten. Sie antwortete – Sie erhalten eine Zulage und können sie kaufen. Aber unser Taschengeld reicht nur für Lebensmittel, Möbel können wir uns nicht leisten. Was sollen wir in diesem Fall tun?
Hallo Olena,
wenden Sie sich an die Stelle, die Ihnen die Wohnung vermittelt hat. Zudem finden Sie auch auf dem offiziellen Hilfeportal des Bundesministeriums möglicherweise weitere Anlaufstellen, die Ihnen in Sachen Ausstattung weiterhelfen können.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage an Sie. Wir bekommen nicht Geldhilfe von Jobcenter, nur Wohngeld.
Haben wir recht an – (Erstausstattung) Antrag erstellt ? Mein Mann ist im Agentur für Arbeit angemeldet, weil er arbeitslos ist. Ich bin zurzeit an Elternzeit und verdienen wir wenig Geld.
Ich warte auf Ihre baldige Antwort.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Famile Plojovic
Hallo Maida,
ja, ein Anspruch auf Erstausstattung ist möglich, sofern ein berechtigter Bedarf besteht.
Viele Grüße
Hat man auch Anspruch drauf wenn man in eine WG zieht?
Hallo Maria,
sofern Sie keinerlei Möbel besitzen und welche benötigen, können Sie auch in einer WG Anspruch auf Erstausstattung haben.
Viele Grüße
Was passiert mit dem Geld für die Erstausstattung wenn ich nicht alles ausgegeben habe ?
Hallo Yannick,
das sollten Sie dem Jobcenter ggf. mitteilen. Immerhin kann es von Ihnen die Vorlage von Belegen verlangen.
Viele Grüße
Ich bin an einer seltenen Muskelkrankheit erkrankt, beziehe inzwischen ALG2 und gelte inzwischen als Schwerbehinderte mit Merkzeichen G. Nun möchte ich in eine behindertengerechte Wohnung ziehen. Ich bin vor 15 Jahren in meine alte Wohnung gezogen und so alt sind auch etwa die Möbel. Habe ich da Anspruch auf Erstausstattung für die neue Wohnung?
Liebe Grüße
Janine
Hallo Janine,
bei einem Umzug gewähren Jobcenter in der Regel keinen Bedarf für eine Erstausstattung. Dennoch: Stellen Sie einen Antrag. Lehnt das Jobcenter ab, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Aussicht auf Erfolg wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo
Ich kam aus der Ukraine. Aufgrund der Situation in meinem Land benötige ich eine Unterkunft mit Mindestausstattung. Ich versuche eine Unterkunft zu finden, kann ich Hilfe bekommen?
Wird mein Antrag genehmigt?
Hallo Alkema,
Sie müssen sich dazu an das Sozialamt wenden. Wenn Sie noch keine Unterkunft haben, wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Nähe. Dort können Sie Anträge auf Leistungen stellen.
Viele Grüße und alles Gute
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von einer 8 Monate alten Tochter, dazu bin ich noch leider psychisch eingeschränkt. Mein Rechtsanwalt kassiert Geld von meiner Versicherung und hilft mir beschränkt. Mir fehlt die komplette Küche, sowie viele andere Möbel. Aber ich habe nur ,um die Erstausstattung für die Küche beantragt. Jobcenter genehmigt mir 160 Euro für ein Kühlschrank, ca.230 Euro für ein Elektroherd und für Oberschrank,sowie Unterschrank ,Spüle, ca.360 Euro. Und das alles in Gutscheine für ein gebrauchtes Möbelhaus. Bitte helfen Sie mir weiter, ich brauche die Küche wegen meinem Kind alleine. LG Suada
Hallo Suada,
gerne prüfen unsere Partneranwälte Ihren Bewilligungsbescheid und legen Widerspruch ein, sofern Erfolgsaussichten bestehen. Reichen Sie also Ihren Bescheid zur Prüfung einfach bei unseren Partneranwälten ein.
Viele Grüße
Ich habe bereits die Zusage meiner Wohnung dies wird meine erste Wohnung sein ich bin 21 und kann bei keinem Elternteil leben was ich auch bewiesen hat meine frage ist wieviel Geld ich für Hygieneartikel bekomme und ob ich die Möbel bar bezahlt bekomme oder zweiter Hand bekomme
Hallo Trxs,
Sie können einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Wenn Sie keinerlei bzw. nur sehr wenige Möbel besitzen, sollte Ihnen eine Erstausstattung genehmigt werden. Wie hoch der Betrag dafür ausfällt, können wir Ihnen nicht sagen. Jobcenter gehen davon aus, dass es zumutbar ist, gebrauchte Möbel zu kaufen. Was die Hygieneartikel angeht: Die müssen Sie aus Ihrem Regelsatz aufwenden. Im Regelsatz (Alleinerziehende) sind rund 17,14 EUR für Gesundheitspflege vorgesehen.
Viele Grüße
Hallo,
Bald sollte ich ein sozial Wohnung bekommen, das jobcenter wird es wahrscheinlich bewilligen wenn passend ist.bin alleinerziehend mit 7 Monate altes baby.Wird den erste Mietvertrag sein davor aber einmal untermietvertrag gehabt,darf ich antrag für Erstattung stellen und wenn ja,falls es genehmigt wird wo darf ich alles kaufen?
Hallo Beatrice,
die Art des Mietvertrages hat damit nichts zu tun. Entscheidend ist, ob Sie Möbel bzw. Ausstattung besitzen oder nicht. Beantragen Sie einer Erstausstattung beim Jobcenter. Wird die abgelehnt, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Liegt ein Fehler seitens des Jobcenters vor, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo, ich habe mich vor ca. 2 Jahren von meinem Mann getrennt und habe bislang bei meinen Großeltern gewohnt da ich keine Wohnung gefunden hatte. Nun habe ich zum 1.05. eine Wohnungszusage. Ich habe Möbeltechnisch alles in der gemeinsamen Wohnung gelassen und bei meinen Großeltern auf dem Sofa geschlafen. Vor ca.12 Jahren hatte ich beim Jobcenter schonmal eine Erstausstattung bekommen, wie schaut es aus wenn ich jetzt noch mal eine Erstattung beantrage? Ich habe ja schließlich nix mehr…
Hallo Lara,
in Ihrer Situation kommt es durchaus in Betracht, dass das Jobcenter Ihnen nochmals eine Erstausstattung finanziert. Viel Erfolg!
