Regelsatz beim Bürgergeld 2024

Bürgergeld (bis Ende 2022 noch Hartz 4) ist eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Menschen sichern soll. Leistungsbezieher und -bezieherinnen erhalten monatlich einen vom Gesetzgeber festgelegten Pauschalbetrag – den Regelsatz – mit dem sie ihre persönlichen Bedarfe decken können. Je nach Lebensumstand und Alter gibt es unterschiedliche Regelbedarfsstufen. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um den Regelsatz und weitere Bürgergeld-Ansprüche.

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Hartz 4 hat ausgedient: Jetzt gibt es Bürgergeld

Mit der Einführung des Bürgergeldes will der Gesetzgeber das Negativimage von Hartz 4 abschütteln. Inwiefern das gelingt, bleibt abzuwarten. Zumindest verspricht die Regierung Verbesserungen in diversen Bereichen – die Gesetzeslage wurde dahingehend abgeändert. Dabei erfolgten die letzten Anpassungen zum 1. Januar 2024.

Mit der Bürgergeld-Einführung erhöhten sich zudem auch die Regelsätze: Durchschnittlich gibt es für Leistungsbezieher und -bezieherinnen 50 EUR mehr.

Hintergrund: Darum gibt es Bürgergeld

Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) richtet sich vor allem an diejenigen, die zwar arbeiten können, jedoch weder eine Anstellung finden, noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Finanzielle Notlagen sind ohne ausreichenden Puffer unumgänglich.

Hinweis: Arbeitslosengeld I

Im Gegensatz zu der aus Steuergeldern finanzierten Sozialleistung Bürgergeld handelt es sich beim Arbeitslosengeld I (ALG I) um eine Versicherungsleistung. Anspruch auf ALG I haben Sie, sofern Sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von 30 Monaten mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Das Bürgergeld soll diese abfangen und den Lebensunterhalt der Hilfebedürftigen auch ohne geregeltes Einkommen weitestgehend sichern. Der Regelsatz gibt dabei die Höhe vor. Die wiederum richtet sich unter anderem nach der Lebenssituation der Leistungsempfänger und -empfängerinnen sowie bei bis 25-Jährigen nach dem Alter. Dementsprechend ist der Regelsatz in sogenannte Regelbedarfsstufen unterteilt.

Regelsatz: So viel Bürgergeld erhalten Anspruchsberechtigte

Wichtig: Miete und Heizkosten

Miet- und Heizkosten werden nicht vom Bürgergeld-Regelsatz gedeckt. Das Jobcenter erstattet diese in der Regel separat.

Grundsätzlich werden sechs Regelbedarfsstufen unterschieden. Ihre Lebensumstände bestimmen dabei, welcher Stufe Sie zuzuordnen sind und wie hoch Ihr Regelsatz ausfällt:

Regel­bedarfs­stufeRegel­satz 2023 in EURRegel­satz 2024 in EURErhöh­ung in EUR
1502563+61
2451506+55
3402451+49
4420471+51
5348390+42
6318357+39

Regelbedarfsstufe 1: Der volle Regelsatz liegt 2024 bei 563 EUR. Sind Sie alleinstehend und/oder alleinerziehend und führen einen eigenen Haushalt, haben Sie in der Regel Anspruch auf den höchsten Bedarfssatz.

Regelbedarfsstufe 2: Leben Sie zusammen mit einem bzw. einer weiteren Leistungsbezieher bzw. -bezieherin in einer Bedarfsgemeinschaft, stehen Ihnen 506 EUR zu.

Hinweis: Bedarfsgemeinschaft

Leben Bürgergeld-Empfänger bzw. Empfängerinnen zusammen mit anderen Personen in einer Gemeinschaft, in der auch der Haushalt zusammen geführt wird, besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Doch auch Alleinstehende bilden eine Bedarfsgemeinschaft: eine Einpersonenbedarfsgemeinschaft. Die liegt auch bspw. in einer Wohngemeinschaft bei getrennter Haushaltsführung vor.

Regelbedarfsstufe 3: Sind Sie zwischen 18 und 24 Jahre alt und leben noch im elterlichen Haushalt, beläuft sich Ihr Regelsatz auf 451 EUR.

Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bilden eine weitere Bedarfsstufe. Die monatlichen Leistungen betragen hier 471 EUR.

Regelbedarfsstufe 5: Kinder und Teenager im Alter von 6 und 13 Jahren erhalten 390 EUR Bürgergeld.

Regelbedarfsstufe 6: Die Jüngsten werden vom Gesetzgeber mit monatlich 357 EUR berücksichtigt. Dieser Bedarfsstufe sind Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres zuzuordnen.

Bürgergeld-Regelbedarfe 2024

Hat das Jobcenter Ihnen eine falsche Regelbedarfsstufe zugeordnet oder vermuten Sie anderweitige Fehler bei der Festsetzung Ihrer Leistungen? Wir prüfen Ihre Bescheide. Decken wir Fehler auf, folgt ein Widerspruch.

Zusammensetzung Regelsatz: Diese Bedarfe werden gedeckt

In § 20 SGB II (Sozialgesetzbuch) regelt der Gesetzgeber, welche Ausgaben mit dem Regelsatz zu decken sind. Daraus ergeben sich mehrere Posten, denen unterschiedlich hohe Kosten zugeordnet werden. Die jeweiligen Beträge basieren auf den durchschnittlichen Ausgaben finanziell schwacher Haushalte, die jedoch keine Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) beziehen.

Für 2023 setzte sich der Regelbedarf wie folgt zusammen:

Regelsatztorte 2021

 

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke: Mit 174,19 EUR stellt das den größten Posten des Regelsatzes dar. Damit soll der Kauf von Lebensmitteln für drei Mahlzeiten am Tag gedeckt sein.

Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 48,98 EUR sind für Ihre Freizeitgestaltung und Ihre Hobbies vorgesehen.

Nachrichtenübermittlung: 44,88 EUR ist der Pauschalbetrag für Internet, Telefonanschluss und Handyvertrag.

Wohnen, Energie, Wasser: 42,55 EUR sollen vor allem der Deckung Ihrer Stromkosten dienen. Auch kleinere Reparaturen im Haushalt sind in dem Posten enthalten.

Bekleidung und Schuhe: 41,65 EUR sind für neue Kleidung und Schuhe vorgesehen. Unter gewissen Umständen müssen Sie die Kosten nicht aus Ihrem Regelbedarf decken. Das trifft beispielsweise zu, wenn Sie schwanger sind. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erstausstattung für Schwangere.

Verkehr: 45,02 EUR sind im Bürgergeld-Satz für Bus- und Bahntickets enthalten. In vielen Verkehrsverbünden gibt es für Leistungsbezieher und -bezieherinnen Vergünstigungen – Stichwort: Sozialticket.

Andere Waren und Dienstleistungen: 40,06 EUR stehen Ihnen zur freien Verfügung.

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Gegenstände: 30,57 EUR dient der Anschaffung von Geschirr, Staubsauger, Toaster etc. Da Haushaltselektronik jedoch diesen Betrag oft weit übersteigt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie nicht genutzte Ausgaben in diesem Bereich ansparen, um davon teurere Anschaffungen zu bezahlen.

Gesundheitspflege: 19,16 EUR sind für Ihre persönliche Hygiene, Körperpflege und Sauberkeit bestimmt.

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 13,11 EUR stehen Ihnen für Restaurantbesuche und Hotelkosten zur Verfügung.

Bildung: 1,81 EUR sind nicht viel, dienen aber der Anschaffung von Büchern oder der Nutzung von Bildungsangeboten z.B. in der Volkshochschule.

Entwicklung des Regelsatzes

Seit der Einführung von Hartz 4 im Jahr 2005 sind die Regelsätze kontinuierlich gestiegen, wenn auch überwiegend schleppend. Große Sprünge sind nicht zu verzeichnen, in manchen Jahren blieben die Leistungen konstant. Während sich die Bundesregierung zu Beginn am Rentenniveau orientierte, werden heute Vergleichsfamilien zur Festsetzung der Regelleistungen herangezogen.

In dem Zusammenhang kommt auch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) § 28 SGB XII zum Tragen. Alle fünf Jahre untersucht das Statistische Bundesamt Einkommens- und Verbraucherstrukturen. Es stellt fest, wofür die Menschen ihr Geld ausgeben und setzt die gewonnenen Erkenntnisse in Relation zur Preisentwicklung.

