Rund jeder zweite Hartz 4-Bescheid ist falsch. Nur noch in diesem Monat können Sie einen Überprüfungsantrag stellen, um noch nicht erhaltene Leistungen aus 2018 zu bekommen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Jobcenter Ihre Unterkunftskosten nicht voll übernimmt oder keinen Mehrbedarf zahlt.
Unternehmen Sie rechtzeitig etwas gegen einen falschen Bescheid!
Auch wenn Ihr Hartz 4-Bescheid falsch ist – irgendwann gilt er trotzdem. Denn Sie haben bestimmte Fristen, in denen Sie eine Änderung fordern können. Wenn Sie Ihren Bescheid bekommen, haben Sie nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Doch auch wenn dieser Monat verstrichen ist, können Sie noch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen – damit können Sie rechtswidrige, nicht begünstigende Verwaltungsakte zurücknehmen lassen.
Sie können Ihre Hartz 4-Bescheide bis zu ein Jahr rückwirkend kontrollieren lassen. Die Frist dafür endet jeweils zum Jahresende – Sie können also noch bis Ende 2019 Ihre Bescheide für 2018 überprüfen lassen. Dies ist eine verkürzte Frist für Empfänger von ALG II und Sozialhilfe. In anderen Bereichen gilt eine Frist von vier Jahren.
Bis Ende 2019 Gelder für 2018 bekommen
Eine Überprüfung ist nicht nur bei Leistungsbescheiden möglich. Sie können beispielsweise auch Überprüfungsanträge stellen für:
- Bewilligungsbescheid
- Vorläufiger Bewilligungsbescheid
- Ablehnungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Aufhebungsbescheid
- Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
- Sanktionsbescheid
Achtung: Kein Überprüfungsantrag wegen Höhe von Sanktionen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 05.11.2019 sind einige der alten Sanktionsregeln verfassungswidrig. Wenn Sie von Sanktionen betroffen waren, die nach dem Urteil als verfassungswidrig gelten, damals aber der geltenden Rechtslage entsprachen, lohnt sich ein Überprüfungsantrag für Sie nicht.
Nachzahlung für zu Unrecht nicht erbrachte Sozialleistungen
Für eine Überprüfung müssen Sie den konkreten Verwaltungsakt benennen, der überprüft werden soll und begründen, warum dieser fehlerhaft sein soll. Das Jobcenter muss dann die Situation noch einmal bewerten. Im Erfolgsfall bekommen Sie dann eine Nachzahlung für zu Unrecht nicht erbrachte Sozialleistungen. Zumindest theoretisch besteht aber auch das Risiko, dass das Jobcenter nach einem Überprüfungsantrag von Ihnen Leistungen zurückfordert, die Sie zu Unrecht erhalten haben. Rechtlicher Rat ist also unabdingbar, um erfolgreich gegen alte ALG II-Bescheide vorgehen zu können.
Quellen:
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Ich habe mal eine frage unzwar habe ich den alten Satz von 325 euro Kaltmiete mit Nebenkosten und muß den rest von ca. 35 euro aus meinen Regelsatz für die Miete zuzahlen. Da aber jetzt die Kaltmiete mit Nebenkosten erhöht wurden ist auf 343,50 euro soweit ich weiß.
Müsste das doch vom Amt neu Berechnet werden Oder???
Für mich heisst das das ich nicht mehr soviel dazu zahlen müsste ODER?????? Und bekomme ich das Geld zurück erstattet???