Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid

Wenn Ihnen in Ihrem Bürgergeld-Bescheid nicht gewährt wird, was Ihnen eigentlich an Leistungen zusteht, hilft es Widerspruch einzulegen. Zum Beispiel, wenn Ihnen Gelder verweigert werden oder das Jobcenter gar etwas von Ihnen zurückhaben möchte.

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Wie mache ich das?

Sie können widersprechen und sich gegen den Bescheid vom Jobcenter wehren. Hier sollten Sie Punkte aufgreifen, die das Jobcenter falsch gemacht hat. Außerdem auch die Punkte die korrigiert werden müssen, damit Ihr Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter richtig ist. Wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist, wird Ihr Bescheid korrigiert.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Damit Sie Widerspruch einlegen können, muss es sich bei Ihrem Bescheid um einen sogenannten Verwaltungsakt handeln.

Das heißt: Das Jobcenter muss eine Entscheidung oder Regelung getroffen haben, die für Sie direkte Auswirkungen hat. Das ist bei einem Bescheid, ob bewilligend oder ablehnend, der Fall. Bescheidarten, gegen die Sie widersprechen können, gibt es jede Menge:

  • Bewilligungsbescheid
  • Vorläufiger Bewilligungsbescheid
  • Ablehnungsbescheid
  • Änderungsbescheid
  • Aufhebungsbescheid
  • Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
  • Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
  • Sanktionsbescheid

Grundregel: Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In dieser Rechtsbehelfsbelehrung muss stehen, dass Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben können und der Widerspruch mündlich (zur Niederschrift beim Jobcenter) oder schriftlich erfolgen kann. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid fehlt oder unvollständig ist, beträgt die Widerspruchs- oder Klagefrist sogar ein ganzes Jahr.

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Widerspruch?

Wie widerspreche ich richtig?

Wenn Sie Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid einlegen möchten, müssen Sie Ihren Widerspruch schriftlich an das Jobcenter schicken oder dort abgeben. Ebenso können Sie ihn mündlich vortragen. Das Jobcenter schreibt sich Ihre gerügten Punkte dann auf. Von dieser Möglichkeit raten wir Ihnen aber ab.

Tipp

Erfahrungsgemäß gehen mündlich oder ohne Nachweise eingereichte Widersprüche oder Unterlagen im Jobcenter schnell „verloren“, sodass Sie keine Sicherheit haben, dass über Ihren Widerspruch auch tatsächlich entschieden wird.

Was ist dabei besonders zu beachten?

Der Widerspruch muss in jedem Fall an Ihr Jobcenter gerichtet sein. Außerdem muss erkenntlich sein, dass dieser von Ihnen kommt. Bestenfalls schreiben Sie auf den Widerspruch Ihre Bedarfsgemeinschafts-Nummer mit auf. So kann Ihr Anliegen schnellstmöglich zugeordnet werden. Im Widerspruch sollten Sie dann genau darauf achten, welche falschen Angaben das Jobcenter gemacht hat. Insbesondere ob sie sich irgendwo verrechnet haben oder welche Fehler sonst gemacht wurden.

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Können im Verfahren Kosten auf mich zukommen?

Das Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos, wenn Sie selbst Widerspruch einlegen. Falls Sie dafür einen Anwalt beauftragen wollen, können diese Kosten über die Beratungshilfe abgerechnet werden. So entstehen für Sie keine Kosten im Verfahren.

Info

Nutzen Sie unseren Service für einen Widerspruch. Für Sie ist wichtig zu verstehen, dass die Überprüfung Ihres Bescheide für Sie keine Kosten verursacht.

Wie lange habe ich Zeit, um zu widersprechen?

Um gegen einen Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter Widerspruch einzulegen, haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit. Diese Frist beginnt, sobald Sie den Bescheid vom Jobcenter bekommen haben.