Die aktuelle Leistungserhöhung von durchschnittlich 50 EUR ist mit Abstand der deutlichste Sprung. Diese hat allerdings nicht mit der Bürgergeld-Einführung zu tun. Vielmehr ist die Inflation der entscheidende Faktor. Die einzige spürbare Erhöhung des Regelsatzes in der Vergangenheit erfolgte indes 2020/2021 – damals gab es für Alleinerziehende und Alleinstehende 14 EUR mehr. Nahezu höhnisch dagegen die Erhöhung 2021/2022 um gerade einmal 3 EUR.

Einkommen & Co.: Das kann den Regelsatz schmälern

Beziehen Sie Bürgergeld und erzielen gleichzeitig Einkommen, können sich Ihre Regelleistungen verringern. Jedes Einkommen, das den Freibetrag in Höhe von 100 EUR übersteigt, wirkt sich auf Ihren Regelsatz aus, da es zu einer Anrechnung kommt.

Zu Einkommen zählen unter anderem:

  • Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit (selbstständig oder angestellt)
  • Miet- oder Pachteinnahmen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Steuerrückzahlungen

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um Beispiele für Einkommen handelt. Auch andere Geldflüsse können als Einkommen gelten und berücksichtigt werden.

Seit dem ersten Juli 2024 gelten folgende Regeln für die Anrechnung von Einkommen:

  • Bis zu 100 EUR sind anrechnungsfrei
  • Bei Einkommen von bis zu 538 EUR dürfen Sie 20% behalten
  • Liegt Ihr Einkommen zwischen 538,01 und 1.000 EUR, bleiben 30% bei Ihnen
  • Ab einem Einkommen von 1.200 EUR werden 90% angerechnet ist, sodass Sie 10% behalten dürfen. Lebt ein Kind in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gilt das erst ab 1.500 EUR

Achtung: Einkommensprivileg für Schüler und Azubis

Schüler:innen und Auszubildende sind in Bezug auf die Anrechnung Ihres Einkommens besonders privilegiert. Bis zu 538 EUR statt der üblichen 100 EUR bleiben bei ihnen anrechnungsfrei. Bei Ferienjobs entfällt eine Anrechnung sogar ganz.

Auch Ehrenamtspauschalen dürfen vom Jobcenter tendenziell angerechnet werden. Allerdings gelten hier andere Freibeträge: Bis zu 3.000 EUR jährlich sind anrechnungsfest.

Seit dem ersten Juli 2023 entfällt zudem das Zuflussprinzip für Aufwandsentschädigungen. Bis dato konnte das Jobcenter trotz Freibetrages einen Teil des Geldes anrechnen, wenn in einem einzelnen Monat mehr als 250 EUR überwiesen wurden. Das ist seither nicht mehr möglich.

Erwerbstätige, die trotz Einkommens ihren Lebensunterhalt finanziell nicht stemmen können, gelten gegenüber dem Jobcenter als Aufstocker bzw. Aufstockerin. Sie erhalten nicht die vollen Bürgergeld-Sätze, sondern nur so viel, um das Gehalt bis zum Existenzminimum aufzustocken.

Neben dem gewerblichen Einkommen spielt auch sonstiges Einkommen eine Rolle. Darunter fallen bspw. Kindergeld, Unterhalt für Kinder oder Unterhaltsvorschüsse. Auch dieses Einkommen wird Leistungsbeziehern und -bezieherinnen auf das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) angerechnet.

Weitere wichtige Informationen zu Einkommen, Grundfreibetrag und zusätzlichen Freibeträgen sind in unserem Ratgeber Zuverdienst bei Bürgergeld-Bezug enthalten.

Regelsatz: So viel Bürgergeld erhalten Anspruchsberechtigte

Neben all dem, was im Regelsatz Berücksichtigung findet, bleiben zwei wesentliche Kostenpositionen außen vor: Miet- und Heizkosten. Diese Posten werden vom Jobcenter separat übernommen. Grund sind zum einen die starken regionalen Unterschiede, die es unmöglich machen, Pauschalbeträge festzusetzen. Zum anderen müssen Wohnungen unterschiedlichen Standards unterschiedlich geheizt werden. Die Bedarfe klaffen hier mitunter also weit auseinander.

