Eine vermeintliche Pressemitteilung der Bundesregierung sorgt für Aufruhr. Demnach sollen Hartz 4-Empfänger*innen mit Sanktionen um bis zu 100 % rechnen müssen, wenn sich diese nicht bis zum 1. März 2022 impfen lassen. Der Grund: Bezieher*innen von Sozialleistungen müssten dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Doch handelt es sich bei dieser Pressemitteilung um einen makaberen Scherz.
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Pressemitteilung auf Telegram veröffentlicht
Auf der Messenger-Plattform Telegram wurde das angebliche Anschreiben der Bundesregierung erstmals veröffentlicht. „BasisWatch” zufolge soll die Mitteilung im Infokanal von #EvaRosen, die der Partei „dieBasis“ angehört, aufgetaucht sein.
Hinweis: DieBasis
Die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) wurde im Juli 2020 aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gegründet. In vielen Medien wird dieBasis der Querdenker-Bewegung zugeordnet.
100 prozentige Sanktionen rechtswidrig
Dass es sich bei der Pressemitteilung um eine Fälschung handelt, macht bereits die Androhung der Regelleistungssperre bis zu 100 % deutlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen mit einer Leistungsminderung um 60 % oder die vollständige Streichung des Regelbedarfs rechtswidrig sind. Sie seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nummer der Pressemitteilung
Auch die Nummer der Pressemitteilung „211/21“ existiert nicht – zumindest nicht in Zusammenhang mit einem vermeintlichen Impfzwang. Vielmehr bezieht sich die Pressemitteilung 211/21 auf Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.
Welchen Zweck diese Fake-News verfolgt – darüber kann nur spekuliert werden. Und doch liegt es nahe, dass diese Mitteilung vor allem der Verunsicherung dienen soll. Und Verunsicherung führt unweigerlich zu Aufruhr. Das scheint – so makaber es auch klingen mag – geglückt. Auch uns erreichen Anfragen, die von Verzweiflung und Unsicherheit geprägt sind. Unbegründet, wie wir an dieser Stelle klarstellen möchten.
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