Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord

 

Kontakt

  • Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord
  • Adresse: Am Gorzberg Haus 10, 17489 Greifswald
  • Telefon: 03834 / 435 1000
  • Fax: 03834 / 435 1199
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: geschlossen
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord

Der Landkreis mit der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald zählt etwa 238.000 Einwohner, von denen im Jahr 2016 im Durchschnitt 9.275 arbeitslos gemeldet waren. Verrechnet man diese Zahl mit den zivilen Erwerbstätigen, erhält man eine Arbeitslosenquote im Bereich Vorpommern-Greifswald Nord von 10,8%. Im ganzen Bundesland lag die Arbeitslosigkeit in der selben Zeit bei 9,7 %.

Was es für Folgen haben kann, wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst

Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, kann das Folgen für deine Leistungsansprüche haben. Denn das Einkommen und Vermögen der anderen Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft werden auch bei dir berücksichtigt. Daher ist es überaus wichtig, dass die Verhältnisse deines Haushalts richtig dargestellt werden.

Das kannst du tun, wenn die Bedarfsgemeinschaft in deinem Bescheid falsch dargestellt wird

Wie kompliziert das Thema sein kann, verdeutlicht folgendes Beispiel: Dein Kind zählt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, wenn es seinen Bedarf durch eigenes Einkommen deckt oder über 25 Jahre alt ist. Wenn das Jobcenter dieses Einkommen aber bei den Berechnungen deiner Hartz 4-Leistungen mit einbezieht, ist dies ein Fehler. Das Einkommen darf nur in einer externen Berechnung des Jobcenters auftauchen.