Jobcenter darf Miete nicht kürzen

Aufgrund von Corona: Jobcenter muss zu hohe Miete weiterhin übernehmen

Das Sozialgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren: Das Jobcenter muss weiter die Miete für eine Mutter und ihre zwei Kinder zahlen. Dabei hätte sie sich eigentlich zu April eine billigere Wohnung suchen müssen.

Hartz 4-Familie lebt in einer zu teuren Wohnung

Die alleinerziehende Mutter bezieht seit dem Jahr 2018 Hartz 4-Leistungen. Sie lebt zusammen mit ihren zwei Kindern in einer Dreizimmerwohnung in Berlin-Steglitz. Im Juli 2019 teilte das Jobcenter der Frau mit, dass die Bruttowarmmiete in Höhe von 990 EUR für die 79 qm große Wohnung unangemessen hoch ist. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Miete daher nur noch bis März 2020 übernommen wird. Ab April 2020 gewährte das Jobcenter nur noch 794,92 EUR für Unterkunft und Heizung. Der Frau fehlten also jeden Monat über 200 EUR.

Hinweis: Wie viel Wohnraum steht Hartz 4-Empfängern zu?

Wie groß darf die Wohnung für einen Hartz 4-Haushalt sein? Was darf die Miete kosten? Das können Sie unserem Ratgeber zum Thema „Miete und Wohnungsgröße – Wohnen mit Hartz 4“ entnehmen.

Kaum Wohnungsbesichtigungen seit Corona-Pandemie

Die Mutter stellte beim Sozialgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Sie gab an, trotz intensiver Bemühungen keine angemessene Wohnung auf dem Berliner Wohnungsmarkt gefunden zu haben. Die Familie habe acht Besichtigungstermine wahrgenommen, jedoch keinen Zuschlag bekommen. Aktuell sei die Situation zudem besonders schwer, da durch die Corona-Krise kaum Wohnungsbesichtigungen angeboten werden.

Das Jobcenter gab an, dass die Mutter die intensiven Bemühungen um eine neue Wohnung nicht glaubhaft gemacht habe. Auch die kürzlich erlassenen Regelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden, sind nach Auffassung des Jobcenters nicht anwendbar.

SG verpflichtet Jobcenter zur Übernahme der gesamten Miete

Für das Gericht hat die alleinerziehende Mutter ihre Notlage jedoch glaubhaft gemacht. Das Jobcenter muss nun die tatsächlich anfallenden Mietkosten ab April bis Ende September vorläufig gewähren. Besonders brisant ist die Begründung: Der Anspruch ergibt sich für das Gericht aus der Corona-Sonderregelung, die Krise Ende März in Kraft getreten ist. Diese solle nicht nur Neuantragsteller begünstigen, sondern auch andere Leistungsbezieher. Denn sie haben es aufgrund der Situation besonders schwer, eine neue, kostengünstigere Wohnung zu finden.

Hinweis: Was besagt die Sonderregelung, die aufgrund der Corona-Krise beschlossen wurde?

Am 28.03. wurde Paragraph 67 SGB II eingeführt. Er besagt unter anderem, dass das Jobcenter grundsätzlich die jeweils tatsächlich anfallenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkennen und die entsprechenden Leistungen gewähren muss.

Sonderregelung trifft in diesem Fall zu

Dem Wortlaut ist zudem zu entnehmen, dass diese Regelung nur dann nicht greife, wenn bereits in dem vorangegangenen Bewilligungszeitraum nur noch die angemessene Miete übernommen worden ist. Aber auch das ist nicht der Fall, da das Jobcenter der Antragstellerin noch bis einschließlich März die gesamte Miete gewährte.

Der dargestellte Beschluss ist die erste Entscheidung dieser Art, die das Sozialgericht Berlin zu den kürzlich in Kraft getretenen Hartz 4-Sonderregelungen getroffen hat. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Jobcenter kann ihn anfechten.

Hinweis: Bescheid vom Jobcenter erhalten?

Dann wenden Sie sich an hartz4widerspruch.de. Unsere Partneranwälte überprüfen Ihren Bescheid für Sie kostenlos, damit Sie erhalten, was Ihnen rechtmäßig zusteht.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Aufgrund von Corona: Jobcenter muss zu hohe Miete weiterhin übernehmen“

  1. Es ist schlichtweg eine Frechheit – das der Kinderbonus erst ab September ( in Raten ) gezahlt wird.
    Was bilden sich die Großverdiener in der Regierung eigentlich ein – lassen die Ärmsten der Armen hängen – zu einem Zeitpunkt – wo das Geld dringend gebraucht wird.
    Warum gehen die Menschen nicht nach Berlin – um den Verantwortlichen Dampf zu machen ?
    Die Grünen,Linken,Verbände usw. ziehen den Kopf ein ( um nicht ein anderes Wort zu verwenden ) .

    Bert De Münch

  2. Sehr geehrten Ich bekomme von Jobcenter 460 € monatlich davon muss ich 150€ an Strom bezahlen also bleibt bei mir zum Leben 310€ müssen die Jobcenter nicht entgegen kommen.bitte ich um Ihre Hilfe.vielen dank voraus

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