Hartz 4 für Prostituierte

Kein Hartz 4 für Prostituierte?

Das Jobcenter verweigerte einer Frau, die als Prostituierte arbeitete, die Leistungen. Als EU-Bürgerin habe sie kein Recht auf Hartz 4. Unsere Partneranwälte erhoben Widerspruch und setzten ihren Leistungsanspruch durch.

EU-Ausländer sind oft von Hartz 4 ausgeschlossen

Bei den Leistungen für EU-Ausländer nimmt es das Jobcenter gerne ganz genau. Menschen aus anderen EU-Ländern dürfen aber auch nicht pauschal von Leistungen ausgeschlossen werden. Einer Mandantin konnten wir den Zugang zu Hartz 4 sichern, obwohl sie das Jobcenter zuvor abgewiesen hatte.

Hinweis: Kein Hartz 4 bei Aufenthalt zur Arbeitssuche

In vielen Bereichen sind Menschen aus anderen EU-Staaten Deutschen gleichgestellt – doch Sozialleistungen bekommen sie oft nicht. Denn wer sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, darf von Hartz 4-Leistungen ausgeschlossen werden. Das steht in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II.

Aufstocken ist für EU-Bürger trotzdem möglich

Anders sieht es aus, wenn jemand Arbeit hat. Dann ist es beispielsweise möglich, mit Hartz 4 aufzustocken, um auf das Existenzminimum bzw. das Hartz 4-Niveau zu kommen. Im aktuellen Fall arbeitete die Mandantin als Prostituierte. Wegen Corona konnte sie nicht mehr arbeiten, so dass sie sich gezwungen sah, Hartz 4 zu beantragen. Das Jobcenter lehnte ihren Antrag aber ab. Als EU-Bürgerin sei sie nicht leistungsberechtigt.

Unsere Partneranwälte erhoben Widerspruch und argumentierten, ihr Arbeitnehmerstatus wirke fort. Das Problem: Dafür mussten die Anwälte nachweisen, dass die Mandantin vor ihrer Hilfebedürftigkeit in erheblichem Umfang berufstätig war und nicht nur geringe Einnahmen hatte.

Mandantin konnte Erwerbstätigkeit nur lückenhaft nachweisen

Die Mandantin konnte ihre Erwerbstätigkeit allerdings nur eingeschränkt nachweisen – in ihrem Berufsfeld ist das allerdings auch nicht besonders überraschend. Trotz der lückenhaften Nachweise haben unsere Partneranwälte den Widerspruch deswegen trotzdem gewonnen.

Das Jobcenter nahm den Ablehnungsbescheid zurück und die Mandantin kann damit rechnen, dass ihr in den nächsten Wochen Leistungen ausgezahlt werden.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Kein Hartz 4 für Prostituierte?“

  1. Guten Tag,
    meine Ehefrau ist seit 8 Jahren mit mir verheiratet (mit einem Deutschen) und ist eine EU Bürgerin.
    Nun bekommt Sie schon den dritten Monat keine Leistungen nach SGB2 da Sie den Aufenthaltstitel in dem neuen Wohnort nicht beantragte, da Sie diesen nie brauchte. Sie hat aber seit unserer Heirat nach § 4a FreizügG/EU – ein Daueraufenthaltsrecht. Zwei Jahre nach unserer Heirat hätte Sie die Freizügigkeit in dem gleichen Wohnort verloren, da Sie nicht nachgewiesen hatte das Sie auf Arbeitssuche ist. Wie kann denn sowas sein, wenn Sie § 4a FreizügG/EU keine Nachweise der Erwerbstätigkeit und des Aufenthalts nachweisen muß. Da läuft ja total etwas schief in dem Rechtssystem!

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