Wenn es um die Anrechnung von Einkommen geht, machen Jobcenter immer wieder Fehler. Eine Hartz IV-Empfängerin aus Amberg musste das am eigenen Leib erfahren. Ihr wurde fälschlicherweise ein Darlehen als Einkommen angerechnet. Unsere Partneranwält*innen konnten der Frau jedoch helfen.
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Fehlerhafte Einkommensprognose des Jobcenters
Vor kurzem erreichte unsere Partneranwält*innen von hartz4widerspruch.de ein Hilferuf einer in Bayern lebenden Grundsicherungsempfängerin. Die Frau schilderte, dass ihr das Jobcenter bei ihrem letzten Weiterbewilligungsantrag Leistungen kürzte. Im Bescheid begründete das Jobcenter die Kürzungen damit, dass die Leistungsempfängerin im vorherigen Monat Einkommen in Höhe von 687,50 EUR erhalten habe und sie dadurch weniger hilfebedürftig sei.
Das Jobcenter wusste aber offenbar nicht, dass dieser Betrag ein Darlehen war, das die Hartz IV-Empfängerin von ihrer Mutter erhalten hatte. Da die Frau lediglich einen 150-Euro-Minijob habe, um sich und ihr Kind über Wasser zu halten, benötige sie die staatliche Unterstützung dringend. In der Hoffnung, irgendwie gegen den Bescheid vorgehen zu können, wandte sie sich an unsere Partneranwält*innen.
Anwält*innen erheben Widerspruch
Unsere Partneranwält*innen von hartz4widerspruch.de nahmen sich der Sache an und legten für ihre Mandantin Widerspruch ein. Sie legten dem Jobcenter dar, dass es sich bei den 687,50 EUR, die das Jobcenter als Einkommen angerechnet hatte, um ein Privatdarlehen handelte. §11 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eindeutig klar, dass Darlehen nur dann angerechnet werden können, wenn diese Sozialleistungen darstellen.
Das sei bei der Frau aber nicht der Fall gewesen. Denn sie habe mit ihrer Mutter einen nach §488 BGB wirksamen Darlehensvertrag abgeschlossen. Ein privater Kredit sei keine Sozialleistung, weshalb hier keine Anrechnung erfolgen darf.
Hinweis: Meistbegünstigungsgrundsatz
Der Meistbegünstigungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Verfahrensgrundsätze im Sozialrecht. Er besagt u.a., dass Jobcenter ihre Bescheide nicht nur auf die im Widerspruch genannten Fehler, sondern auf alle in Betrachte kommenden Fehler überprüfen müssen.
Jobcenter korrigiert Einkommensberechnung
Der Widerspruch unserer Partneranwält*innen zeigte Erfolg. Das Jobcenter strich nach Erhalt des Widerspruchs den Kredit aus der Einkommensberechnung und korrigierte diese entsprechend. Die Hartz IV-Empfängerin erhält nun die Leistungen, die ihr zustehen.
Haben auch Sie Probleme mit dem Jobcenter? Unsere Partneranwält*innen helfen Ihnen gerne und prüfen Ihren Bescheid kostenlos.
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Hallo zusammen ich habe ein darling bekommen für meine Einrichtung für die Wohnungten mußte leider alles zurückziehen
Hallo Herr Heidenblut,
Darlehen müssen immer zurückgezahlt werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine Leihgabe.
Viele Grüße