Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Aufgrund eines aktuellen Falles gehen wir heute der Frage nach, ob der Grundsatz „Kinder haften nicht für ihre Eltern“ auch für das Jobcenter gilt. Die Antwort vorweg: Ja! Es gibt keine Haftung seitens der Kinder gegenüber den Eltern, deshalb kann das Jobcenter das Einkommen der Kinder auch nicht anrechnen.

Ausbildungsgeld des Kindes wurde angerechnet

Die Ausgangssituation in unserem Fall war so: Ein alleinerziehender Vater wohnt mit seinen vier Kindern zusammen. Sie beziehen als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4-Leistungen vom Jobcenter. Eines der Kinder verdient in seiner Ausbildung 1000 EUR monatlich und das Jobcenter rechnet dem Vater 100 EUR des Einkommens an.

Somit musste das Kind in unserem Fall faktisch für seinen Vater haften – obwohl der Grundsatz eindeutig lautet, dass Kinder nicht für ihre Eltern haften bzw. nicht für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind. Diesen Grundsatz schien das Jobcenter hier zu ignorieren. Es stellt sich also die Frage: Gilt beim Jobcenter etwas anderes?

Achtung: Kinder müssen kein Geld an Eltern abgeben

Auch wenn die Eltern Hartz 4 beziehen, muss ein Kind, das Geld verdient, nichts davon an die Eltern abgeben. Das Einkommen, das das Kind erzielt, darf im Bescheid nicht auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. Das Jobcenter hatte hier wohl Vater und Kind vertauscht – anders ist der Fall nicht zu erklären.

Gesetzliche Lage erscheint kompliziert

In diesem Fall treffen scheinbar widersprüchliche gesetzliche Regelungen aufeinander. Liest man das Gesetz jedoch genau, ist das Ergebnis eindeutig. Die Lösung ergibt sich aus den §§ 7, 9 und 11 des SGB II. Denn § 7 Abs. 4 legt fest, dass Kinder, die genug Geld verdienen, um ihren Bedarf selber zu decken, nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass die Bedarfsgemeinschaft weniger Leistung erhält – die Zahlungen für das Kind entfallen.

Dadurch gewährleistet das SGB II, dass durch den Ausschluss des Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft eben auch kein Einkommen des Kindes für die Eltern zur Verfügung steht. Deutlicher wird es nochmal in § 9 Abs. 2, der klar stellt, dass das Einkommen der Eltern auch für die Kinder zur Verfügung stehen muss. Kein Wort vom umgekehrten Fall.

Jobcenter darf Unterhaltszahlungen vermuten – aber nicht als gegeben voraussetzen

In § 9 Abs. 5 heißt es allerdings auch, dass das Jobcenter vermuten darf, dass Hilfebedürftige Unterhalt von Verwandten oder Verschwägerten bekommen, wenn sie in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Das bedeutet aber keine Unterhaltspflicht durch die Hintertür. Wenn das Jobcenter keine Hinweise hat, dass das Kind tatsächlich Unterhalt an seine Eltern zahlt, reicht es in der Regel aus, das dem Sachbearbeiter so mitzuteilen.

Hinweis: Unterhalt ist nicht das gleiche wie Anrechnung innerhalb einer BG

Unterhalt ist eine Leistung, die quasi über die Grenzen von Bedarfsgemeinschaften hinweg gezahlt wird. Dafür gelten andere Regeln als für die Anrechnung von Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Der Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen ist höher als der Regelbedarf, den das Jobcenter veranschlagt. Es darf also nicht einfach das Einkommen, das den Regelsatz übersteigt, als Unterhalt anrechnen.

Ausnahme Kindergeld

Der Grundsatz, dass kein Geld der Kinder auf die Eltern übertragen werden darf, hat eine kleine Ausnahme für das Kindergeld. Die gesetzliche Regelung besagt, sollte ein Kind so viel Geld verdienen, dass es nicht mehr hilfebedürftig ist, so steht das Kindergeld den Eltern zu (§ 11 Abs. 1 SGB II). In unserem Fall kam es darauf jedoch nicht an, da das Kind kein Kindergeld mehr bekam.

Der Fall zeigt, wie scheinbar widersprüchliche Regelungen am Ende doch eine eindeutige Rechtslage ergeben. Wenn Jobcenter-Mitarbeiter die Gesetze nicht genau kennen oder falsch anwenden, entstehen bei den Bescheiden Fehler. Meistens führen diese Fehler dazu, dass Hartz 4-Beziehern zu wenig Geld ausgezahlt wird. Daher empfiehlt es sich jeden Bescheid von einem Experten überprüfen zu lassen.

 

Quellen:

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

122 Antworten auf „Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?“

  1. Meine Frau hat eine Beschäftigung aufgenommen Brutto 950, Netto 850. Ich habe leider kein Einkommen und wir haben ein 6 Jahre altes Kind.

    Es ist fuer uns klar, das wir einen Teil des Lohnes abgeben…nur die Höhe und die Zusammensetzung ist uns nicht “klar”, bzw. zu hoch.

    Wir sollen 228,88 € nachzahlen. Was wir für zu hoch empfinden.
    850-(451(Bürgergeld)-100 Freibetrag)=rund 300 €. 30% (von welchem Betrag)?
    Darf man zusätzlich behalten… wären bei 300 € rund 90 € ..= 210€ Nachzahlung
    bei den 850 Netto= 255 € behalten (+451 Bürgergeld+100Freibetrag=806€= 44 € Nachzahlung).
    oder gar bei den 950€ =286,50€ behalten (+451+100 Freibetrag=838,50=12,50€ Nachzahlung.
    Bei allen 3 Berechnungen kommen wir auf jeweils Kleinere Beträge.
    Wie hoch wäre ein “angemessener” Betrag…bei diesen informationen?

    1. Hallo Philip,
      um hier eine verlässliche Einschätzung geben zu können, lassen Sie den Erstattungsbescheid ein mal von unseren Partneranwälten prüfen. Wichtig ist nur, dass der Bescheid aktuell (nicht älter als einen Monat) ist. Werden Fehler entdeckt, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

  2. Hallo,
    ich, 15 Jahre, möchte gerne ein minijob anfangen, indem ich 480-520€ Gehalt im Monat bekommen würde. Meine Familie bekommt von Stadt Geld, daher wollte ich fragen, ob wenn ich den Job anfange uns Geld abgezogen wird? Oder ob sich nichts ändert?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Alina,
      ausgehend davon, dass du noch zur Schule geht, darf ein Einkommen bis 520 EUR bei Bürgergeld-Bezug nicht angerechnet werden. Sollte aber aus einem Bescheid hervorgehen, dass das Jobcenter doch etwas abzieht, sollten deine Eltern den einmal von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Die sorgen dann dafür, dass das korrigiert wird. Das alles ist für euch kostenlos.
      Viele Grüße

  3. Laut Internet wird das Geld für eine Berufsvorbereitungsmassnahme nicht angerechnet. Uns wird aber das Geld 250 sowie die Fahrtkosten 138 Euro angerechnet. Abzüglich der 100 Euro Freibetrag. Er hat noch nicht mal einen Bescheid davon bekommen und das Jobcenter hat ohne einen Ton das Geld von der Arbeitsagentur einbehalten. Ist das so korrekt? Ab Mai bekomme ich jetzt weniger und mein Sohn hat wieder kein Geld bekommen. Das kann doch nicht rechtens sein.