Tipp

Notieren Sie sich den Tag an dem Sie den Bescheid vom Jobcenter erhalten, am besten direkt auf Ihren Bescheid. Falls Sie dies nicht machen, geht das Jobcenter davon aus, dass Sie den Bescheid drei Tage nach Erstellung erhalten. Falls der Bescheid später bei Ihnen ankommt, können Sie so beweisen, dass Sie den Bescheid erst später erhalten und somit mehr Zeit haben.

Was passiert während des Verfahrens?

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, schaut sich das Jobcenter Ihren Bescheid erneut an. Hierbei werden alle Punkt überprüft. Wenn Sie einzelne Punkte aus Ihrem Becheid gerügt haben, werden diese noch einmal gesondert angeguckt.

Innerhalb des Verfahren kann es sein, dass das Jobcenter Nachweise von Ihnen haben möchte. Diese Nachweise sollen zum Beispiel belegen, dass Ihnen ein Mehrbedarf zusteht oder die Anrechnung Ihres Einkommens falsch ist. Damit Ihr Widerspruch erfolgreich ist, sollten Sie diese Unterlagen immer einreichen und sich eine Bestätigung darüber geben lassen.

Tipp

Wir raten Ihnen, dass Sie sich jedes Mal, wenn Sie Unterlagen einreichen, eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten und Unterlagen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig einen Beweis zu haben, dass Sie die geforderten Unterlagen eingereicht haben.

Während des Widerpruchverfahrens bleibt die Entscheidung, die Ihr Jobcenter ursprünglich getroffen hat, bestehen. Eine Ausnahme ist hier der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Sobald Sie widersprochen haben, müssen Sie erstmal nichts zurückzahlen. Erstmal wird das Verfahren abgewartet. Bei positivem Ausgang müssen Sie nichts zurückzahlen. Bei negativem Ausgang erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.

Falls Ihr Widerspruch abgelehnt wird, sollten Sie auf jeden Fall eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht ziehen. Wir helfen Ihnen dabei. Wenn Ihre Existenz innerhalb des Verfahrens bedroht ist, gibt es die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Ein Beispiel hierfür ist, wenn das Jobcenter Ihre Miete nicht mehr bezahlt und Ihnen deshalb Obdachlosigkeit droht. In solchen Fällen kann das Sozialgericht im Eilverfahren anordnen, dass Sie alle Leistungen bekommen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Am Ende des Verfahrens kommt das Jobcenter zu einem positiven oder negativen Ergebnis und Ihr Bescheid hat weiterhin Bestand oder wird zu Ihren Gunsten korrigiert.

Wie lange muss ich auf das Ergebnis warten?

Die Jobcenter reagieren auf den Widerspruch meistens innerhalb von drei bis fünf Wochen. Grundsätzlich hat Ihr Jobcenter aber drei Monate Zeit, um zu entscheiden.

Achtung

Wenn das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten über den Widerspruch entscheidet, können Sie Untätigkeitsklage erheben.

Wie sind meine Erfolgsaussichten?

Die Wahrscheinlichkeit, dass über Ihren Bescheid positiv entschieden wird, ist hoch. Die Erfolgsquote von Widersprüchen gegen das Jobcenter liegt bei knapp 40%. Dass diese Quote nicht noch höher ist, liegt daran, dass über die Widersprüche in den Jobcentern keine unabhängigen Entscheider sitzen, sondern Jobcentermitarbeiter.

Was kann ich machen, wenn mein Widerspruch abgelehnt wurde und ich einen Widerspruchsbescheid erhalte?

Wird über einen Widerspruchsbescheid ihr Einspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid abgelehnt, gibt es die Möglichkeit vor dem zuständigen Sozialgericht zu klagen. Im Klageverfahren werden die Punkte, die Sie bereits im Verfahren angesprochen haben, noch einmal aufgegriffen und überprüft. Falls neue Fehler aufgefallen sind, können diese auch mit in die Klage eingebracht werden.

Wer hilft mir bei meinem Widerspruch?

