Prozesskostenhilfe: Antrag auf Gerichts- und Verfahrenskostenbeihilfe

Wenn Sie einen Prozess vor Gericht führen und wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen, haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Verfahrenskosten sind z.B. die Gerichtskosten oder die Kosten für einen Rechtsanwalt, der Sie vor Gericht vertritt.

Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Wann kommt die Prozesskostenhilfe zum Tragen?

Ein typischer Fall, in dem Prozesskostenhilfe benötigt wird, ist ein falscher Bürgergeld-Bescheid. Der Vorgehensweise bei einem fehlerhaften Bürgergeld-Bescheid ist folgendermaßen:

  • Es wird ein Widerspruch eingelegt.
  • Ihr Anwalt beantragt danach Beratungshilfe für Sie, um Sie finanziell zu entlasten.
  • Sobald Sie einen Widerspruchsbescheid von Ihrem Jobcenter bekommen haben, ist das Widerspruchsverfahren abgeschlossen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie jetzt Ihre vollen Leistungen erhalten. Ihr Widerspruch wurde abgelehnt und Ihr Bürgergeld-Bescheid nicht korrigiert. Deshalb ist der nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht. Damit diese auch keine Kosten verursacht, beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe für Sie.

Wann kommt Prozesskostenhilfe zum Einsatz?

Warum gibt es die Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe stellt sicher, Sie auch ohne Einkommen einen Rechtsstreit führen und sich dabei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen können, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich also von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn es vom Gericht vorgeschrieben oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Dieser liegt auch vor, wenn Ihr Klagegegner, also das Jobcenter, sich auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Das ist regelmäßig der Fall.

Ebenso liegt ein Grund für Prozesskostenhilfe bei einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid des Jobcenters vor. Meistens hat Ihr Anwalt für Sie vorher beim Jobcenter einen Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid eingelegt und damit ein Widerspruchsverfahren begonnen. In diesem Widerspruchsverfahren hat er in der Regel schon Beratungshilfe für Sie beantragt.

Im Unterschied zur Prozesskostenhilfe kann man Beratungshilfe nur im Widerspruchsverfahren beantragen, solange man noch nicht vor Gericht ist. Das Widerspruchsverfahren wird beendet, wenn das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid erlässt.

Was sind Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe?

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass der Rechtsstreit ausreichend Aussicht auf Erfolg hat. Das bedeutet, dass der Richter bereits zu dem Zeitpunkt, in dem Sie Prozesskostenhilfe beantragen, den Rechtsstreit vorläufig prüft und bewertet.

Wenn er die Erfolgsaussicht als zu gering einschätzt, wird er dem Antrag auf Prozesskostenhilfe in der Regel nicht stattgeben. Liegt dagegen eine gewisse Wahrscheinlichkeit vor, dass Sie den Prozess gewinnen werden, wird der Richter die Prozesskostenhilfe auch bewilligen.

Hinweis: Klage muss rechtskonform sein

Sie dürfen den Prozess auch nicht mutwillig führen. Das bedeutet, dass Ihre Klage nicht gegen das Recht sprechen darf. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es vollkommen ausgeschlossen wäre, dass Sie einen Anspruch gegenüber dem Jobcenter haben.

Kann Prozesskostenhilfe auch beantragt werden, wenn man rechtsschutzversichert ist?

Wichtig ist, dass keine billigeren Rechtsschutzmöglichkeiten zur Auswahl stehen. Sollten Sie zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung nutzen können, hat diese vor der Prozesskostenhilfe Vorrang. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wird dann abgelehnt.

Neben der Erfolgsaussicht des Verfahrens kommt es auch noch auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. Das bedeutet, dass der Richter verpflichtet ist, Ihre eigenen Einkommensverhältnisse ganz genau zu prüfen.

Achtung: Viele Nachweise und Angaben erforderlich

Das kann auch bedeuten, dass Sie viele Angaben, die Sie bereits gegenüber dem Jobcenter gemacht haben, hier nochmal machen sollen. Dafür müssen Sie den Prozesskostenhilfeantrag vollständig und genau ausfüllen und alle geforderten Nachweise und Belege wie zum Beispiel Kontoauszüge und Ihren Bürgergeld-Bescheid einreichen.

In der Regel liegen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor, wenn Sie Bürgergeld bekommen.

Wann kann man Prozesskostenhilfe beantragen?

Wenn ein Widerspruchsverfahren für Sie geführt wurde und das Jobcenter den Widerspruch zurückgewiesen hat, überprüft Ihr Anwalt genau die Begründung des Jobcenters im Widerspruchsbescheid. Korrigiert das Jobcenter die Fehler im Widerspruchsbescheid nicht, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen und für das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Wir übernehmen diese Schritte kostenlos für Sie. Wir beantragen für Sie die Prozesskostenhilfe, damit das Gericht die Kosten des Verfahrens übernimmt. Dafür schicken wir Ihnen den Antrag per Post und mit einem frankierten Rücksendeumschlag zu und benötigen diesen von Ihnen im Original unterschrieben zurück. Im Anschluss reichen wir den Antrag auf Prozesskostenhilfe zusammen mit der Klage dann bei dem zuständigen Gericht für Sie ein.

Muss die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Wenn Sie innerhalb von vier Jahren nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Einkommen erzielen oder sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern, kann es sein, dass das Gericht die Ihnen bewilligte Prozesskostenhilfe zurückverlangt. Das Gericht kann nach Beendigung des Prozesses, beziehungsweise nach der rechtskräftigen Entscheidung vier Jahre lang von Ihnen Auskunft darüber verlangen, ob sich Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich verändert haben.

Wie finde ich heraus, ob mein Bürgergeld-Bescheid falsch ist?