  4. Hallo ich bin alleinerziehende mama von 2Mädels und hab eine frage wieviel bekomme ich abgezogen da meine Tochter teilzeit arbeitet und 920 raus bekomt wieviel bekomme ich für sie noch und wieviel wird abgezogen

    1. Hallo Martina,
      das Einkommen Ihrer Tochter dürfte sich nicht mindernd auf Ihren eigenen Anspruch auswirken. Wohl aber auf ihren eigenen. Das kann unter Umständen auch bedeuten, dass Ihre Tochter anteilig ihre Mietkosten bzw. KdU selbst tragen muss, was sich dann natürlich Bezüge schmälert. Pauschal können wir Ihnen jedoch keine Auskunft geben. Sofern Sie einen aktuellen Bescheid haben, der nicht älter als einen Monat ist, lassen Sie den gerne einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Decken sie Fehler auf, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

  5. Hallo alle zusammen….meine Frage
    Ich bin alleinerziehende mit 3 minderjährigen Kindern im Haushalt. Der ihr Einkommen besteht neben dem Kindergeld, aus Unterhalt und Unterhaltsvorschuss. Alle drei Kinder haben somit keinerlei Bedarf , wegen fehlender Hilfebedürftigkeit. Im Bescheid bezieht sich das Jobcenter auf den §§ 7 als Rechnungsgrundlage und auf den § 9 SGB 2 bei prozentualer Verteilung des Einkommens. Mir wird der gesamte Betrag aller drei Kinder gegen gerechnet. Ist das rechtens ?

    1. Hallo Brit,
      leider lässt sich das ohne Blick in die Unterlagen schlecht beurteilen. Lassen Sie den entsprechenden Bescheid deshalb von unseren https://hartz4widerspruch.de/validieren/. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Werden Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  6. Frage : Mein Sohn, minderjährig, lebt bei meiner gesch. Frau und war zeitweilig in temp. Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Umgangsrechtes. Vor 3 Monaten begann er einen Minijob in einem ansässigen Discounter. Jetzt meldet sich mein zuständiges Jobcenter und möchte Konteneinsicht auf das Konto meines Sohnes, den Arbeitsvertrag, Einkommensbescheinigungen. Ich habe darauf keinen Zugriff, den hat meine Ex-Frau bei der er auch gemeldet ist. Dies teilte ich dem Jobcenter auch so mit. Jetzt wird mir mit Sanktionen gedroht..
    Ist dies zulässig? Wie soll ich Unterlagen beibringen die mir nicht vorliegen und auf die ich keinen Zugriff habe?

    1. Hallo Michael,
      sicherlich wird Ihnen Ihr Sohn die geforderten Unterlagen aushändigen können. Andernfalls bitten Sie Ihre Exfrau darum.
      Viele Grüße

  7. Hallo, ich bin 28 Jahre & verdiene rund 1400€, meine Mutter lebt von Hartz IV & wir wohnen zusammen. Ich zahle die Hälfte der Miete & habe schon vor über einem Jahr beim Amt eine schriftliche Erklärung eingereicht, dass ich keinen Angaben über mein Gehalt machen möchte, weil ich aus persönlichen Gründen nicht für meine Mutter aufkommen möchte. Da hieß es, das würde ausreichen & keine Probleme geben. Heute, nach über einem Jahr, hieß es plötzlich dass meine Mutter kein Geld mehr bekommt, so lange ich nicht vorweise wie viel ich verdiene. Muss ich das wirklich offen legen, damit ihr weiterhin Hartz IV bewilligt wird obwohl es vorher hieß es sei nicht nötig? 1400€ sind bei weitem nicht genug Geld um für zwei Personen aufzukommen, Miete zu zahlen & dann noch für ein eigenes Leben zu sparen. Ich hab das Gefühl, die wollen gar nicht dass man aus der Armut raus kommt & das, obwohl Kinder überhaupt nichts dafür können in sozialschwache Familien geboren zu werden.

    1. Hallo Vicky,
      erklären Sie dem Jobcenter erneut, dass Sie in keiner Weise für Ihre Mutter finanziell aufkommen und sie beide auch sonst weder gemeinsam haushalten noch wirtschaften. Daran müssen Sie sich aber auch halten. Bedeutet: Keine gemeinsamen Einkäufe, strikte Trennung von Konten etc. Sie bzw. Ihre Mutter darf dem Jobcenter keinen Grund geben, anzunehmen, dass es sich bei Ihnen um eine Haushaltsgemeinschaft handelt und dementsprechend Verantwortung füreinander übernommen wird.
      Erhält Ihre Mutter einen Bescheid, aus dem das hervorgeht und ihr dementsprechend Leistungen gekürzt werden, sollte sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    ich habe zwei Kinder,
    die Halbwaisenrente beziehen,
    beide noch minderjährig und haben einen anderen Nachnamen als ich, da ich mit meiner Freundin nicht verheiratet war.

    Die Halbwaisenrente wird komplett auf meinen Bedarf angerechnet.
    Ist das so rechtens?
    Es handelt sich doch um Einkommen der Kinder,
    oder sehe ich das falsch?

    mfG

    1. Hallo Jan,
      die Halbwaisenrechte ist auf den Bedarf Ihrer Kinder anzurechnen. Letztlich dürfte das aber keinen Unterschied machen.
      Viele Grüße

  9. Hallo ich und meine Frau bekommen harz4 zahlen 720 Miete wenn mein Sohn zu uns zieht er hat gute 2000 neto verdient er .
    Wie wird es bei jobcenter dan unsre Einkommen berechnet wie viel Miete wird er zahlen müssen was berechnet dan jobcenter für mich und meine Frau danke .

    1. Hallo Denis,
      davon ausgehend, dass Ihr Sohn unter 25 Jahre alt ist, darf sich sein Einkommen nicht auf Ihren Bedarf und den Ihrer Frau auswirken. Natürlich muss er aber für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Die Miete bzw. die Kosten der Unterkunft werden in dem Fall durch drei geteilt, zwei Drittel übernimmt das Jobcenter für Sie und Ihre Frau, für das letzte Drittel muss Ihr Sohn aufkommen.
      Viele Grüße

  10. Hallo Ich habe eine Frage wir sind eine Familie 2 Erwachsene 4 Kinder 2 davon über 18 wir bekommen bürgergeld mein Sohn 19 arbeitet bekommt sehr gutes Gehalt da er zu Hause wohnt wird das angerechnet aber er gib zu Hause nicht 1 Euro ab er versteht das nicht das sein Lohn auf uns angerechnet wird was für Möglichkeiten habe ich damit mir das jobcenter sein Lohn nicht anrechnen.

