Ein Berliner im Hartz 4-Bezug hatte ein Darlehen vom Jobcenter bekommen, um die Kaution für seine Mietwohnung zu bezahlen. Als er ins Rentenalter kam, wechselte er zum Sozialamt, weil seine Rente nicht zum Leben ausreichte. Seitdem bekommt er von dort Grundsicherung im Alter. Das Jobcenter nahm diesen Wechsel zum Anlass, das Darlehen für die Kaution zurückzufordern.