Hartz IV Weiterbildung zum Mechatroniker

Hartz 4-Urteil: Keine Pflicht auf Erreichbarkeit während Weiterbildung

In der Zeit, in der sich ein Leistungsempfänger in einer Weiterbildungsmaßnahme befindet, muss er für das Jobcenter nicht permanent erreichbar sein, um mögliche Stellenangebote anzunehmen. So lautet ein kürzlich getroffenes Urteil des Bundessozialgerichts.

Jobcenter fordert 8.700 Euro zurück

Ein Hartz 4-Empfänger aus Rheinland-Pfalz nahm, wie vom Jobcenter gefordert, an einer Umschulung zum Kfz-Mechatroniker teil. Vom Jobcenter erhielt er Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

In der Zeit, in der er sich in der Weiterbildungsmaßnahme befand, zog der Mann aus persönlichen Gründen um. Er vergaß jedoch die Information an das Jobcenter weiterzugeben. Als dieses acht Monate später davon erfuhr, forderten sie von dem Leistungsempfänger alle seit dem Umzug gezahlten Leistungen zurück. Dieser Betrag belief sich auf rund 8.700 EUR.

Leistungsempfänger legt Widerspruch ein

Gegen diese Forderung erhob der Leistungsempfänger Widerspruch. Der Kläger machte die fehlerhafte Anwendung der Erreichbarkeitsordnung geltend. Nach dieser müssen Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme nicht mit Vermittlungsangeboten rechnen. Folglich müssen sie auch keinen Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können.

Allerdings blieben Klage und Berufung sowohl vor dem Sozialgericht Trier als auch vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zunächst erfolglos.

BSG hebt Rückforderungsbescheide auf

Das Bundessozialgericht hob in einem Urteil vom 10.12.2019 nun allerdings, anders als die Vorinstanzen, die Rückforderungsbescheide auf. Das Gericht verwies zur Begründung auf den Zweck der gesetzlichen Erreichbarkeitsregel. Diese sei sicherzustellen, sodass Arbeitslose ein Jobangebot beziehungsweise eine Weiterbildung zeitnah antreten können.

Allerdings befand sich der Leistungsempfänger bereits in einer Weiterbildung und daher sei auch keine permanente Erreichbarkeit von ihm zu erwarten gewesen. Ferner müsse es nach Angaben des Gerichts im Interesse aller Beteiligten liegen, dass die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen werde.

Hinweis: Wann muss ich das Jobcenter über einen Umzug informieren?

Während Sie Hartz 4-Leistungen beziehen, müssen Sie einer sogenannten Mitwirkungspflicht nachkommen. Diese erfordert unter anderem, dass Sie alle Maßnahmen ergreifen, um Ihrem Hartz 4-Bezug ein Ende zu setzen. Zudem sind Sie in der Pflicht, dem Jobcenter alle Tatsachen mitzuteilen, die für Ihren Antrag und Ihre Leistungen relevant sind. Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht müssen Sie dem Jobcenter auch Bescheid geben, wenn sich an Ihren persönlichen Verhältnissen etwas ändert. Dazu gehört neben einem neuen Job oder einem veränderten Einkommen auch die veränderte Postanschrift durch einen Umzug.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

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