Viele Grüße
Hallo Lara,
stellen Sie den Antrag auf Erstausstattung. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Zwölf Jahre sind eine lange Zeit. Da kann Ihnen unter Umständen noch einmal eine Erstausstattung zustehen.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage.
Meine Mama wohnt mit meinen Bruder zusammen in einen Reihenhaus. Mein Bruder ist seit letzten Jahr verheiratet und hat zwei Kinder. Er benötigt jetzt das ganze Haus, also meine Mama muss ausziehen. Wird hier die Erstausstattung gezahlt? Meine Mama ist Hartz 4 Empfängerin.
Vielen Dank im Voraus. VG
Hallo Franz,
Ihre Mutter sollte einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Wird dieser abgelehnt, sollte Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die legen ggf. auch Widerspruch beim Jobcenter ein. Für Ihre Mutter ist das komplett kostenlos.
Viele Grüße
Guten Tag ich bin von mein Eltern ausgezogen und wohne seit 6 Monaten mit meine Frau zusammen kann ich nachträglich erstausstattung für Wohnung beantragen ich habe Geld gelien bekommen von Freunde um mir paar Sachen zu kaufen. So jetzt meine Frage kommen die von jobcenter auch in meine Wohnung kontrollieren
Hallo Assa,
beantragen Sie Erstausstattung und legen Sie dem Jobcenter die Belege für die gekauften Möbel bei. Kommt es zu einer Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ob Ihnen das Jobcenter einen Besuch abstattet, können wir Ihnen nicht sagen.
Viele Grüße
Schönen guten Tag ich bin von meine eltern ausgezogen weil ich
geheiratet habe und wohne seit 6 Monaten in meine eigene Wohnung ich wusste nicht das mann die erstausstattung von jobcenter bekommt und habe schon parr sachen gekauft das Geld habe ich gehlien bekommen und wollte jetzt erstausstattung von jobcenter beantragen bekomme ich Hausbesuch und wir kontrolliert
Hallo Hassan,
das können wir Ihnen leider nicht beantworten. Haben Sie aber die Rechnungen für die gekauften Möbel, reichen Sie die beim Jobcenter ein, um dann ggf. eine Erstattung zu bekommen.
Viele Grüße
Guten Abend.
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Wohnungsaustatung bewilligt bekommen für meine damalige Wohnung, aufgrund der Trennung von meinem Mann. Nach ca. 1 Jahr bin ich zu Ihm zurück, der 2. Chance für die Familie. Das hat nicht funktioniert und trennen uns jetzt erneut, mit Scheidung.
Bekomme ich für meine neue Wohnung wieder eine Erstausstattung? Oder gibt es das nur einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Hallo Sandra,
dass Sie erneut eine Erstausstattung bewilligt bekommen, ist sehr unwahrscheinlich.
Viele Grüße
Hallo,
Nach langer körperlicher und psychischer Krankheit bin ich in Erwerbsminderungsrente und bekomme eine kleine Aufstockung durch das Sozialamt. Auf Anraten meiner Psychologin und auf eigenen Wunsch bin ich in die Nähe meiner Kinder in ein anderes Bundesland umgezogen um der Einsamkeit und Depression entgegenzuwirken, Hilfe zu erhalten und meine psychische Verfassung zu verbessern. Meine Möbel waren zwischen 30 und 40 Jahre alt und außer der Küche hat kaum etwas den Umzug überstanden. Ich bin 60 Jahre alt und habe noch nie Erstausstattung beantragt. Nun bin ich gezwungen, da ich von meiner Rente nicht neu kaufen kann. Steht mir Erstausstattung zu? Viele Grüße. B.
Hallo B.,
leider kann ich Ihnen keine Auskunft zu Leistungen in Zusammenhang mit Sozialhilfe geben.
Viele Grüße
Hallo,
Ich arbeite 70% als Angestellte in einer Firma. Hab mich vom Kindesvater getrennt und muss mit dem kleinen 5 Jahre jetzt komplett neu anfangen. Habe nichts an Möbeln. Habe 2018 schon mal Erstausstattung beantragt. Kann ich dieses nochmal machen?
Würde mich über eine Antwort freuen
Hallo, ich ziehe am 01.08.21 um wegen Schimmelbefall der Wohnung. Hab eine Zusicherung der neuen Wohnung. Das Problem ist, das ich nicht weiß ob ich eine Erstausstattung bekomme.
Durch den Schimmelbefall sind alle alten Möbel Kaputt und ich muss diese wegwerfen, da ich sie nicht mit in die neue Wohnung mitnehmen darf.
Ich habe noch nie Erstausstattung beantragt und der Schimmelbefall ist durch die feuchten Wände der Kellerwohnung entstanden. Ich habe durchschnittlich 6 stunden am Tag gelüftet und im Sommer sogar den ganten Tag weil es ziemlich moderig in der Wohnung durch den Schimmel stinkt.
Ich habe im Internet gelesen das ich keinen Anspruch auf Erstausstattung wegen Schimmelbefall habe. Ich weiß nicht mehr weiter. Ich ziehe in einem Monat um und hab die Befürchtung das ich in eine leeren Wohnung in Zukunft wohnen werde und auf dem Boden schlafen muss.
Ich bitte um schnelle Antwort und bedanke mich im vorfeld.
Mit freundlichen Grüßen
Sergej Fezert
Ist der Schimmelbefall kein selbst herbeigeführtes Problem , dann sollte die Ausstattung gewährt werden .
Wenn nicht, dann weil das Jobcenter immer erst versucht Kosten zu sparen .
Das ist eine Grundaufgabe vom Jobcenter . Dir alles möglichst zu erschweren damit du schnell die Schnauze voll hast und wieder arbeiten gehst . Ob du kannst oder nicht.
Da hilft dann das Sozialgericht mit einem Eilantrag sehr gut weiter .
Und kostet dich nichts .
Guten Tag!
Ich habe nach einer Haftstrafe und der Trennung meiner Lebensgefährtin nun eine eigene Wohnung bezogen.
Gewisse Dinge, Pfannen, Töpfe, Handtücher etc. haben meine Kinder und meine Eltern bereits vor der Haftentlassung besorgt, respektive zur Verfügung gestellt.
Eine Couch und einen Couchtisch haben sie für die Wohnung vom Vormieter übernommen. Eine Quittung hierfür gibt es, aus verständlichen Gründen nicht.