Um Beispiele zu nennen:

Die Kosten der Unterkunft (KdU) in und um München sind weitaus höher anzusetzen als in und um Dresden. Ebenso unterschiedlich ist der Bedarf bei Heizkosten, werden Alt- und Neubauten gegenübergestellt.

Nähere Informationen zu den KdU finden Sie in unserem Ratgeber Kosten der Unterkunft: Wie viel Mietkosten zahlt das Jobcenter?

Ebenso können besondere Lebensumstände zusätzliche finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Hier kommen verschiedene Mehrbedarfe zum Tragen, die in der Regel beim Jobcenter beantragt bzw. eingefordert werden müssen.

Gängige Mehrbedarfe sind unter anderem:

Mehrbedarfe müssen vom Jobcenter gezahlt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Es liegt also nicht in der freien Entscheidungsgewalt der Behörde, ob Sie Ihnen einen Mehrbedarf bewilligt – das Jobcenter ist dazu verpflichtet, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sanktionen: Dann drohen Kürzungen des Regelsatzes

Als Bezieher bzw. Bezieherin von Bürgergeld erwartet der Gesetzgeber von Ihnen, dass Sie aktiv daran mitwirken, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Sie sind also dazu angehalten, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Wenngleich der Vermittlungsvorrang mit der Einführung des Bürgergeldes abgeschafft wurde, sind Sie nicht von Ihrer Mitwirkungspflicht befreit. Ganz im Gegenteil: Bei Schludrigkeit drohen Sanktionen.

Weitere mögliche Gründe für Sanktionen finden Sie in § 31 SGB II. Der Paragraf umfasst einen Katalog von Pflichtverletzungen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Leistungen.

Hinweis: Sanktionsbescheid erhalten

Dass Jobcenter bei Sanktionen über das Ziel hinausschießen, kommt vor. Deshalb raten wir Ihnen, Sanktionsbescheide grundsätzlich prüfen zu lassen und ggf. Widerspruch einzulegen. Hat Ihr Jobcenter erst einmal Sanktionen festgesetzt, sind diese für Sie auch bindend.

Bürgergeld falsch berechnet – was nun?

Jobcentern unterlaufen immer wieder Fehler bei der Berechnung von Leistungen. Haben Sie einen Bescheid erhalten, tun Sie in jedem Fall gut daran, diesen prüfen zu lassen. Und das ist auch Ihr gutes Recht. Denn: Stellt sich heraus, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, sollten Sie Widerspruch einlegen. Um welche Bescheidart es sich dabei handelt – ob Ablehnungs-, Bewilligungs- oder Sanktionsbescheid – ist unerheblich.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie viel Geld bekommt man bei Bürgergeld?
Beim Bürgergeld gelten feste Regelsätze. Je nach Alter und Lebensumständen fallen die unterschiedlich hoch aus.
Wie hoch ist das Bürgergeld ab 2024?
Seit Januar 2024 beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und/oder Alleinerziehende 563 EUR. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 EUR, nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 EUR, Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre 471 EUR, Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 390 EUR, und Kinder unter 6 Jahren erhalten einen Regelsatz in Höhe von 357 EUR.
Wie hoch ist der Regelsatz für Erwachsene?
Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt bei 563 EUR. Erwachsene Leistungsbezieher und -bezieherinnen, die mit einer weiteren Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten 463 EUR.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Satz für eine Person?
Für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt der Regelsatz 563 EUR im Monat. Erwachsene Leistungsbezieher und -bezieherinnen die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten 463 EUR monatlich pro Person.
Was bekommt ein Bürgergeld-Empfänger bzw. eine Bürgergeld-Bezieherin alles bezahlt 2023?
Neben dem Regelsatz, der 2024 bei 563 EUR für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt, können Leistungsempfängern und -empfängerinnen auch Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) sowie gegebenenfalls Mehr- und Sonderbedarfe zustehen. Leben Kinder im Haushalt, kann zudem ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

