Bürgergeld-Leistungen: der Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld-Leistungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Der beträgt zwischen sechs und zwölf Monaten. Das bedeutet aber nicht, dass danach kein Anspruch auf Grundsicherung mehr besteht. Um über den Bewilligungszeitraum hinaus Leistungen zu erhalten, müssen Leistungsberechtigte allerdings einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen: den Weiterbewilligungsantrag, auch Folgeantrag genannt.

Weiterbewilligungsantrag erstellen

Weiterbewilligungsantrag: Das steckt dahinter

Als Bürgergeld-Empfänger müssen Sie dem Jobcenter regelmäßig nachweisen, dass Sie auch weiterhin Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben. Dazu dient der Weiterbewilligungsantrag (WBA). Regelmäßig meint dabei: zum Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes.

Wichtig: Ohne Folgeantrag, keine weiteren Leistungen

Stellen Sie keinen Folgeantrag, stellt das Jobcenter die Zahlungen an Sie ein. Daher ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.

In der Regel sendet Ihr Jobcenter Ihnen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes die entsprechenden Formulare zu. Darauf verlassen, sollten Sie sich dennoch nicht. Notieren Sie sich das Ende Ihres Bewilligungszeitraums und kümmern Sie sich selbst um Ihren Folgeantrag.

Fristen beim Bürgergeld-Folgeantrag

Für die lückenlose Fortzahlung Ihrer Leistungen ist es wichtig, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig zu stellen. Hierbei sollten Sie die Bearbeitungszeit Ihres Jobcenters beachten. Diese kann mehrere Wochen betragen. Um Ihre finanzielle Not nicht zu verstärken, raten wir Ihnen deshalb, Ihren Folgeantrag spätestens sechs Wochen vor Ende Ihres Bewilligungszeitraumes bei Ihrem Jobcenter einzureichen. Dass Jobcentern Fehler unterlaufen, ist keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihr Jobcenter Ihnen die Unterlagen, die Sie für Ihren Weiterbewilligungsantrag benötigen, eigenständig zusendet.

Wichtig: Zahlungen ab Antragsmonat

Wie beim Bürgergeld-Erstantrag, ist auch beim Folgeantrag der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Ihr Leistungsanspruch beginnt grundsätzlich in dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Sind Sie mit Ihrem Folgeantrag spät dran, können Sie vorerst auf einen formlosen Antrag zurückgreifen. Den können Sie mithilfe unseres Antragsformulars online erstellen und an Ihr Jobcenter übermitteln. Zwar bewirkt der formlose Antrag nicht, dass Ihr WBA schneller bearbeitet wird. Sie können so aber sicherstellen, dass Sie rückwirkend für den Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, auch Leistungen ausgezahlt bekommen. Genauer: Haben Sie am 31. März einen formlosen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt, beginnt Ihr weiterer Anspruch zum 1. März. Sorgen Sie im Anschluss dennoch dafür, dass Sie alle nötigen Unterlagen zeitnah einreichen, damit das Jobcenter Ihren Antrag bearbeiten kann.

Wo und wie der Weiterbewilligungsantrag eingereicht wird

Den Antrag auf Weiterbewilligung reichen Sie direkt bei Ihrem Jobcenter ein. Das können Sie online vornehmen, sofern Sie für den Online-Service der Agentur für Arbeit registriert sind. Alternativ können Sie sich auch den nötigen Vordruck herunterladen, am Rechner ausfüllen, per Post an Ihr Jobcenter schicken oder diesen persönlich übergeben.

Tipp: Eingang bestätigen lassen

Lassen Sie sich den Eingang Ihres Weiterbewilligungsantrags schriftlich bestätigen. So können Sie im Zweifelsfall belegen, dass Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben.

Folgeantrag – was muss rein?

Oft bestätigen Sie mit dem Weiterbewilligungsantrag lediglich Ihre Angaben aus dem Bürgergeld-Erstantrag (ehemals Hartz 4-Erstantrag). So weisen Sie dem Jobcenter nach, dass Sie auch weiterhin berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen. Haben sich Ihre Lebensumstände in der Zwischenzeit geändert, müssen Sie das Jobcenter im Folgeantrag darüber informieren.