Nach meiner Haftentlassung konnte ich kurzfristig eine geeignete Küche inkl. Kühlschrank und allen weiteren Elektrogeräten erstehen und habe dies von meinem Übergangsgeld bezahlt.
Auch weitere Dinge wie eine Garderobe, Lampen etc., habe ich günstig über Kleinanzeigen erstanden und dafür keine Quittungen.
Nun fehlen mir aber noch ein Bett, Kleiderschrank etc.
Kann ich trotzdem, da ich diese Dinge schon erstanden habe, und noch keinen Antrag auf Erstausstattung gestellt habe, nun dies angeben und einen Antrag stellen? Schliesslich habe ich diese Dinge ja von meinem Übergangsgeld aus der JVA bezahlt, was mir aber auch auf meinen Bedarf angerechnet wird, und somit meinen Bezug an Unterstützung um monatlich 162€ schmälert!
Es gibt ja nun mal bei einem privaten Erwerb solcher Dinge nun mal keine Quittung!
Wäre nett wenn Ihr mir da einen Rat geben könntet!
Vielen Dank im vorraus!
Ich würde versuchen es zu klären beim Amt! Wenn du bei Ebay Kleinanzeigen gekauft hast, dann könntest du ja das nachweisen, wenn du es ausdruckst!
Und du musst ja auch wissen, wo du das gekauft hast und abgeholt hast oder zugeschickt bekommen hast! Belege musst du schon beibringen sonst läuft da nichts auch der Vormieter ist auffindbar! Wenn aber kann man eine Bescheinigung sowas wie einen Kaufvertrag abschließen! da sollte man doch vorher mal überlegen, was man macht!
Hallo ich wohnte seit 2016 nur in WGS und hatte keine eigene Gegenstände gehabt und jetzt ziehe ich mit meinem Freund im einer Wohnung, wo es keine Mobilität hat.
Mein Freund wohnt davor im Wohnheim, wo er auch keine eigene Sachen hat .
Und wir bekommen ALG|| vom Jobcenter und haben uns noch nicht für Kosten der Mobilität beantragen.
Dazu hätte ich eine Frage:
Wie können wir uns beantragen und wann soll das gemacht werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung
Hallo,
ich arbeite seit einem Jahr. Ich wohne seit fünf Jahren im Gemeinschaftsunterkunft.
Ich hab jetzt eine Wohnung.
Meine Frage :bekomme ich Geld von Jobcenter als Erstattung wegen Möbelgerät oder nicht?
Viele Grüße
Kin Mustafa
Hallo
I am a student and was living in a student apartment with my one year old son. I applied for Bafoeg in April and received the money in July. During the waiting times I was borrowing from friends to cater for my rent and insurance. I paid off my debt when they money came. We left the student apartment with just our bags since everything we used is for the owners. I applied for Erstausstattung Wohnung and was rejected because I received money from Bafoeg. I am living with my little boy without a bed and a kitchen. Am I entitled for Erstausstattung Wohnung since this is our first apartment??
Hi Zoogah,
unfortunately, yes. But maybe your son will be entitled to receive social benefits. If you get another rejection, just let it check by our lawyers from rightmart. If the Jobcenter is wrong, they will find it out. By the way: You can also do so with your last rejection, just to be sure.
Best regards
Hallo,
meine WG hat sich aufgelöst (Mitbewohnerin ausgezogen, dem JC auch per Veränderungsmitteilung mitgeteilt), ich nutze als Hauptmieterin die Wohnung nun zum ersten Mal alleine (KdU vom JC genehmigt). Nun ergibt sich folgendes: Ich nutze das 2. Zimmer (bislang unmöbliert vermietet) quasi zum ersten Mal und mir fehlt eine Sitzgelegenheit (Sessel) und ein Beistelltisch im Mobiliar. Auch fehlen mir durch das Aufteilen des Hausstandes der Küche ein paar Dinge: Pfanne, Kochtopf, Wasserkocher und Toaster. Obendrein habe ich keinen Staubsauger. Was davon kann ich als Erstausstattung beantragen? Ist es schlauer, besser eine Ausstattung für das leere Zimmer (Neueinrichtung eines Wohnzimmers) oder nur verschiedenen Kleinkram in der Küche zu beantragen? Oder beides gemischt? Geht das überhaupt unter “Erstausstattung”? Ich beziehe zwar keine neue Wohnung, muß/möchte mir aber ein leer übergebenes Zimmer möblieren.
Hallo wollte mal nachfragen ob Sie die Möbel bekommen haben ? Da ich im Moment in der selben Lage stecke.
Danke schonmal im Voraus
Kann man als Schüler (Umschulung vom Jobcenter bezahlt) eine Erstaustattung beantragen? Diese meinten nur wenn man Hartz 4 bekommt – dies wäre aber weniger Geld. Dennoch ist es für Möbel zu wenig Geld. Wie kann man es dennoch bekommen?
Hallo
Wir müssen aufgrund einer Mieterhöhung aus der Wohnung und in eine kleinere Wohnung ziehen. Das JC hat dieses auch für Notwendig erklärt da wir die erhöhte Miete auch nicht selber zahlen können aus unseren Leistungen. Nach langen hin und her haben wir eine Wohnung gefunden aber jetzt kommt meine Frage. 1. Viele Möbel würden einen erneuten Umzug nicht überstehen da die über 20 Jahre alt sind und teilweise mit Nägel zusammengehalten werden. Hinzu kommt das viele Teile alleine nicht mehr in die andere Wohnung passen würden da wir gezwungen waren umzuziehen und die Räume viel kleiner sind. Ich selber bin seit Jahren Krank und kann aufgrund mehreren Rheumaarten weder tragen noch einen Umzug bewältigen und habe auch niemanden der mir helfen würde.bzw uns helfen würde.
Das große Problem ist nun das wie bereits erwähnt viele Teile den Umzug nicht mehr überstehen würden und wir dringend Ersatz dafür benötigen. Da das Jobcenter die erhöhte Miete nicht übernommen hat auch nicht zeitweise obwohl die es hätten müssen, haben wir die fristlose Kündigung erhalten wegen dem Jobcenter weil die sich geweigert haben die Mieterhöhung zu zahlen. So gesehen ist es ein zwangsumzug was auf uns zu kommt.
Wir sind mehr wie verzweifelt und bräuchten dringen einen Rat was wir wegen der Möbel beantragen müssen?