    1. Hallo A.K.,
      das Gehalt Ihres Sohnes darf nicht auf Ihren Bezug angerechnet werden. Vermutlich wird es das auch nicht. Tatsächlich aber können Ihnen Leistungen bei den Kosten der Unterkunft abgezogen werden. Denn: Mit seinem Gehalt muss Ihr Sohn auch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Das bedeutet, dass er auch seinen Teil der Miet- und Heizkosten selbst tragen muss. Diese Abzüge werden oft mit Abzügen beim Regelbedarf verwechselt.
      Um Fehler durch das Jobcenter aber gänzlich auszuschließen, lassen Sie den entsprechenden Bescheid gerne durch unsere Partneranwälte prüfen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid aktuell sein muss (nicht älter als einen Monat). Werden Fehler gefunden, folgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

    2. Hallo zusammen habe eine frage
      Wenn meine Mama Sozialhilfe Empfänger ist ,und mein Bruder der 30 jahre alt ist selber verdient gut darf er mit meine Mama zusammen einziehen

    3. Hallo Natalia,
      leider können wir in Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfe nicht weiterhelfen. Unsere Dienstleistung bezieht sich ausschließlich auf Bürgergeld-Leistungen nach dem SGB II. Bitte wenden Sie sich an eine Sozialberatung.
      Viele Grüße

  11. Hallo,
    Meine Freundin 17 möchte gerne von zuhause ausziehen sobald sie 18 ist und eine Ausbildung anfangen, ihre Eltern beziehen Hartz IV, sie meinte dass ihr gesagt wurde, dass sie, wenn sie ausziehen und selbst Geld verdienen sollte, einen Teil des Geldes an die Eltern abgeben muss nun sind wir uns beide jedoch nicht sicher ob sie nun den Unterhalt ihrer Eltern zahlen muss oder nicht. Haben Sie da vielleicht eine eindeutigere Antwort für uns? Ich danke ihnen schonmal falls sie uns weiterhelfen können.

    1. Hallo Kevin,
      nein, sie muss keinen Unterhalt an ihre Eltern zahlen. Voraussetzung für ihren Auszug ist allerdings, dass Sie ihren Lebensunterhalt komplett selbst bestreiten kann und in keiner Weise auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen ist. Anderenfalls braucht es die Zustimmung vom Jobcenter für den Umzug, der wiederum begründet sein muss. Allein der Wille auszuziehen, stellt dabei keinen ausreichenden Grund dar.
      Viele Grüße

  12. Hallo, ich bin leider auf Jobcenter angewiesen. Ich lebe alleine mit meinem Sohn 11 Jahre, Vater zahlt Unterhalt und wir bekommen Kinderwohngeld. Da mein Sohn Unterhalt bekommt, wird er nur als Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt. Nun zu meiner Frage, Mal steht das Kindergeld bei meinem Sohn drauf und bei mir nur 30 Euro ca., auf einem anderen Bescheid steht es bei mir drauf und bei meinem Sohn nur ca. 30 Euro. Warum wird das mal bei Ihm angerechnet und mal bei mir?

    1. Hallo,
      leider können wir Ihnen darauf keine pauschale Antwort liefern. Deshalb unser Rat: Lassen Sie den aktuellen Bescheid einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie gehen der Sache auf den Grund. Einzige Voraussetzung ist, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat sein darf.
      Viele Grüße

  13. Mein Kind 11Jahre erhält (erhielt früher Unterhalt)jetzt UHV. , Kindergeld ,Wohngeldzuschuss .Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter,die Miete wird voll anerkannt & aufgeteilt auf und Beide, ausgezahlt wird tatsächlich nur mein Mietanteil.Wie verhält es sich mit einem BK . Guthaben , darf dieses mir voll angerechnet werden?( Sowohl auf meine KDU kosten/&meinen Regelsatz).Mein Kind muss trotz Wohngeldzuschuss,noch einen Teil der Miete aus seinem Einkommen( Kindergeld ,UH. / bzw.UHV) zahlen.Steht ihm dann nicht ein Teil der Gutschrift zu?

    1. Hallo F.,
      die Gutschrift wird anteilig, sprich zur Hälfte, auf Ihren Bedarf angerechnet.
      Viele Grüße

  14. Bin Bürgergeld Empfängerin und meine Tochter beendet ihre Ausbildung im Sommer. Mein 9 jährige Sohn geht noch zu Schule, muss meine Tochter dann aus Ihrem Lohn für uns zukommen wenn Sie nicht ausziehen möchte. Welcher Anwalt könnte mir dabei helfen?

    1. Hallo Marisa,
      nein, das Einkommen Ihrer Tochter kann nicht auf Ihren Bedarf angerechnet werden. Allerdings muss Ihre Tochter für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, weshalb es zu einer Kürzung der Mietkosten kommen dürfte, wenn nicht ohnehin schon geschehen. Erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter, der Leistungskürzungen enthält, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  15. Hallo

    Mein Sohn macht eine Lehre u verdient 835€ netto. Bekomme vom jc nur noch 60,14€. Muss er meinen regelsatz jetzt zahlen ? Also ja dann auch Strom etc. Versteh ich nicht. Miete bekommen wir komplett gezahlt.

    1. F´Hallo M. Fuchs,
      nein, sein Ausbildungsgehalt darf nicht auf Ihren Regelsatz angerechnet werden. Wohl aber wird das Jobcenter Anpassungen bei der Miete vornehmen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung wird Widersprich eingelegt.
      Viele Grüße

  16. Ich wohne mit meinen Sohn 19 Jahre zusammen, mir wurde mein Regelsatz gekürzt, auf 147 Euro weil mein Sohn eine Lehrstelle begonnen hast ,ist dies rechtes????

    1. Hallo Martina,
      das Jobcenter darf das Einkommen Ihres Sohnes nicht auf Ihren Regelsatz anrechnen. Wohl aber kann ihnen weniger zustehen, wenn Ihr Sohn so viel verdient, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann und somit auch seine Mietkosten selbst stemmen kann. In dem Fall stehen Ihnen weniger Mietkosten zu, da die anteilig auch auf ihn umgelegt werden.
      Um aber sicherzugehen, dass bei Ihnen das Jobcenter keinen Fehler gemacht hat, raten wir Ihnen dazu, Ihren Bescheid von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen. Wird ein Fehler festgestellt, folgt ein Widerspruch. Voraussetzung ist, dass der Bescheid aktuell ist, bedeutet: nicht älter als einen Monat.
      Viele Grüße

  17. Ich bin Alleinerziehend und wohne mit meinen 3Kindern eins von Ihnen ist 23jahre und verdient 1600euro netto,jetzt wurde sein Einkommen angerechnet und ich habe von Jobcenter 103euro erhalten.Ich weiß jetzt nicht wie ich Miete und all meine Fix kosten bezahlen soll??!!!

  18. Ich habe jetzt nur mal eine Frage bitte..
    Ich bin alleinerziehender Vater bekomme Hartz IV für mich und meiner Tochter..
    Meine Tochter fängt jetzt eine Lehre an ,
    Bekomme ich mein Hartz IV anspruch dann weiter?
    Nur sie wird doch dann abgezogen ,so als ob ich alleine leben würde
    oder ?
    LG Andy

    1. HILFEEE!
      Ich beziehe Bürgergeld und wohne mit meinem Sohn 28Jh in einer WHG,das Jobcenter zahlt mir nur 186,50meines Regelsatzes und behauptet da ja mein Sohn Geld verdient ist er verpflichtet Miete zu zahlen.Klar aber dann sollte es doch so sein,das dasJB nur die Hälfte der Miete zahlt und den Rest mein Sohn aber ich sollte doch den vollen Regelsatz von 502Eu bekommen oder nicht?Warum muss mir mein Kind jeden Monat den Differenz Betrag von seinem Einkommen zahlen??Das JB beharrt darauf ,das wäre richtig so aber hier steht was anderes .Kann mir jemand antworten,bitte
      Mein Sohn steht auch nicht im Bescheid und trotzdem wird es mir abgezogen .

