Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Müllheim

 

Kontakt

  • Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Müllheim
  • Adresse: Werderstraße 34, 79379 Müllheim
  • Telefon: 07631 74799-100
  • Fax: 07631 / 74799 -123
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 07:45–11:00 Uhr
  • Dienstag: 07:45–11:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:45–11:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:45–11:00 und 13:00–15:30 Uhr
  • Freitag: 07:45–11:00 Uhr
Unser Service für Sie
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Über das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Müllheim

Das Jobcenter ist zuständig für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Dieser liegt im Südwesten Baden-Württembergs und umfasst 50 Städte und Gemeinden mit 133 Ortsteilen. Insgesamt beheimatet der Landkreis 257.343 Einwohner. Zahlen, Daten, Fakten Von den Einwohnern waren im Juni 2017 insgesamt 8.996 Menschen Leistungen nach dem SGB II bezogen. Diese lebten zusammen in 4.668 Bedarfsgemeinschaften. Insgesamt gab es im September 2017 4.190 Arbeitslose nach dem SGB II und SGB III. Daraus ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 2,9 % im Verhältnis zu den Erwerbstätigen. Zudem gab es 5.907 Unterbeschäftigte (ohne Kurzarbeit).

Gib fehlerhaften Bescheiden keine Chance

Fehlerhafte Bescheide gibt es immer wieder. Häufigste Ursache sind Flüchtigkeitsfehler überarbeiteter MitarbeiterInnen oder die falsche Anwendung des sich ständig wandelnden Sozialrechts. Viele Widersprüche richten sich gegen Aufhebungen und Erstattungen. Nur wenige der Beanstandungen werden zurückgewiesen. Das zeigt: Lieber einmal zu viel Widerspruch einlegen, als einmal zu wenig. Geben Sie fehlerhaften Bescheiden keine Chance und lassen Sie jeden Bescheid am besten kostenlos von aufs Sozialrecht spezialisierte Anwälten bzw. Anwältinnen prüfen überprüfen.

Sozialbetrug wird bestraft

Ein Beispiel für Sozialbetrug: Weil er über einen Zeitraum von drei Monaten Lohn bezogen, gleichzeitig aber Arbeitslosengeld (jetzt Bürgergeld) vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald erhalten hatte, verurteilte das Amtsgericht Breisach einen 40-jährigen Mann aus dem Raum Breisach rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen. Der Mann hatte seine Beschäftigung bewusst verschwiegen und den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Dem Jobcenter war hierdurch ein Schaden in Höhe von 3.300 Euro entstanden. Auch diesen Betrag hat der Mann zurückzahlen müssen.

Die Standorte des Jobcenters befinden sich in: