Jobcenter verlangt Informationen über Sexleben

Was einer Betroffenen widerfahren ist, kann getrost als Skandal bezeichnet werden. Die Überschreitung der eigenen Kompetenzen wäre eigentlich schon Grund genug für einen handfesten Eklat, in diesem Fall wird es allerdings noch besser: Das Jobcenter forderte eine Hartz 4-Empfängerin auf, detailliert über ihr Sexleben zu informieren. Aber lest selbst… Wir haben schon einiges gesehen. Häufig verlangt das Jobcenter von Betroffenen Auskünfte, die wohl nicht notwendig sind, um die Höhe der Leistungen zu bestimmen. Aber ein aktueller Fall macht uns sprachlos. Das Jobcenter Stade verlange von einer Betroffenen detaillierte Informationen über Ihr Sexleben. Und was am aller meisten schockiert ist, es hat dafür sogar einen Standard-Fragebogen.

Auflistung von Sexualpartnern verlangt

Der Fragebogen verlangt als erstes genaue Angaben zu den Männern, mit denen die Betroffene Sex gehabt hat. Dazu soll sie sogar den Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum der Männer angeben. Zur Verfügung stehen dafür dann auch drei nummerierte Zeilen, in die die Personalangaben eingetragen werden sollen. Für den Fall, dass die erste Frage nicht beantwortet werden kann, verlangt die zweite Frage sodann genau anzugeben, warum die erste Frage nicht beantwortet werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Erklärung „ausführlich und nachvollziehbar“ sein soll.

Missachtung sämtlicher rechtlicher und moralischer Grundsätze

Bei der Beurteilung dieses Fragebogens, weiß man gar nicht wo man anfangen soll – so absurd erscheinen die Fragen. Der Eingriff in den durch die Verfassung absolut geschützten Intimbereich der Betroffenen ist offensichtlich. Im gleichen Moment sollen die persönlichen Daten von vergangenen Sexualpartnern bekannt gegeben werden, deren Rechte damit auch vollständig missachtet werden. Die zweite Frage, die dann verlangt, ausführlich und nachvollziehbar darzulegen, warum man nicht die Namen der Sexualpartner angeben kann, scheint an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten. Das Jobcenter verlangt ernsthaft, dass unsere Mandantin im Detail darlegt, aus welchen Gründen die Namen der Sexualpartner nicht genannt werden können – es möchte quasi durch eine ausführliche Geschichte überprüfen, ob das Verhalten unserer Mandantin plausibel ist.

Zweck heiligt nicht die Mittel

Der Hintergrund des Fragebogens ist, dass das Jobcenter den Vater des Kindes der Betroffenen ermitteln möchte, um Unterhaltsansprüche zu prüfen. Dabei stellt sich uns die Frage, was das Jobcenter damit zu tun hat. Unterhaltsvorschuss wird nicht vom Jobcenter bewilligt – dafür sind andere Stellen zuständig. Und selbst wenn man davon ausginge, dass das Jobcenter hier nicht komplett seine Kompetenzen überschreitet, darf der Fragebogen in der Form niemals genutzt werden – das Interesse der Feststellung der Vaterschaft darf nicht durch eine massive Verletzung sämtlicher (Persönlichkeits-) Rechte verletzt werden. Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel.

Konsequenzen werden geprüft

Da das Verhalten des Jobcenters hier eindeutig nicht toleriert werden kann, werden unsere Partneranwälte weitere Schritte gegen das Jobcenter prüfen und für die Rechte der Betroffenen einstehen. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, werden wir darüber natürlich sofort berichten. Solltet auch Ihr ähnliche Rechtsverletzungen durch das Jobcenter erfahren, teilt uns dies gerne mit. Der Fall zeigt leider, dass das Jobcenter nicht immer rechtmäßig handelt. Daher empfehlen wir auch, eure Bescheide durch einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de prüfen jährlich tausende Bescheide auf Fehler, insbesondere die Höhe betreffend. Dabei wird im Rahmen dieser kostenlosen Überprüfung der gesamte Sachverhalt mit den Betroffenen erörtert, was nicht selten dazu führt, dass wir feststellen, dass seitens der Jobcenter nicht rechtskonforme Bescheide ausgestellt werden (ca. 50 %).

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Geschrieben von: hartz4widerspruch.de

7 Antworten auf „Jobcenter verlangt Informationen über Sexleben“

  1. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” (Grundgesetz der Bundesrepblik Deutschland, Artikel 1. Beachte auch Artikel 2)

    Wer hat denn dem Jobcenter das Recht gegeben, solche Fragen zu stellen? Da muss doch die übergeordnete Dienststelle ein Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen des Jobcenters einleiten, evtl. ein Strafverfahren.

    Und was will denn das Jobcenter tun, solange das nicht geklärt ist? Soll das neugeborene Kind verhungern?

    Rainer Thiel

  2. Ich hätt ja die Leitung und MA der Argentur gelistet und des Ministeriums.
    Ungeachtet des namentlichen Geschlechtes (könnt ja Transsexuell sein, macht ja nach Außen nichts den Anschein, dass da jmd was in der Hose, geschweige Kopf hat).
    Dann sollse mal anfangen Proben zu nehmen.

    1. Schade, dass die Kommentarfunktion nicht genutzt werden kann. Sicherlich gibt es Leser*Innen die ergänzen könnten und auch Hinweise, diesen sich immer mehr zuspitzenden Verwerfungen mit entschlossenen Widerstand zu begegnen.

  3. Wenn jemand glauben wollte, dass wäre schon das Ende der Fahnenstange, sollte derjenige oder diejenige mal genauer die §§34 und 63 des SGB II erlesen. Dazu gab es erst einen Packen “fachliche Hinweise” aus dem BMAS an alle Jobcenter. Die Beschwerung mit OWIG-Verfahren und Bußgeldern wurde neu erarbeitet und vorbereitet, um auch am Ende solche auswüchsigen Auskünfte zu erzwingen!
    Und auch deshalb, Leute, UNBEDINGT:
    https://disi-ev.de/hartz-iv-verschaerfungen-haben-weitere-verfassungsbeschwerden-zur-folge/
    Niemand wird Euch helfen, sondern ihr müsst es selber tun!
    Seit mehr als ein Jahrzehnt findet sich keine Druck aufbauende Mehrheit auf der Straße, um diese Absurditäten nachhaltig vor dem Bundestag auszusitzen. Dann schreibt wenigstens und schlagt den Weg ein, den selbst die Partei Die Linke seit 2005 verweigert!

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