Wichtig: Meldepflicht bei Veränderungen

Ändern sich Ihre Lebensumstände aufgrund eines neuen Anstellungsverhältnisses oder Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie das dem Jobcenter unverzüglich melden – auch unabhängig vom WBA.

Da der Folgeantrag dem Datenabgleich dient, ist dieser nicht so umfangreich wie der Erstantrag. Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Folgeantrag angeben, wenn:

  • es Veränderungen in Ihrem monatlichen Einkommen gibt
  • sich Ihre Bedarfsgemeinschaft in der Mitgliederzahl geändert hat – Leistungsansprüche betreffen schließlich die gesamte Bedarfsgemeinschaft
  • Ihre Kosten der Unterkunft inklusive der Heizkosten teurer oder günstiger geworden sind
  • Sie Mehrbedarfe benötigen oder bereits gewährte Mehrbedarfe wegfallen

Welche Veränderungen sollte ich dem Jobcenter bei der Weiterbewilligung mitteilen?

Mehrbedarfe und die meisten Bedarfe für Bildung und Teilhabe bedürfen keines Weiterbewilligungsantrages, da Sie mit dem allgemeinen Antrag beantragt werden. Das trifft beispielsweise auf Leistungen aus dem Bildungspaket zu sowie auf Leistungen für Schwangere.

Nachweise beim WBA

Das Jobcenter wird in aller Regel von Ihnen verlangen, Ihre Angaben zu Veränderungen mittels Dokumenten zu belegen. Abhängig davon, inwiefern es etwaige Veränderungen in Ihrer Lebenssituation gibt, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem folgende Nachweise beilegen:

  • Meldebescheinigung: sofern es Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gab
  • Einkommensbescheinigung: wenn Sie als Antragsteller oder eine Person aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft Einkünfte hat
  • Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen
  • Kindergeldbescheid

Unter Umständen müssen Sie Ihrem Jobcenter auch Kontoauszüge vorlegen. Bei einem Bewilligungszeitraum von sechs Monaten, fordert das Jobcenter oft die Auszüge der vergangenen drei Monate ein. Bei einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, die Auszüge der vergangenen sechs Monate.

Bearbeitungszeit durch das Jobcenter

Wie lange das Jobcenter benötigt, Ihren WBA zu bearbeiten, kann nicht pauschal gesagt werden. Fest steht aber: Wenn Sie alle nötigen Unterlagen vollständig einreichen, können zeitraubende Nachfragen vermieden werden, was den Prüfvorgang beschleunigen kann. Gesetzlich hat das Jobcenter maximal sechs Monate Zeit, um über Ihren Folgeantrag zu entscheiden. Dass diese Zeit ausgenutzt wird, ist allerdings sehr selten der Fall. Es geht in der Regel deutlich schneller.

Wenn Leistungsempfänger jedoch deutlich unter das Existenzminimum rutschen, obwohl sie einen Leistungsanspruch haben, kann eine Entscheidung des Jobcenters per Eilverfahren vor dem Sozialgericht wesentlich schneller durchgesetzt werden. In solchen Fällen muss das Jobcenter unverzüglich entscheiden.

Weiterbewilligungsantrag eingereicht: Wie geht’s weiter?

Wie bereits bei Ihrem Erstantrag bzw. Ihren vorherigen Anträgen, erhalten Sie nach der Prüfung Ihres Folgeantrags einen Bescheid von Ihrem Jobcenter. Dieser informiert Sie, wie über Ihren Antrag entschieden wurde und teilt Ihnen im besten Fall die Höhe Ihres Bürgergeld-Leistungsanspruchs mit.

Auch der Weiterbewilligungsantrag ist in der Regel für sechs beziehungsweise zwölf Monate gültig. Bürgergeld-Bescheide (ehemals Hartz 4-Bescheide) können fehlerhaft sein. Deshalb raten wir Ihnen, grundsätzlich jeden Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten, anwaltlich prüfen zu lassen. Wir von hartz4widerspruch.de übernehmen die Prüfung gerne kostenlos für Sie und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem Widerspruch gegenüber Ihrem Jobcenter.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Was braucht man für den Weiterbewilligungsantrag?
Sie brauchen das Antragsformular WBA und alle Nachweise über mögliche Änderungen.
Wie stelle ich Weiterbewilligungsantrag?
Nutzen Sie für einen Weiterbewilligungsantrag das Formular WBA des Jobcenters oder erstellen Sie ihn bei uns ganz einfach online.
Kann ich Weiterbewilligungsantrag per Mail schicken?
Über jobcenter.digital können Sie den Antrag online stellen. Alternativ ist auch ein Antrag per E-Mail möglich.

