Mietkaution beim Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter?

Bei einem Umzug fallen immer Kosten an. Das strapaziert so manches ohnehin schon dürftige Budget eines Bürgergeld-Empfängers enorm. Vor allem bei der Mietsicherheit wird die Grenze der finanziellen Möglichkeiten erreicht. Drei Monatskaltmieten auf einmal zahlen – unmöglich. Springt das Jobcenter ein und hat das Auswirkungen auf Ihren Regelsatz? Wir klären Sie auf.

Übernahme Mietkaution: Wann springt das Jobcenter ein?

Wenn das Jobcenter Bürgergeld-Empfänger zum Umzug auffordert, muss es bei einem Umzug in angemessenen Wohnraum auch alle Kosten des Umzugs tragen. Das gilt ebenso für die Mietkaution. Wichtig dabei zu wissen ist, dass es sich nicht um eine Kautionsübernahme als sog. Zuschuss handelt, den Sie behalten dürfen. Das Jobcenter streckt diese lediglich als Darlehen vor. Und das muss zurückgezahlt werden. Das gilt auch bei anderen Umzugsgründen.

Vor einem Wohnungswechsel müssen Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz 4) grundsätzlich vorab die Zustimmung zur Übernahme der Kosten beantragen – ob mit oder ohne Umzugsaufforderung. Liegt bei Ihnen ein anderer Umzugsgrund vor, muss dieser notwendig sein, um ein Darlehen für eine Mietkaution bewilligt zu bekommen.

Im Folgenden ein kleiner Auszug von Umzugsgründen, die vom Jobcenter akzeptiert werden:

  • Familienzuwachs
  • Vermieter kündigt, bspw. wegen Eigenbedarfs
  • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt

Welche Umzugsgründe außerdem vom Jobcenter anerkannt werden und wie es sich mit der Übernahme weiterer Umzugskosten verhält, lesen Sie in unserem Ratgeber Umzug als Bürgergeld-Empfänger.

Wichtig: Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen

Wollen Sie unaufgefordert umziehen, holen Sie sich unbedingt eine Zustimmung vom Jobcenter ein – ehe Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Andernfalls kann es zur Ablehnung des Darlehens kommen.

Können Sie gegenüber Ihrem Jobcenter einen triftigen Grund vorweisen, wird es Ihrem Umzug zustimmen. Doch auch hier gilt, dass die neue Bleibe in Größe und Preis angemessen sein muss.

Jobcenter bei Mietkaution oft in der Pflicht

Häufig ist das Jobcenter dazu verpflichtet, Bürgergeld-Empfängern ein Darlehen für die Kaution zu gewähren. Mindestvoraussetzung ist, dass die Wohnung angemessen ist und der Umzug vorab genehmigt wurde. In der Praxis kommt es aber oft genug vor, dass Sachbearbeiter das verschweigen. Sie beharren darauf, dass die Mietkaution aus eigener Tasche oder derer von Freunden, also auf Pump, bezahlt werden muss. Lassen Sie sich davon jedoch nicht beirren.

Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft kann vom Vermieter gefordert werden, wenn ein Mieter kein ausreichendes Einkommen hat und auch keinen Nachweis darüber erbringen kann, dass er in der Lage ist, die Miete regelmäßig zu bezahlen. Bei einem Mieter mit Bürgergeld-Bezug kann das Jobcenter die selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen.

In dem Fall kann der Mieter vertraglich von der Erbringung einer Mietkaution befreit sein. Bei Mietrückständen oder im Schadensfall würde sich der Vermieter direkt an das Jobcenter wenden, das dann für etwaige Kosten aufkommt – vorerst. Natürlich wird sich das Amt die Auslagen vom Verursacher wiederholen.

Höhe der Mietsicherheit: Welche ist angemessen?

Ehe das Jobcenter ein Darlehen zur Übernahme der Mietkaution gewährt, prüft es Mietkosten und Kaution auf Angemessenheit. Der örtliche Mietmarkt und die individuelle Situation des Antragstellers werden hierbei berücksichtigt.

Hinweis: Drei Monatsmieten sind angemessen

Oft beträgt die Mietkaution drei Monatskaltmieten. Das erkennen die Jobcenter auch an. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, kann das dazu führen, dass ein Darlehen nicht gewährt wird.

