Jobcenter Bayreuth Stadt

 

Die zehntgrößte Stadt Bayern zählte 2015 ca. 72.000 Einwohner. Davon waren 1.973 im August 2017 arbeitslos gemeldet. Die oberfränkische Studentenstadt kam daher auf eine Ar-beitslosenquote von 5,0%. Im Vergleich zu Bayern liegt die Quote deutlich höher, denn zur selben Zeit lag die Arbeitslosenquote im gesamten Bundesland bei 3,2%.

Das Jobcenter Bayreuth kann auch anders

Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter der Stadt Bayreuth innerhalb eines Jahres 720 neue Sanktionen ausgesprochen. Im Jahr 2015 waren beispielsweise durchschnittlich 2.172 Personen arbeitslos gemeldet. Die eben genannten Sanktionen kürzten die Gesamtleistungen im Durchschnitt um über ein Viertel (26,7%). Das entspricht etwa 149,- EUR pro Monat.

Was das Jobcenter tun muss, bevor es deine Leistung kürzen darf

Sie haben eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Das bedeutet zur Bearbeitung Ihres  Hartz-IV-Antrags müssen Sie Ihrem Jobcenter bestimmte Unterlagen von zukommen lassen. Wenn Sie diese nicht einreichen, kann Ihr Bescheid abgelehnt werden oder Sie können sogar sanktioniert werden. Allerdings muss Sie das Jobcenter Bayreuth vollständig über diese Mitwirkungspflicht aufklären. Wenn dies nicht oder nur unzureichend der Fall war, darf Sie das Jobcenter nicht sanktionieren.

Kostenlos Bescheid von Jobcenter Bayreuth Stadt prüfen lassen:

 

Kontakt

 

Jobcenter Bayreuth Stadt Spinnereistr 6/8 95445 Bayreuth
Telefon: 0921/151227-0
Fax: 0921 / 151277170
Webseite: http://www.jobcenter-bayreuth-stadt.de/

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–13:00 Uhr
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