Kinder haften für ihre Eltern zumindest immer dann, wenn die Eltern Hartz IV-Leistungen beziehen und beispielsweise ihren Mitwirkungspflichten nicht nach kommen. Die Inkassoforderung der Bundesagentur für Arbeit kommt allerdings erst mit Volljährigkeit und dann meist überraschend.
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Kinder sind unverschuldet überschuldet
Die Agentur für Arbeit hat laut Auskunft angegeben, dass derzeit knapp 600.000 minderjährige Kinder unverschuldet Schulden beim Staat haben. Die Schulden sollen sich auf insgesamt ca. 192,2 Millionen Euro belaufen. Grund für die Schulden ist der Hartz IV-Bezug der Eltern.
Im Grunde werden die Minderjährigen für die Fehler ihrer Eltern bestraft. Eltern, die sich im Hartz IV-Leistungsbezug befinden und beispielsweise ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder eine neue Arbeitsstelle nicht gegenüber dem Jobcenter anzeigen, müssen mit einer Rückforderung der Hartz IV-Leistungen durch das Jobcenter rechnen.
Mit der Volljährigkeit kommt der Inkassobescheid
Natürlich werden die minderjährigen Kinder nicht direkt vom Jobcenter zur Kasse gebeten. Zunächst werden die Rückforderungen gegenüber den Eltern geltend gemacht. Dies gilt jedoch nur für alle zu viel gezahlten Leistungen, die die Eltern betreffen. Alle zu viel gezahlten kinderbezogenen Leistungen gehen allerdings auf Kosten der Kinder. Sobald diese die Volljährigkeit erreicht haben, müssen sie mit einer Rückforderung des Inkassobüros der Bundesagentur für Arbeit rechnen.
Bundessozialgericht setzt Haftungsbeschränkung durch
Damit mit der Volljährigkeit nicht direkt die Schuldenfalle droht, hat das Bundessozialgericht eine Haftungsbeschränkung durchgesetzt. Demnach darf nur das bis zur Volljährigkeit angesparte Vermögen mit der Schuldentilgung belastet werden. Hierunter gehören auch von Verwandten gefüllte Sparbücher oder Finanzspritzen vor dem 18. Lebensjahr.
Diese Haftungsbeschränkung des Bundessozialgerichts berücksichtigen die Inkassobüros der Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht. Volljährige, die direkt einen Rückforderungsbescheid erhalten, sollten diesen daher in jedem Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, damit man nicht direkt verschuldet ins Erwachsenenleben startet.
Kinder werden nun informiert
Seit Anfang dieses Jahres erhalten junge Menschen nun automatisch von der Agentur für Arbeit ein Informationsschreiben, welches über die Möglichkeit zur Minimierung der Haftung für die Schulden mit Eintritt der Volljährigkeit aufklären soll. Dies sei aber nicht die Lösung des Problems. Sozialverbände und Parteien fordern nun, dass die Schuldenübertragung auf die Kinder ein Ende haben soll.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist überhaupt nicht in Ordnung wenn unsere Kinder noch unsere Enkelkinder aufkommen müssen.
Das war vor der Corona Virus Kriese das Problem jetzt nur noch schlimmer geworden, dass darf nicht war sein, bleiben Sie alle gesund und Ihre Familien, liebe Grüße von meiner eigne Familie und mir.
Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Rütz