Wurde das Darlehen bewilligt, beginnt die Rückzahlung bereits im Monat nach der Auszahlung. Zinsen fallen hierbei allerdings nicht an. Anders als bei üblichen Kreditverträgen werden Darlehen vom Jobcenter zinsfrei gewährt.

Umzug in eine andere Gemeinde: Welches Jobcenter zahlt die Mietkaution?

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, gewährt das Jobcenter an Ihrem neuen Wohnort das Darlehen für die Mietsicherheit. Für alle weiteren Umzugskosten kommt hingegen das alte Jobcenter auf. Sprich das, das Ihren Umzug auch genehmigt hat.

Mietkaution bei Bürgergeld-Bezug: Antrag beim Jobcenter

Ein Darlehen für die Mietkaution sollten Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem Jobcenter klären. Dazu braucht es einen schriftlichen Antrag, den Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einreichen. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Manche Jobcenter bieten aber auch Vordrucke an – informieren Sie sich diesbezüglich.

Wichtig: Notwendigkeit des Darlehens

Begründen Sie die Notwendigkeit des Darlehens (bspw. Mangel an finanziellen Mitteln) in Ihrem Antrag und fügen Sie eine Kopie der Kautionsforderung bei. Letzteres kann Ihnen Ihr zukünftiger Vermieter ausstellen.

Das Jobcenter wird nach Ihrem Antrag prüfen, ob die Kosten angemessen sind. Wird Ihnen das Darlehen gewährt, erhalten Sie eine schriftliche Zusicherung bzw. einen Bewilligungsbescheid. Wichtig dabei ist, dass die Zusicherung schriftlich erfolgen muss.

Darf Schonvermögen für Mietkaution herangezogen werden?

Das Jobcenter darf von Ihnen verlangen, Schonvermögen – sofern vorhanden – für die Mietkaution einzusetzen. Dass das zulässig ist, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kaution als Sicherheitsleistung Ihr Schonvermögen nicht vermindert. Es bleibt weiterhin Ihr Eigentum und wird bei einem späteren Auszug wieder an Sie ausgezahlt.

Hinweis: Vermieter muss Kaution verzinslich anlegen

Die Mietkaution aus eigenem Schonvermögen zu stemmen, ist kein Nachteil. Denn: Ihr Vermieter muss diese verzinslich anlegen. Sie erhalten also bei Auszug Ihre Kaution plus Zinsen zurück. Bei einem Darlehen vom Jobcenter ist das nicht der Fall.

Rückzahlung des Darlehens für Mietkaution an das Jobcenter

Nehmen Sie ein Darlehen für eine Mietkaution auf, sind Sie dazu verpflichtet, monatlich 5 % Ihres Bürgergeld-Regelsatzes für die Tilgung aufzubringen. Ihr Jobcenter darf die Aufrechnung mit Ihrer Regelleistung fordern und wird das üblicherweise auch in einem Darlehensbescheid festhalten. Der Tilgungsbetrag wird so lange automatisch einbehalten, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist.

Ende vom Bürgergeld-Bezug vor Tilgung des Darlehens

Endet Ihre Hilfebedürftigkeit und damit auch Ihr Bürgergeld-Bezug, ehe Sie Ihr Darlehen beim Jobcenter getilgt haben, müssen Sie Ihre Schulden sofort zurückzahlen. Da das aber häufig nicht möglich ist, kann in der Regel auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Auszahlung der Mietkaution bei Auszug

Haben Sie Ihr Darlehen vollkommen zurückgezahlt und ziehen erneut um, geht die Mietkaution an Sie zurück. Schließlich haben Sie Ihre Schulden gegenüber dem Jobcenter beglichen.

Hinweis: Rückzahlung ohne Zinsen

Bei einem Darlehen durch das Jobcenter erhalten Sie keine Zinsen auf die Mietkaution. Das hängt damit zusammen, dass die Behörde das Geld vorstreckt und Sie die Kaution dort abbezahlen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wer zahlt die Kaution beim Bürgergeld?
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kaution auf Antrag darlehensweise.
Kann die Kaution vom Amt übernommen werden?
Jobcenter und Sozialamt gewähren in der Regel Darlehen für die Kaution.
Wie beantragt man Kaution beim Jobcenter?
Schreiben Sie einen formlosen Antrag an Ihr Jobcenter und erklären Sie, zu welchem Zeitpunkt Sie wieviel Geld brauchen.