    2. Hallo Edita,
      ob das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, lässt sich pauschal leider nicht sagen. Es braucht einen Blick in die Unterlagen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid zur Hand, der nicht älter als einen Monat ist, können Sie den gerne durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei Unstimmigkeiten wird Widerspruch eingelegt. Haben Sie keinen zur Hand, bleibt Ihnen die Option, einen Überprüfungsantrag zu stellen.
      Viele Grüße

  19. Hallo
    Ich habe einen 2 jährigen Sohn und für den bekomme ich Unterhaltsvorschuss in Höhe von 174 Euro und das Kindergeld 2019 Euro. Dieses wird voll als Einkommen angerechnet bei meinen Sohn und ich erhalte den geminderten Mietszuschuss vom Amt weil ich leider derzeit hartz 4 beziehe auf Grund der aktuellen Situation. Nun habe ich letztes Jahr meine Betriebskostenabrechnung erhalten mit einen Guthaben von 322 Euro. Nun will das Jobcenter das gesamte Geld zurück haben. Ist das wirklich rechtens obwohl ich aufgrund des sogennate Einkommens meines Sohnes nur den geminderten Mietszuschuss bekomme?!

  20. Hallo
    ich bekomme eine Erwerbslosenrente von 918 Euro mein 18 jähriger Sohn 378 Euro Hartz4 .
    haben nun eine Nebenkosten Rückerstattung 1178 Euro bekommen das Jobcenter rechnet 796 Euro an und streicht für Dezember komplett das Hartz4 und in für Januar 170 Euro somit muss ich auch das Kindergeld für Dezember zurück zahlen .ist das rechtens und kommt da nicht d § 11 SGB II zum tragen

    (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

  21. Ich lebe mit meinen Sohn 22 zusammen. Bisher hatte er einen 450€Job und ich erhielt n o ch Kindergeld. Da ich nur 358,00€ EU Rente habe erhielten wir bisher
    von der Arge. Seine 450€ wurden immer bis auf100€ angerechnet. Nun hat er nochmal einen 30 Std. Job und er hat mir schon angekündigt das er maximal die Hälfte der Miete zahlen wird. Da die Arge nun gar nichts mehr zahlen will w eis ich nicht so recht wie und o b es weitergehen soll. Ich kann meinen Sohn irgendwie auch Verst ehen. Durch dem das er fast nie Geld hat,hat sich sein Freundeskreis in Luft aufgelöst. Er soll mir nun Unterhalt zahlen.. Ich würde am liebsten vor Scham sterben. Arbeiten kann ich nicht,weil ich zu krank bin. Was soll ich bloß machen? Wenn die These, das Kinder nicht für ihren Eltern aufkommen m ü ß en stimmt, dann wäre ja bei uns etwas falsch gelaufen.

  22. Hallo.
    Sie sagen das einfach so, Kinder haften nicht für ihre Eltern… Ich wünschte, es wäre so. Überall sonst steht, Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft und dürfen auch nicht mehr als die üblichen 100€ dazu verdienen. Das Problem habe ich (jetzt 20) schon seit 5 Jahren und so wurde es auch immer gehandhabt – ich hatte schon 3 Jobs und immer wurde das meiste wieder abgezogen. Jetzt stehe ich wieder davor, nur, dass ich jetzt auch noch ein Auto davon finanzieren muss, da mein Vater verstorben ist (was für 100€ monatlich als Fahranfänger eigentlich unmöglich ist). Was kann ich da tun? Ist das rechtens? Gibt es einen Mindestbetrag, den ich verdienen muss, um nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zu gehören?

  23. Guten Tag!

    Ich heiße Max und meine Eltern bekommen Harzt 4. Wir leben getrennt und ich bin 34 Jahre alt.

    Frage: Wenn ich eine Wohnung auf Kredit kaufe, kann ich sie dann an meine Eltern vermieten, wenn ich ihr Sohn bin und sie Sozialhilfe (Hartz 4) bekommen? Wäre es nicht ein Problem und würde das JobCenter nicht verlangen, dass sie dort kostenlos wohnen oder wäre es egal, dass wir verwandt sind?

    Max Frolov

  24. Ich bin alleinerziehender Vater mit 4 Kindern.mein Tochter ist im 2 Lehrjahr und verdient ca 500€ im monat,mein sohn bekommt seit 2 monaten gar nichts weil aufgrund von vermutungen das er nicht zuhause ist wurden sein ihm zustehenden leistungen verwehrt,und wir haben gerade papierkrieg,und mein kleinster ist in ner 14 tagesstätte.ich bekomme das kindergeld und aktuell 200€ im monat.Miete wird übernommen,Das wärs momentan.ich kann mir nich mal ne brille fürs kind leisten.Arbeiten geht gar nicht,weil ich muss mich um die kinder kümmern.Tochter zb hatt jetzt wo ich schreibe fieber,wie soll ich weg?

  25. Hallo,
    ich bin entsetzt über soviel notwendige Fragen , wenn ihr den Leuten schon nicht antwortet, dann
    sagt ihnen wenigstens wie sie vielleicht zu ihrem Recht bzw. zur Beantwortung ihrer Fragen kommen.
    Ich empfinde regelrecht Ekel vor den Jobcentern wenn ich sehe wie die Leute finanziell vor vollendeten Tatsache gestellt werden.
    Ich weiß z.B. das die Caritas hier behilflich sein kann , aber man kann auch als H 4 Empfänger zum Amtsgericht gehen und einen Beratungshilfeschein beantragen. Man muss nur seinen ALG II Bescheid mitnehmen und sich ausweisen. Die meisten Rechtspfleger geben einen den Beratungshilfeschein gleich mit. Derzeit muss man bei einem Anwalt (ich empfehle einen Fachanwalt für Sozialrecht) 15 € zahlen,mit Glück gibt es auch Anwälte die darauf verzichten.
    Grüße an alle Hartz 4 Geschädigten
    Detlev K.

  26. Guten Abend,
    ich brauche auch Hilfe zu diesen Thema, aber blicke bei dem genannten Beispiel nicht 100% durch.
    Zurzeit lebe ich bei meiner Mutter, welche Harz IV bezieht. Ab August werde ich aber Vollzeit arbeiten und bekomme ca. 1800€ Netto. Während meiner Ausbildung wurde meiner Mutter auch schon sehr viel Geld gekürzt, knapp 500€. Mit meinen 1800€ wäre ich in der Lage unser beider Leben zu finanzieren, aber ist das wahr, dass meine Mutter dann gar nichts mehr bekommt? Und ich absolut alles von meinem Hart erarbeiteten Geld hergeben muss? Weil, dann kann ich ja genau so gut auch Harz IV Empfänger werden oder Arbeitslos. Würde sich für mich im Prinzip mehr lohnen, weil ich arbeite ja nicht aus Spaß.
    Liebe Grüße 🙂

  27. Kann es sein, dass man mit §7 Abs. 4 SGB II eigentlich § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II meint? Was §11 da zu suchen hat ist mir auch nicht so ganz klar.

    mfg

  28. Hallo, unzwar sind meine Eltern seit einigen Monaten schon arbeitslos. Ich möchte jedoch bald einen Minijob auf 450-euro basis anfangen. Wird das Geld was ich verdiene dann angerechnet?

