Mehrkosten für Haustiere: Wie hilft das Jobcenter?
Hunde und Katze sind nicht nur Haustiere, sondern treue Begleiter in jeder Lebenslage. Besonders Hunde sind außerdem auch ein wichtiger Stabilitätsfaktor, über den Kontakte geknüpft werden und der Bewegung ins Leben bringt – nur leider sind Tiere auch teuer. Anschaffung, Futter und Pflege kosten einiges, für Hunde fällt zusätzlich auch noch eine Hundesteuer an. Kommt dann noch eine Tierarztrechnung dazu, geraten Bürgergeld-Bezieher leicht in finanzielle Nöte. Das Jobcenter hilft bei diesen Belastungen kaum.
Inhaltsverzeichnis
Darf ich als Bürgergeld-Empfänger ein Haustier halten?
Grundsätzlich darf jeder ein Haustier halten. Gesetzliche Einschränkungen gibt es diesbezüglich auch für Bürgergeld-Empfänger nicht. Allerdings lassen die Regelsätze nur wenig Spielraum für die Haustierhaltung. Das gilt umso mehr, je größer das Haustier ist.
Kleine Tiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen verursachen geringe Kosten, während die Ausgaben mit der Größe des Tieres steigen. Das gilt für die Futterkosten ebenso wie für Tierarztrechnungen bis hin zur Hundesteuer und Hundehaftpflichtversicherung.
Kann ich für meinen Hund Mehrbedarf beantragen?
Angesichts der finanziellen Belastung stellt sich die Frage, ob Sie aufgrund des Mehrbedarfs vom Jobcenter einen Zuschuss erhalten.
Hinweis: Mehrbedarf für Tiere möglich
Die Regeln zu Zuschüssen beim Jobcenter sind: Ein Zuschuss wird einmalig oder für einen kurzfristigen Zeitraum gewährt, wenn eine größere Summe Geld benötigt wird, die sich aus dem Regelsatz nicht bezahlen lässt.
In welchen Fällen ein Anspruch besteht, ist in § 24 Abs. 3 SGB II gesetzlich normiert. Es handelt sich vorwiegend um Erstausstattungen für Wohnung, Bekleidung und für eine Schwangerschaft oder um Ausgaben, die in Verbindung mit therapeutischen Maßnahmen stehen. Nicht vorgesehen ist ein Zuschuss für Haustiere und auch nicht für Hunde. Das bedeutet, dass Sie diese Kosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen.
Übernimmt das Jobcenter Tierarztkosten?
Problematisch kann die finanzielle Situation werden, wenn Ihr Haustier krank wird. Auch hier müssen Sie als Besitzer des Haustieres die Kosten selbst tragen.
Eine notwendige medizinische Behandlung zu verschieben oder gar auf sie zu verzichten, ist keine gute Idee. Daraus können Folgekosten entstehen, die noch höher ausfallen. Deshalb ist es empfehlenswert, für diese Situationen vorzusorgen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Tipp: Versuchen Sie, Geld zurückzulegen
Rechnen Sie damit, dass Ihnen Tierarztkosten entstehen werden. Auch wenn es schwerfällt: Legen Sie jeden Monat etwas für Ihr Tier zurück.
- Fragen Sie Ihren Tierarzt, ob es möglich ist, Rechnungen in Raten zu begleichen. Ein rechtlicher Anspruch auf Ratenzahlung besteht allerdings nicht. Daher ist eine Ratenzahlungsvereinbarung eher die Ausnahme oder aufgrund von Zinsen mit höheren Kosten verbunden.
- Manche Tierärzte sind auch bereit, die Kosten etwas zu senken. Aber auch das ist die Ausnahme und vom guten Willen des Tierarztes abhängig.
- Tierarztkosten können Sie über eine private Tierkrankenversicherung absichern, die meistens für Hunde, inzwischen aber auch für Katzen angeboten wird. Je jünger Ihr Hund ist, umso günstiger ist die Versicherungsprämie. Achten Sie darauf, welche Leistungen konkret übernommen werden. Das Spektrum reicht von Impfungen über Operationen und bestimmte Behandlungen bis zur Kostenübernahme für Unfälle und Reisen. Überlegen Sie, welche Leistungen Sie wirklich brauchen und vergleichen Sie die verschiedenen Angebote.
Brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zur Hundehaftpflichtversicherung. In einigen Ländern muss jeder Hundehalter für sein Tier eine solche Versicherung abschließen. In anderen Ländern gilt die Pflicht nur für als gefährlich geltende Hunderassen, in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es gar keine gesetzliche Regelung zum Thema.
Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung für sog. Kampfhunde
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
Keine gesetzliche Regelung zur Hundehaftpflichtversicherung
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
Wer zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?
Im Jahr 2015 sah es zunächst für Bürgergeld-Empfänger gut in Bezug auf die Hundehaftpflichtversicherung aus. Vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen hatte eine Leistungsbezieherin gegen einen Leistungsbescheid des Jobcenters geklagt. Darin waren die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung nicht berücksichtigt worden.
Das Sozialgericht Gelsenkirchen gab in seiner erstinstanzlichen Entscheidung vom 7. April 2015 – Az.: S 31 AS 2407/14 – der Leistungsbezieherin Recht, da die Frau gesetzlich verpflichtet war, die Versicherung abzuschließen. In zweiter Instanz hob das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 28. Januar 2016 – Az.: L7 AS 948/15 – die erstinstanzliche Entscheidung wieder auf.
Als Begründung führte das Gericht an, dass die Vorschrift nur Abzüge für vorgeschriebene Versicherungen betreffe. Eine Hundehaftpflichtversicherung sei jedoch nach § 11 Abs. 1 S. Nr. 3 SGB II keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2017 – Az.: B 14 AS 10/16 R – der Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen angeschlossen.
Das Ergebnis des Urteils: Bürgergeld-Empfänger müssen die Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung allein tragen, auch wenn Sie die Versicherung abschließen müssen.
Was kann ich tun, um die Ausgaben für meinen Hund so gering wie möglich zu halten?
Spitzt sich Ihre finanzielle Lage aufgrund der Tierhaltung zu, können Sie sich an Tierschutzvereine oder Tierheime wenden. Ob und in welchem Umfang Sie dort Hilfe erhalten, hängt vom Willen und Können der jeweiligen Einrichtung ab. So kommt es immer häufiger vor, dass Tierhalter nicht mehr für die Futterkosten aufkommen können.
Deshalb gibt es vielerorts spezielle Tafeln für Tiere. Bei diesen erhalten Sie Rabatte oder kostenloses Futter. In vielen Städten gibt es außerdem ehrenamtliche Tierärzte, die helfen, wenn der Tierhalter nicht für die Behandlungskosten seines Tieres aufkommen kann. Oftmals werden diese Angebote über Spenden finanziert. Auch kirchliche Organisationen sind eine gute Möglichkeit, sich diesbezüglich beraten zu lassen und sich über weitere Anlaufstellen zu informieren.
Tipp: Wo Sie Hilfe finden
Tafeln für Tiere und ehrenamtlich arbeitenden Tierärzte können helfen, Ihren Hund gut zu versorgen. Kirchliche Organisationen können auch oft weiterhelfen und informieren, wo es in Ihrer Stadt Anlaufstellen gibt.
Bin ich als Bürgergeld-Empfänger von der Hundesteuer befreit?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die beispielsweise die Kosten für die Beseitigung von Hundekot auf den Straßen decken soll. Hundehalter müssen nach spätestens zwei Wochen melden, dass sie sich einen Hund angeschafft haben. Die Beiträge werden jährlich gezahlt und sind nicht günstig: Teilweise werden deutlich über 100 EUR fällig, haben Sie mehr als einen Hund wird es nochmal teurer.
Zu dem Thema, ob Bürgergeld-Empfänger eine Hundesteuer zahlen müssen, gibt es geteilte Meinungen. Grundsätzlich sind Sozialleistungen steuerfrei. Das bedeutet, Sie sollten von den Leistungen, die Sie vom Staat erhalten, keine Rückzahlungen in Form von Steuern tätigen müssen.
Dennoch entscheiden Gerichte immer wieder gegen die Befreiung von Bürgergeld-Empfängern von der Hundesteuer. Die Begründung: Diese Steuern könnten vermieden werden, indem der Hund abgeschafft oder erst gar nicht angeschafft wird. Es gibt leider kein Grundrecht, das besagt, dass ein Mensch das Recht besitzt, einen Hund zu halten.