Wir haben Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen einen jede Art von Bescheid sind vielversprechend. Wenn Sie mit Ihrem Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter nicht zufrieden sind, helfen wir Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie alle Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, werden auch diese für Sie gelöst. Und auch hier kommen keine Kosten auf Sie zu. Die Kosten werden mit der Beratungshilfe abgedeckt.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

32 Antworten auf „Widerspruch“

  1. Die derzeitige Wohnung meines Mannes und mir hat mein Mann angemietet als wir getrennt waren. zu dieser Zeit war die Wohnung für ihn allein gross genug. Jetzt leben wir wieder zusammen und die Wohnung ist mit 49 qm einfach zu klein. hinzu kommt noch das mein Mann mehrere Herzinfarkte hinter sich hat und keine Treppen mehr steigen darf und unsere jetzige Wohnung in der ersten Etage liegt. Auch ich kann nur noch sehr schlecht laufen und keine Treppen mehr steigen da ich eine Verschiebung der Lendenwirbelsäule habe. Die neue Wohnung liegt im Erdgeschoss und ist im Preis und Grösse angemessen.Trotzdem will das Jobcenter uns den Umzug nicht genehmigen obwohl wir weder die Umzugskosten bezahlt haben wollen und auch keine Kaution oder sonstige Kosten beantragt haben. Kann ich dagegen Wiederspruch einlegen?

    1. Hallo Marion,
      lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat sein darf. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  2. Hallo, ich bzw. mein Mitbewohner und ich mussten einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen. Für Leistungen ab Januar 2023. Ein Bewilligungsbescheid wurde dann am 22.12.22 an uns gesendet. Allerdings mit den selben Leistungen wie der vorherige. Es müsste doch aber Bürgergeld sein und nicht Leistungen wie bisher, oder? Desweiteren bekommt mein Mitbewohner fast die ganzen Leistungen auf sein Konto. Ich habe schon 2x darum gebeten, dieses doch zu ändern, da wir in keiner Beziehung mehr sind und ich ihm, da er keinen passenden Wohnraum fand o. bekam, wieder aufgenommen habe. Wir wurden vorher auch getrennt berechnet, dann zog mein Sohn vorübergehend bei mir ein und er musste wieder zu seiner Mutter ziehen, um von dort sich eine Wohnung zu suchen. Ich lege heut erstmal Widerspruch ein.
    Liebe Grüße

    1. Hallo Pamela,
      der Wechsel von Hartz 4 zu Bürgergeld wird automatisch vollzogen. Da Ihnen die Leistungen noch 2022 bewilligt wurden, dürfte es sich deshalb noch laut Bescheid um Hartz 4-Leistungen handeln. Entscheidend dürfte hier sein, welche Leistungen Sie Ende Dezember erhalten haben. Bezüglich der separaten Zahlung müssen Sie wahrscheinlich hartnäckig bleiben und das Jobcenter immer wieder darauf hinweisen.
      Viele Grüße

  3. Hallo
    Bin bereits Hartz 4 Empfänger, habe jeden Monat Leistungen bekommen im voraus.
    Für den Monat Oktober 2022 habe ich keine Leistungen bekommen ,also kein Geld.
    Erreiche auch niemanden am Telefon.
    Habe rückruftermin online beantragt.
    Werde aber erst am Freitag angerufen, das ist viel zu spät.
    Könnten Sie bitte die sache übernehmen.
    Hatte schon mal ein Fall bei Ihnen.meine Daten liegt bei Ihnen.
    Mfg

    1. Hallo Serkan,
      bitte klären Sie das persönlich mit Ihrem Jobcenter. Wenn Sie niemanden erreichen, erscheinen Sie dort persönlich.
      Viele Grüße

  4. Sehr geehrte Damen und Herren !
    Seit langer Zeit gehöre ich zu Ihren treuesten und dankbarsten Fans. Nun beziehe ich seit einiger Zeit “Grundsicherung” und habe diesbezüglich eine Frage : Inwieweit sind Sie noch für mich zuständig oder können mir behilflich sein oder gibt es evtl. eine andere Organisation wie die Ihre, an die ich mich wenden kann ?