Ihr Bürgergeld-Bescheid ist falsch berechnet oder Ihr Widerspruch wurde abgelehnt? Senden Sie uns Ihren Bescheid vom Jobcenter und wir unterstützen Sie dabei, Ihre vollen Leistungen zu bekommen.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.88

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Wie viel Einkommen darf man haben, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?
Die Bürgergeld-Regelleistung liegt unter der Einkommensfreigrenze für Prozesskostenhilfe.
Wer bekommt alles Prozesskostenhilfe?
Bürgergeld-Empfänger:innen bekommen auf Antrag Prozesskostenhilfe.
Wie kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?
Prozesskostenhilfe können Sie beim Verwaltungsgericht beantragen. Wenn Sie unsere Partneranwälte mandatieren, helfen Ihnen diese beim Antrag auf Prozesskostenhilfe.

9 Antworten auf „Prozesskostenhilfe“

  1. Wie viel Einkommen und Vermögen (Bargeld, Bankkonten, Wertpapiere, Bausparvertrag, Auto, …) darf man höchstens haben, um Prozesskostenhilfe zu bekommen oder nicht zurückzahlen zu müssen?
    Danke und freundliche Grüße

    1. Hallo,
      das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird individuell berechnet. Grundsätzlich muss aber vorhandenes Vermögen zur Finanzierung eines Prozesses aufgewendet werden. Das umfasst Ersparnisse, Versicherungsleistungen etc. Prozesskostenhilfe wird nur ohne Eigenleistung gewährt, wenn Ihnen weniger als 20 EUR zur Verfügung stehen, um ein Verfahren selbst finanzieren zu können. Übersteigen Ihre finanziellen Mittel 20 EUR, kann es bereits zu einer anteiligen Ratenfinanzierung kommen.
      Viele Grüße

  2. Wie stelle ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe wenn das Jobcenter durch Falschangaben einer Person nicht zahlen will ?

    Meine Ex Vermieterin behauptet ich hätte in Ihrer Wohnung mit meinem Freund zusammengelebt, diese Aussage stimmt nicht.

    Der am 01.08.2019 mit meinem Freund wurde im November 2019 von ihr geändert sowie die Mietbescheinigung für das Jobcenter auf meinen Namen geändert. Er konnte damals aus familiären gründen ( verheiratet und Sohn der Frau plötzlich verstorben)nicht mit in die Wohnung ziehen.

    Jetzt behauptet sie ich sei eine Sozialbetrügerin ich bin zudem noch seit Oktober 2019 krankgeschrieben. Bekam zum 31.07.2021 eine Kündigung wegen Eigenbedarf.
    Dort stand auch nur mein Name und nachher änderte sie die Kündigung auf beide zum 30.11.2021.

    Jobcenter besteht jetzt auf eine BG und wir hatten und haben keinerlei Verpflichtungen dem anderen gegenüber.

    Was kann ich tun ?

    1. Hallo Frau Cameron,
      gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie mithilfe eines Widerspruches oder einer Klage vorgehen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de helfen Ihnen dabei und beantragen, wenn nötig, Beratungshilfe für Sie. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat eingehalten wird. Um das anzustoßen, reichen Sie Ihren Bescheid zur Prüfung bei uns ein. Ist Ihr Bescheid Fehlerhaft, erfolgen weitere Schritte. Auch dabei bleiben unsere Partneranwälte an Ihrer Seite.
      Viele Grüße

  3. Ich bin Hartz ІV empfänger.
    Ich habe Hausratversicherung.
    Erkennt die Sozialamt diese Versicherung für mich an?

    1. Hallo Syuleyman,
      Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Pauschale für Versicherungen, sofern die Versicherung als angemessen anerkannt wird. Bei einer Hausratversicherung ist das der Fall. Zwar übernimmt das Amt nicht die Beitragszahlung, jedoch wird Ihnen ein Pauschalbetrag auf Ihr Einkommen angerechnet.
      Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber:
      Versicherungen bei Hartz 4-Bezug
      Viele Grüße

  4. Gibt es prozeshilfe wen der Jobcenter behauptet das ein minijob fur 450€ nicht genug ist um SGBII zu bekommen.
    Ich dafur wril ich 4 jahren die SGBII bekommen habe und jetzt auf einmal habe ich keine rechte mehr auf SGBII also, noch dazu von 25.02.2021 hat uns der Jobcenter ohne geld und ohne Miete gelassen, behauptet das ich nicht 1einzieges tag in Deutschland gearbeitet habe obwoll das nicht stimmt. Wegen diese situatiom sind wir jetzt in schulden uber 1230 € . Die miete fur Marz ist nicht bezahlt und das schlimmste von allen in unsere familie gibt es 2 kinder davon ein 6 jahriges kind mit 50% schwerbehinderung.
    Der letzt antrag auf weiter bewilligung von jobcenter war abgelehnt. Bitte um hilfe.

  5. Ich habe persönlich Scheiße gebaut
    Und habe dies auch schon dem Jobcenter berichtet . Das ich die öffentlichen Gelder für private Zwecke genutzt habe anstatt die Miete zu zahlen . Darauf hin habe ich auch eine fristlose Kündigung der Wohneinheit bekommen . Und eine Zwangsräumungsklage wurde eingereicht . Nun ich bin gewillt die ganzen Beiträge zu begleichen und möchte nicht aus der Wohnung raus . Wie kann ich mich dagegen verwehren . Nicht aus der Wohnung zu fliegen .

  6. Ich habe knapp 1000 Euro und das Kindergeld was ich im Monat habe. Bekomme ich ein Prozess Beihilfen ?

Ältere Kommentare

Kommentare sind geschlossen.