  29. Hallo!
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, denn ich bin am verzweifeln. Ich und mein Sohn (16) beziehen Hartz4 bzw ich gehe noch auf MInijob-Basis (350,-€ monatlich) arbeiten. Zusammen hatten wir ein Einkommen von 734 € plus Kindergeld.
    Mein Sohn hat am 1.9. die Ausbildung begonnen, und nun rechnet de Arge mir sein Gehalt voll an, so dass ich auf monatlich 239 € komme. Das schlimme ist, das erste Gehalt bekommt mein Sohn erst am 15.10. aber die Arge hat direkt zum 1.9. mit der Änderung der Zahlung begonnen, so dass ich nicht mal jetzt die Miete überweisen kann. Das kann doch nicht angehen das die uns für 6 Wochen hier komplett hängen lassen!!! Zumal im Änderungsbescheid schon von 900 € bruttogehalt von meinem Sohn ausgegangen wird, dabei liegt der Arge noch nicht mal der Ausbildungsvertrag vor. Ich finde es den Gipfel.
    Was kann ich tun? Auf jeden Fall werde ich morgen in der Leistungsabteilung vorsprechen, denn ich hatte voll mit der Auszahlung gerechnet. Wenn die Arge da nicht einlenkt, bekomme ich nicht mal mehr die Miete bezahlt diesen Monat. Und für alle, die nun sagen, man hätte sich vorher Geld beiseite legen müssen…blablabla. Mein Sohn hat überraschend erst vor 14 Tagen den Vertrag unterschrieben, worüber wir sehr glücklich sind. Es kann doch nicht sein, das Kinder für ihre Eltern finanziell aufkommen müssen, oder? Gibt es einen Weg meinen Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft zu nehmen?
    Ich bitte Sie, helfenSie uns!

  30. mal im ernst …….. da suchen sich jugendliche eine lehrstelle (im regelfall) gehen nicht klauen oder mit drogen handeln und dürfen nicht mal das bissle kohle bahalten um im jahr mal n billigen urlaub zu machen oder mal einen drauff zu machen ………. in unserem fall wird meinem grossen sohn über die hälfte seines 450 euro lehrlingentgeldes abgezogen weil ich wegen seines behinderten bruders nicht arbeiten DARF ……… und dann sind politiker und angestellte des jobcenters noch zu feige es ihm ins gesicht zu erklären warum er so assozial und menschenverachtend behandelt wird ………….. ich schreib hir mal eine mail rein Bleissy@Googlemail.de für menschen die eventuell mal zu protesten bereit wären …….. danke auch an alle die diese lobbyisten vereine immer und immer wieder wählen

  31. Genau in der Situation bin ich gerade .
    Mein Sohn ist seit 17.07.,18jahre und hat am 13.08.eine Ausbildung angefangen ,er bekommt 805 € brutto und 188€ Halbwaisenrente .
    Bisher bekommen wir ca 535 € vom Amt jetzt wurde es für september auf ca 250 gesenkt und ab Oktober auf 30 und januar 0.
    Wohlgemerkt hängen wir nur am Amt weil ich seit 2007 Leistungen zur Teilhabe der Rentenkasse beziehe wegen Krankheit.
    Man will seinen Sohn ein vernünftiges Leben ermöglichen ,der seit 7,5jahren keine Mutter mehr hat und dann so was .Irgendwas läuft da gewaltig verkehrt.

  32. Meine Tochter geht ab diesen Monat arbeiten.1100netto.Sie ist fast 23j.Wohnt noch bei mir und meinem behinderten Sohn(DOWN SYNDROM)Wird das ganze Geld jetzt ANGERECHNET?Ich kann dich nicht verlangen das mein Kind Schichten arbeitet und den Lohn dann mir geben muss.Damit könnte ich garnicht leben.Darf sie zu ihrem Freund ziehen auch wenn sie noch nicht 25j.ist?Dann hätte sie wenigstens das hart verdiente Geld für. sich😐

  33. Hallo!

    Meine Mutter bezieht Arbeitslosengeld II, ich lebe mit ihr zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Nächstes Jahr möchte ich allerdings eine Ausbildung anfangen. Brutto wäre es im Monat ca. 1000€. Wie wird das Geld angerechnet? Wie viel bleibt mir letztendlich zur Verfügung?

    Freundlichen Gruß

  34. Guten Morgen!
    Ich verdiene unterschiedlich von 480 bis 570 pro Monat. Mein Lebenspartner ist arbeitslos aus gesundheitlichen Gründen. Im Jobzenter haben uns vor der Wahl gestellt, ich suche mir 2. Job oder wir melden kleine Gewerbe an. Das letzte haben wir.
    Mein Lebenspartner ist dazu gekommen wo meine Kinder schon groß waren, also haben die mit ihm gaar nichts zu tun.
    Mein Sohn (27 J.) lebt mit uns in eine Wohnung. Der arbeitet und verdient sein Geld für sich selber.
    Seit dem er arbeitet rechnet das Arbeitsamt sein Lohn mit, und wir bekommen mehr als 100 € weniger pro Monat.
    Der wohnt in 2. Etage , nur haben wir ein Eingang und eine Küche im Haus, Bad getrennt. Jobcenter sagt wir müssen getrennte Eingänge haben.
    Mitte teilen wir dürch 3 Personen.
    Ab Mai 2018 will Jobzenter uns kein Geld Zahlen bevor wir alle Eingaben von meinen Sohn abgegeben haben, Arbeitslohn(haben wir immer abgegeben), seine Ausgaben u.s.w.
    Und jetzt kommt noch härter, die verlangen seine Kontoauszuge lückenlos für letzte 6 Manate, und Autobewertung von seinem Auto.
    Im Gesetz steht das ab 25. Lebensjahr geht er automatisch von Bedarfsgemeinschaft ab.

    Darf Jobzenter alles von uns verlangen und mein Sohn mit berechnen?

    Danke Ihnen für die Antwort in vorraus.

  35. Hallo,
    Ich bin 17 Jahre jung und in der Ausbildung.
    Ich verdiene netto 550€ im Monat und muss laut meiner Mutter 350€ jeden Monat bei ihr abgeben weil ich angeblich voll mit angerechnet werde…
    In unserem Haushalt lebt nur noch mein kleinerer bruder (13 Jahre)

    Hat das alles so seine Richtigkeit ?

    Ps. Zur zeit bekommt meine Mutter Harz 4

    1. Habe das letztens mal bei meiner Sachbearbeiterin hinterfragt.
      Du musst das so sehen, deine Eltern bekommen für dich extra vom Jobcenter ungefähr 300€.

      Wenn du Geld verdienst, sind 100€ komplett frei. Die kannst du behalten und musst nichts abgeben.
      Wenn du über 100€, also sagen wir als Beispiel 200€ verdienst, sind nur noch 20% davon frei für dich!

      Sie hatte mir außerdem gesagt, dass es aber eine Sonderregelung für Azubis gibt.
      Wenn du genug Geld verdienst, um aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten (bei mir wären es 290€)
      Dann werden diese 290€ angerechnet (quasi von meinen Eltern abgezogen und ich gebe ihnen diese von meinem Geld) aber du bist dann egal wie viel du verdienst, aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

      Beispiel: Deine Eltern bekommen 300€ für dich im Monat. Bei deiner Ausbildung verdienst du 600€ jeden Monat. Dadurch, dass du genug verdienst um deinen Bedarf aus der Bedarfsgemeinschaft zu streichen, darfst du 300€ behalten und gibst deinen Eltern 300€, die sie weniger bekommen.