    1. Hallo Lothar,
      wenden Sie sich an die Sozialberatung vor Ort. Die sollten Ihnen weiterhelfen können.
      Viele Grüße

  5. Hallo guten Abend
    Habe heute Ablehnung ALG ll Antrag erhalten. Der Grund ist :ich wohne mit meinem Exfreund (getrennt Ende Juni dieses Jahr) zusammen in einer Wg(vorher war es eine eheähnliche Beziehung) “im gemeinsamen Haushalt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander einzustehen” so wurde es genannt!
    Muss ich mir erst eine eigene Wohnung suchen? Das mir das wieder das Geld zusteht?
    Ich stehe momentan mit NICHTS da.
    Vielen Dank im voraus.

    1. Hallo Anett,
      es kann sich mitunter schwierig gestalten, dem Jobcenter darzulegen, dass es sich bei Ihnen nicht länger um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, sondern nunmehr um eine Wohngemeinschaft. Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  6. Meine Leistungsbezüge waren ursprünglich in Ordnung. am 04.07.22 hab ich Urlaub beantragt (4 Tage länger als 21 Tg. /mit Begründung). Diese wurden telef. zugesagt. Ich bestand auf einen 3zeiler. Darin stand von einer Zusage der 4 Tage nichts mehr. Gleichzeitig (07.07.) Kam ein Änderungsbescheid mit entspr. Kürzung des Regelsatzes und(!) der Miete. Ich beantragte meinen Urlaub 4 (!) vor Urlaubsantritt. Somit kann kein Meldeversäumnis eingetreten sein, aber eine Kürzung wurde “vorweg” genommen (war die Aussage) . Nach meiner letzten Widerspruchsmail (Hinweis auf Sanktionsmoratorium, fehhlende Angabe des Sachbearbeiters u.a.) bekam ich heute die Antwort…”der Bescheid (o.g. Änderungsbescheid) bleibt bestehen” ! Wieder keine Angabe des entsprechenden Sachbearbeiters! Somit entzieht sich der Sachbearbeiter seiner Haftung…oder nicht? Auf meine Einwände (mehrere Punkte) wurde überhaupt nicht eingegangen.
    Muss/kann ich jetzt zum Sozialgericht gehen???. Wegen der 4 Tage sind es ja nur pinuts…, aber diese Arroganz/Ignorranz ist schon unerträglich und will ich mir nicht gefallen lassen, zudem die Miete auch betroffen ist.
    Vielen Dank

    1. Hallo Thomas,
      nein, das macht leider keinen Sinn. Dass es selbst bei Ankündigung bzw. genehmigter Ortsabwesenheit zu Kürzungen kommt, sofern die Abwesenheit die Dauer von 21 Tagen überschreitet, ist gesetzlich festgesetzt. Es handelt sich dabei also nicht um eine willkürliche Entscheidung des Jobcenters.
      Viele Grüße

    2. Hallo Juöia. Das ist schon richtig. Aber die kürzung wurde im voraus vorgenommen ! Noch dazu ohne angabe des sachbearbeiters!
      Im nachhinein wäre das nachvollziehbar – beim meldeversäumnis. Das sanktionsmoratorium wird nicht nur umgangen, sondern auch falsch angewendet (sanktion erst nach 2maligen mekdeversäumnis)….
      Auf alle fälle danke f.d. info & antwort

    3. Verstehe. Dann empfehle ich Ihnen, den Änderungsbescheid einmal von unseren Partneranwälten zwecks Widerspruch prüfen zu lassen. Da dieser vom 7. Juli ist, kann noch Widerspruch eingelegt werden, sofern Unstimmigkeiten festgestellt werden. Für Sie fallen dadurch keinerlei Kosten an.
      Viele Grüße

  7. Hallo
    Ich habe einstiegsgeld Anlehnung von Jobcenter bekommen ( wegen mein Stunden Lohn 13 €
    Kann ich widersprach dagegen
    Nutze ich was dazu ??