40 Antworten auf „Weiterbewilligungsantrag“

  1. Hallo,
    Ich habe Folgende Frage und zwar, wenn mein Antrag geprüft wird, kann es sein das ich dafür bezahlen muss wenn ich wieder berufstätig bin ?

    Vielen Dank im voraus

    1. Hallo Ali,
      nein, für Sie fallen keine Kosten an. Sofern Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, ist der Service für Sie kostenlos, ob mit oder ohne Job.
      Viele Grüße

  2. Hallo. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. Vor 2 Monaten habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 70.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort. Ich habe auch nicht gewusst, dass ich dies melden muss, da das Geld nicht für eigene Ausgaben behalten habe und erst jetzt durch einen Bekannten erfahren und recherchiert. Wie es aussieht, habe ich mich bereits strafbar gemacht :((( .
    Können Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:

    – wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
    – werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
    – kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
    – unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann
    man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?
    – wenn man der Logik mit dem Anrechnen der Abfindung auf Bürgergeld folgt, wird dies etwa in
    meinem Fall so aussehen: 70.000 Euro Abfindung (Geldeingang) und wir als Familie erhalten
    monatlich 2000 Euro und der Jobcenter sagt jetzt bei 50.000 Euro kann Ihre Familie 35 Monate
    davon leben und dabei spielt etwa keine Rolle, dass du kein Geld von der Abfindung hast. Ist das so
    oder verstehe ich da etwas nicht?

    Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten.

    1. Hallo Armin,
      natürlich hätten Sie einen derartigen Betrag dem Jobcenter melden müssen. Dass Sie das Geld für Schulden aufgebraucht haben, spielt dabei keine Rolle. Das interessiert das Jobcenter leider nicht. Bitte suchen Sie jedoch für dieses Anliegen eine Sozialberatung vor Ort auf. Der Umfang Ihrer Fragen sprengt hier leider den Rahmen, pauschale Aussagen lassen sich dazu nicht treffen.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia und danke für Ihre Antwort. Können Sie vllt. versuchen zu Antworten was Ihrer Meinung nach jetzt passieren wird. Wird der Jobcenter zukünftige Leistungen streichen trotz dessen, dass das Geld physisch nicht mehr vorhanden ist?

    3. Hallo Armin,
      da Ihnen die Abfindung vor dem 1. Juli 2023 zugeflossen ist, wird der Betrag auf sechs Monate gleichmäßig umverteilt und angerechnet. Aufgrund der Abfindungshöhe entfällt dabei der Leistungsanspruch für Ihre gesamte Bedarfsgemeinschaft. Da es bei Ihnen nun zu einer Überbezahlung durch das Jobcenter gekommen ist – wie bereits erklärt, ist es für das Jobcenter irrelevant, ob Sie Schulden zu tilgen haben bzw. hatten oder nicht – dürfte es zu einer Rückforderung kommen. Es ist damit zu rechnen, dass Sie und Ihre Familie nunmehr lediglich auf Leistungen als Darlehen haben, das Sie zu gegebener Zeit selbstverständlich auch zurückzahlen müssen.
      Zu weiteren Konsequenzen möchten wir Ihnen keine Einschätzung abgeben. Sicherlich haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ob das Jobcenter aber ein Verfahren einleiten wird, können wir nicht beurteilen.
      Viele Grüße

