Kinder auf dem Schulhof Teilhabepaket

Studie belegt: Kaum Kinder profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket

Vor 8 Jahren wurde das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Es soll Kinder aus benachteiligten Familien unterstützen. Die ernüchternde Erkenntnis: 85 % der Kinder und Jugendliche, denen das Geld zusteht, erhalten es nicht. Das belegt eine kürzlich durchgeführte Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Geschrieben von: Julia

Mieterhöhung für Hartz 4-Empfänger nicht zulässig

BGH-Urteil: Härteeinwand schützt Hartz 4-Empfänger vor Mieterhöhung

Der Bundesgerichtshof entschied am gestrigen Mittwoch über die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. Eine Vermieterin aus Berlin forderte von einem Hartz 4-Empfänger nach Modernisierungsarbeiten am Haus monatlich 240 EUR mehr. Dieser klagte gegen die Entscheidung. Der BGH entschied zu Gunsten des Leistungsempfängers.

Geschrieben von: Julia

Die Kosten für einen neuen Personalausweis müssen vom Hartz 4-Regelsatz bezahlt werden.

Urteil: ALG II-Empfänger müssen für Ausweise selbst bezahlen

Wer einen neuen Ausweis braucht, muss das Geld dafür aus seinem Hartz IV-Satz ansparen – das gilt auch für in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige, denen hohe Kosten für die Beschaffung eines Ausweises entstehen. Das entschied am 29.05.2019 das Bundessozialgericht in Kassel.

Geschrieben von: Julia

Fahrtkostenerstattung gelten als Einkommen

Urteil: Jobcenter darf Fahrtkostenerstattung als Einkommen anrechnen

Einer Frau aus dem Raum Berlin wurden anfallende Fahrtkosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Zusätzlich zu ihrem Gehalt bezog sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Dieses rechnete der Hartz 4-Empfängerin den entsprechenden Betrag als Einkommen an. Folglich wurde dadurch ihr Leistungsanspruch reduziert. Zu Recht, urteilte das LSG kürzlich.

Geschrieben von: Julia

Hartz 4-Empfänger soll 35000 Euro zurückzahlen

Urteil: Hartz 4-Empfänger soll 35.000 Euro zurückzahlen

Ein Mann verkaufte sein Haus, um mit dem Geld private Schulden begleichen zu können. Nun soll er auch seine erhaltenen Hartz 4-Leistungen zurückerstatten. Der Grund: Er habe seine Hilfebedürftigkeit mit dem Verkauf seines Hauses mutwillig herbeigeführt. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden, das am heutigen Dienstag veröffentlicht wurde.

Geschrieben von: Julia