Jobcenter Neuwied Asbach

 

Kontakt

  • Jobcenter Neuwied Asbach
  • Adresse: Flammersfelder Straße 5, 53567 Asbach
  • Telefon: 02683 / 93 790
  • Fax: 02631 / 9411 120
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 07:30–12:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30–12:00 und 13:00– 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:30–12:00 und 13:00– 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Neuwied Asbach

Die Gemeinde Asbach und ihre rund 7000 Einwohner gehören zum Landkreis Neuwied. In Ab-sach befindet sich eine Geschäftsstelle des Jobcenters Neuwied. Im Jahr 2016 waren im Landkreis etwa 5,7 % der zivilen Erwerbspersonen arbeitslos gemeldet. Damit liegt der Landkreis über dem Schnitt von Rheinland-Pfalz (5,1 %), aber noch unter dem Bundesweiten Durchschnitt (6,1 %).

Wenn die Behörden Konsequenzen ziehen

Im Jahr 2016 ergingen in Nordrhein-Westfalen rund neue 32.172 Sanktionen gegen Kunden der Jobcenter. Dabei wurden die Leistungen durchschnittlich um 18,7% gekürzt. Das entspricht 104,- Euro. Auch wenn es wirkt als könnten die Hartz 4-Empfänger Sanktionen nicht lange durchhalten, sind sie nicht vollkommen der Willkür der Behörden ausgeliefert und können gegen falsche Entscheidungen vorgehen.

Auch Jobcenter machen Fehler!

Jeder Sanktionsbescheid deines Jobcenters muss eine Begründung enthalten. Fehlt diese Begründung, muss sie nachträglich ergänzt werden. Das Jobcenter hat die Möglichkeit die Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen. Eine längere Laufzeit muss allerdings auch begründet werden.