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Großmutter und Enkelin gegen Jobcenter

Dass das Sozialrecht den vielfältigen Lebensverhältnissen von Menschen in der Realität nicht immer gerecht wird, zeigt ein Fall unserer Partneranwält*innen. Hier wurde eine Enkelin zunächst aus der Bedarfsgemeinschaft ihrer Großmutter ausgeschlossen, weshalb sie keine Leistungen erhielt. Dank des Einsatzes unserer Partneranwält*innen erhalten nun sowohl Enkelin als auch Großmutter die Leistungen, die ihnen zustehen.

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Die Bedarfsgemeinschaft im Sozialrecht

Wer Hartz IV bezieht, bildet zugleich auch eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die gemeinsam in einem Haushalt leben und diesen wirtschaftlich betreiben. Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft tragen wechselseitig füreinander Verantwortung. Daher wird bei der Bedarfsermittlung das gesamte Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt. Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft hat also Auswirkungen darauf, ob und wie viel Geld Hartz IV-Empfänger*innen kriegen.

Hinweis: Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaften können auch nur zeitweise bestehen. Ein klassisches Beispiel sind getrennt lebende Eltern, deren Kinder in beiden Haushalten leben. In solchen Fällen teilen sich die Eltern die Leistungen aus der Bedarfsgemeinschaft anteilig. Mehr Informationen zur Bedarfsgemeinschaft finden Sie hier.

Trotz Bedarfs keine Bedarfsgemeinschaft

Das Gesetz hat eine eindeutige Vorstellung davon, wie so eine Bedarfsgemeinschaft aussieht: Erfasst werden Eltern, Kinder und Ehe- bzw. eheähnliche Partner*innen. Großeltern und Enkel*innen bilden auch dann keine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie in einem Haushalt leben.

So war es allerdings im Ausgangsfall. Die 16-jährige Mandantin lebte bei ihrer Großmutter, die auch das Sorgerecht für sie hatte. Dennoch erließ das Jobcenter einen Ablehnungsbescheid gegen die junge Frau. Weil sie kein Teil der Bedarfsgemeinschaft ihrer Großmutter sei, habe sie auch keinen Anspruch auf ALG II.

Beschränkte Arbeitslosenhilfe für Ausländer*innen

Zudem komme nach Auffassung des Jobcenters auch eine eigenständige Beantragung von Hartz IV für die Mandantin nicht in Betracht. Denn sie sei Britin und ihr Aufenthaltsrecht ergebe sich aus dem Schulbesuch. Ausländer*innen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, seien nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen.

Partneranwält*innen setzen Leistungsanspruch durch

Die junge Frau wandte sich daraufhin hilfesuchend an uns. Unsere Partneranwält*innen halfen ihr dabei, ihre Rechte durchzusetzen  und sorgten dafür, dass das Jobcenter endlich zahlt. Das Aufenthaltsrecht der jungen Frau ergebe sich nämlich nicht nur aus ihrem Schulbesuch. Vielmehr spiele die familiäre Situation hier eine übergeordnete Rolle. Schließlich habe die Großmutter das Sorgerecht für ihre Enkelin und kümmere sich um sie.

Falls auch Sie Hilfe im Umgang mit Jobcentern oder Bescheiden benötigen, können Sie sich jederzeit kostenlos an uns wenden. Erfahrene Sozialrechtsanwält*innen unserer Partnerkanzlei prüfen Ihre Bescheide und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Großmutter und Enkelin gegen Jobcenter“

  1. Guten Abend, mein Name ist Mirela Dobra, ich bin seit einem Jahr von meinem Mann getrennt und ich habe auch ein 17-jähriges Mädchen, das bis Januar bei mir lebte. Bei mir wurde MS diagnostiziert. Ich setze seine Schule fort, weil er in der Schule ist In der 8. Klasse und Ende nächsten Monats wird er zu mir nach Deutschland zurückkehren. Warum zahlt Jobcenter meine volle Miete nicht mehr? Zulage das gleiche Ich nehme es nicht mehr bitte sehr nett hilf mir ich kann mich nicht selbst ernähren und ich brauche viele zusätzliche Bedürfnisse bitte kontaktiere mich 0151*******.Danke

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