Das Jobcenter versucht einem natürlichen ein Darlehn auf Auge zu drücken aber können wir natürlich nicht zahlen jeden Monat. Selbst der Betrag würde uns schon mehr wie fehlen. Laut Recherche haben wir gelesen das das Jobcenter wegen der Möbel wir einen Antrag stellen müssten für erstausstattung und die es wie einein ersatzbeschaffung machen da die Möbel den Umzug ja nicht überstehen würden. Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat dazu geben.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Fr. Höfer,
da ich mich aktuell noch nicht so gut im deutschen ALG-II-Recht / Sozialrecht auskenne, möchte ich Sie hierbei um Hilfe bitten.
Mein Anliegen: stadtinterner Umzug (von 44225 nach 44269 Dortmund) ist nötig, Distanz beträgt ca. 7,6 km pro Strecke, ärztliche / therapeutische Beweisdokumente liegen vor und wurden Kostenträger bereits überreicht. Derzeit vorhandene Möbel überstehen höchstwhrscheinlich einen errneuten Umzug nicht und müssen daher neu besorgt werden.
Ich habe bisher bedauerlicherweise ziemlich widersprüchliche Infos hierzu bekommen. Alle sagten jedoch etwas von mindestens 1.000,00 € für einen 1-Personen-Haushalt. Meine Frage deshalb: Wo kann ich Infos über den aktuellen Richtwert bekommen, der z. B. in NRW, respektive dem Ruhrgebiet, oder vielleicht sogar Dortmund selbst, maximal (gesehen) möglich ist?
Für eine möglichst zeitnahe Antwort Ihrerseits wäre ich daher wirkich sehr dankbar
Hallo guten Tag, ich habe eine wichtige Frage. Und zwar habe ich vor ein paar Jahren glaube das ist 6,7 oder sogar 8 Jahre schon her eine erstausstattung bekommen.
Nach mehrmaligen umziehen (in den Jahren 8 mal) ist einiges kaputt gegangen und oder auf dem Sperrmüll gelandet. Dann bin ich mit meiner jetzt exFreundin und unserer gemeinsamen Tochter in eine Wohnung gezogen, der Mietvertrag läuft nur über sie und die Eltern von ihr haben gebürgt aber trotzdem haben wir natürlich eine bedarfsgemeinschaft. Eigentlich gehört ihr alles aus der Wohnung bis auf ein paar Kleinigkeiten, da die Eltern das Mobiliar komplett bezahlt haben.
Ich und meine jetzige Exfreundin haben uns getrennt und sie lebt in der Wohnung mit unserer Tochter. Ich wurde aus der Wohnung “geworfen”. Und stehe jetzt vor dem Nichts, ich mache gerade meinen Führerschein über eine Maßnahme . Wenn ich jetzt eine Wohnung bekommen sollte, kann. Ich nochmal eine 2. Erstausstattung beantragen und würde diese bewilligt?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik
Hallo,
ich habe eine Frage: Im Text steht, dass man auch Anspruch auf Erstausstattung hat wenn man kein Hartz 4 empfängt, sondern dass abhängig vom Verdienst ist. Ich verstehe nicht ganz warum in Ihren Antragsformular folgendes abgefragt wird: Nummer BG, Bewilligungszeitraum, Art ihres letzten Bescheides. Ich habe kein Hartz 4 beantragt und habe dies auch nicht vor. Ich habe aber Wohngeld beantragt. Bin ich dennoch berechtigt einen Antrag für Erstausstattung zu stellen und wenn ja wie mache ich das? Beste Grüße
Hallo,
Ich habe einen Antrag gestellt auf Erstausstattung, da mein Ehemann sich von mir getrennt hat und ich in eine eigene Wohnung ziehen musst.
Ich habe im Antrag angegeben das ich unteranderem eine Waschmaschine benötige.
Mir wurden jetzt lediglich 415€ für alles gewährt. Ich hab keine Ahnung wie ich davon ein komplettes Bett, Waschmaschine etc. Besorgen soll.
Warum macht das Amt es von Anfang an so schwer mit ihnen zu arbeiten. Ich hab mir das ja nicht ausgesucht.
Das ganze ist wirklich frustrierend.
Und man hat einfach keinen Überblick.
Hallo, ich wohne nun seit 5 Jahren allein mit den Kindern (79m²,3Zi.,KM 410€ +150€NK+85€Gas) seit der Trennung vom Vater. Habe nun eine Wohnung in Aussicht (68m²,3Zi.,KM 435€+147€NK). Würde sie mir genehmigt werden? Und könnte ich dann Unterstützung seitens des jobcenters beantragen (Kinder brauchen neue Kleiderschränke und in der ‘neuen’ Wohnung müsste komplett neu renoviert werden und Bodenbelag rein, zudem 2MM Kaution & Transportermiete)?
Habe in der Vergangenheit bisher nur die Erstausstattung während der Schwangerschaft gestellt.
Hallo
Wir haben folgende Situation : Ich muss aufgrund von MS in eine Behinderten gerechte Wohnung ziehen…..und ich werde zurück nach Moers ziehen weil ich da soziale Kontakte habe, die mir bei Bedarf helfen.
Meine Tochter beginnt nächstes Jahr in Dorsten ihre PIA Ausbildung, ihre Praktikumsstelle ist in Bottrop….. wir müssen uns daher getrennte Wohnungen suchen…..da ich nun nur noch Erwerbsminderungsrente bekomme, ist es mir nicht möglich ihr eine Wohnungseinrichtung zu finanzieren.
Hätte sie Anspruch auf eine Erstausstattung?
U. F
Den Antrag auf Kostenubernahme fur die Erstausstattung der Wohnung stellen Sie bei Ihrem zustandigen Jobcenter. Dort erhalten Sie die benotigten Formulare oder erfahren, ob ein formloser schriftlicher Antrag genugt.
Hallo
Haben Sie gerade von Ihrer bank abgelehnt worden in letzter Zeit und es gibt keine, wo sonst könnten Sie das Darlehen,das Sie benötigen, in Kontakt mit uns heute und mal sehen, wie wir Ihnen helfen können, nur ehrliche und echte Menschen willkommen zu bewerben, manchmal, was wir brauchen, ist nur um uns herum und wir können am Ende nicht brauchen, um in mehr Schulden zu bekommen, um unsere finanziellen Probleme zu klären, Mit einem guten Rat und Lösung, die wir Ihnen anbieten können Sie sicher sein, Sie suchen, um aus dieser engen Ecke finden Sie sich im moment. Jeder ist willkommen, sich über unsere Dienstleistungen zu erkundigen.
