Antrag für ein Darlehen vom Jobcenter
Ein Darlehen von Ihrem Jobcenter – in einigen Fällen haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Wann das der Fall ist und wie Sie dabei am besten vorgehen, erklären wir ganz genau. Es gibt sogar verschiedene Arten von Darlehen, die Jobcenter gewähren müssen. Wissen Sie, welche das sind?
Inhaltsverzeichnis
Wissenswertes, wenn es um Darlehen geht
Ein Darlehen ist ein bestimmter Geldbetrag, den man sich von einer anderen Person oder der Bank leiht. Größere Anschaffungen oder finanzielle Engpässe führen dazu, dass auf einen Schlag eine größere Summe Geld benötigt wird. Besitzt man keine eigenen Rücklagen, muss auf geliehenes Geld zurückgegriffen werden. In den meisten Fällen wird auf den geliehenen Betrag noch ein bestimmter Prozentsatz Zinsen aufgerechnet. Dies ist der Gewinn, der demjenigen zusteht, der das Geld verleiht (Darlehensgeber).
Zurückgezahlt wird ein Darlehen in monatlichen Raten. Die Rückzahlung läuft so lange, bis der geliehene Betrag zzgl. Zinsen an den Darlehensgeber zurückgezahlt wurde. Wie lange ein Rückzahlungszeitraum dauert, hängt von der vereinbarten monatlichen Rate und der Höhe des Darlehens ab.
In den meisten Fällen wird ein Darlehen bei der Bank aufgenommen. Aber auch ein Darlehen bei einer Privatperson ist möglich.
Tipp:
Wenn Sie sich von einem Freund oder Bekannten Geld leihen, verfassen Sie trotzdem unbedingt einen schriftlichen Darlehensvertrag. Dieser sollte die Höhe des Darlehens, die Zinsen sowie die monatlichen Rückzahlungsraten beinhalten. Ohne Vertrag kann das Jobcenter Ihr Darlehen als Einkommen ansehen und Ihnen von Ihrem Bürgergeld-Regelsatz (ehemals Hartz 4-Regelsatz) abziehen.
Gibt es Voraussetzungen für ein Darlehen vom Jobcenter?
Mit den geringen Einkünften aus ihrem Regelsatz ist es schwierig für Bürgergeld-Empfänger, finanzielle Rücklagen zu bilden. Unerwartete Anschaffungen treffen sie deswegen besonders hart. Ein Darlehen bei der Bank ist schwer zu kriegen, denn ohne festen Job hat man keine Sicherheiten vorzuweisen. Auch kann ein negativer SCHUFA-Eintrag ein Hindernis sein. Eine Privatperson zu finden, die einem das Geld leiht, kann schwierig sein und außerdem persönliche Beziehungen belasten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen. Dort werden auch keine Zinsen erhoben. Hier herrschen jedoch strenge Vorgaben, zudem wird nicht für alle Kosten eines gewährt.
Darlehen nur in besonderen Notlagen
Das Jobcenter betrachtet nicht alle Anschaffungskosten als dringend notwendig. Wenn Anschaffungen oder Zahlungen aus Sicht des Jobcenters nicht sofort getätigt werden müssen, erhalten Sie deshalb kein Darlehen. Als besondere Notlage wird beispielsweise gewertet, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine defekt sind und ein neues Gerät angeschafft werden muss. Wenn Nebenkosten nicht bezahlt wurden und eine Sperre des Stromanschlusses droht, kann ebenfalls ein Darlehen gewährt werden. Allerdings ist jede Situation als Einzelfall zu betrachten. Das Jobcenter kann selbstständig entscheiden, wann es ein Darlehen vergibt und wann nicht.
Zuerst müssen eigene finanzielle Mittel genutzt werden
Eine weitere Voraussetzung für ein Darlehen vom Jobcenter ist, dass keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Sollten Sie eigene Ersparnisse besitzen, mit denen Sie die aufkommenden Kosten bezahlen könnten, müssen Sie diese auch einsetzen. Erst wenn Sie weder eigene Rücklagen besitzen, sich noch Geld von Ihrer Familie leihen können, springt das Jobcenter finanziell für Sie ein.
Welche Fristen muss ich wahren?
Einen Antrag für ein Darlehen können Sie jederzeit bei Ihrem Sachbearbeiter einreichen. Allerdings wirkt sich ein Darlehen auf Ihren laufenden Bewilligungszeitraum aus, da die monatlichen Rückzahlungen nach Erhalt des Darlehens schon im Folgemonat von Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf abgezogen werden.
Auf welche Bearbeitungszeiten muss ich mich einstellen?
