Aus einem Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main geht hervor, dass das Jobcenter die Kosten für einen Corona-Test nicht übernehmen muss. Nach Ansicht des Richters ergebe sich während der Corona-Krise auch kein Mehrbedarf für Verbrauchsgüter und Lebensmittel.
Hartz 4-Empfänger beantragt Kostenübernahme für Corona-Test
Ein 45-jähriger Hartz 4-Empfänger hatte zuvor in einem gerichtlichen Eilverfahren verlangt, das Jobcenter zu einer vorläufigen Kostenübernahme von 200 EUR zu verpflichten. Mit diesem Geld wollte der Kläger einen Corona-Test finanzieren. Das Sozialgericht lehnte den Antrag jedoch ab (Az.: S 16 AS 373/20 ER) . Die Begründung: Der zuständige Leistungsträger für einen Corona-Test sei nicht das Jobcenter, sondern die Krankenversicherung.
Antragsteller gehört nicht zur Risikogruppe
Der Antragsteller hatte im Übrigen selbst mitgeteilt, dass er nach Angaben des Gesundheitsamtes nicht zur Risikogruppe gehöre.
Hinweis: Wer gehört zur Corona-Risikogruppe?
Zu der Corona-Risikogruppe gehören nach Angaben des Robert-Koch-Instituts, Menschen :
- ab 50/60 Jahren
- mit Vorerkrankungen wie Herz-Kreislaufstörungen, Diabetes, Atemwegserkrankungen, Leber-, Niere- oder Krebserkrankungen
- mit einer Immunschwäche
- die Medikamente einnehmen, die die Immunabwehr unterdrücken.
Für Menschen die symptomfrei sind und weder zur Risikogruppe gehören noch aus einem Risikogebiet kommen, sei der Test daher nicht notwendig. Der Antragsteller habe nach Auffassung des Richters keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Mehrbedarf für Lebensmittel wird ebenfalls abgelehnt
Auch das weitere Begehren des Hartz 4-Empfängers, ein Mehrbedarf in Höhe von 100 EUR, wurde abgelehnt. Diesen hatte der Antragsteller für Lebensmittel während der Corona-Krise beantragt. Er gab an, dass es zunehmend schwerer für ihn werde, sich zu ernähren. Der Richter vertrat jedoch die Meinung, dass der Erwerb von Lebensmitteln aus dem Regelbedarf bestritten werden könne. Auch in der aktuellen Krisensituation. Folglich liegen keine Voraussetzungen für einen Mehrbedarf vor.
Quellen:
- beck-aktuell
- Az.: S 16 AS 373/20 ER
Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Der Richter ist ja besonders sozial in dieser Notlage.
Selbst das fette Gehalt aber anderen Menschen nicht die Butter auf dem Brot gönnen.
Bei solchen Menschen kann man nur das gruseln bekommen
Die so genannten “Richter” sehen ja den Wald vor Bäumen nicht!
Wie sollen diese dann die Armut von Hartz 4 Empfängern oder von Armen Rentnern sehen können geschweige denn die höheren Lebenmittelpreise weil die preisgünstigen Lebensmittel ausverkauft sind !
Diese LEUTE haben ja auch meistens gar keinen Überblick über Arme Menschen bzw. sozial gede –
mütigte Menschen in Deutschland sowie deren Rechte!!!
Der Richter sieht aber anscheinend nicht genau hin den Lebensmittelpreise sind gestiegen und die günstigen waren viel schneller vergriffen !