24 Antworten auf „Regelsatz“

  1. Hallo ich bekomme Bürgergeld,und lebe Aktuell mit mein Mann und Tochter 10jahre. Sohn 17 jahre.jnd andre sohn 19 Jahre. Kindergeld erhalten wir Aktuell 500€.und Miete inkl.nebenkosten 50€monatlich. Zudem haben wir 3 Dauerboiler im Haus.Meine frage ist wieviel
    wir Aktuell Gesammtsumme ausbezahlt werden muss. Vielen Dank für ihre Unterstützung

    1. Hallo Nora,
      das können wir Ihnen leider nicht sagen. Um aber eine grobe Idee von dem zu erhalten, was Ihnen zusteht, können Sie unseren Bürgergeld-Rechner nutzen.
      Viele Grüße

  2. Ich bekomme ca.2009 hartz4! Ich bin 55.jahre und seit 28.06.2011 verheiratet! Meine frau bekommt seit ungefähr 5-6 jahren erwerbsunfähigkeitsrente! Jedes jahr rechnet mir das job center das geld von meiner Frau mir an meinen hartz4 bescheid an! Und ich bekomme monatlich dann nur zwischen 50-70euro vom job center überwiesen! Lg hr.peterson

    1. Hallo Larsen,
      das Einkommen Ihrer Frau wird auf Ihren Bedarf angerechnet. Sofern Sie einen aktuellen Bescheid haben (nicht älter als einen Monat), können Sie den gerne einmal zwecks Prüfung durch unsere Partneranwälte einreichen. Hat das Jobcenter einen Fehler bei der Berechnung gemacht, was nicht selten der Fall ist, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  3. Hallo,

    ich habe eine Frage zu den Verkehrskosten. Ich wohne im MV und habe nicht in meinem Ort wo ich einkaufen gehen kann. Ich muss immer in den Nachbarot fahren und brauche daher eine Monatskarte. Diese kostet hier jedoch 99 Euro und ist lediglich für die Bahn, nicht aber für den Bus. Im Regelsatz sind nur 40,27 Euro dafür vorgesehen. Ich weiß das es in Berlin für Hartz4 Empfänger ein Sozialticket gibt, was lediglich 25, 50 Euro im Monat kostet. Wie ist das bitte zu rechtfertigen? Und das bei gleichem Regelsatz? Ganz zu schweigen vonm den ganzen anderen Ermäßigungen die man dort noch durch den Berlinpass erhält. Zum Beispiel beim Eintritt und Museen oder im Kino. Überall zahlt man dort bei Vorlage nur den ermäßigten Preis. All das gibt es hier nicht!!!! Ich fühle mich benachteiligt, verarscht und im Stich gelassen. Das heißt nämlich, dsas den Leuten in der Stadt mehr zur Verfügung steht als uns hier auf dem Land. Das Geld fehlt eh schon vorne und hinten, vorallem bei den derzeitigen Erhöhungen. Wenn da nur 250 Euro übrig bleiben für 2 Personen, von denen eine isst wie 3 (weil in der Pubertät), ist es nicht möglich sich den ganzen Monat zu ernähren. Es wird darauf vertraut das die Menschen zu den Tafeln gehen. Aber auch die gibt es hier nicht! Wieso wird das nicht Gebietsabhängig angepasst? Ich hatte schon die Übernahme der Fahrkosten beantragt, eben weil man hier mobil sein muss! Sonst kommt man weder zu einem Arzt oder überhaupt zum Einkaufen. Dies wird aber immer abgelehnt, weil die Kosten für Verkehr ja schließlich im Satz mit drin sind. Ich kann und will das so nicht mehr hinnehmen und frage mich was man gegen diese Ungleichheit unternehmen kann? Ich bitte um Hilfe.