    4. Hallo Julia und vielen Dank für Ihre Antwort.
      Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir die letzte Frage dzbgl. beantworten könnten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird aufgrund der Höhe meiner Abfindung seit dem 1.07. – 31.12.2023 (also 6 Monate) keine normale Leistung vom Jobcenter geben. Da ich bereits für Juli und August das Geld erhalten habe und nächste 4 Monate nur ein Darlehen bekomme, werde ich am Ende des Jahres für 6 Monate das Geld dem Jobcenter schuldig sein. Wenn der Bedarf ab dem 01.01.2024 weiterhin besteht, wird das Jobcenter ab diesem Moment ohne Darlehen auszahlen und dann von diesen Leistungen ab dem 01.01.2024 monatlich etwas abziehen um die vergangene 6 Monate zu begleichen oder wird man aufgrund der Höhe meiner Abfindung das Geld weiterhin als Darlehen auszahlen, obwohl die 6 Monate abgelaufen sind??? Ich bedanke mich im Voraus. Viele Grüße Armin

    5. Hallo Armin,
      ab wann genau die Rückforderung durch das Jobcenter fällig wird, können wir Ihnen nicht sagen. In der Regel ist es aber der Monat, in dem Ihnen die Abfindung zugeflossen ist. Bitte wenden Sie sich für derartige Fragen an das Jobcenter. Ob und inwiefern dann wieder ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, muss berechnet werden. Auch dazu können wir Ihnen keine Auskunft geben.
      Viele Grüße

  3. Hallo. Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern. Seit 11 Jahren auf ALG2. Zuvor war ich gewerbe, also privat krankenversichert. ALG2 zahlt mir monatlich eine Versicherung, aber ich muss jedes Jahr 600 Euro als Eigenanteil zahlen. Ist es legal? Könnte ALG2 auch Arztrechnungen abdecken? Es ist schwer für mich, weil ich in letzter Zeit oft krank war. Auch der Zuschuss für Schulsachen wird gekürzt. Ich erhalte einen Mindestunterhaltsvorschuss und sie zählen ihn als mein Einkommen. Sie kürzten den Zuschuss für Schulstartpakete für Kinder um fast die Hälfte. Vielen Dank im Voraus für deine Antwort Johann

    1. Hallo Johanna,
      pauschal können wir leider keine Einschätzung abgeben. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Bescheid, sofern er denn aktuell ist (nicht älter als einen Monat), durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen und den Bescheid, der daraus erfolgt, prüfen lassen.
      Viele Grüße

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hätte ein fragen für ein Eintrag.
    Mir wurde MS Diagnostiziert.
    Ich bin noch nicht in Rollstuhl Gott sei danke aber ich habe grosse Probleme die Treppen zu machen.
    Ich wollte andere Wohnung suchen.
    Können Sie mir bitte helfen dass ich einen Antrag stellen kann.

    Ich habe noch kann Wohnung gefunden

    1. Hallo Rilinda,
      sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Bei der Beantragung können wir Ihnen nicht behilflich sein, lediglich einen Ablehnungsantrag können unsere Partneranwälte prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
      Viele Grüße

  5. Habe vergessen dem JC zu melden dass ich aus der alten Wohnung raus geschmissen wurde ,dann Obdachlos wurde ,dann von einem Bekannten auf genommen wurde :(1.1.2023 Obdachlos)1.3.23 Neue Meldebestätdigung in neue Wohnung 1.3.23 zum 3.4.23 beim JC gemeldet , mir wurde zum 28.2.23 mein WBA Leistungen eingestellt , was kann ich machen?

    1. Hallo Pit,
      eine pauschale Aussage können wir hier leider nicht treffen. Eine versäumte Mitteilung stellt in der Regel aber keinen Grund dar, um Leistungen gänzlich zu versagen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, zu viel bezahlte Leistungen erstatten zu müssen (bspw. KdU). Wir vermuten vielmehr, dass Ihnen die Leistungen versagt wurden, weil der Sachverhalt nicht klar ist. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, lassen Sie den Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  6. Sehr geehrte Dsmwn und Herren,
    Jobcenter versucht mich aus der SGB II Hilfe rauszuwerfen (er zwingt mich, um Wohngeld und Kinderzuschlag laut 66par. ff, zu beantragen), weil sie schuldet mir Geld von Falsche Abrechnungen und möchten Sie sie mir nicht geben. Was kann ich tun? und wenn er dazu berechtigt ist, falls ich mich weigere.

