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Darlehen: Wie viel darf das Jobcenter einbehalten?

Wer ein Darlehen beim Jobcenter bekommen hat, muss es meist in kleinen Raten über einen langen Zeitraum abstottern. Aber was, wenn noch ein zweites Darlehen dazukommt? Werden dann zwei Raten gleichzeitig fällig? Und wie hoch dürfen die Raten überhaupt sein?

Für Darlehen werden 10 % des Regelbedarfs einbehalten

Wer ALG II bekommt und beispielsweise eine Wohnungskaution zahlen muss, muss in der Regel ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Dieses Darlehen wird dann ab dem Folgemonat der Auszahlung ratenweise zurückgezahlt. 10 % des Regelbedarfs behält das Jobcenter dafür ein – in der Regel von allen erwachsenen Leistungsempfänger, denen das Darlehen bewilligt wurde. Das geht so weiter, bis das Darlehen getilgt ist.

Bei einer Wohnungskaution ist das Darlehen meist relativ hoch. Weil Hartz 4-Empfänger nur kleine Raten stemmen können, zieht sich die Rückzahlung oft lange hin. Wenn dann zusätzlich zur Rückzahlung beispielsweise eine höhere Nebenkostennachzahlung fällig wird, hilft alles nichts: Ein weiteres Darlehen muss her.

Hinweis: Ausnahmen bestätigen die Regel

Rückzahlungen können lange dauern. Nach drei Jahren ist bei Mietkautionsdarlehen aber meistens Schluss, denn dann greift eine Härtefallregelung. Das Jobcenter kann allerdings schon früher auf weitere Raten verzichten. Im Einzelfall kann es auch eine Kaution als Zuschuss zahlen. Das geht, wenn Sie beispielsweise noch andere Schulden abzahlen müssen.

Mehrere Darlehen gleichzeitig aufrechnen?

Jobcenter rechnen dann manchmal einfach das alte und das neue Darlehen gleichzeitig mit Raten von jeweils 10 % des Regelbedarfs auf. Das bedeutet für die Menschen im Leistungsbezug dann: Jeden Monat 20 % weniger Geld. Das ist zwar vielerorts gängige Praxis, das Gesetz sieht aber etwas anderes vor.

Eigentlich muss das Jobcenter bei mehreren Darlehen mit 10 %-Raten so vorgehen: Entweder es senkt die Raten, sodass insgesamt nicht mehr als 10 % des Regelbedarfs anfallen, oder es muss zuerst ein Darlehen mit 10 %-igen Raten abzahlen lassen, danach das andere. Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile von Landessozialgerichten und Sozialgerichten, die die Rechte von Hartz 4-Empfängern stärken.

Vorsicht bei verschiedenen Aufrechnungen

Diese Regel gilt bei mehreren Darlehen. Will das Jobcenter aber aus einem anderen Grund Geld von Ihnen zurück, gilt etwas anderes. Wenn Sie beispielsweise ein Darlehen abzahlen und gleichzeitig zu viel Einkommen haben, darf das Jobcenter dafür dafür jeweils gleichzeitig 10 % des Regelbedarfs aufrechnen. Dann haben Sie also 20 % weniger Geld zum Leben im Monat und das Vorgehen ist trotzdem rechtmäßig. Mehr als 30 % im Monat dürfen Ihnen aber trotzdem nicht vom Regelbedarf fehlen. Das gilt auch bei Sanktionen.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

8 Antworten auf „Darlehen: Wie viel darf das Jobcenter einbehalten?“

  1. Ich habe das problem das das jobcenter mir jeden Monat 259 euro anrechnen die ich nicht erhalte. Ich muss mir deswegen jeden monat ein dahlenen für meinen strom holen inzwischen bekomm ich nur noch 200€ weil sie mir das dahlenen jedesmal neu drauf rechnen. Inzwischen bin ich am ende meiner Kräfte. Ich bin schon insolvent und dann wird man noch weiter reingetrieben.

    1. Hallo Ursula-Carina,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid vom Jobcenter (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung, legen sie Widerspruch dagegen ein und sorgen dafür, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Eine andere Möglichkeit ist ein Überprüfungsantrag. Dafür benötigen Sie keinen aktuellen Bescheid. Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!
      Viele Grüße

  2. Hier steht vonn allen volljährigen mir ziehen sie auch für meine 3 jährige Tochter 10% ab als 3×10%=159 Euro das ist echt hart bei 3 Personen im Haushalt

    1. Hallo C.f.,
      die Tilgung eines Darlehens auf die Leistungen eines Kindes anzurechnen, ist nicht zulässig.
      Viele Grüße

    2. Hallo,ich kann mein zinsloses Darlehen nicht mehr nachvollziehen,mal werden 10% abgezogen dann wieder nicht …zahle schon über einem Jahr 280euro ab.Müsste längs durch sein,plötzlich kommt die mit einem angeblichem Darlehen von 2016bis 2018 ,kann aber nicht sein da ich in fester Arbeit stand ….mal sind es1300,mal 900,dann wieder 1300….ich bat um eine Auflistung,wofür dieses gezahlt wurde.Ich habe nur das Schriftstück mit dem Datum und Summe,nicht mal unterschrieben vom Berater….keine Aufstellung der Summe nichts.Das kann doch nicht rechtens sein,zumal sechs Jahre später.da kann ja dann jeder fordern ohne Begründung. Hoffe bekomme hier Unterstützung.l.g

    3. Hallo Tanja,
      das lässt sich so leider nicht beantworten. Um das zu überprüfen und um Widerspruch einzulegen, bräuchten wir einen aktuellen Bescheid.
      Viele Grüße

  3. Ich habe eigentlich ein erstaustattung beantragt mir worde ein dahrlen bewilligt, von 750 was ich zuriucj zahlen musste, ich bin aber nicht mehr in dieser Stadt seit den 1.11, bis dato habe ich nichts mehr erhalten, das ich den Rest zurück zahlen soll, ich bin nun in einer anderen Stadt beziehe immer noch Harze. Heute am 30.4 habe ich von der Stadt Wuppertal nun ein Schreiben bekommen das ich das zahlen soll.wie soll ich es zuruck zahlen??Kann ich 20 Euro verschlagen, weil ich noch 20euro justiz stelle bezahle.ich danke ihnen u warte auf Rückantwort.

  4. Ich habe ein darlehn von 50 € erhalten und einen darlehnsbescheid mit Rückforderung monatlich 44,50 €soweit so gut.
    Nun behielt das Jobcenter einmalig 50 € ein. Es sind nur wenige € allerdings steht im darlehnsbescheid das 44,50 € monatlich zurück gezahlt werden und nicht 50 €, somit ist ein einbehalten von mehr als 44,50 € unzulässig, mir geht es mehr um das Prinzip wie um 5,50 €.
    Was kann ich tun damit auch das Jobcenter sich an vereinbarungen, Bescheide hält?

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