    1. Sehr geehrte Damen und Herren,
      Ich hatte drei Monate einen Minijob und bekam 220 Euro.
      Social erhielt jedes Mal 154 Euro von meinem Gehalt und zahlte mir nur 66 Euro aus.
      Ich habe kündigung vom April gegeben und am 10. April an Social geschickt.
      Aber Social hat nicht aufgepasst und meine Social Hilfe hat nochmal 154 Euro gekürzt.
      Ich rief an und gab eine E-Mail, aber er achtete nicht darauf.
      Bitte raten Sie mir, was ich tun soll.
      Mit freundliche Grüßen

    2. Hallo Khoshrokh,
      sofern Sie kein Einkommen mehr erzielen, sollten Sie umgehend noch einmal beim Jobcenter nachhaken, sodass schnellstmöglich eine Korrektur vorgenommen wird. Sprechen Sie im Zweifelsfall auch persönlich beim Jobcenter vor.
      Viele Grüße

  8. Hallo, , ich habe die Mietunterlagen gesickt nach jobcenter und ich rief an und mir wurde gesagt, dass es abgesagt wurde, aber warum wurde es abgesagt? weil ich im siebten monat schwanger bin werde ich bald gebären ich habe keine miete ich wohne bei meiner freundin sie kann mich nicht mehr bei sich behalten
    Die warmmiete Kostet 400 Und der heizung ist Per strom ! Ist das richtig was Den gemacht Hat ?
    Trimis de pe iPhone‑ul meu

    1. Hallo Denisa,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie dann auch bei einem Widerspruch. Haben Sie noch keinen Bescheid vom Jobcenter erhalten, fordern Sie diesen an.
      Viele Grüße

  9. Welche Adresse ist richtig um eine widersprucheinzulegen Gegen jobcenter ? Hätte gerne eine Antwort weil mir wichtig wäre.LG

    1. Hallo Cristina,
      Ihren Widerspruch müssen Sie an das für Sie zuständige Jobcenter schicken. Das ist das, von dem Sie auch Ihren Bescheid erhalten haben.
      Viele Grüße

  10. Meine Tochter bekommt ausbildungsgeld 486Euro,wir bekommen Harz 4 ,meine Tochter muss sämtliche lohnauszüge abgeben und Kontoauszüge wir bekommen 1286euro und zahlen Miete Von 720Euro alles alleine ,kann es sein das sie das Ausbildungsgeld da mit einberechnen,und wo kann ich in dem Antrag sehen ob das Ausbildungsgeld mit reingenommen wurde?LG,Diana

    1. Hallo Diana,
      wenn Sie vermuten, dass das Jobcenter bei der Berechnung Ihres Hartz 4-Satzen einen Fehler gemacht hat, lassen Sie Ihren Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Verbirgt sich ein Fehler in Ihrer Berechnung, können Sie anschließend Widerspruch gegen Ihren Bescheid einlegen. Voraussetzung ist, dass Ihr Bescheid nicht älter als ein Monat ist, da für einen Widerspruch eine einmonatige Frist gilt.
      Viele Grüße

  11. Ich habe eine Wiederspruch angelegt und habe nur als Antwort bekommen das es im kurzen bearbeitet wird. Danach hat sich jobcenter über 1 Jahre nicht gemeldet. Jezt habe ich einen Brief bekommen das sie über meine Wiederspruch entscheiden werden. Es ist mehr als 1 Jahre vergangen. Ist das rechtens?

    1. Hallo Monika,
      nein, Jobcenter haben zur Bearbeitung eines Widerspruches lediglich drei Monate Zeit.
      Viele Grüße

  12. Welche Form muss der Widerspruch haben und auf welchem Weg muss er übermittelt werden?

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