Es gibt aber auch gerichtliche Entscheidungen, die argumentieren, dass die Hundehaltung unter die Handlungsfreiheit des Menschen fällt und somit geschützt werden muss.
Wer ist generell von der Hundesteuer befreit?
Es gibt verschiedene Situationen, die eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer rechtfertigen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Sie einen Blindenhund benötigen und ihn für diesen Zweck halten. Auch Diensthunde sind von der Steuer befreit.
Wird Ihr Hund im Zwinger gehalten oder ist ein Hilfs- oder Wachhund, kann eine Ermäßigung erreicht werden. Allerdings wird eine Ermäßigung oder ein Erlass nur für den Ersthund gewährt. Für den zweiten Hund muss immer der volle Satz gezahlt werden.
Wie hoch sind die Steuern und wann bin ich als Bürgergeld-Empfänger befreit?
Die Höhe der Steuer legt Ihre Gemeinde fest. Ebenso, ob und oder zu welchem Teil Sie als Bürgergeld-Empfänger von der Steuer befreit werden.
Die Erfahrung zeigt: Einen Antrag stellen lohnt sich immer. Wenn Sie die Steuerzahlung unter das Existenzminimum zwingt, stehen Ihre Chancen auf eine Befreiung gut.
Wie beantrage ich die Befreiung von der Hundesteuer?
Ohne Antrag wird eine Ermäßigung oder ein Erlass nicht gewährt. Auf unserer Webseite finden Sie ein Formular, dass Sie herunterladen können. Dieses müssen Sie nur noch ausfüllen und können es im Anschluss direkt in Ihrer Gemeinde einreichen.
Quellen:
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen
Urteil des Landesgerichts Nordrhein-Westfalen
Urteil des Bundessozialgerichts
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Hallo. Ich alleinerziehend mit 5 jährigem Sohn würde gern einen Besten Freund, einen Hund,für uns holen.ich bin mir der Verantwortung sehr bewusst und dachte bis dato ich könne dies finanziell nicht stemmen. Bisbich auf diese Seite kam.es ist so, wir haben uns getrennt vor 2 Jahren und ich musste mit Sohn schnell die Wohnung verlassen, mein Sohn ist vorbelastet und durch viel geredet möchte niemand mit uns Zeit verbringen. Mein Sohn ist toll und ich finde die Aussagen sind nur wieder gegebene Gerüchte.mein Sohn braucht dringend einen Hund ,einen aller besten Freund um sein Leben seine Freude sein Wohlergehen zu retten. Es ist wirklich dringend für seine Entwicklung. Wie wo was kann ich vorgehen?Dankeschön für eine Antwort.vielen Dank
Hallo Mimi V.,
nein, das Jobcenter wird Ihnen keinen Hund finanzieren. Es tut uns leid, wenn unser Beitrag Ihnen einen falschen Eindruck vermittelt hat. Leider erschließt sich uns aber auch nicht, an welcher Stelle dies geschehen ist.
Viele Grüße
Hallo, Guten Tag,
Ich bin 80 Jahre Alt und Empfänger vom Grundsicherung in Berlin und bekomme Alters Rente 203,00 Euro im Monat.
Ich habe zwei kleine Hunden im Haushalt, heute bekomme ich vom Finanzamt Berlin Anforderung zum Anmeldung meine Hunde und Steuer Erklärung abzugeben.
Bin ich verpflichtet Hunde Steuer zu zahlen oder bin ich befreit von Hunde Steuer, ich bin auch vom Kfz Steuer befreit weil ich bin 100% schwerbehindert.?.
MfG Tarik Salameh
Hallo Herr Salameh,
um von der Hundesteuer befreit zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Es gibt durchaus Situationen, die eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer rechtfertigen. Ob das bei Ihnen zutrifft, kann ich leider nicht sagen. Ein Grundrecht auf Befreiung gibt es jedenfalls nicht.
Das Formular habe ich Ihnen hier hinterlegt: Formular zum Antrag auf Erlass der Hundesteuer.
Viele Grüße