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Hartz IV und Corona: Wer bezahlt die FFP2-Masken?

Die Omikron-Variante des Corona-Virus′ sorgt bundesweit für einen rasanten Anstieg der Infektionszahlen. Die Bundesländer reagieren darauf mit einer Wiedereinführung oder Verschärfung der FFP2-Maskenpflicht. Doch nicht jeder kann sich guten Infektionsschutz leisten: Forderungen nach mehr staatlicher Unterstützung für Hartz IV-Empfänger*innen werden laut. Das Arbeitsministerium reagiert jedoch eher zaghaft.

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Regelsatz kann Kosten nicht decken

Der Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt momentan 449 EUR pro Monat. Davon sind rund 17 EUR für Gesundheitskosten vorgesehen – viel zu wenig, kritisiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Denn nicht nur die teuren FFP2-Masken müssten mit dieser kleinen Summe finanziert werden. Auch die Ausgaben für beispielsweise Zahnpasta oder Shampoo sind darin enthalten.

Bentele fordert daher, dass die Kosten für FFP2-Masken nicht von den Grundsicherungsempfänger*innen sondern vom Bund getragen werden. Ähnliche Forderungen kommen auch aus der Politik. Der Baden-Württembergische Sozialminister Manfred Lucha sieht ebenfalls Handlungsbedarf.

In einem Brief an den Bundessozialminister Hubertus Heil macht er sich für eine Anpassung des Regelsatzes oder für eine Gewährung von Mehrbedarfen stark. Es dürfe keine Frage des Geldbeutels sein, ob man sich an die Lockdown-Maßnahmen halten könne oder nicht, so Lucha.

Hinweis: Auch Energiepreise besorgniserregend

Die Inflation holt Hartz IV-Empfänger*innen in vielen Bereichen ein. Besonders Strom- und Heizkosten sind in den vergangenen Monaten extrem angestiegen. Hier konnte sich der Bund immerhin zu einem Heizkostenzuschuss durchringen.

Arbeitsministerium verweist auf bisherige Hilfen

Das Bundesarbeitsministerium scheint von alldem nichts wissen zu wollen. Ein Ministeriumssprecher äußerte sich diesbezüglich am Montag auf der Bundespressekonferenz. Man sehe, dass die Pandemie einkommensschwache Haushalte vor eine Herausforderung stelle. Dennoch verwies das Ministerium lediglich auf den Corona-Zuschuss, den Kinderbonus und die kostenfreien FFP2-Masken aus dem vergangenen Jahr. Handlungsbedarf besteht nach Auffassung der Bundesregierung also eher nicht.

Hartz IV-Empfänger*innen auf Länderinitiativen angewiesen

Dass es auch anders geht, zeigt Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping. Sie ließ insgesamt 1,4 Millionen FFP2-Masken kostenlos an Obdachlose, Hartz IV-Empfänger*innen und Asylbewerber*innen verteilen. „Es kommt darauf an, jene Menschen zu unterstützen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Durch die FFP2-Maskenpflicht dürfen arme Menschen nicht ausgrenzt werden”, so Kipping. Solange die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt, sind Hartz IV-Empfänger*innen wohl oder übel auf Einzelaktionen der Länder – wie beispielsweise in Berlin – angewiesen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Hartz IV und Corona: Wer bezahlt die FFP2-Masken?“

  1. es wird schleunigst zeit ….das kasperle theater was sich regierung nennt muss unbedingt nebekosten erhöhen und am besten kommplett den strom zahlen 70 euro zahl ich momentan !!! ich werde versuchen 20 masken oder entschädigung beim JC zu beantrangen

  2. Ich kann es garnicht in Worte fassen wie froh ich bin das es solche Menschen gibt wie hier die einzelnen Anwälte die sich für Hartz vier Empfänger einsetzen. Ich danke von ganzen Herzen. Macht weiter so.

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