Anwältin erreicht Erfolg für Hartz 4-Familien

Corona-Regeln durchgesetzt: Jobcenter fordert kein Geld mehr zurück

Bei Hartz 4 gelten während Corona besondere Regeln – die meisten davon sind von Vorteil für die Menschen, die jetzt auf Hartz 4 angewiesen sind. Leider halten sich die Jobcenter nicht immer an die Vereinfachungen. In gleich zwei Fällen mussten sich unsere Partneranwälte darum kümmern, dass die Jobcenter geltendes Recht auch richtig anwenden.

“Corona-Vorschrift” macht Hartz 4-Beantragung leichter

Mit der Miethöhe und dem Vermögen nimmt es das Jobcenter im Moment nicht so genau wie sonst. Bei einem Hartz 4-Erstantrag prüft das Jobcenter normalerweise, ob die Kosten der Unterkunft in den engen Angemessenheitsgrenzen entsprechen. Das passiert im Moment nicht.

Hinweis: Das gilt im Moment bei Miete und Vermögen

Die Miete wird für einen Zeitraum von sechs Monaten auch in den Fällen in tatsächlicher Höhe gezahlt, in denen ein Kostensenkungsverfahren zwar bereits eingeleitet aber noch nicht abgeschlossen worden ist. Bei Neuantragstellung in dem betroffenen Zeitraum darf das Jobcenter auch erst nach Ablauf dieser sechs Monate das Kostensenkungsverfahren einleiten.

Auch die Vermögensprüfung ist im Moment ausgesetzt. Wer kein sogenanntes “erhebliches” Vermögen hat und ansonsten anspruchsberechtigt ist, kann Hartz 4 bekommen, ohne dass sie oder er zuerst seine Rücklagen aufbrauchen muss. Und als erheblich gilt nur Vermögen von mehr als 60.000 EUR für eine Einzelperson.

Jobcenter setzen die Erleichterungen oft nicht um

Diese Erleichterungen sind den meisten Menschen bekannt, die wegen Corona in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Die “Corona-Vorschrift” § 67 SGB II enthält aber noch mehr Regeln. Eine wichtige Regel betrifft auch die endgültigen Festsetzungen der Leistungshöhe.

Normalerweise gilt: Wer einen vorläufigen Hartz 4-Bescheid bekommt, erhält – meistens am Ende des Bewilligungszeitraumes – auch eine endgültige Festsetzung. Darin rechnet das Jobcenter ganz genau aus, wie viel Einkommen eine Person hatte und wie viel Leistungen ihr dann in jedem Monat zustanden. Das kann bedeuten, dass die Leistungsempfänger*innen eine Nachzahlung bekommen – es kann aber auch heißen, dass sie Leistungen zurückzahlen müssen.

Jobcenter berät Leistungsempfänger*innen zum Teil falsch

Bis vorerst zum 31.03.2021 gilt aber: Das Jobcenter darf Leistungen nur endgültig festsetzen, wenn die Leistungsberechtigten das ausdrücklich beantragen. Das gilt nach dem Willen des Gesetzgebers selbst dann, wenn die tatsächlichen Einkommensverhältnisse erheblich zu Gunsten des Leistungsberechtigten von den zunächst vorläufig prognostizierten Einkommensverhältnissen abweichen. Auch wer im Bewilligungszeitraum mehr verdient hat als vermutet, kann die Hartz 4-Leistungen also ganz legal behalten.

Familien konnten jeweils über 500 EUR behalten

Viele Jobcenter ignorieren diese Regel allerdings und setzen den Anspruch trotzdem von Amts wegen fest. Teilweise belehren sie die Menschen, die Hartz 4-Anträge stellen, sogar im Vorfeld falsch. Das führt in vielen Fällen zu erheblichen Rückzahlungsforderungen, die aber eigentlich gar nicht rechtmäßig sind.

Unsere Partneranwälte erheben derzeit vermehrt Widersprüche in solchen Fällen. Für eine 37-jährige, alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern konnten sie beispielsweise erreichen, dass eine Erstattungsforderung in Höhe von 566,65 EUR aufgehoben wurde. Die Frau arbeitet bei der Post und muss ihr Gehalt von rund 750 EUR im Monat mit ALG II aufstocken. Nach einem Widerspruch unserer Partneranwälte wurde die Erstattungsforderung aufgehoben.

In einem anderen, ähnlichen Fall erhoben unsere Partneranwälte Widerspruch, weil eine junge Familie, in der die Mutter bei einem Berliner Bezirksamt arbeitete, über 900 EUR zurückzahlen sollte. Auch diese Forderung ließ das Jobcenter fallen.

Quellen

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Corona-Regeln durchgesetzt: Jobcenter fordert kein Geld mehr zurück“

  1. Tach,

    Das Jobcenter in Duisburg, Drüben werden Grundrechte mit Füßen getreten. Ohne Anwalt erreichen Sie fast nichts.
    Ich Arbeite momentan Teilzeit Arbeit, mir droht Obdachlos zu werden und keine Hilfe.

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