Jetzt gibt's länger ALG I

Bezugsdauer des ALG I wird verlängert

Die aufgrund der Pandemie erforderlichen Beschränkungen haben zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen geführt. In vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Folglich werden derzeit auch kaum neue Jobs vermittelt. Basierend auf dieser Tatsache wurde nun die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert.

Sozialschutz-Paket II wurde beschlossen

Mit einer insgesamt neun milliardenschweren Hilfe will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Profitieren sollen:

  • Arbeitnehmer
  • Gastronomiebetriebe
  • Unternehmen
  • Schulen

Nun wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. In dem Beschlusspapier heißt es zudem, dass die Bundesregierung weitere Maßnahmen einleiten müsse, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern. Auch der wirtschaftliche Wiederaufbau muss unterstützt werden. Darin enthalten ist ebenfalls die Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I.

Hinweis: Wer ist von der Verlängerung betroffen und wie lang wird diese sein?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert sich um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch eigentlich zwischen dem 01.05.2020 und 31.12.2020 endet.

Gewöhnliche Bezugsdauer ist 12 Monate

Für gewöhnlich erhält jemand der arbeitslos wird, für 12 Monate Arbeitslosengeld. Diese Regel gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre. Vorausgesetzt, Betroffene waren zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren zuvor mindestens 48 Monate versicherungspflichtig.

Hinweis: Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt bei 60 % des letzten Netto-Entgelts. Bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 %.

Gesetz wurde bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Das Arbeitslosengeld gilt als Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Die Regelungen zur verlängerten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I wurden am 29.04.2020 durch das Bundeskabinett beschlossen. Am 14.05.2020 wurde das Sozialschutz-Paket II auch vom Bundestag verabschiedet. Einen Tag später stimmte auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zu. Das entsprechende Gesetz muss nun vom zuständigen Minister sowie von der Bundeskanzlerin gegengezeichnet werden. Daraufhin wird es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

 

Quelle:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

8 Antworten auf „Bezugsdauer des ALG I wird verlängert“

  1. Auch meine berufliche Zukunft wurde durch die Pandemie in Frage gestellt. Als ALG1 Bezieher bis Mai 21 hatte ich vorher noch Hoffnung, wieder einen Job mit 60 zu bekommen. Nun rutsche ich in Harz4 und muß meine Ersparnisse für die Rente teils aufbrauchen. CDU/SPD verlängern die ALG1 Zahlung nun in 2021 nicht mehr. Damit ist auch mein Wahlverhalten vorbestimmt: Nicht mehr verlängern!

  2. Viele Kommentare sprechen mir aus der Seele.
    Auch mein ALG1 läuft mitte März aus und ich hoffe, dass es hier eine Verlängerung gibt.
    Ich verstehe vor allem nicht, warum Verlängerungen für diejenigen ausgesprochen wurden, deren Bezug bis zum 31.12.20 auslief, denn wer 12 Monate Anspruch hatte, ist nicht aufgrund von Corona arbeitslos geworden.
    Ich arbeite in der Tourismusbranche in Hamburg und mein Chef stellt mich sofort wieder ein, wenn er seinen Betrieb wieder aufnehmen darf. Gelder in Milliardenhöhe wurden in Lufthansa und TUI gepumpt und ich muss jetzt ALG2 beantragen, mit allen dazugehörigen Auflagen für Arbeitnehmer, sprich Verkauf von Eigentumswohnungen, Auflösung von Aktiendepots oder vorzeitige Auszahlung von Lebensversicherungen, oder was man sonst so in seinem Leben als Alterssicherung geschafft hat.
    Sicherlich bin ich auch dafür, dass auch Soloselbstständige und dergleichen Unterstützung in der Krise erhalten, auch wenn sie nicht in entsprechende Kassen eingezahlt haben. Sie können ja auch nichts für die Lage, aber ich habe das Gefühl, dass der Ottonormalbürger, sprich Arbeitnehmer, total auf der Strecke bleibt.
    Natürlich müssen Unternehmen gestützt werden, denn sie sind ja nach der Krise auch wieder Arbeitgeber.
    Wo ist für die Politik nun aber das Problem Lösungen für die zu finden, die schon ein komplettes Jahr ohne Arbeit dastehen? Eine Verlängerung von ALG1 wäre die einfachste und in vielen Fällen auch die günstigere Lösung, anstatt private Existenzen zu zerstören!