    Ich brauche wirklich eine Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Christina Triantafyllidou

    1. Hallo Christina,
      wenn für Sie der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag infrage kommt, müssen Sie diese Leistungen auch beantragen, da diese Vorrang haben. Dass das Jobcenter Ihnen Geld schuldet, müssen Sie mittels eines Widerspruches bzw. eines Überprüfungsantrages belegen. Sollten Ihnen tatsächlich mehr Leistungen zustehen, dürfte es eine Nachzahlung für den Zeitraum geben, über den Sie zu geringe Leistungen erhalten haben. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Entdecken sie Fehler, wird Widerspruch eingelegt. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und begründen Sie genau, weshalb Sie zu wenig Leistungen erhalten.
      Viele Grüße

  7. Hallo ich hab da mal eine Frage: In wie fern müssen Unterlagen zu Versicherungen eingereicht werden, die im Bedarfsfalle bei Unfall oder Todesfall für die dafür zweckgebundenen Dinge benötigt werden? z.B. Unfallversicherung, Sterbegeld, private Rentenversicherung

    2. In meinem ersten Bescheid wurden Summen angegeben die nicht der Tatsache entsprechen. Auf telefonische nachfrage wurde mir gesagt , das sind Prognosewerte die immer automatisch angesetzt werden. Aber meiner Meinung nach da gar nichts verloren haben.
    Ich habe daraufhin dies telefonisch bemängelt und als falsch angemahnt, da dem Jobcenter die tatsächlichen Zahlen vorlagen.
    was kann ich dagegen tun?

    1. Hallo Rene,
      sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben (nicht älter als einen Monat), aus dem das hervorgeht, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellen sie Fehler fest, folgt ein Widerspruch. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
      Viele Grüße

  8. Hallo, mein Bewilligungszeitraum läuft heute 28.2. aus. Einen Weiterbewilligungsantrag habe ich am 20.1.23 online eingereicht.Dieser wurde bisher nicht bearbeitet. Ich habe im November letzten Jahres eine Veränderung bezüglich der Krankenkasse (höhere Beiträge ab Januar) eingereicht. Bsher auch keine Bearbeitung.Wie geh ich vor oder was muss ich tun, wenn sich Untätigkeit herausstellt. Schließlich muss ich Miete zahlen etc. Einkommen habe ich keines. Können Sie mir da rechtlich helfen? Freundliche Grüße Jens

    1. Hallo Jens,
      eine Untätigkeitsklage kommt er nach sechs Monaten in Betracht. Fragen Sie beim Jobcenter nach, wie es um die Bearbeitung Ihres Antrages bestellt ist und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin. Sprechen Sie, wenn nötig, persönlich vor.
      Viele Grüße

  9. Mein aktueller Bescheid der bis 28.2.23 gültig ist wurde aufgehoben. Das Schreiben vom JC was an mich per Post gesendet wurde habe ich nie erhalten. Ich bekomme eigentlich Aufstockung. Zur Zeit bekomme ich nichts vom JC. Eine Anfrage per Mail mir einen Weiterbewilligungsantrag zuzusenden wurde bis heute nicht nachgekommen. Die Aufhebung erfolgte wegen dem Zuflussprinzip durch einen Arbeitgeber wechsel ab 1.1.2023. Nach etlichen Telefonaten mit der Teamleitung habe ich endlich einen Rückruf erhalten mit der Aussage das ich wegen dem Zuflussprinzip bis Ende Februar keine Leistungen erhalte und dann einen WBA ausfüllen soll und natürlich bis 6.2.2023 Lohnbelege und Kontoauszüge zusenden soll. Durch meine Berufstätigkeit kann ich nie jemanden telefonisch erreichen weil ich auf der Arbeit nicht telefonieren darf wegen Datenschutz. Ich bin wirklich ratlos und verzweifelt weil ich nicht weiß wie lange ich mit dem Geld was ich verdient habe überbrücken muss.