Es ist gesetzlich geregelt, dass das Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit hat, um einen Antrag zu bearbeiten. Erst nach diesem Zeitraum können Sie Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter erheben. Allerdings weiß das Jobcenter, dass das Darlehen für Sie dringend ist. Deswegen geht die Bearbeitung in den meisten Fällen deutlich schneller. Am besten sprechen Sie persönlich mit Ihrem Sachbearbeiter und bitten auch in Ihrem schriftlichen Antrag um eine kurze Bearbeitungszeit.
Was muss ich einem Antrag auf ein Darlehen beilegen?
Um ein Darlehen zu erhalten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie bedürftig sind. Das Jobcenter benötigt daher einen Beleg, dass der Zweck des Darlehens tatsächlich dringend ist. Wenn Sie eine neue Waschmaschine benötigen und dafür einen Antrag stellen, braucht das Jobcenter den Beweis, dass die Anschaffung wirklich notwendig ist.
Ebenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung haben. Denn Sie erhalten nur ein Darlehen vom Jobcenter, wenn Sie selbst keine Rücklagen besitzen.
Was müssen Bürgergeld-Empfänger bei der Rückzahlung eines Darlehens wissen?
Auch dieses Darlehen müssen Sie in monatlichen Raten an das Jobcenter zurückzahlen. Die Rückzahlungen beginnen bereits ab dem Folgemonat der Auszahlung. Wenn Sie also im März ein Darlehen erhalten, beginnen ab April Ihren Rückzahlungen.
Die monatlichen Tilgungen werden direkt von Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf (ehemals Hartz 4-Regelbedarf) abgezogen. Das Jobcenter zahlt Ihnen also nicht mehr Ihre vollen Leistungen aus, sondern behält einen Teil als Rückzahlung ein. Allerdings dürfen die Raten nicht höher als 5 % Ihres Regelbedarfs sein. Höhere Rückzahlungsraten sind unzulässig.
Haben Sie mehrere Darlehen beim Jobcenter aufgenommen, dürfen dennoch lediglich 5 % einbehalten werden. In dem Fall stottern Sie ein Darlehen nach dem anderen ab. Darüber hinaus gilt: Wurde Ihr Regelsatz aufgrund anderer Verbindlichkeiten bereits gekürzt – Sie müssen beispielsweise eine Rückerstattung leisten – so darf es zu einer maximalen Kürzung um bis zu 20 % kommen. Müssten Sie zu dem Zeitpunkt ein Darlehen aufnehmen, würde die Tilgung bis zur Begleichtung der Erstattung pausieren.
Hinweis:
Hinweis: Das Jobcenter vergibt nur zinsfreie Darlehen. Das ist gut für Sie, denn es bedeutet, dass Sie nur die tatsächlich geliehene Summe zurückzahlen müssen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Gibt es Sonderformen eines Darlehens?
Für folgende Situationen gewährt das Jobcenter in der Regel ein Darlehen:
Bei unabweisbarem Bedarf
Bei unerwarteten Anschaffungen, die gemacht werden müssen, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Es wird aber nur gewährt, wenn es notwendig ist, um den Grundbedarf des Bürgergeld-Empfängers zu sichern. Beispielsweise kann ein Darlehen beantragt werden, wenn ein neuer Kühlschrank oder eine neue Waschmaschine angeschafft werden muss. Ebenfalls greift diese Form des Darlehens, wenn Stromkosten nicht bezahlt wurden und daher die Gefahr besteht, dass der Strom abgeschaltet wird. Nicht gewährt wird das Darlehen, wenn ein Gerät zum Entertainment angeschafft werden soll. Die Kosten hierfür müssen selbstständig angespart werden.
Als einmalige Sonderleistung
Eine einmalige Sonderleistung ist ein Bedarf, der weder durch Mehrbedarfe noch durch Sonderbedarfe befriedigt werden kann. Die Anschaffung fällt also nicht unter die beiden genannten Kategorien, ist aber dringend notwendig. Außerdem handelt es sich um einmalige Kosten, die nicht in regelmäßigen Abständen wiederkehren. In diesem Fall kann das Jobcenter ein einmaliges Darlehen gewähren. Zu diesen besonderen Umständen kann zum Beispiel die Anschaffung eines Schreibtisches für ein Schulkind gezählt werden.
Bei Mietschulden
Normalerweise wird die Miete eines Bürgergeld-Empfängers vom Jobcenter übernommen. Diese gehört zu den Kosten der Unterkunft, die neben dem monatlichen Bürgergeld-Regelsatz an den Bürgergeld-Empfänger ausgezahlt wird. In manchen Fällen wird die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überweisen. In diesem Fall entstehen keine Mietschulden.
