Hartz 4-Empfängerin erstreitet fast 5000 Euro vom Jobcenter

Erfolgsgeschichte: Jobcenter muss fast 5000 Euro Hartz 4 nachzahlen

Bewilligungsbescheide sind häufig fehlerhaft. Die Gründe dafür variieren. So auch in einem aktuellen Fall, der unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de beschäftigte. Basierend auf einer Klage wurde der Bescheid der betroffenen Leistungsempfängerin jedoch zurückgenommen und sie erhielt die Leistungen, die ihr zustanden.

Jobcenter berechnet Unterkunftskosten falsch

Frau A. wandte sich aufgrund eines fehlerhaften Bewilligungsbescheides an unsere Partneranwälte. Ihre Unterkunftskosten wurden zu niedrig berechnet. Daher wurden ihr monatlich zu wenig Leistungen zugesprochen.

  • Ihre tatsächliche Miete beläuft sich auf 550,00 EUR.
  • Das Jobcenter gewährte ihr jedoch nur 277,20 EUR, also nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten.

Hinweis: Was ist ein Bewilligungsbescheid?

Der Bewilligungsbescheid bedeutet für Sie zunächst etwas Gutes. Denn er bedeutet, dass Sie nach § 7 SGB II leistungsberechtigt sind. Somit handelt es sich um eine positive Antwort auf Ihren Hartz 4-Antrag. In diesem Bescheid ist zudem festgelegt, in welcher Höhe Ihre Leistungen ausgezahlt werden. Allerdings schleichen sich dort immer wieder Fehler, basierend auf falschen Berechnungen ein.

hartz4widerspruch.de macht höhere Unterkunftskosten geltend

Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de reichten sowohl Widerspruch als auch Klage für Frau A. ein. Bereits während des Klageverfahrens hat das Jobcenter eine sogenannte Anerkenntnis abgegeben. Folglich wurden  die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten in Höhe von 550,00 EUR für den gesamten Bewilligungszeitraum von sechs Monaten übernommen. Damit hat Frau A. insgesamt 1636,80 EUR rückwirkend erhalten.

Hinweis: Was ist eine Anerkenntnis?

Von einer Anerkenntnis ist die Rede, wenn das Jobcenter bei einer erneuten Prüfung selbst den Fehler in dem beanstandeten Bescheid findet und diesen daraufhin zurücknimmt.

Hinzu kam, dass das Jobcenter ursprünglich von einem zu hohen Einkommen ausging. Bei der endgültigen Festsetzung der Leistungen wurde jedoch das tatsächlich niedrigere Einkommen berücksichtigt. Das hatte zur Folge, dass Frau A. weitere 3000 EUR zustanden, als vom Jobcenter zunächst angenommen.

Wenden Sie sich an hartz4widerspruch.de

Erneut belegt der vorliegende Fall, dass viele Bescheide des Jobcenters falsch sind. Sollten Sie ebenfalls den Verdacht haben, dass in Ihrem Bescheid etwas nicht richtig ist, können Sie sich jederzeit an unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de wenden.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

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