    1. Hallo Jessi,
      Sozialtickets sind freiwillige Leistungen von Städten und Kommunen. Sie sind also von Gesetz wegen nicht dazu verpflichtet, diese anzubieten. Schwächere Landkreise und Kommunen lehnen es aufgrund von Geldmangel häufig ab. Diesbezüglich können wir Ihnen also nicht helfen.
      Wir können Sie insoweit unterstützen, als wir bzw. unsere Partneranwälte Ihre Jobcenterbescheide auf Richtigkeit überprüfen können. Wird eine fehlerhafte Berechnung festgestellt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  4. Also an alle Harzer ich habe 38 Jahre gearbeitet davon war ich 5 Monate im Babyjahr bin gleich wieder arbeiten gegangen .Arbeitslos war ich Insgesamt 18 Monate verteilt auf die Arbeitsjahre
    hatte 6 verschiedene Arbeitsstellen habe die letzen 10 Jahre sogar als Reinigungskraft gearbeitet nur damit ich nicht arbeitslos bin und aufs Amt muss.Wenn ich das gejammere höre und lese warum geht ihr nicht arbeiten?Es gibt so viele freie Stellen aber da müsste man aufstehen und kann nicht vorm PC sitzen ich bin seit 2021 in Rente habe 604 € muss auch alles davon bezahlen auch meine Miete ihr bekommt die vom Amt ich habe weniger zum leben wie ihr.Ich könnte mich nur aufregen .Ich habe selber jemanden in der Verwandtschaft mit Hartz 4 sie hat mehr Geld als ich hatte als ich noch arbeiten ging da ich meine Miete selber zahle und Vergünstigung oder GEZ Befreiung hatte ich auch nicht muß alles selber bezahlen habe pro Woche 30 € für Lebensmittel und komme damit hin koche aber selber und geh nicht Fertiggerichte kaufen.

    1. da gebe ich die gerne soweit recht. Du könntest aber doch vom Amt, eine zusätzliche Unterstützung bekommen, z.B. Wohngeld zuschuß für deine Wohnungsnebenkosten. Das würde dir zustehen und muß man dir auch empfehlen. Alles Gute.

    2. Hallo Rita,
      gleich im Vorfeld, bitte fühl dich nicht Angegriffen. Ich gehe davon aus das du alleinstehend bist (aber selbst mit Partner hast du einen Anspruch). Du bist in Rente (somit hast du kein Zeitproblem) und hast Internet. Warum Informierst du dich nicht und suchst nach Möglichkeiten deine Finanzielle Situation zu verbessern. Zu deiner Rente von 604€ kannst du beim Sozialamt Grundsicherung beantragen. Dann liegst du Monatlich bei ca. 1000-1100€. Und von der GEZ kannst du dich auch befreien lassen. Im Internet Nachlesen, Anträge stellen und dann entspannt sich deine Finanzielle Lage ein wenig. Nur mal so als Tipp.

    3. Das Wort hartzer verbitte ich mir schon mal, denn das ist unverschämt! Es sind nicht alle freiwillig arbeitslos (nur mal als gedankenanstoß). Es ist richtig das der Satz zum Überleben reicht, aber nicht zum Leben, mit Kind aber ist das bei dem satz noch schwieriger. Nicht gleich alle über einen kamm scheren 😉

  5. Es ist ein eine Zumutung wie man als Rentner mit Schwerbehinderung mit dem Regelsatz auskommen soll.
    Fahrten zu Fachärzten unmöglich.Gesunde Ernährung kann man sich nicht leisten.
    Die Preissteigerung bei Lebensmittel betrug im Jahr 2021
    10 bis 15 Prozent steht also in keinem Verhältnis zur jährlichen Anpassung des Regelsatzes.

  6. Habe noch ein Darlehen wegen Strom beim Jobcenter abzuzahlen. Konnte meine jetzige Stromrechnung nicht zahlen und mir wurde der Strom gesperrt . Ich saß Weihnachten im dunklen zu Hause. Mein Ansprechpartner vom Jobcenter sagte :Ich bin nicht zuständig . Die jenige die dafür zuständig ist, hatte meine Unterlagen kümmerte sich nicht um mich. Über eine andere Person wurde mir mitgeteilt , daß sie mir kein Darlehen genehmigt für die Stromrechnung. , weil mir noch meine vorige Stromrechnung vom Jobcenter abgezogen wird. Und es wird nur einmalig Darlehen für Stromrechnung finaziert . Meine Frage : Hätte sie mir das Darlehen genehmigen müssen ? Doris D