    1. Hallo Silke,
      einen Weiterbewilligungsantrag können Sie auch online stellen bzw. online herunterladen. Probieren Sie es einmal auf diesem Wege.
      Viele Grüße

    2. Hallo,

      Am 05.04.2023 habe ich einen formlosen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Am 24.5.2023 wurde ein Schreiben vom JC aufgesetzt das erst HEUTE, 9 Tage später bei mir ankam mit der Aufforderung zur Mitwirkung bis 10.06.2023.
      Kein Poststempel, kein Verdandstempel…..einfach nichts und somit nicht nachvollziehbar warum ein Brief so lange dauert.
      Am 31.05.2023 hatte ich natürlich kein Geld erhalten da mein formlose Weiterbewilligungsantrag nicht angenommen wurde und ich nun im Schreiben aufgefordert wurde sämtliche Formulare hierzu auszufüllen.
      Hätte der formlose Antrag genehmigt werden müssen und eine Aufforderung zur Mitwirkung quasi nur für nachzureichende Unterlagen hätte herangezogen werden dürfen? Oder ist es rechtens das mein formlose Antrag einfach ignoriert wurde?

      Sonnige Grüße

    3. Hallo Lillifee,
      der formlose Antrag bewirkt nicht, dass Ihr WBA schneller bearbeitet wird, sondern sichert lediglich Ihren Anspruch ab dem Monat, in dem er gestellt wurde. Sobald Ihr WBA also genehmigt wurde, ergibt sich eine rückwirkende Zahlung der Leistungen ab dem Monat, in dem der formlose Antrag eingegangen ist. Die Bearbeitung Ihres WBA kann erst erfolgen, wenn dem Jobcenter dafür auch alle benötigten Unterlagen vorliegen. Sie können also nicht daraus schließen, dass Ihr formloser Antrag ignoriert wurde.
      Viele Grüße

  10. Hallo,mein Antrag lief am 31.8.22 ab.Den Weiterbewilligungsantrag habe ich oktober abgegeben und für den oktober Leistung erhalten.Für september habe ich keine leistung erhalten,dadurch wurde es der krankenkasse auch nicht gemeldet.Daher habe ich auch kein pflegeld von der aok bekommen und die Miete steht auch offen.Wird es nach hinein bezahlt für den sebtember ?

    1. Hallo Selda,
      wie es sich mit der Auszahlung des Pflegegeldes verhält, können wir Ihnen nicht sagen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Die Miete wird vom Jobcenter nicht nachträglich übernommen, da Sie im September nicht im Leistungsbezug waren. Ausschlaggebend für den Beginn des Leistungsbezuges ist der Monat, in dem Sie die Leistungen beantragt haben. Da Sie den Weiterbewilligungsantrag erst im Oktober eingereicht haben, stehen Ihnen auch nur ab dem Monat die Leistungen zu.
      Viele Grüße

  11. Hallo, ich habe eine sehr spezifische Frage!
    Undzwar: Ich habe vom Jobcenter KEINEN Brief für einen Weiterbewilligungsantrag.
    Natürlich habe ich bei vielen Ärztlichen Terminen und der Uni auch nicht die ganzen Termine im Kopf, wann was ist und seit letzten Monat wäre der letzte Antrag abgelaufen. So, ich wurde nicht informiert und im Monat in dem ich nichts bekommen habe wurde mir auch eine Kürzung angedroht? (also von nichts nochmal eine Kürzung) und daher dachte ich, dass das was anderes wäre.
    Also habe ich jetzt zum 1.7. angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich den Weiterbewilligungsantrag nicht abgegeben habe.
    Kann ich den Anspruch vom letzten Monat noch Gültig machen? Da ich irgendwie leben musste steht mein Konto aktuell stark im Minus, die Miete ist nicht bezahlt und ich weiß einfach nicht mehr weiter..
    Noch dazu hat mir die Hausverwaltung bereits mit der Kündigung gedroht, wenn BIS MORGEN kein Geld auf dem Konto ist..

    LG

    1. Hallo Sabrina,
      Sie können sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter Ihnen die Unterlagen für den Weiterbewilligungsantrag immer zusendet. Daher ist hier Eigeninitiative gefragt. Können Sie sich die Termine nicht merken, sollten Sie sich diese dringend notieren. Rückwirkend können Sie keine Leistungen beantragen. Wie beim Erstantrag gilt auch beim Folgeantrag, dass der Anspruch mit dem Monat der Antragstellung gleichzusetzen ist.
      Bezüglich Ihrer Miete sollten Sie versuchen, die Angelegenheit vor Ort bei Ihrem Jobcenter zu klären, um ggf. einen Vorschuss zu erwirken sowie ein Darlehen zur Begleichung Ihrer Mietschulden. Sobald Mietschulden beglichen wurden, sind Kündigungen oft vom Tisch. Dazu noch ein Beitrag, den wir vor kurzem veröffentlicht haben: Was tun bei Mietschulden?
      Viele Grüße

