Ehepaar überprüft Hartz 4-Bescheid

Erfolgsgeschichte: Jobcenter muss über 1500 Euro zurückzahlen

Nach wie vor lohnt es sich, Bescheide vom Jobcenter durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte stellten kürzlich fest, dass bei einem Ehepaar direkt mehrfach falsch vorgegangen wurde.

Jobcenter macht bei Hartz 4-Familie gleich mehrere Fehler

Ein Ehepaar aus Lübeck bezieht Hartz 4-Leistungen. Mit dem entsprechenden Bewilligungsbescheid des Jobcenters wandten sie sich an unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de. Nachdem diese den Bescheid prüften, stellte sich heraus, dass das Jobcenter gleich mehrere Fehler gemacht hat:

  • Der Mehrbedarf für einen vorhandenen Durchlauferhitzer wurde fälschlicherweise nicht gewährt.
  • Kindergeld wurde angerechnet, obwohl es gar nicht ausgezahlt wurde.
  • Das Jobcenter hat auf einen Schlag 539 EUR Regelleistungen einbehalten.

Hinweis: Bei Durchlauferhitzer steht Hartz 4-Empfängern ein Mehrbedarf zu!

Der Mehrbedarf für Warmwasser, den das Jobcenter zahlen muss, wenn in der Wohnung ein Durchlauferhitzer genutzt wird, hängt von der jeweiligen Regelbedarfsstufe ab. Partner in einer BG bekamen 2019 pro Person 8,79 EUR. Seit 2020 sind es 8,95 EUR.

Das Jobcenter gewährte dem Ehepaar den Mehrbedarf in dem vorliegenden Fall jedoch nicht. Zu Unrecht, wie nun herauskam. Die Summe wird dem Ehepaar rückwirkend ab Juli 2019 zurückgezahlt.

Jobcenter rechnet Geld an, das Familie nie erhalten hat

Hinzu kommt, dass das Jobcenter dem Vater das Kindergeld für den Sohn bis einschließlich April 2020 anrechnete. Allerdings hob die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes bereits im Dezember 2019 auf. Auch diese Summe, die insgesamt bei 870 EUR liegt, muss das Jobcenter an das Ehepaar rückwirkend von Dezember 2019 bis April 2020 zurückzahlen.

Statt ratenweise behält Jobcenter 539 Euro von Regelsatz ein

Zu guter Letzt hat das Jobcenter im Juli des vergangenen Jahres 539 EUR in einer Summe von den Regelleistungen einbehalten. Auch dieser Vorgang war nicht rechtens. In dem Fall muss das Jobcenter das Geld in Raten vom Regelsatz des Ehepaares abziehen. Jedoch niemals in der ganzen Summe.

Das Jobcenter musste den Hartz 4-Empfängern daher die gesamte Summe zurückzahlen. Die Schulden werden ab sofort in Raten von dem Regelsatz abgezogen.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Erfolgsgeschichte: Jobcenter muss über 1500 Euro zurückzahlen“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    das Problem haben meine eigene Familie und ich genauso, laufen die ganze Zeit hinterher um das Kindergeld für meine Stieftöchter zu bekommen, die Mietschulden bei der GEWOFAG Wohnen GmbH GmbH müssen wir von Mai bis August 2019 und März 2020 nach zahlen obwohl wir alles dreifach abgeben haben, leider auch in Orgial nicht mehr zurück bekommen unsere Dokumente, oder besser gesagt die ganzen Materialien dafür nicht das Geld erhalten, es waren für Kontoauszüge, andere Dinge z.B. für den Drucker wo wir etwas Geld hatten Papier und Farbebatronen.
    Bleiben Sie alle gesund und Ihre Familien gesund, liebe Grüße von uns allen allen meiner Familie und mir.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Melanie Rütz

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