Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen für Hartz 4-Empfänger entscheiden. Das entsprechende Urteil ist am 05.11.2019 zu erwarten. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Schon vorab verhängen die Jobcenter weniger Sanktionen, wie Bild Plus berichtet.