Jobcenter Wetterau: Geschäftsstelle Büdingen

 

Die Stadt Büdingen liegt mit ihren rund 22.400 Einwohnern im Wetteraukreis des Bundeslan-des Hessen. Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 686 Personen arbeitslos. Die Stadt Büdingen macht ca. 7,4% der Gesamtbevölkerung des zugehörigen Kreises Wetteraukreis und etwa 9,2% der dort lebenden Arbeitslosen aus.

Wann zählt Ihr Kind zur Bedarfsgemeinschaft?

Ihr Kind zählt zur Bedarfsgemeinschaft, wenn es grundsätzlich bei Ihnen lebt. Allerdings gibt es Einschränkungen; beispielsweise darf das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterhin darf es nicht verheiratet sein und selbst nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Der Wetteraukreis hatte Ende des Jahres 2016 einen Bestand an zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften von 8.236.

Wissenswertes für Eltern mit eigenem Einkommen

Eine monatliche Pauschale von 30,- Euro steht Ihnen zusätzlich zu den monatlichen Leistungen zu, wenn Ihr Kind selbst über ein ausreichendes Einkommen verfügt, also nicht hilfebedürftig ist. Der Grund dafür ist, dass Ihnen der überschüssige Betrag, welchen Ihr Kind verdient, als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Sobald dies der Fall ist, muss das Jobcenter Ihnen die Pauschale zahlen.

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Kontakt

 

Jobcenter Wetterau: Geschäftsstelle Büdingen Gymnasiumstraße 2 63654 Büdingen
Telefon: 06042 957-0
Fax: 06042 / 957 – 120
Webseite: https://www.jobcenter-wetterau.de/

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:00–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:30 Uhr

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