10 Antworten auf „Mietkaution“

  1. Kann das Jobcenter ein Kautionsdarlehen ablehnen wenn der Umzug in eine andere Stadt erfolgt zur Arbeitsaufnahme mit der Begründung die Miete sei zu hoch? Habe über 100 Wohnungsanffragen gestartet und keine andere Wohnung bekommen, von dem Umzug ist abhängig ob ich arbeitslos bleibe oder die Arbeit aufnehmen kann. Der Antrag erfolgte in Bezug auf Paragraf 22 Absatz 6 SGB II und die Ablehnung bezog sich auf Paragraf 22 Absatz 4 SGB II. Kann ich mich rechtlich wehren?

    1. Hallo Karoline,
      bei einer unangemessenen Wohnung kann das Jobcenter ein Kautionsdarlehen ablehnen. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid jedoch zwecks Widerspruch durch unsere Partneranwälte prüfen. Da das gesamte Vorgehen aber Zeit in Anspruch nimmt, schauen Sie, ob Sie die Kaution ggf. mittels Privatdarlehen aufbringen können.
      Viele Grüße

  2. Nebenkostennachzahlung wird es nicht geben. Es ist eine Pauschal.
    Aber was ist mit der Kaution ,wenn ich die Wohnung trotzdem nehme und die Differenz vom Lebegeld zahle ?
    Würde mir die Kaution dann auch nur in Höhe der angemessenen Miete geliehen werden ?

    1. Hallo Leonie,
      es kann zur Ablehnung des Darlehens kommen, sollte das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmen.
      Viele Grüße

  3. Hallo Julia, sie haben mich falsch verstanden.
    in meiner Abtretungsvertrag vom jobcenter wurde geschrieben : Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs des Darlehensgebers (jobcenter) tritt der Darlehensnehmer (ich) seinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung an.
    noch einmal : tritt nach Auszug aus der Wohnung an.

    aber ich zahle monatlich in Höhe von 10 % von meine Regelsatz an das Jobcenter zurück.
    Das kann nicht sein.!!
    ich wohne momentan in der wohnung, Nach Auszug aus der Wohnung Mietkaution Er gehört zu mir. und jobcenter hat keine anspruch auf Mietkaution.
    Meine Frage :
    Nach Auszug aus der Wohnung wie bekomme ich meine Mietkaution von vermieter zurück ?
    Beste Grüße
    Yashin

    1. Hallo Yashin,
      haben Sie die Kaution an Ihren Vermieter überwiesen, erhalten Sie die Kaution nach Auszug auch von ihm zurück – er sollte Ihnen die Mietkaution von sich aus überweisen. Für die Auszahlung hat Ihr Vermieter dann in der Regel sechs Monate Zeit. Warum erkundigen Sie sich aber nicht bei Ihrem Vermieter, wie er die Rückzahlung handhabt? Werfen Sie alternativ einen Blick in Ihren Mietvertrag. Dort sollte eine Regelung bezüglich der Kaution zu finden sein.
      Viele Grüße

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin ALG-2 Empfänger , ich meiner Abtretungsvertrag wurde geschrieben :
    Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs des Darlehensgebers (jobcenter) tritt der Darlehensnehmer (ich) seinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung an.
    trotzdem ich zahle in Höhe von 10 % monatlich von meine Regelsatz an das Jobcenter zurück.
    Meine Frage :
    Nach Auszug aus der Wohnung wie bekomme ich meine Mietkaution von vermieter zurück ?
    Beste Grüße

    1. Hallo Yashin,
      bis Ihnen Ihr ehemaliger Vermieter die Kation zurückzahlt, können ein paar Monate verstreichen. Sprechen Sie ihn an und erkundigen Sie sich, wann Sie mit der Erstattung der Kaution rechnen können.
      Viele Grüße

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe 2016 ein Darlehen für eine Mietkaution vom Jobcenter beantragt. Das Geld wurde direkt an die Hausverwaltung überwiesen. Es kam allerdings nie zum Einzug in die Wohnung. Jetzt (2022) verlangt man von mir das ich die Mietkaution nebst Zinsen zurückzahlen soll. Hängt das mit dem Darlehensvertrag und der Abtretungserklärung zusammen, das ich das zahlen muss bzw das Jobcenter einfach abbuchen darf? Gibt es dafür eine Verjährungsfrist? Was kann ich tun?

    1. Hallo Angelique,
      das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei ungerechtfertigter Forderung wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

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