Füllen Sie die folgenden Informationen unten aus:
Name:
Alter:
Anschrift:
Staat:
Land:
Telefonnummer:
benötigte Menge:
Laufzeit des Darlehens:
Zweck des Darlehens:
Bitte Kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich, damit wir mit Ihrem Kreditprozess beginnen können
E-Mail(chasebanktransferdesk@gmail.com)
chasebanktransferdesk@yandex.com
Freundliche Grüße.
James Tonne.
Egal, ob die Erstausstattung als sogenannter aussergewöhnlicher bzw. Unabweisbarer Bedarf “erstmal” quasi abgelehnt wurde und selbst bei vorheriger Genehmigung der Wohnung und sogar (!!!) Zahlung der Kaution, kann man IMMER “hilfsweise” diese als Darlehen beantragen und dann bekommt man es auch.
Ich war die letzten 3 Jahre entweder obdachlos, habe bei “Freunden” gewohnt oder war im Knast oder Wohnheim. 2018 hab ich mal das allernötigste (unter 200 € und VOR Obdachlosigkeit und mehrfach JVA) als sogenannte Regelleistung bekommen. Mit der Begründung bekomme ich jetzt (bei meiner tatsächlich 1. EIGENEN Wohnung mit fast 40) “nur” ein Darlehen (was auch nach über 1 Woche in der leeren Wohnung erst Bearbeitung findet)… Soviel zum Thema “Gerechtigkeit” und alle würden gleich behandelt!
Hallo,
Ich (24) fange am 02.11.2020 an zu studieren. Momentan wohne ich noch bei meinem Vater und müsste jeden Tag 62 km zur Uni hin und auch wieder zurück pendeln. Ist aber ein bisschen viel, weshalb ich versuche eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Meine Frage ist jetzt jedoch, da ich kein Hartz-IV beziehe und BAföG beantragt habe (noch nicht bewilligt, bin aber BAföG berechtigt), ob ich überhaupt Anspruch auf Erstausstattung habe? Mache mir nämlich schon Sorgen, wie ich Kaution, Miete und Ausstattung bezahlen soll.
Und zweitens, muss ich nachweisen, woher ich die Möbel und Elektronik (Fernseher, Kühlschrank) habe? Ich kann zum Beispiel einige Dinge (Herd, Schrank, Töpfe, Geschirr) von meinem Vater mitnehmen.
Zu guter Letzt noch, muss ich die Erstausstattung (wenn ich Geld bekomme) zurückzahlen?
Freue mich auf eine Antwort.
Seraphina
Hallo, da mir die Leistungen versagt worden sind (sehr lange geschicht)! , habe ich mich überschuldet. Unter andere bei meine Mutter womit ich eine Wohnung teile als Wohngemeinschaft, da durch Mietrückstände die Situation nicht länger haltbar ist, ziehe ich in ein anderes Stadtteil, mittellos und ohne Möbel da die meine Mutter gehören. Muss das JC mir Leistungen gewähren(mittellos) und habe ich recht auf eine Erstausstattung (ohne Möbel)?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen
Die Möbel in der Alten Wohnung gehören dem Vermieter kann ich beim Jobcenter den Antrag stellen das ich die Ersterstadung bewilligt bekomme
Guten tag ich, mein mannund 21monate alt sohn waren wir 10monate in wohnheim jetzt hab ich wohnung erste in deutchland und hab ich geben zum jobcenter antrag fur mobel also in wohnung Haben wir kaniks was kennen wir bekommen von jobcentr???
Hallo,
mein Bruder 49 ( ist seit Jahren Hartz4 Empfänger) hat bisher mit meiner Mutter zusammen gewohnt.
Diese ist leider letztes Jahr verstorben.
Er lebte 20 Jahre mit ihr zusammen . Leider sind die Möbel und der gesamte Haushalt auch schon 20 Jahre alt.
Hat er einen Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung?
Hallo,
Ich habe nach langer Wohnungsloser Zeit endlich wieder eine bezahlbare Wohnung gefunden, das Jobcenter verneinte meinen Antrag auf Erstattung mit der Begründung ich hätte ja irgendwann Mal eine Wohnung gehabt und drängte mich darauf 1000€ auf Darlehen zu bekommen (habe nur 500 beantragt nicht die 1000) mußte von diesem geld die Renovierung vogelbezahlen , im Augenblick werden mir schon 20 % ca 80 € abgehalten für Kaution und Möbel Geld, meines Wissens nach ist das nicht rechtens und möchte gerne Mal die Meinung eines Fachmanns haben um sicherzustellen daß ich richtig informiert bin und das eigentlich als einmalige Beihilfe im Bezug auf Erstattung zu leisten wäre, und insgesamt nicht mehr als 10% egal wievie Beträge offen sind solange es sich nicht um Sanktionen wegen zb Termin nicht erscheinen oder ähnliches geht. Liege ich da richtig?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Schönen guten Tag,
ich bin Geringverdiener, bekomme ein Gehalt von etwas über 1000 Euro, habe praktisch schon einen Monat ohne Unterkunft gelebt, immer wieder bei Freunden und Bekannten geschlafen, damit ich duschen und Wäsche waschen konnte, dann habe ich sehr kurzfristig eine Wohnung in Aussicht gehabt, die zum einen sehr Nah zu meiner Arbeit und zu meinem Sohn gelegen ist. Auf einen Antrag bezüglich eines Darlehns für die Kaution, wurde mir nur mitgeteilt dann müsste ich einen Regulären Antrag stellen, gesagt getan, zur Zeit gelten ja die vereinfachten Anträge, hier aber nicht musste hierhin und dorthin, Anlage EK, und Uk glaube ich ausfüllen, eine Entscheidung steht aber immer noch aus, hätte meine Bank mir nicht noch eine weitere Überziehung eingeräumt, säße ich nicht nur auf der Straße, sondern hätte auch keine Arbeit mehr , die ich schlussendlich durch eine Reha Maßnahme , und 11 Monatigen Praktikum bekommen habe. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen zu 30% Schwerbehindert habe aber eine Gleichstellung durchbekommen.
Laut Rechner würden mir demnach noch etwas um die 200 Euro monatlich zustehen, was ich eigentlich gar nicht möchte, ich brauchte nur das Darlehn für die Kaution, und eine Ausstattung mit Möbeln.
