Chance auf Austausch mit Gleichgesinnten
Die Jobcenter in Deutschland machen bei den meisten Bescheiden Fehler. In den Kommentarspalten unserer Beiträge kam es schon oft vor, dass ihr eure Situation beschrieben habt und ein anderer aus der Community hilfreiche Tipps geben konnte, weil er schon mal in einer ähnlichen Lage gewesen ist. Mit über 40.000 Fans auf Facebook haben wir hier ein riesiges Potential, um mit unserer geballten Kraft jedem helfen zu können. Manche Fragen können euch nicht einmal Anwälte leider nicht so gut beantworten wie Gleichgesinnte. Ihr sammelt täglich Erfahrungen im Umgang mit Hartz 4 und wisst manchmal einfach besser Bescheid. Wie wir euch bisher kennengelernt haben, sind viele von euch durch ihre bisherigen Erfahrungen in der Lage, Fragen zu beantworten und machen dies auch gern. Unsere Partneranwälte sind auch in der Gruppe für euch da Bisher bestand die Möglichkeit über WhatsApp und den Facebookchat rechtliche Fragen zu stellen und durch uns beantworten zu lassen. Das werden unsere Partneranwälte gelegentlich auch in der Gruppe versuchen, um eventuelle Missstände aufzuklären. Ihr müsst nicht unbedingt Fans von hartz4widerspruch.de auf Facebook sein. Wir werden die Gruppe öffentlich zugänglich machen, um möglichst viele Gruppenmitglieder zu bekommen.Forum für allerlei Fragen im Kampf gegen die Jobcenter
Die Gruppe soll als Forum für euch dienen, in dem ihr alle möglichen Fragen zum Sozialrecht stellen könnt – selbst solche die über das Hartz-4 Recht hinausgehen. Über die Hilfe für jeden Einzelnen hinaus ist es außerdem möglich, etwas gegen die Fehler der Jobcenter zu unternehmen. Fallen euch im Gespräch gemeinsame Fehler auf, die in eurem Bescheid auftauchen? Legt Widerspruch ein und zeigt sie dem Jobcenter. Helft ihr dabei die Jobcenter auf ihre eigenen Fehler aufmerksam zu machen (viel hilft viel) und eventuell die Fehlerquote in den nächsten Jahren zu verringern.Regelbedarf schützen Jobcenter-Schutzschild sichern!
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Guten Tag,
Meine Frage lautet: Ich beziehe ALG 2, arbeite aber 20 Stunden die Woche und verdiene 9,23 Brutto. Meine Tochter geht ab 01.08.17 in die Ausbildung und verdient im 1. Ausbildungsjahr 918,00 Brutto. Das Jobcenter will mir ab August alles streichen. Ich beziehe keine Leistungen mehr von denen. Ich finde es ist nicht richtig. Laut BGB 2 gibt es ein Gesetz das Kinder nicht für die Eltern haften.
Meine Frage stimmt ds?
Petra Scheffler
Guten Tag,
gibt es dazu einen Bescheid vom Jobcenter aus dem das ersichtlich wird?
Diesen Bescheid prüfen wir dann gerne für Sie!
Beste Grüße