Fallen jedoch dennoch Mietschulden an, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden. Dies gilt aber nur, wenn Sie ansonsten Ihre Wohnung verlieren und somit Obdachlosigkeit droht.
Für ein Auto
Ob das Jobcenter ein Darlehen für ein Auto oder die Reparatur eines Autos gewährt, hängt davon ab, ob Sie das Auto für Ihre Arbeit benötigen. Würden Sie Ihren Job verlieren, da Sie Ihren Arbeitsweg nicht auf andere Weise bewältigen können oder das Auto für die Ausführung Ihres Jobs benötigen, dann stehen Ihre Chancen gut. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn die Voraussetzung für einen zukünftigen Job der Besitz eines Autos ist.
Ob und in welcher Höhe es für ein Auto zur Verfügung gestellt wird, hängt aber immer vom Einzelfall ab.
Überbrückungsdarlehen
Finden Sie eine Arbeitsstelle oder erreichen Sie ein Alter, in dem Sie von der Rentenkasse Einkünfte erhalten, sind Sie nicht mehr auf Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) angewiesen. Es stellt trotzdem noch eine schwierige Situation für Sie dar: Ihren Regelsatz erhalten Sie von Ihrem Jobcenter stets im Voraus für jeden Monat, Gehalt und Rente wird aber nachträglich für einen Monat ausgezahlt. Daher entsteht für Sie eine finanzielle Lücke, denn einen Monat lang erhalten Sie keine Bürgergeld-Leistungen mehr und noch keine anderen Zahlungen. Um diesen Monat nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, können Sie ein Überbrückungsdarlehen bei Ihrem Jobcenter beantragen. Dieses wird Ihnen für den Monat ausgezahlt, in dem Sie sonst ohne Einkommen auskommen müssten.
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Guten Tag , beziehe seit Oktober Bürgergeld .
Das Jobcenter hat unseren alten Mietvertrag von 550€ warum auch immer unsere Miete betrug seit Antragstellung 600€ was auch Mietregelung wurde . Nach sehr häufigem telefonieren und Schreiben wurde diese endlich zum ersten Juli geändert . Ich habe seit Oktober bis Juni 100€ von dem
Geld dazu bezahlt was für mich meiner Frau und Tochter zu steht . Muss das Amt mir das zurück zahlen ? Die Vermieterin hat auch ein Beleg zukommen lassen das die Miete seit Juni 2022 600€ beträgt .
Hallo Hakan,
stellen Sie hierzu einen Überprüfungsantrag. Damit wird geprüft, ob der Anspruch von Anfang an bestand. Sobald Sie einen Bescheid erhalten, lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten kostenlos prüfen. Sollten sich Fehler darin finden, werden die mit einem Widerspruch angegangen.
Viele Grüße
Wir haben in einem anderen Landkreis ein Darlehen für möbel bekommen ,was eigentlich als Erstsaustattung gedacht war, wir sind umgezogen in ein anderen Landkreis, und sollen jetzt dieses Darlehen zurück zahlen mit 30% seit wann ist das so ?
Hallo Sandra,
sofern Sie einen Bescheid haben, aus dem das hervorgeht, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um die Widerspruchsfrist zu wahren. Haben Sie keinen Bescheid vorliegen, fordern Sie diesen an.
Viele Grüße
Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Nun beziehe ich eine neue Wohnung.
Ich befinde mich im Krankengeld und habe inzwischen aufgrund meiner Krankheit keine Vertragsverlängerung bekommen.
Bei der Agentur für Arbeit bin ich schon gemeldet.
Nun zum Problem. Krankengeld deckt meinen Bedarf ab, habe keinen Anspruch auf Bürgergeld. Gibt es die Möglichkeit ein Darlehen zu erhalten um meine Kaution zu bezahlen? Denn ich kann sie nur in 3 Raten abzahlen, aber dann hab ich kaum Geld für Lebensmittel. Ich weiß nicht wie ich die 3 Monate überstehen soll.
Hallo A. Melle,
leider haben Sie ohne Leistungsbezug keinen Anspruch auf ein Darlehen.
Viele Grüße
Ich möchte eine Ausbildung als Psychologischer Berater/Coach beginnen die nach 15 Monaten mit einer Zertifizierung endet. Die Kosten belaufen sich auf 2700 Euro. In Raten zahle ich 180 Euro. Die Fortbildung wird nicht vom Jobcenter gefördert und einen Bildungscheck steht mir auch nicht zu. Ich möchte daher einen privaten Darlehensvertrag zur Finanzierung abschliessen. Meine Frage ist: Wird mir diese private Darlehensvertrag vom Jobcenter bewilligt oder wird mir das Darlehen als Einkommen berechnet und werden mir dann die Leistungen komplett entzogen? Oder wird mir einfach die Summe von 180 Euro vom Regelbedarf abgezogen? Danke im Voraus für ihre Antwort.