    1. Hallo ich bin erzieherin in berlin habe nun algeld 1 und 2 beantragt hatte jetzt 14 stellen durch immer wieder gekündigt in der probezeit was soll ich machen so kann und will ich nicht mehr weitermachen danke

    2. Hallo Frau Ott,
      unsere Partneranwälte unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Bescheide und legen bei Fehlern durch das Jobcenter Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  7. Martina (05/07/2020 – 18.55 Uhr)
    Die Erwerbsminderungsrente wird (nach Abzug von KV/PV) voll angerechnet. Warum bekommen Sie nur 358 Euro vom Jobcenter? 🤔
    Der Regelsatz liegt doch bei 432 Euro. Berechnung sieht ungefähr so aus: Regelsatz + Miete/NK=??? € minus ERente = was Sie vom Jobcenter bekommen.
    Bin in der gleichen Situation. Bekomme vom Jobcenter Regelleistung+Miete/NK+Mehrbedarf für Warmwasser/Heizkosten+Mehrbedarf für Ernährung+Pauschbetrag für Hausrat/Haftpflichtversicherung+Kosten für KFZ-Haftplicht = mein HartzIV minus ERente = was ich dann tatsächlich vom Jobcenter bekomme. Dazu dann die Rente. Insgesamt sind das dann 1043 Euro!

  8. Anonymus
    Nein, das Jobcenter zahlt lediglich einen Pauschalbetrag von 30 Euro! Ist zumindest bei mir so. Sie müssen nur die Verträge (in Kopie) beim Jobcenter vorlegen.

  9. Monika Heinze
    Sie bekommen einen Pauschalbetrag von 30 Euro. Sie müssen nur die Verträge (in Kopie) beim Jobcenter vorlegen. KFZ-Haftplicht wird extra berechnet, sofern ein Auto vorhanden ist.

  10. Muss man sich eine versuchte aufrecht erhalten einer Scheinehe die nicht gewolt ist vom jobcenter gefallen lassen.

  11. Was steht mir an Geld zu wenn ich Erwerbsfähigkeits Rente bekomme gesamt bekomme ich 358€vom harz4 und Rente 443 weiß noch nicht wie hoch die Rente ende Juli ist durch die Erhöhung aber würde gern wissen was mir überhaupt zu steht

  12. Kommentare waren schon immer, seitens des Jobcenters, unerklärlich!
    Ärgert Euch Nicht!

  13. Ich bin Aufstocker und das Jobcenter hat mein Einkommen so hoch gesetzt dass ich nur von meinem Einkommen lebe im Taxigewerbe daher schwankendes EK. Dazu kommt das ich aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung die dem Jobcenter per Atteste vorliegen trotzdem immer mehr Arbeitszeit erbringen muss um meinen Lebensunterhalt und fixen jKosten bestreiten zu können. Da auch im Taxigewerbe ein harter Wind weht und die Umsätze in den Keller gefallen sind. Die neue Sachbearbeiterin hatte zudem mich per Anruf versucht meinen Widerspruch auf einen Bescheid der in der Vergangenheit liegt zurück zu nehmen was ich aber nicht getan habe. Wenn man dagegen klagen kann dann würde ich das tun. Das Jobcenter macht ständig Rechtsfehler die sollte man sich nicht gefallen lassen. Je mehr Klagen kommen desto besser.

  14. Ich bin Aufstocker und das Jobcenter hat mein Einkommen so hoch gesetzt dass ich nur von meinem Einkommen lebe im Taxigewerbe daher schwankendes EK. Dazu kommt das ich aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung die dem Jobcenter per Atteste vorliegen trotzdem immer mehr Arbeitszeit erbringen muss um meinen Lebensunterhalt und fixen Kosten bestreiten zu können. Da auch im Taxigewerbe ein harter Wind weht und die Umsätze in den Keller gefallen sind. Die neue Sachbearbeiterin hatte zudem mich per Anruf versucht meinen Widerspruch auf einen Bescheid der in der Vergangenheit liegt zurück zu nehmen was ich aber nicht getan habe. Wenn man dagegen klagen kann dann würde ich das tun. Das ist dich eine Frechheit.

  15. Habe frage zum Hapftlicht und Hausratversicherung…. Ob Hartz4 das rechnet

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