Jobcenter Mayen-Koblenz Andernach

 

Kontakt

  • Jobcenter Mayen-Koblenz Andernach
  • Adresse: Hohenfelder Straße 17-19, 56068 Koblenz
  • Telefon: 0261 / 988663 – 0
  • Fax: 0261 / 988 663 – 69
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00-12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00-12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00-12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00-12:30 Uhr
  • Freitag: 08:00-12:30 Uhr
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Über das Jobcenter Mayen-Koblenz Andernach

Obwohl die Stadt Koblenz nicht mehr zum Landkreis Mayen-Koblenz gehört, befindet sich in Koblenz eine Geschäftsstelle. In dem einwohnerstärksten Landkreis von Rheinland-Pfalz leben etwa 212.000 Menschen, von denen im Jahr 2016 durchschnittlich ca. 4.500 Menschen arbeitslos gemeldet waren.

So gehen die Jobcenter in Rheinland-Pfalz mit ihren Kunden um

Im Jahr 2016 ergingen in Rheinland-Pfalz rund neue 36.800 Sanktionen gegen Kunden der Job-center. Dabei wurden die Leistungen durchschnittlich um 21,0 % gekürzt. Das entspricht 113,- Euro. Da Hartz 4 aber die Grundsicherung darstellt, trifft ein Fünftel Einkommensverlust die Empfänger ziemlich hart. Besonders dann, wenn die Sanktion über mehrere Wochen oder Monate ergeht.

Grundwissen für Hartz 4-Empfänger

Jeder Sanktionsbescheid deines Jobcenters muss eine Begründung enthalten. Fehlt diese Begründung, muss sie nachträglich ergänzt werden. Das Jobcenter hat die Möglichkeit die Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen. Eine längere Laufzeit muss allerdings auch begründet werden.