      Das gute daran ist, wenn du jetzt im nächsten Ausbildungsjahr 800€ verdienen würdest, würden trotzdem nur die 300€ angerechnet werden, da du aus der Bedarfsgemeinschaft raus bist.

  36. Guten Tag ,
    Ich hätte da mal eine frage und zwar bekommt meine mutter eine aufstockung von der arge da sie zu wenig verdient und ich (20) verdiene 1.200€ c.a laut der Berechnung von der arge muss ich ihr von dem Geld 800€ abgeben . In dem Haushalt lebt noch meine kleine Schwester (13) aber wie ich es hier lese dürfte mein Einkommen nicht mit berechnet werden ? Kann ich dagegen angehen oder muss ich meiner Mutter das Geld weiter zahlen ? Danke schonmal im voraus

  37. Hallo, meine Tochter (16 J.) möchte gern einen 400€ Job annehmen (neben der Schule), um sich eine Reise zu finanzieren. Wie ich das hier aber mitbekommen habe, wird mir das Geld voll angerechnet und abgezogen. Jetzt muss ich ihr sagen, dass sie dann fast umsonst arbeiten würde…daraufhin ist sie auf mich wütend, warum ich Hartz 4 beziehe. Es ist einfach alles so widersinnig!!! Anstatt froh zu sein, dass Kinder arbeiten wollen, werden sie bestraft oder in Untätigkeit gehalten.

  38. Guten Abend,
    ich bin war alleineziehend. Seit mitte August studiert mein Sohn 20 Jahre alt , in den Niederlanden.
    Er bekommt auch Bafög.
    Seit Jan.2017 bin ich Arbeitslos € 764,40 und muß jetzt seit ende Aug. aufstocken.
    Meine Miete beträgt € 700,00 warm.
    Das Kindergeld meines Sohnes sowie der Unterhalt läuft aus technischen Gründen weiter über mein Konto. Allerdings leite ich diese Beträge weiter an meinen Sohn.
    Ich habe eine Bewilligung von € 105,77 für 08/17 und mein Sohn von € 0,63
    So wie es aussieht bezieht die Arge meinen Sohn, mit in die Bedarfsgemeinschaft ein, obwohl er
    nicht mehr zu Hause wohnt.
    Der Bewilligungsbescheid ist am 19.10.17 eingegangen.
    Kann ich dagegen Widerspruch einlegen?

    Vielen Dank im Voraus

  39. Hallo,

    ich bin 25Jahre alt und wohne mit meinen Eltern zusammen mein Vater hat einen 450 Euro Job. Seit August mache ich ein Praktikum und verdiene über 1500€. ich gehöre der Bedarfsgemeinschaft NICHT an jedoch Lebe ich noch zuhause. Beziehe aber seit jähren kein Geld vom Job Center!!
    Die Dame vom Jobcenter hat mir gesagt das mein Einkommen nun angerechnet wird und es sein kann das meine Eltern auch weniger erhalten werden. Ist das so Rechtskräftig ?

    VG

  40. Hallo, ich habe auch eine Frage. Ich habe meine Studium diesen Monat beendet und erhalte seit dem auch kein Bafög mehr. Ich beginne in wenigen Wochen ein sechsmonatiges Praktikum, welches mit 510€ vergütet wird. Ich wohne noch bei meiner Mutter. Diese hat mich nun darauf hingewiesen, dass das Jobcenter das komplette Geld einbeziehen dürfe, da ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre. Ist das erlaubt? Aktuell erhalte ich keinen Cent vom Jobcenter. Wenn ich 160 Stunden im Monat arbeite, dann möchte ich das Geld auch gerne nutzen können. Falls das Alter eine Rolle spielen sollte: ich bin 21. Danke im Voraus!

  41. Hallo hartz4widerspruch Team,
    Folgende Situation
    Kind 19 Jahre zusammenlebend mit Alleinerziehender Mutter ist nach der Ausbildung Vollzeit Berufstätig. 1700 brutto, das Jobcenter legt 219,xx Euro auf die Mutter um, die mündliche Begründung lautet, BG Mitglied, Einkommen wird verteilt.

    Ist es richtig das ein Kind mit 219 Euro den Bedarfssatz der Mutter senkt? Das Jobcenter hat um diesen Betrag die Überweisungen gekürzt.

    Im weiteren Haushalt noch ein Sohn (18) und eine Tochter (7)

    Viele Grüße

  42. Sehr geehrte/r Damen und Herren,

    Mein Vater ist 62 und seid 4 Jahren Arbeitslos. Bekommt seid knapp 3
    Jahren Hartz4. Ich bin 21 und Arbeite seid ein paar tagen in einer Chemie Unternehmen.
    Verdiene dort mit Schichten und Zuschlägen ca. 1700Euro. Vorher habe ich bei meiner damaligen Freundin gelebt. Seid kurzem lebe ich wieder bei meinem Eltern. Wie viel würde der Jobcenter von meinem Einkommen abziehen?
    MFG

    1. ich kriege ja Aggressionen wenn ich das lese.
      Du lebst in Deutschland lern doch mal “Seit” und “Seid” zu unterschieden, dass ist echt nicht schwer

  43. Hallo, eine frag ich lebe mit meinen eltern zusammen mein papa arbeitet auf 450€ basis und ich habe nach meiner Ausbildung einen Vollzeitjob angefangen. Darf das jobcenter das meinen eltern anrechnen?

  44. Ich lebe mit meinem Sohn in einer BG, ab dem 01.07. hat er eine Ausbildung begonnen (er verdient 608€) Bis jetzt haben wir die Miete u NK von der Arge bezahlt bekommen, was wird meinem Sohn jetzt angerechnet? Er hatte vorher ein Einkommen in Höhe von 300 € (Unterhalt, sein Vater hat aber jetzt, die Unterhaltszahlung eingestellt,)

  45. Wer einen zweiten Heimat hat sofort das Land verlassen ! Das bringt nix mehr . Ich weiss was ihr nicht weisst ! Ich höre immer das Lied : Deli Coban !

  46. Hallo,

    ich bin 24 Jahre alt und wohne mit meinen Eltern zusammen beide arbeitslos. Ich habe bis Februar nur studiert. Und Bafög erhalten. Seit Februar arbeite ich noch und verdiene über 1500€. Jetzt erhalte ich seit Februar kein bafög mehr. Ich habe dem Jobcenter gesagt, dass ich nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft sein möchte sondern lediglich keinen Mietanteil etc. zahlen will. Das Jobcenter hat mir gesagt, dass ich mir das nicht aussuchen kann. Solange ich unter 25 bin muss ich in der Bedarfsgemeinschaft sein haben die mir gesagt, selbst wenn ich für mich sorgen kann.

    Die Dame vom Jobcenter hat mir gesagt das mein Einkommen nun angerechnet wird und es sein kann das meine Eltern auch weniger erhalten werden. Da ich ja für sie Unterhalt zahlen muss da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.

    Meine Frage stimmt das ? Kann ich wirklich nicht aus der Bedarfsgemeinschaft austreten ?

    1. Hallo,

      generell ist es möglich aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten, wenn der Bedarf selber gedeckt werden kann.

      Existiert dazu ein aktueller Bescheid anhand dessen die Sachlage klar wird? Dann können wir diesen gerne prüfen und gegebenenfalls in Widerspruch gehen!

      Beste Grüße

    2. Der Bescheid ist wohl noch in Bearbeitung und sie müssen erstmal errechen wie hoch die Rückforderung ist die ich zu leisten habe, da ich ja arbeite.

