Die vom Jobcenter Göttingen ermittelten Kosten für eine Unterkunft, genügen nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sogenanntes schlüssiges Konzept. So lautet ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Geklagt hatte eine Hartz 4-Bezieherin, die Geld für ihre Miete zuzahlen sollte.