Jobcenter Steinburg Leistungszentrum Glückstadt
Sommerzeit ist Urlaubszeit Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II hat der Gesetzgeber Rechts und Pflichten verbunden. Wenn absehbar ist, dass in einer bestimmten Zeit aller Voraussicht nach keine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung möglich ist, können die Kundinnen und Kunden eine Ortsabwesenheit beantragen. Pro Kalenderjahr können bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit mit gleichzeitigem Leistungsbezug genehmigt werden. Etwa 10 Tage vor der geplanten Ortsabwesenheit müssen die Kundinnen und Kunden unbedingt persönlich vorsprechen und die Abwesenheit genehmigen lassen. Nur dann werden die Leistungen weiterhin ausbezahlt. Direkt nach der Rückkehr melden sich die Kundinnen und Kunden persönlich dann im Jobcenter zurück.
Projekte für eine bessere Zukunft Das Jobcenter hat einige Projekte ins Leben gerufen, um die Leistungsbezieher gezielt und effektiv bei der Suche nach der passenden Beschäftigung zu unterstützen. Das sind beispielsweise das Jobcafe, ProjektArbeit, Netzwerk ABC, Projekt FIT15 oder Assistierte Vermittlung. Näheres unter: http://www.jobcenter-steinburg.de/unsere-projekte.html
Die Standorte sind in:
- Kellinghusen
- Itzehoe
- Glückstadt
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Kontakt
Jobcenter Steinburg Leistungszentrum Glückstadt
Am Neuendeich 48
25348 Glückstadt
Telefon: 04821 / 604720
Fax: 04124 / 916743
Webseite: http://www.jobcenter-steinburg.de/
Öffnungszeiten
- Montag: 8:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00–12:00, 14.00 – 17.00 nur für Berufstätige
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Zuständig für diese PLZ
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