      Ich hatte von Oktober 2017 bis Januar 2018 Bafög erhalten. Mein bafög Einkommen wurde aber auch anrechtet vom Jobcenter. Da ich aber seit Februar arbeitet und mein Bewilligungszeitraum bis Oktober 2017 gingen würde. Habe ich eine Rückforderungsbeetrag erhalten für den gesamten Zeitraum. Kann ich das Geld jetzt vom Jobcenter zurückverlangen ?

  47. Hallo ich habe mal eine Frage ,und hoffe sie können mir helfen.
    Mein Sohn 19 Jahre alt,ist im zweiten Lehrjahr und verdient rund 600€ .dieses Geld wird mir auf mein Hartz vier angerechnet. Ich habe noch zwei weitere minderjährige kinder(13,15) und bekomme nur noch 15€ vom Jobcenter. Miete wird übernommen.
    Ist das rechtens?

    1. Hallo,

      liegt dazu ein aktueller Bescheid vor?

      Wir prüfen diesen gerne und schauen ob alles korrekt läuft!

    2. Nein nicht rechtens,

      ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesammte Bedarf aus eigenen mitteln gedeckt, gilt jede Person
      der Bedarfsgemeinschaft im Verhälntis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig
      Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen.

      DAS GILT NICHT FÜR EINKOMMEN VON KINDERN, KINDESEINKOMMEN WIRD NUR AUF DEN BEDARF
      DES KINDES ANGERECHNET.
      ZUM KINDESEINKOMMEN ZÄHLT AUCH KINDERGELD, SOWEIT ES ZUR BEDARFSDECKUNG DES KINDES
      BENÖTIGT WIRD.

  48. Deutschland ist nicht mehr was es wahr ! Hartz 4 geht in eine andere Richtung . Kann man oft prüfen lassen was bringt das ! Wir haben Kinder und werden selber als Kind und Dreck behandelt ! Hartz 4 wird auf Dauer nicht gut gehen oder wollen es die surische, Pakistan, Afghanistan egal wer nach Deutschland besser machen ? Ich sage einfach : Good Night !

  49. Hallo,
    habe mal eine Frage.Meine große Tochter (15 Jahre) geht Freitags nach der Schule als Aushilfe auf 448,63€ arbeiten.Sie finanziert sich dadurch ihre Monatskarte und Taschengeld so gesagt selber, darf denn das Geld von Ihr angerechnet werden?Da ich das Geld von Ihr ja nicht verlange und trotzdem für alles andere aufkomme,was eigentlich normal ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mandy

    1. Guten Tag,

      generell wird Einkommen angerechnet.

      Wird das aus Ihrem Bescheid ersichtlich? Dann prüfen wir diesen gerne für Sie!

      Beste Grüße

  50. Wir werden alle ausgebeutet ! Endstation Hartz 4 da kommt man nimmi raus .Denen ist alles egal die zerstören das Menschenrecht und Hartz 4 wird noch mehr in ein andere Richtung gehe . Warum führen die kein Grundeinkommen für junge Rentner ein ?

  51. Hallo zusammen,
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können.
    Ich bin hauptberuflich selbstständigallein erziehende und stocke mit ALG 2 auf. Unsere Wohnung ist 75qm und für drei Personen mit 50 € Kaltmiete über dem Was uns zusteht. Meine Fragen:
    1. kann das Jobcenter uns zum Auszug zwingen bzw dann die Miete kürzen bei der Berechnung?
    2. mein Sohn ist Ende Juni mit dem Abi fertig und möchte zunächst arbeiten. Wie sieht dann die Berechnung aus? Wenn mein Sohn aus der BG fällt aufgrund seines Einkommens. Wird die Miete und CO dann durch mich und meine Tochter “geteilt ” oder noch mehr gekürzt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und ihre Antwort!!
    Grüße klaudia

    1. Hallo Klaudia,

      danke für die Schilderung deiner Situation. Melde dich damit gern einmal bei uns über sozialrecht@rightmart.de Entschuldige den kleinen Umstand und vielen Dank schonmal. Gern helfen wir dir dann vertraulich weiter.

      Dein hartz4widerspruch.de-Team

  52. das Jobcenter rechnet den Verdienst meiner Tochte mit Überstunden,Weihnachtsgeld und Geld aus Sonntagsdiensten bei mir voll an. Darf das Jobcenter diesen Gelder,die nicht jeden Monat gleich sind (Überstunden Und Sonderdienste) mit anrechnen und zwar für 6 Monate?
    Meine Tochter wird am 9.2 25Jahre alt und fällt dann aus Der BG raus. Warum wird sie dann doch noch 6 Monate mitgerechnet?
    Und von Mietzahlung ist garnicht die Rede,obwohl diese die ersten 6 Moante gezahlt würde.
    Liebe Grüße und vielen Dank

    Jürgen

  53. Unsere Sohn hatte 3 Jahre Ausbildung bis zum september 2016 jop center hatt komplett Ausbildung Vergütung angerechnet ist das am rechtens. LG Demir.

  54. Hallo.
    Das wusste ich schon, das ein Kind in Ausbildung nicht mit angerechnet werden darf.
    Aber das Kind muss dann doch anteilig die Miete zahlen oder? (Zb Miete durch Personen)

    Lg

  55. Auch bei Wohngeld wird der volle verdienst von meinem Sohn mir angerechnet . Ist das rechtens? Ich hab doch von dem Geld nichts.

  56. Hallo,auch meine Tochter macht seit September ein soziales freies Jahr,verdient knapp 500€.Für meine Tochter freut es mich,aber im Gegenzug wird mir als Hartz 4 Empfängerin knapp 300€ monatlich abgezogen.
    Ich habe 3 Kinder zu versorgen,Auto musste abgemeldet werden,da es finanziell nicht mehr möglich war.
    Lebe jetzt am Limit….Meine Tochter gibt mir zwar Geld ab,und nebenbei spart sie für einen Führerschein.
    Hat das alles seine Richtigkeit? Zudem die 500€ von meiner Tochter auf meine anderen beiden Kindern angerechnet werden.
    Lg

  57. Darf das Jobcenter mir den Unterhalt was der Vater jeden Monat zahlen muss von zwei meiner Kinder mir anrechnen und dadurch weniger zahlen?Ich muss dazu sagen das wir zu fünft sind (1 Kind 18 bekommt nur Kindergeld) (ein Kind 16 bekommt nur Kindergeld)(ein Kind 11 bekommt kindergeld + Unterhalt)(ein Kind 10 bekommt Kindergeld + Unterhalt) und ich ohne Einkommen!

  58. Wir hatten bis juli noch normales Harz 4 bekommen . Seit August bin ich in Frührente aus Gesundheitlichen Gründen , mein Mann schon seit 2014 und sind so mit kein Fall mehr für das Jobcenter( Das Geld ist weniger als der Mindest Satz zum Leben für 8 Personen ) . aber wir haben 6 Kinder die im Jobcenter weiter gemeldet sind. Davon ist eines in Ausbildung . Unser ältester ist nun der ansprech Partner für das Jobcenter ( 19 keinen Job ) unser 2 (17) ist in der Ausbildung , sein Geld , wie die Rente von meinem Mann und mir (was ja normal ist ) wird zur Versorgung unserer ganzen Familie angerechnet . unser Sohn der hart für sein Geld Arbeitet muss mit 570€ seine Geschwister (15 , 13 , 11 , 9 )ernähren und das kann nicht richtig sein . ODER ??

