Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße

 

Kontakt

  • Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße
  • Adresse: Johannes-Kopp-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz
  • Telefon: 06341 / 958 840
  • Fax: 06341 / 958 877
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße

Das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße liegt im Süden des Bundesland Rheinland-Pfalz und verzeichnete im Durchschnitt des Jahres 2016 eine Arbeitslosenzahl von 3.754 und eine Arbeitslosenquote von 4,4%. Mit dieser Quote liegt das Jobcenter unter dem Durchschnitt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz mit 5,1 %.

Sanktionen im Landkreis

Im Jahr 2016 hat das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße über 1.030 neue Sanktionen ausgesprochen. Die Jobcenter in Rheinland-Pfalz haben im gleichen Zeitraum pro Sanktion durchschnittlich 21,0% der Leistungen gekürzt. Das entspricht etwa 113,- Euro. Da die Leistungsempfänger nicht so einfach auf ein Fünftel ihrer Grundsicherung verzichten können, ist es unerlässlich, dass diese Bescheide rechtmäßig ergehen.

Wenn die Sanktionen zu Unrecht ergangen sind

Du hast einen Sanktionsbescheid erhalten, obwohl du einen wichtigen Grund hattest und deshalb die vorgeworfene Pflichtverletzung begangen hast. Wenn das deinem Jobcenter bekannt war, durfte es dich deswegen nicht sanktionieren. Sende uns deinen Bescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob deine Sanktion zu Unrecht erging.