  3. Hallo,
    mein ALG I läuft auch im Februar aus.
    Arbeitnehmer erhalten weiterhin Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres.
    Wie sieht das mit uns Arbeitslosen aus ?
    Gibt es auch noch eine Verlängerung für 2021 ?
    Mfg

  4. Hallo,
    ALG1 Verlängerung für 2020 ist nicht mehr aktuell.
    Wie sieht das aus mit 2021?
    Mein ALG1 läuft am 08.02.2021 aus?
    G.

  5. Hallo,
    weshalb ist die Verlängerung des ALG I wegen Corona begrenzt auf die Laufzeitenden bis 31.12.2000?
    Alle, die ALG I beziehen haben die selben Probleme zur Neueinstellung durch Corona. Es gab zur fraglichen Zeit so gut wie keine Stellenausschreibungen. Dieses Problem hatten alle ALG I Empfänger. Aus diesem Grund behaupte ich, dass diese Regelung dem AGG widerspricht und alle ALG I Empfänger in diesem Zeitraum, ohne Neueinstellung, betroffen und genauso förderwürdig sind.
    MfG
    Harald Willfahrt

  6. Sehr geehrte Damen und Herren
    Mir ist aufgefallen das alles teuer geworden ist,wie soll ein Hartz4 Empfäger über die Runden kommen,wenn alles teuer ist.Als Hartz4 Empfänger kann man sich nichts mehr kaufen,Obst und gemüse ist sehr teuer und es wird nichts gemacht.Wann werden auch die hartz4 Empfäger mehr erhalten um sich wie Obst und Gemüse leisten zu können.Ich muß jede Woche noch zur Tafel gehen um etwas Obst zubekommen.

  7. Nun meine Frage:

    Mein Bewilligungszeitraum für ALG 1 war von 01.05.19 – 30.04.20. Habe ich nun Anspruch auf diese Verlängerung?

    Am 30.04.20 hatte ich nämlich noch Anspruch, aber ein Tag danach leider nicht mehr?

    Ich gehe davon aus, dass der Anspruch nicht gegeben ist. Stimmt diese Annahme?

    Folgende weitere Frage drängt sich mir auf. Auf welcher Grundlage wird die Verlängerung für alle deren ALG 1 sich 01.05 – 31.12 gemindert ?
    Meiner Ansicht nach ist das Willkür und es müsste eigentlich heißen. Alle deren ALG 1 während der Corona-Krise ausgelaufen ist, bekommen eine Verlängerung des ALG 1.

    Daraus drängt sich mir die nächste Frage auf. Kann man dagegen rechtlich vorgehen???

    Aus meiner Sicht soll die Verlängerung des ALG den Umstand kompensieren, dass durch diese Corona-Krise eine Jobfindung stark eingeschränkt wurde. Die Krise begann jedoch bereits schon am 15.03.20 (sogar vorher gab es Gerüchte). Mir erschließt sich nicht warum dann ein anderer Zeitraum(01.05.20 – 31.12.20) zugrunde gelegt wird. So würde man nämlich nicht allen Menschen helfen, die von der Situation betroffen sind und somit ist die Grundlage für diese Hilfe gar nicht gegeben.

    In meinem Fall läuft mein ALG 1 am 30.04.20 aus. Ich bin genauso betroffen von der Krise wie jemand dessen ALG 1 ein Tag später ausläuft.
    Es sollte daher geschaut werden, wann diese Corona-Auswirkungen auf die Gesellschaft spürbar wurden und alle die in dieser Zeit ALG 1 bezogen haben in diese Regelung (ALG 1 Verlängerung) fallen

    Kann man dagegen vorgehen, dass diese Frist anders gesetzt wird oder besser lohnt es sich dagegen vorzugehen?

    Ich wünsche noch eine schöne Woche

  8. Sehr geehrte Damen und Herren,
    hätte mal eine Frage es soll pro Kind 300€ geben von Kindergeldstelle, darf das das Amt anrechnen?
    Weil das ist ja eine Einmalzahlungen ist wegen Corona.

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