Vielleicht könnt ihr mir ja was zu dem Thema sagen, denn ich meine mal gelesen zu haben, dass solche Darlehen auch gewährt werden können wenn man nicht im Leistungsbezug ist, es aber aus eigener Kraft nicht gestemmt bekommt.
LG
Sascha
Hallo …ich lebe getrennt von dem Vater meiner Kinder.
Dieser hat jetzt eine Wohnung und möchte gern seine Möbel zurück ,wie Wohnzimmerschrank,Bett und Sofa .
Kann ich da einen Antrag beim Jobcenter stellen um etwas neues zu bekommen ?
Vielen Dank
Hallo,
Ich ziehe demnächst als Alleinerziehender Papa (20 Jahre alt) mit meinem Sohn aus dem Elternhaushalt aus und in der neuen Wohnung muss ich die Küche ablösen, das wiederum würde jedoch 500€ kosten.
Gilt die Ablöse einer Küche auch zur Erstausstattung oder muss ich das selbst zahlen weil das bei meinen Bezügen usw wirklich gar nicht möglich wäre
Außerdem sind die Badmöbel fest verbaut aber müssten auch abgelöst werden fur knapp 200€.
Gehört das auch dazu?
Des Weiteren brauche ich ein Bett und alles im allen kommen wir da schon über die 1000€ hinaus die laut ihrer Seite ein normaler erwachsener Bekommt. Sollte ich mir schonmal Gedanken machen wo ich anderweitig Geld anleiern kann oder sollte das alles übernommen werden?
Guten Tag,
ist es möglich eine Erstaustattung Rückwirkend zur Familiengründung vor 2 Jahren und der Niederkunft vor 1 Jahr zu stellen? Ohne Hartz 4 zu beziehen.
Meine Enkelin hat nach einem Jahr Obdachlosigkeit endlich eine Wohnung gefunden. Sie lebt von Schülerbafög und ihrem Kindergeld.
Beim Jobcenter hat sie einen Antrag
auf Grundsicherung gestellt, weil ihr Bedarf höher ist.
Der Antrag wurde erstmal abgelehnt genau wie ihr Antrag auf Geld für die Erstausstattung der Wohnung.
Sie hat Widerspruch eingelegt, aber das Jobcenter versucht alles zu verzögern oder abzuwimmeln.
Meine Enkelin hat ein paar gebrauchte Möbel bekommen, die sie aber noch nicht bezahlen konnte.
Ist sie eigentlich verpflichtet bis zur Klärung in einer kahlen Wohnung zu
leben?
Mit freundlichen Grüßen
Regina Appel
Hallo ihr Lieben ,
Ich habe eine Frage und zwar habe ich beim Jobcenter Erstausstattung beantragt,
Ich verfüge über kein Bett, keine Waschmaschine , keine Küche und nicht mal einen Bodenbelag ist enthalten !!
Ich habe also wirklich NICHTS !!
Nach über einem Monat habe ich heute einen Bescheid bekommen das ich für meine KOMPLETTE ERSTAUSSTATTUNG ( Küche mit enthalten) 596 € bekomme ich war so schock und für den Boden 196€ …. ich weiß wirklich nicht was ich tun soll da dieses Geld einfach nicht ausreicht
Hallo,
erstmal, l ich finde es toll das es Menschen gibt, die Ihr Wissen teilen und anderen damit unterstützen und offene Fragen beantworten.
Da hätte ich auch gleich ein Anliegen.
Ich bin 3 Jahre in Eltern Zeit und bekomme bis Nov 2020 anteilig, ca 500 euro Elterngeld und natürlich Kindergeld für unser kind. Mein Freund hat nun eine 3 jährige Ausbildung angefangen die nicht vergütet wird. Ab Mai 2020 ziehen wir in eine neue Wohnung wo wir uns nun eine Küche, ein Bett und ein Sofa kaufen müssen. Da ich mich um die wohnungssuche gekümmert hatte wurde ich als hauptmieterin eingetragen und mein Freund als Bürge. Aber wir wohnen dort natürlich zusammen mit unserer Tochter.
Ist das ein Problem wegen des Antrages auf Erstausstattung??? Und wieviel würde mein Freund als Unterstützung erhalten?
Freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Schöne grusse
Iri
Hallo ich habe eine Frage.. Mein Partner hat mich verlassen und ich muss mit meinem Sohn in eine eigene Wohnung ziehen und brauch eine komplette wohnungseinrichtung. Wieviel Geld würde mir zu stehen für 2 Personen?
Guten Tag,
ich ziehe demnächst, mit meinem 1 jährigen Sohn, aus dem Haushalt meiner Eltern aus und weiß leider nicht wie das jetzt geregelt wird.
Wir haben von meiner Familie eine Waschmaschine und ein Kinderbett bekommen, mehr haben wir nicht zur Verfügung. Daher wollte ich fragen wie viel ich in etwa für die Erstausstattung bekommen würde, da wir ja zu zweit sind.
Ich bitte dringend um eine Antwort.
Erstmal entschuldige ich mich für den langen Text aber so ist es hoffe ich verständlich.