  59. Hallo.
    Mir geht es genauso. Mein Sohn 17 Jahre macht eine Ausbildung und bekommt im 1. Lehrjahr ca 550 Euro. Mir wird es auch angerechnet. Komme vorne und hinten nicht zurecht weil mir es fehlt. Und er geht ha nicht für mich arbeiten. Denn das tue ich selber. Aber möchte auch nicht das er für mich und seine 2 kleinen Geschwister einkaufen muss. Es ust sein verdientes Geld. Habe es dort auch angesprochen und die meinten dann muss er ausziehen da er bald 18 wird. Oder soll seine EC Karte einziehen. Ich finde sowas total unrecht den kindern gegenüber. Und da brauchen die sich nicht wundern das jugendlich wo die eltern von harzt 4 angewiesen sind keine ausbildung machen.

    1. Hallo Nicole.
      Mich würde gerne mal interessieren wie es bei dir und deinem großen Sohn jetzt berechnet wird. Hat sich etwas geändert oder wird das Ausbildungsgeld nach wie vor bei dir mit angerechnet?
      Ich bin gerade in der selbigen Situation.
      Liebe Grüße Bianca

  60. Mein Sohn bekommt 231€ BVB Geld,darf das angerechnet werden ?
    Zur Zeit wird das gemacht und er hat von dem Geld gar nix
    Danke

  61. Darf Harz4 den Unterhalt anrechnen darf Harz 4 Heizkostennachzahlung für Kinder anrechnen und Unterhalt und wenn das Kind verdient auch ja oder nein

  62. Guten Abend,
    ich habe seit meiner Kindheit schwere psychische Erkrankungen. Konnte aus diesem Grund nie eine Ausbildung machen oder anderweitig arbeiten.
    Die Kindergeldkasse hat mir das Kindergeld wegen meiner Schwerbehinderung( Ausweis mit 50% ist vorhanden) lebenslang ohne Altersbeschränkung bewilligt.
    Nun verstarb im vergangenen Jahr meine Mutter, mein Vater ist bereits lange verstorben. Das Kindergeld würde somit eingestellt, da eine andere Kindergeldkasse zuständig ist.
    Ich beantrage gerade dort für mich selbst Kindergeld. Wenn ich eine Nachzahlung erhalten sollte, wie würde diese auf mein Hartz IV angerechnet?
    Vollständig? Abzüglich der 30 Euro pro Monat? Gilt die Nachzahlung als Einkommen oder würde es als Vermögen berücksichtigt?
    Das Jobcenter hat mich nicht dazu aufgefordert Kindergeld zu beantragen, sie sagten, dass es mir nicht mehr zusteht, da ich Vollwaise bin.
    Also wurde auch nichts angerechnet.
    Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend geschrieben.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Viele Grüße Sabrina

    1. Hallo Sabrina, das Kindergeld wird in der Tat voll angerechnet. Wir könnten in deinem Fall aber mal detailliert in die Berechnung reinschauen. Es mag sein, dass es sich da anders gestaltet aufgrund der geschilderten Situation. Wann erhalten Sie einen neuen Bescheid? Senden Sie uns den doch bitte direkt zu.

      Beste Grüße!

  63. Dann dürfte doch die Halbwaisenrente meines Sohnes auch nicht angerechnet werden. Die steht ausschließlich meinem Sohn zu oder? Die Halbwaisenrente wird als Einkommen ohne Freibetrag gerechnet.
    MfG

  64. Mein Sohn und ich erhalten innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 in Höhe von
    ca. 1.400,– € . Hiervon wird mir meine private Krankenversichung noch abgezogen und uns bleibt ein Restbetrag von 1.039,– €. Hirzu ist noch anzumerken, dass unsere Wohnung für zwei Personen zu groß ist. Mein Sohn ist 18 und möchte für sich selbst verdienen. Allerdings wird der größte Teil seines Einkommens auf unsere Bedartsgemeinschaft angerechnet. Somit bleibt ihm nicht mehr viel übrig.
    Mein letzter Bescheid allerdings ist vom Juni 2016.
    Was können wir hier tun?
    Mit freundlichen Grüüpen Wolfgang Borgert

    1. Stellen Sie einen Überprüfungsantrag, gegen denn dann vom JC zu erlassenden Bescheid haben Sie wieder eine Widerspruchsrecht, anschließend nehmen Sie sich einen Anwalt.

  65. Hallo sher geerhter demen und herren ich 5 kinder und job center bezahlen mein heizkosten nicht warum ich weis nicht und weniger geld mir geben 900 Euro monatlich mir geben

  66. Hallo , es geht darum mein sohn hatte eine Arbeit begonnen . Und ich hatte vor der Arbeitsaufnahme meines Sohnes 570, Euro vom Amt bekommen !!!
    Dadurch das er nun in Arbeit stand bekam ich durch die neu Berechnung nur noch 70, Euro vom Amt ausgezahlt !!!!
    Ist das rechtens ????
    Liebe Grüße baginski

    1. Ganz einfach, weil Unterhaltsvorschuss über dem Hartz 4 steht und somit als vorrangiges Einkommen angesehen wird. Als wir uns damals getrennt haben, wollte ich kein UVG stellen, das Jobcenter meinte zu mir entweder ich stelle es freiwillig oder sie “zwingen” mich dazu.
      Der witz an der Sache ist.. das Kindergeld doppelt angerechnet wird! Am UVG wird es schon abgezogen und dann vom Jobcenter erneut… beim Unterhalt nun werden auch 95€ Kindergeld abgezogen und vom Jobcenter dann sowieso nochmal 190€ …

  67. Das ausbildungsgeld von meiner Tochter haben die mit berechnet und dadurch bekommen wir nur Miete und Heizung.
    Tochter soll uns unterstützten heißt es.
    Was natürlich dan selber nichts mehr hat.
    Ich weiß selber nicht mehr wie ich mit denen klar komme.

  68. Gerne würde ich meine ALG II Bezüge testen lassen.
    Ich habe auch mehrere Widersprüche und Einsprüche an das Gericht geschrieben in anderen Sachverhalten geschrieben und es dauert dauert ..
    Man kommt eh dagegen nicht an und es ist sooo mühevoll und anstrengend.
    Leider ist mein Wohnort 48599 zu weit um sie um Hilfe zu bitten.
    Freundlichen Gruß vesna.vejin@web.de

    1. HALLO
      dein Wohnort ist egal , die helfen Deutschland weit .
      Musst nur deine Unterlagen leserlich abfotografieren und per Email senden oder whatsapp.
      Oder per Post aber das kostet wieder Geld .
      Empfehle es abfotografieren und per Email schicken dir entstehen obsulut keine weitere Kosten es ist alles kostenlos .

    2. Meine Tochter ist im 3 Ausbildungsjahr,und mir wurde auch das Ausbildungsgeld angrechnet obwohl sie grade 374 euro verdient Plus BAE 190 euro,und ich bekomme 221 euro vom Jobcenter,das kann doch nicht angehen das die Kinder für ihre Eltern sorgen müssen,ich habe jeden Monat 120 euro Heizung 80 euro Strom Leben muss man auch noch,ich würde gerne wissen ob mein Antrag stimm,würde ihn gerne Per whatsApp schicken

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