Rückzahlung ans Jobcenter verhindert

Erfolgsgeschichte: 2.077 EUR Rückzahlung verhindert

Partnerschaften sind nicht immer einfach – das gilt erst recht, wenn das Jobcenter mitmischt. Das musste auch eine Mandantin unserer Partneranwälte feststellen. Nachdem sie sich wieder mit ihrem Ex versöhnt hatte, sollte sie plötzlich eine hohe Rückzahlung ans Jobcenter leisten. Unsere Partneranwälte nahmen sich der Sache an.

Jobcenter forderte Leistungen zurück

In Partnerschaften gibt es gute und schlechte Zeiten – so war es auch bei einer Mandantin unserer Partnerkanzlei. Sie hatte sich von ihrem Partner getrennt und er war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Das hatte sie dem Jobcenter auch mitgeteilt.

Einige Zeit später bekam sie einen Erstattungsbescheid. 2077,06 EUR sollte sie dem Jobcenter zurückzahlen. Die Begründung: Sie habe sich doch nicht – wie sie angegeben hatte – von ihrem Lebenspartner getrennt.

Versöhnung mit dem Partner

Mit diesem Bescheid wandte sich die Frau an unsere Partneranwälte. Die Sozialrechtsexperten prüften den Bescheid und stellten fest: Der Bescheid war nicht korrekt. Denn das Jobcenter hatte einen wichtigen Umstand bei der Berechnung der Leistungen einfach außer Acht gelassen.

Hinweis: Regelsatz für Alleinstehende oder Paare

Für die Leistungen beim Jobcenter macht es einen großen Unterschied, ob jemand mit einem Partner zusammenlebt. Alleinstehende Erwachsene bekommen einen Regelsatz von 432 EUR, Partner nur jeweils 389 EUR.

Partneranwälte erhoben Widerspruch

Was stimmte: Die Leistungen mussten neu berechnet werden. Denn in der Tat lebte die Frau nach einigem Hin und Her inzwischen wieder mit ihrem Partner zusammen und hatte das dem Jobcenter noch nicht gemeldet.

Hinweis: Miete allein oder zu zweit

Wer mit jemandem zusammenlebt, der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, bekommt nicht mehr die vollen Kosten der Unterkunft. Nach dem Kopfteilprinzip zahlt das Jobcenter dann nur noch einen Teil der Wohnkosten.

Allerdings hatte das Jobcenter bei der Neuberechnung vergessen, den Lebenspartner wieder in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. So kam dieser hohe Rückforderungsanspruch zustande.

Unsere Partneranwälte erhoben Widerspruch – mit Erfolg. Der Erstattungsbescheid wurde komplett aufgehoben. Die Mandantin muss nun nichts mehr zurückzahlen.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Erfolgsgeschichte: 2.077 EUR Rückzahlung verhindert“

  1. ERPRESSUNG VON JOBCENTER!!! Bitte um hilfe
    Mit heutigen bescheid von jobcenter aus hofheim sollten wir 456€ bekommen. Doch auf die bank ist 753€ einzqhlung von Maintaunus Kreishaus.
    Nachmittags hatte ich anrzf von jobcenter mitarbeiter bekommen und der sagte folgendes:
    Die Einzahlung des geldes ist fur ausreise aus Deutschland falls ich nicht als 50% behinderte bis 20.05.2020 minijob stelle finde fur 450€
    Fals ich die stelle finde soll ich daw ganze geld zuruckzahlen zu jobcenter. Wir haben zwei kleine kinder zuhause davon einen 5 jahrigen der 50% behindert ist. Ich als vater habe grosse angst um.meine familie. Wenn wir nqch kroarien zuruck reisen mussen haben wir dort nirgendwo zu leben.
    Ich bin psyhisch am.ende mit neven. Bitte hilft uns.

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