  12. Guten Abend Julia!
    Danke für die schnelle Bearbeitung meiner langwierigen Fragerei!
    Wie muss ich das mit dem Einreichen bei euch machen??
    Gruß Heike

    1. Hallo Heike,
      folgen Sie einfach diesem Link Bescheid prüfen, geben Sie die Bescheidart, die entsprechenden Daten und Ihre E-Mailadresse an. Im Anschluss werden Sie durch alle nötigen Schritte durchgeleitet.
      Viele Grüße

  13. Hallo Julia!
    Im Moment liegt mir nur der Änderungsbescheid vor, der besagt,das sich ab Jan. 2022 der Regelsatz erhöht!
    Außer dem habe nur noch den Weiterbewilligungsantrag vom letzten Jahr, läuft ja bis März 2022!
    Danach müsste ich, soweit ich verstanden habe, einen neuen stellen!
    Liebe Grüße Heike
    Und was den Widerspruch angeht, wäre ich dankbar wenn mir da jemand hilft!

    1. Hallo Heike,
      dann reichen Sie den Weiterbewilligungsbescheid sowie den Änderungsbescheid zur Prüfung durch unsere Partneranwälte ein. Was Ihren Weiterbewilligungsantrag angeht: Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit durch das Jobcenter und stellen Sie diesen rechtzeitig. So vermeiden Sie Zahlungslücken, für den Fall, dass das Jobcenter mehrere Wochen braucht, um diesen zu bewilligen.
      Viele Grüße

  14. Nabend Julia!
    Also ich habe das dem Jobcenter gemeldet, aber die meinten, das könnte nicht stimmen und ich sollte , wenn ich der Meinung wäre, das ich Recht habe, Widerspruch einlegen! Problem ist nur, ich weiß nicht wie ich einen Widerspruch verfassen muss??
    Gruß Heike

    1. Hallo Heike,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid, lassen Sie diesen gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen dann auch ggf. Widerspruch dagegen ein. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
      Viele Grüße

  15. Hallo Julia!
    Vielen Dank für die Rückantwort !
    Also ich habe diese Erhöhung von 3€ auf den Regelsatz nicht erhalten! Weder im Dez. 2021 noch im Jan. 2022!
    Was kann ich jetzt machen? Sind zwar NUR 3€, aber wenn man auf HARTZ IV angewiesen ist, ist das schon ne Menge!
    Gruß Heike

    1. Hallo Heike,
      fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach bzw. weisen Sie es darauf hin. Wahrscheinlich liegt ein Fehler vor.
      Viele Grüße

  16. Hallo Julia!
    Also letztes Jahr, 2021, brauchte ich, wegen Corona, keinen Weiterbewilligungsantrag stellen!
    Daher meine Frage!!
    Und ich hätte da noch eine frage!
    Können sie mir erklären, was es auf sich hat mit der angeblichen Erhöhung des Regelsatzes der schon im Dez. 2021
    eingegangen sein soll und ab wann die Erhöhung von den 3€ im Januar sein soll, denn ich habe im Dez. 2021 nur den üblichen Regelsatz
    von 446€ für Januar erhalten!
    mfg Heike R.

    1. Hallo Heike,
      nach unserem Kenntnisstand müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Zu Ihrer zweiten Frage: Das hängt vom Beginn des Bewilligungszeitraumes ab. Lag die Bewilligung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bereits vor, gilt der neue Regelsatz mit der Auszahlung Ende Dezember.
      Viele Grüße

  17. Hallo!
    Ich komme aus NRW,aus 40723 Hilden und hätte eine Frage zu dem Weiterbewilligungsantrag für HARTZ IV!
    Wie sieht es damit aus in der Corona Zeit??
    Bitte um Rückmeldung!
    Mfg Heike R.

    1. Hallo Frau Rödiger,
      was meinen Sie genau? Die Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf den Weiterbewilligungsantrag, den müssen Sie nach wie vor stellen.
      Viele Grüße

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