Stempel mit der Aufschrift Soforthilfe

Hartz 4: Regierung beschließt Entlastungspaket

Ein einmaliger Sofortzuschlag für erwachsene Hartz 4-Empfänger:innen, erleichterter Zugang zu Hartz 4-Leistungen und ein monatlicher Zuschlag für von Armut betroffene Kinder – die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket beschlossen. Aber reicht das als Antwort auf die Inflation und die damit einhergehenden Preissteigerungen in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs?

100 EUR für jeden Hartz 4-Beziehenden

Die Regierung hat sich geeinigt: Hartz 4-Empfänger:innen sollen einen einmaligen Sofortzuschlag in Höhe von 100 EUR erhalten. Was mit “sofort” gemeint ist, ist allerdings fraglich, denn ein Auszahlungstermin wurde nicht festgesetzt. Der pauschale Zuschuss soll die Folgen der Inflation für die Hilfebedürftigen in unserer Gesellschaft mindern. Tatsächlich aber dürfte der Zuschlag lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Zumal aufgrund der eskalierenden Russland-Ukraine Krise mit weiteren Preissteigerungen im Energiesektor zu rechnen ist.

Zudem wird der erleichterte Zugang zu Hartz 4-Leistungen nun bis Ende 2022 verlängert. Bislang war das lediglich geplant, jetzt ist es beschlossen.

Hinweis: erleichterter Zugang

Bereits 2020 wurde der erleichterte Zugang zu Leistungen nach dem SGB II als Corona-Hilfsmaßnahme eingeführt. Die Erleichterungen beziehen sich dabei vor allem auf die Vermögensprüfung und Angemessenheit der Wohnkosten. 

20 EUR monatlich mehr für Kinder

Kinder aus armen Familien sollen indes einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 EUR erhalten. Auch das geht aus dem Beschluss hervor. Vor allem soll damit die Zeit überbrückt werden, die es braucht, um die geplante Kindergrundsicherung einzuführen. Während der Auszahlungstermin für den einmaligen Sofortzuschlag ungewiss ist, soll es den monatlichen Zuschlag für Kinder ab dem 1. Juli 2022 geben.

Die Auszahlung soll automatisiert erfolgen. Ein Antrag muss demnach nicht gestellt werden. Doch auch hier werden kritische Stimmen laut. So hält das Deutsche Kinderhilfswerk den Zuschlag für zu gering – vom späten Auszahlungsstart einmal abgesehen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Weitere Punkte im Entlastungspaket

Insgesamt umfasst das Entlastungspaket zehn Punkte – nicht alle wirken sich dabei ausschließlich auf den Ausgleich von Preissteigerungen für Menschen im Hartz 4-Bezug aus. So profitieren alle Bürger:innen vom Wegfall der sogenannten EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.

Hinweis: EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage sollte ursprünglich der Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken finanziert werden. Eingeführt wurde die Umlage im Jahr 2000.

Wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mitteilt, liegt der Anteil der EEG-Umlage aktuell bei etwas über zehn Prozent des aktuellen Strompreises (rund 3,72 Cent). Um ebendiesen Betrag könnte die Stromrechnung schrumpfen. Voraussetzung ist, dass die Stromversorger den Wegfall der Umlage an Ihre Kunden und Kundinnen weitergeben und ihre Preise nach unten korrigieren.

Pendlerpauschale und Pauschbetrag für Arbeitnehmer

Auch die Pendlerpauschale wird rückwirkend zu Beginn dieses Jahres angepasst: Sie steigt von 35 auf 38 Cent/Kilometer, sofern ein einfacher Weg zur Arbeit mindestens 21 Kilometer lang ist.

Eine steuerliche Entlastung soll sich bei der Heraufsetzung des Pauschbetrags für Arbeitnehmer:innen bemerkbar machen. Dieser wird von 1.000 auch 1.200 EUR angehoben. Auch beim Grundfreibetrag der Einkommenssteuer kommt eine Erhöhung: um 363 EUR von 9.984 auf 10.347 EUR jährlich.

Wie man es auch dreht und wendet: Auch die Zuschüsse ändern nichts daran, dass das Existenzminimum mit den aktuellen Regelsätzen unterboten bleibt. Um aber zumindest das zu bekommen, was Ihnen auch zusteht, tun Sie gut daran, jeden SGB II-Bescheid prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei und legen, wenn nötig, Widerspruch ein – kostenlos.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

5 Antworten auf „Hartz 4: Regierung beschließt Entlastungspaket“

  1. Hi, Ich bin froh das ich was bekomme wenn auch nur sehr wenig,für mich ist das eine prämiere als ich erfahren habe das ich beim Jobcenter besser aufgehoben bin als beim Arbeitsamt das es unterm Strich 160€ ausmache zum Arbeitslosengeld,ich wahr fassungslos denn schließlich bin ich seit 38 Jahren berufstätig.
    Ich finde das generell das System hinterfragt werden muss,den die Schere ist unlängst weit geöffnet und das Sandwich der jenigen die kaum od. nur sehr gering steuern zahlen ist enorm die Verteilung ist nicht nur Ungerecht sondern auch mit Verlaub das ich mich jetzt unter der Gürtellinie ausdrücke Asozial.Die Hoffnung das unsere neue Regierung endlich darauf ihren Blick richten soll und machen machen,bitte.

  2. 37 Jahre gearbeitet seit 30 Jahren krank nach mehreren Operationen seit2017 darf ich nicht mehr arbeiten gehen, in Rente soll ich auch nicht, was ist das für eine Logik, vom jobcenter wirst du behandelt wie der letzte Dreck, ich habe lange eingezahlt und das nicht zu wenig und werde mit Hartz abgespeist, zum kotzen.
    Ich habe doch das Recht auf ein mensvhenwurdiges Leben. Es wird Zeit das die Sätze angehoben werden, damit das Leben lebenswert ist, und zum Schluss die Damen und Herren die sich im TV zeigen dennen sollte man in den arsch treten und arbeiten schicken, nicht alle aber viele.

  3. Hallo ich finde es schade das mann mit uns so umgeht ich kan doch nicht’s das ich ich so krank geworden bin und nun Harz 4 brauche den von was soll ich sonst leben aber es ist zu wenig zum leben noch dazu wo alles noch Teuerer wird wir sind doch auch nur Menschen

    1. Hallo Rudolf!

      Wir wünschen Ihnen gute Besserung und alles Gute für die Zukunft!

      Viele Grüße

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