Hallo Markus,
ein Privat-Darlehen darf Ihnen vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet werden. Dem steht also nichts im Wege. Wichtig ist nur, dass Sie einen Vertrag aufsetzen, der auch die Rückzahlungsmodalitäten genau regelt.
Viele Grüße
Hallo ich habe ein darlehnsantrag gestellt wegen schlussrechnung alte Wohnung wurde abgelehnt habe darauf hin wiederspruch eingereicht aber noch nix zurückbekommen es geht um ein Darlehen von 423 Euro und ele lehnt auch eine Ratenzahlung mehrfach ab was kann ich tun
Hallo Claudia,
fragen Sie beim Jobcenter nach dem Stand der Dinge und erläutern Sie die Dringlichkeit. Gesetzlich hat die Behörde bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden.
Viele Grüße
Hallo, ich musste heute 480 Euro an die Kriminalpolizei bezahlen weil ein Haftbefehl gegen mich vorlag. Ich stehe jetzt ohne einen Cent da. Und es ist nichtmal der 1te des Monats. Kann ich ein Darlehen beim Jobcenter beantragen ?
LG
Hallo Tobias,
auf ein Darlehen vom Jobcenter können Sie in dem Fall leider nicht hoffen.
Viele Grüße
Hallo, wie ist das denn mit einem darlehen muss ich das dem jobcenter dann zurückzahlen oder gibt es einen freibetrag?
LG
Hallo Maria,
ein Darlehen müssen Sie in der Regel vollständig zurückzahlen. Das Jobcenter zieht Ihnen dazu unmittelbar nach Auszahlung des Darlehens monatlich bis zu zehn Prozent von Ihrem Regelsatz ab.
Viele Grüße
Ich bin im Nov.2021 in meine Wohnung gezogen und beantragte davor ein Mietkautionsdarlehen, in Höhe von 600,- €, welches ich auch erhielt.
Das Jobcenter zieht uns seit Nov.2021 nun monatlich 80,30 € von den Leistungen ab, was sehr viel Geld ist und fehlt.
Den Mietvertrag habe nur ich unterschrieben, meine Tochter lebt mit mir in meiner Bedarfsgemeinschaft.
Die Begründung des Jobcenters für die Höhe der Rate ist, wir seien 2 Darlehensnehmer.
Ich finde diesen monatlichen Abzug zu hoch.
Ist diese hohe monatliche Rate überhaupt korrekt?
Hallo Gela,
das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Grundsätzlich dürfen Ihnen zur Tilgung eines Darlehens maximal 10 % des Regelsatzes abgezogen werden. Leider lässt sich durch eine Prüfung des Bescheides jetzt nichts mehr bewirken. Um Widerspruch einlegen zu können, muss eine einmonatige Frist, ab Zugang des Bescheids, gewahrt werden.
Viele Grüße
Sie können einen Überprüfungsantrag stellen beim Jobcenter und anschließend beim Sozialgericht. Das wirkt zwei Jahre zurück. Das Jobcebter durfte Ihenn nur 10 % Tilgen maximal auch wenn 10 Darlehen abgezahlt werden müssen.
So haben Sie definitiv Erfolg und bekommen alles über 10 % Rückzahlung monatlich zurück.
Sehr geehrter Herr Jaghoori,
zunächst einmal teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Beitrag interessant und verständlich finde.
Mein Anliegen geht es um das Sozialrecht.
Seit ca. drei Monate beziehe ich Leistung der Bundesagentur bzw. des Jobcenters.
Nun habe ich eine neue Stelle in der Bremerhaven Stadt.
Diesbezüglich brauche ich dort unbedingt u. a. ‘ne Wohnung, die mit Kosten verbunden ist. Aber auch Kosten der Fahrten und der Kaution, wo die Übernahme der Kaution noch durch das JC verweigert wurde wie das Darlehen.
Ich bin bereit die Arbeitslosigkeit zu beenden und das Jobcenter versucht mich indirekt zu blockieren, dass die Aufnahme in Erfüllung geht, indem die Übernahme der Kosten verweigert.
Daher bitte ich dringend um Mitteilung Ihrer Meinung, ob die Ablehnung des JC bezüglich des Darlehens korrekt sei!?
Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre Mühe!!
Mit freundlichen Grüßen
Tewelde
Hallo Tewelde,
lassen Sie in jedem Fall Ihren Ablehnungsbescheid schnellstmöglich durch unsere Partneranwälte prüfen. Nach Prüfung kann dann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei gilt es allerdings eine Frist von einem Monat einzuhalten, deshalb ist schnelles Handeln wichtig.
Viele Grüße