Hallo, wir wohnen momentan zu 4 (Mama 23, Papa 28, Kind 7 und Kind 2) in einem ca 120qm ‘großen’ Mietshaus, welches jedoch an jeder Ecke ‘auseinander’ fällt. Wir haben hier schon mehrere Wasser Schäden gehabt (wurden damals behoben, jedoch nie etwas ausgetrocknet). Nun ist ein Großteil unserer Möbel (ca 80% inkl Kleidung) nicht mehr zumutbar, da : schimmel Geruch in Kleidung und Möbel, zerrissenene Kleidung (ratten in der zwischen Decke) unsere Küche ist nun schon aus 3 Küchen zusammen gebastelt und fällt zum Großteil auseinander und e Geräte geben auch den Geist auf. Wir hatten vor ca 7,5 Jahren vom JC eine Erstausstattung (damals für eine 16 Jährige schwangere und den 21 Jährigen Partner / Vater für eine ca 75 qm große Wohnung) in Höhe von ca 1100€ bekommen, darin enthalten die erst ausstattung fürs Baby. Damals hatten wir beide kaum/keine Möbel, da wir aus unserem Eltern Haus auszogen. Nun waren wir die letzen 8 Jahre ca insgesamt 3,5 Jahre beim JC. Wir bekamen im Jahr 2017 ein weiteres Kind. Dafür haben wir keinerlei Anträge beim JC gestellt, da kein Anspruch bestand (arbeitstätig, vollzeit). Nun sind wir, leider wieder beim Amt (Antrag gestellt) und wir müssen dringend aus diesem schimmel, ratten verseuchten Haus ausziehen, läuft alles über einen Anwalt, da Vermieter keine Mängel beheben. Kinder haben nachweislich schon 3 Lungenentzündungen gehabt. Ich (Mama) habe durch schimmel mit 7 Jahren asthma bekommen und auch ich merke den schimmel in der lunge. Der wohnungsmarkt hier ist so schwer, vorallem mit 2 Kindern. Wie es das Schicksal möchte, haben wir uns heute eine preislich angemessene Wohnung angesehen, der Vermieter hat kein Problem mit JC Zahlungen. Die Wohnung ist komplett möbliert, Schlafzimmer mit Doppelbett, neuen Matratzen, Schrank, nachtschränke. 2 Kinderzimmer die altersgerecht eingerichtet wären, jugendzimmer mit jugendbett, Schreibtisch, Kleiderschrank. Kleinkinder Zimmer mit wickelkomode, Kleiderschrank und baby Bett. Die Küche ist voll ausgestattet und erst 8 Jahre alt, laut Vermieter. Das wohn/Esszimmer ist ausgestattet mit einem Esstisch mit 4 Stühlen und einem hochstuhl, im Wohnzimmer ist eine Couch, ein couch Tisch und eine wohnwand. Im Flur befindet sich noch ein schuhschrank, eine Garderobe und ein kleines Regal. Da die gesamte Einrichtung mehr oder weniger neu, maximal 8-10 Jahre alt ist, möchte der Vermieter 9000€ für die gesamte Einrichtung. Nun meine Frage da es ja um unsere Gesundheit geht und unsere Möbel zum einen unter diesen Bedingungen (schimmel, unausgerrocknete Wasser Schäden, ratten etc) extrem gelitten haben oder gerade für die Kinder altersgemäß die Möbel erneuert/vervollständigt (Schreibtisch, jugendbett/Zimmer, neues Kinderbett fürs kleine etc) werden müssten, würde sich diese möblierte Wohnung perfekt eignen. Gibt es Möglichkeiten diesen Betrag, Evlt einen Teil als Darlehen und einen Teil als Übernahme für Erstausstattung zu bekommen? Ich hoffe auf eine hilfreiche und schnelle Antwort. Mfg Spegele
Hallo wollte da was fragen also ich bin Grad am umziehen und habe von Jobcenter 1299€ bekommen für mich meine 2 beide kleine Töchter die sind 1 und 4 da wo ich grade lebe ist in eine Unterkunft weil meine andre Wohung abgerissen werden musste musste ich auch leider meine ganzen Sachen weg schmeissen also Küche Waschmaschine Sofas Schlafzimmer Kinder wette und so weiter nur einen kleinen Schrank für mich weil hier in der unterkunft gibs Küche Schränke für die kinder und betten aber das alles darf ich nicht mir nehmen nur meinen Schrank und fernsehr also meine Frage ist ist das möglich das wir 1299 Euro bekommen haben ?
Ich ziehe mit meinen 3 Kindern in eine neue Wohnung, da meine 2 ältesten Kinder(21, 16) vor kurzem wieder in meinen Haushalt eingezogen sind. Jetzt ziehen wir zusammen in eine angemessene Wohnung und würde ich gerne wissen ob mir eine Erstausstattung zu steht da meine Sachen teilweise nicht für 4 Personen ausgerichtet ist.
Hallo,
Ich bin im april diesen jahres mit meiner freundin zusammengezogen, aus dem elternhaus raus. Wir haben uns schon eingerichtet, haben dafür jedoch einen kredit aufnehmen müssen und ein paar dinge wie z.B kleiderschrank, mikrowelle, waschmaschine fehlen noch. Hab ich rückwirkend auch einen anspruch auf erstaustattung ? Für eine anwort wäre ich sehr dankbar
Hallo,
Ich bin im april diesen jahres mit meiner freundin zusammengezogen, aus dem elternhaus raus. Wir haben uns schon eingerichtet, haben dafür jedoch einen kredit aufnehmen müssen und ein paar dinge wie z.B kleiderschrank, mikrowelle, waschmaschine fehlen noch. Hab ich rückwirkend auch einen anspruch auf erstaustattung ? Für eine anwort wäre ich sehr dankbar
Guten Abend,
ist die “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” mit Leistungen für Erstausstattung vereinbar?
Mein Freund und ich ziehen in eine neue Wohnung. Er Arbeitet, ich habe gerade meine Masterarbeit abgegeben und warte auf die Abschlussnote.
Ich habe einen Berg Schulden (Bafög, Studienkredit) und es wäre schön, wenn ich trotzdem ein bisschen Geld zur Wohnung beisteuern könnte… Scham-Smiley
Hallo ich habe eine frage ich wohne seit ca. 8 jahren in einer eigenen wohnung als ich damals bei mein eltern ausgezogen bin habe ich nie eine ersaustattung bekommen weil ich nicht wusste das es diese gibt nun gehen meine möbel kaputt und ich benötige neue habe aber kein geld dafür da ich azubi bin und den rest bekomme ich vom amt dazu kann ich also eine erstaustattung beantrage wäre nett wenn ich da eine antwort bekommen könnte
Hallo,
Ich hatte letztes Jahr eine Zwangsvollstreckung gehabt und war einige Zeit Obdachlos gewesen. Nach langem hin und her habe ich eine kleine Wohnung über das Amt bekommen. Das Amt übernimmt die Kosten für die Wohnung (Wohnung zur Anwendung von Obdachlosigkeit) aber für mich bleibt nicht genug Geld übrig, um mir neue Möbel zu kaufen. Mir wurde von Verwandten geraten, einen Ersterstattungsantrag zu schreiben. Geht das einfach so? Ich frage, weil ich in meiner Jugend für meine erste Wohnung so einen beantragt hatte und mir auch Geld für Möbel ausgezahlt wurde.
Hallo, ich hab mich von meinem Mann getrennt und hab auch schon eine neue Wohnung für mich und meine 4Kinder .Mir wurde gesagt das mir eine Erstausstattung von Jobcenter zusteht ,da ich Hartz IV bekomme. Ist das richtig und wieviel Geld steht mir da zu ? Vielen dank
Guten morgen,
Ich habe seit knapp zwei Wochen eine eigene Wohnung bezogen nach über fünf Jahren Obdachlosigkeit.
