Bußgeld für Hartz-4-Trödler – sinnvoll oder nicht?

Nach einer neuen internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit werden die Bußgeld-Regeln für Hartz-4-Empfänger verschärft. So wird eine Strafe von bis zu 5.000 EUR fällig, wenn dem Jobcenter wichtige Informationen verschwiegen werden. Wird nicht gezahlt, droht eine Erzwingungshaft. Was meint ihr dazu? Für alle Anträge, die nach dem 01.08.2016 gestellt wurden, gilt die neue Weisung. Im Kern dieser Neuregelung geht es darum, alle Informationen eines Sachverhalts so effizient wie möglich zu erfassen. Bringt der Leistungsbezieher gewisse Nachweise „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ bei, so soll dies mithilfe des Bußgelds geschehen.

Bis zu 5000 EUR Bußgeld wenn Angaben vergessen werden

Wir berichteten bereits über zahlreiche Veränderungen der Gesetzeslage durch die Änderung des SGB II zum 01.08.2016. Obwohl die Änderungen die Praxis der Jobcenter und der Hartz-4-Empfänger vereinfachen sollte, sind viele Neuerungen ins Gesetz gekommen, die die Lage für Bezieher von Hartz-4 verschärft. So auch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit in § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II, die es dem Jobcenter ermöglicht, ein Bußgeld von bis zu 5000 EUR zu verhängen.

Strafe auch bei Fahrlässigkeit möglich

Tathandlung ist die Nichtangabe oder die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Angabe einer Tatsache, die für eine Leistung erheblich ist. Dabei kann das Bußgeld auch verhängt werden, wenn der Hartz-4-Empängerfahrlässig handelt – das bedeutet etwas ausversehen vergisst mitzuteilen und das nicht absichtlich macht. So könnte es passieren, dass man bei der Beantragung von Hartz-4-Leistungen vergisst, dass man noch eine alte Lebensversicherung hat, in die man schon seit Jahren nichts mehr einzahlt. Diese Angabe wäre aber relevant für die Berechnung der Leistungen gewesen. Stellt sich dann später heraus, dass diese Lebensversicherung existiert, kann das Jobcenter die mit einem Bußgeld ahnden – obwohl der Hartz-4-Bezieher diese Angabe nicht absichtlich verschwiegen hat.

Interne Anweisung der Agentur für Arbeit fordert Einschalten der Staatsanwaltschaft

Nach einer internen Anweisung der Agentur für Arbeit bezüglich der Anwendung der neuen Ordnungswidrigkeitenregelung soll das Jobcenter im Falle eines Verstoßes auch die Staatsanwaltschaft informieren, da ein versuchter Betrug gem. § 263 StGB vorliegen könnte. (Interne Anweisung zu § 63 SGB II vom 01.08.2016, Rn. 63/66).

Im Ernstfall Haftstrafe

In Anbetracht der Tatsache, dass im Ernstfall bei Nichtzahlung eine Haftstrafe droht, sollte jeder Betroffene die Angelegenheiten mit dem Jobcenter mit größter Sorgfalt erledigen. Dazu gehört nicht nur, die (leider) rechtmäßig geforderten Unterlagen beizubringen, sondern auch die regelmäßige Überprüfung des Bescheides. PS: Diese Dienstleister übernehmen meistens die Kommunikation im gesamten Widerspruchsverfahren kostenlos für Sie – nutzen Sie unbedingt diese Möglichkeit.

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Geschrieben von: hartz4widerspruch.de

2 Antworten auf „Bußgeld für Hartz-4-Trödler – sinnvoll oder nicht?“

  1. Und was passiert, wenn das Jobcenter wichtige Sachen vertrödelt bzw man nicht das bekommt, was laut SGB einem Hartz 4 Empfänger zu steht??? Wenn z.b. Anträge falsch berechnet werden.

    1. Aus diesem Grund sollten Sie immer direkt eine kostenlose Überprüfung, z. B. von uns, durchführen. Dann gehen Sie sicher und haben auch bei Problemen nichts mit dem Jobcenter zu tun, denn darum kümmern wir uns.

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