Heute habe ich mit dem Amt telefoniert und die nette Dame meint das mir nur zum Teil eine Erstausstattung genehmigt wird..Fernseher ist unter anderem abgelehnt..Aber ich alles in Gutscheinen bekomme..Mein Problem ist ich hätte die Möglichkeit ganz viele Möbelstücke,auch Elektrogeräte für Küche,von privat zu kaufen und das auch für weniger geld wie auf den Gutscheinen angegeben wurde aber mit den Gutscheinen kann ich dies ja nicht tun..
Besteht irgendwie die Möglichkeit diese Scheine umzuwandeln so das mir dann das Geld überwiesen wird.?!?
Mfg
Ch.P.
Höhe dieser Übernahme wäre interessant gewesen, hab denen vom Jobcenter heute ein Wohnungsangebot übergeben wo die Wohnung für eine Abstandszahlung von 3500€ voll möbeliert ist..
Hallo,
ich bin seit 9 Jahren Obdachlos. Hab nun endlich bei einer Bekannten ein Zimmer bekommen, allerdings nur vorübergehend. Wenn ich jetzt in nächster Zeit eine Wohnung für mich bekomme, wie ist es dann…. denn ich habe gelesen es steht einem nur dann Erstausstattung zu wenn ich direkt aus der Obdachlosigkeit komme. Ich hab keine Möbel, Waschmaschine, keine Couch etc Ich meine, hätte ich das Angebot von der Freundin garnicht annehmen dürfen, weil ich jetzt, wenn ich die Wohnung habe, wirklich garnichts habe, also eine komplett leere Wohnung ?!?!?!?!?!?!?!!! Was kann ich nun machen ????
Guten Tag,
Ich bin im April mit meinem Freund zusammengezogen. Da ich zum ersten Mal ”alleine” Lebe, habe ich beim Jobcenter den Antrag auf Erstausstattung gestellt. Weder ich, noch mein Freund besaßen viel. Nun habe ich erst vor kurzem den Bescheid bekommen, dass der Antrag genehmigt wurde. Seit Antragstellung waren 1 1/2 Monate vergangen. In der Zwischenzeit hatten wir uns von dem bisschen Geld, was wir aufbringen konnten und hatten, über ebay Kleinanzeigen, etc .. , einige Gebrauchtmöbel gekauft. Da es selbst auf Nachfrage nie eine Antwort gab vom Jobcenter und wir dringend Möbel brauchten, hielten wir dies für eine gute Alternative.
Nun ist meine Frage ob ich das Geld für die Möbel (mit Kaufvertrag) wiedererhalte?
Und da ich einen Gutschein von Caritas erhalten habe, wäre meine nächste Frage ob man diesen, auch bei einem anderen Gebrauchtmöbelhaus verwenden kann, wie zum Beispiel einem Volksverein.
Liebe Grüße,
N.P.
Muss die Leistung für Erstausstattung zurück bezahlt werden, eventuell in raten?
Ich habe eine Frage Ich wohne noch bei meinem noch Mann (Scheidung läuft) und ich bin mittellos wohne aber noch im Haus such seit 1 1/2 Jahren eine whg jetzt meine frage würde ich alg bekommen?
Hallo ihr Lieben.
Gestern waren 2 angebliche Jobcenter Mitarbeiter bei mir um meine Wohnung zu begutachten.
Ich habe weder einen Fernseher oder Radio und auch keinen Computer, auf meine Nachfrage bezüglich eines Fernseher’s sagten die beiden Mitarbeiter mir das dies nicht zur zu den Leistungen dazu gehören würde.
Auf Ihrer Seite steht allerdings etwas anderes, kann man dagegen irgendwie Einspruch einlegen oder ähnliches ?
Liebe Grüße
Guten Tag,
Ich habe eine Frage und zwar bin ich ab den 1.10.2018 in meine neue Wohnung eingezogen. Aber die jobcenter hat es mir nicht erlaubt. Erst nach mehreren Kontrollen sprich ärztliche Untersuchungen von der jobcenter aus habe ich letztendlich die Erlaubnis bekommen, dass ich da wohnen darf. Das wiederum hat 6 Monate in Anspruch genommen.! Bist dahin müsste ich mich selber finanziell absichern und musste mehr arbeiten. (bin allein erzineder Mutter und habe 2 Kinder und bin gering verdiener..) ich habe viele Möbel aus 2ter Hand gekauft und nachdem die jobcenter einverstanden waren, das ich da wohnen darf. Habe ich ein Antrag für die erstaustatung erstellt. Doch vergebens… Da ich auch auf Ratenzahlung eingehen musste auf bestimmt Möbel z. B. Bett. Will die jobcenter nichts zahlen….
Mein Problem ist es, die jobcenter hat sich viel Zeit gelassen und in der zwischen Zeit musste ich meine Kinder ernähren und dementsprechend habe ich Geld von bekannt geliehen oder auf Ratenzahlung eingegangen… Das hat 6 Monate in Anspruch genommen bis die ärzte von Amt es bestätigte haben und die jobcenter auch….
Bitte um Hilfe… Muss soviel nachzahlen kommen mittlerweile nicht mehr hinter her..
Hallo ,
Ich sitze derzeit in einer komplett leeren Wohnung seitdem 29.03.2019.
Mir wurde beim Jobcenter gesagt das sich der Fachdienst bei mit meldet um alles zu prüfen .
Derzeit habe ich nichtmal die Möglichkeit zu kochen , daher wäre meine Frage wie lange dürfen die sich Zeit lassen oder wie lange dauert das im Durchschnitt circa ?
Ich weiß mir langsam keinen Rat mehr .
Vielen Dank .
Hallo, nach Trennung von meinem Mann muss ich eine Erstausstattung für eine neue Wohnung beantragen. Da wir drei gemeinsame minderjährige Kinder haben und wir uns die Betreuung teilen wollen, gab ich dem Jobcenter bescheid das ich in der Erstausstattung auch Kinderzimmer benötige. Daraufhin wurde mir mitgeteilt , da mein Exmann ja voll ausgestattete Kinderzimmer hat, das das bestehende Mobilar aufgeteilt werden muss. Da mein Ex- Mann auch Leistungen nach SGB 2 erhält kann er sich natürlich auch nicht sofort neue Möbel leisten und müsste nach der Aufteilung auch einen Antrag auf Erstausstattung nach Trennung stellen. Wie verhält sich das gesetzlich? Ich danke schon mal im Vorraus.
Mfg Yvonne Hamann